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Stau umfahren über separate Abbiegespur...

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 22:55

Moin,

ich bin es nochmal, diesmal geht es aber nicht direkt um mich, sondern um eine Diskussion in einem anderem Forum.

Folgende Situation:

Auf dem Hauptfahrstreifen der vierspurigen B71 (2 in jede Richtung) herrscht stockender Verkehr. Es kommt eine Ausfahrt mit separatem Fahrstreifen.

Ist es legal diesen Fahrstreifen zum umfahren des Staus zu nutzen?

Das das ganze nicht die feine englische Art ist steht außer Frage, es geht mir einzig und allein um den rechtlichen Aspekt.

hk_do: extra Zeichnung mit Paint erstellt anstatt eines Google Maps Bildes, bin ja noch lernfähig

B71
Beste Antwort im Thema

Ich finde diese Aktion, man sieht es oft, assi. Im Prinzip baut man den Stau damit auch künstlich auf, denn man quetscht sich ja vorne wieder rein. Sehr oft zu beobachten auf der Heerstraße Richtung Westen in Berlin. Erst fahren sie viel zu schnell auf der Seitenspur vorbei, denken sie sind tolle Hechte, 400 Meter weiter vorne bei Reichelt ist die Spur zu Ende und alles drängelt sich wieder auf die Hauptfahrbahn.

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am 24. Juli 2014 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

Es kann auch eine Rastätte, ein Parkplatz sein und es ist Strafbar. Wer die Nerven hat, kann es ja so lange praktizieren bis er erwischt wird.

Heute habe ich etwas ähnliches beobachtet, wo ein Autofahrer mit hohem Tempo rechts abbog, in die nächste Staße LINKS um dann wieder auf die ursprüngliche Fahrbahn zu gelangen. Ok, er hat ein paar Sekunden gewonnen, die er anderswo vertrödelt ... das ist aber auch alles.

am 24. Juli 2014 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

Es kann auch eine Rastätte, ein Parkplatz sein und es ist Strafbar. …

Eine Raststätte und einen Parkplatz erreicht man aber nicht über den Seitenstreifen. Und um diesen ging es in dem Post.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Erst fahren sie viel zu schnell auf der Seitenspur vorbei, denken sie sind tolle Hechte, 400 Meter weiter vorne bei Reichelt ist die Spur zu Ende und alles drängelt sich wieder auf die Hauptfahrbahn.

Die tollen Hechte sind es doch, die sich einige Kilometer vor dem Hinderniss einordnen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, das man bis zum Hinderniss fahren muss, um dann die Spur wechselt. Bevor ich mich zu den Deppen einordne, die lieber stehen als fahren, fahre ich nach STVO.

Nein die tollen Hechte verlassen die 8 Spurige Heerstraße, fahren über eine verkehrsberuhigte parallel führende schmale Straße, viel zu schnell um sich am Ende der parallelen Straße wieder auf die 8 spurige Heerstraße zu drängeln, mit dem Ziel ein paar Autos gut zu machen, meist ohne Rücksicht auf Verluste, sie müssen die Vorfahrt beachten.

Das hat nix mit Hindernis oder Reisverschluss zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ist nicht legal.

Der Tatbestand lautet: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt", auch wenn´s kein Seitenstreifen ist. Gibt Punkte und kostet Geld.

Spreche aus eigener Erfahrung und fühle mich geläutert seitdem.

Das allerdings wäre vor Gericht nicht haltbar, weil kein Seitenstreifen benutzt wurde!

Ich war vor Gericht!:eek:

am 24. Juli 2014 um 15:04

Dann scheinst du den Seitenstreifen benutzt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Ich war vor Gericht!:eek:

Du wirst schon besser wissen, wo du warst und wessen du verurteilt wurdest, nur fehlt mir mir echt der Glaube, dass das so vor Gericht ablaufen kann. Was für ein Honk war denn der Richter, eine kombinierte Ab und Auffahrt ist ja nun kein Seitenstreifen....Aber bei Schlägern, Frauenschändern und Kinderf..... muss immer streng nach den Buchstaben des Gesetzes Recht gesprochen werden. Schon merkwürdig.

es war die kombinierte Auf- und Abfahrt Böblingen Hulb.

Das lustige war, dass ich eigentlich zum Real Markt raus wollte, mich aber dann doch anders entschieden habe, da ich während der Abfahrt realisierte, dass der so früh noch nicht auf hat.

Kurz nach dem Wiederauffahren von der Polizei angehalten worden, Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt, Amtsgericht Stuttgart

Richter (nach Schilderung der Sachlage) :"wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen oder soll ich Sie verurteilen?".

Ich: "was ist der Unterschied?"

Richter:"Verurteilung ist teurer".

Ich: "dann nehme ich meinen Widerspruch zurück und protestiere stattdessen"

Und um weitere Einwände gleich vorweg zu nehmen: Einspruch, nächste Instanz ist bei Owi nicht möglich. Hier ist das AG letzte Instanz.

am 24. Juli 2014 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

… Richter (nach Schilderung der Sachlage) :"wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen oder soll ich Sie verurteilen?". …

Es sind wieder Ferien …

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

es war die kombinierte Auf- und Abfahrt Böblingen Hulb.

Das lustige war, dass ich eigentlich zum Real Markt raus wollte, mich aber dann doch anders entschieden habe, da ich während der Abfahrt realisierte, dass der so früh noch nicht auf hat.

Kurz nach dem Wiederauffahren von der Polizei angehalten worden, Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt, Amtsgericht Stuttgart

Richter (nach Schilderung der Sachlage) :"wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen oder soll ich Sie verurteilen?".

Ich: "was ist der Unterschied?"

Richter:"Verurteilung ist teurer".

Ich: "dann nehme ich meinen Widerspruch zurück und protestiere stattdessen"

Und um weitere Einwände gleich vorweg zu nehmen: Einspruch, nächste Instanz ist bei Owi nicht möglich. Hier ist das AG letzte Instanz.

Hab grad mal gegoogelt. Ist das die Ausfahrt der A 81 am Flugfeld?

nein, eine früher (von Süden kommend)

@birscherl....ja, ich habe ab nächste Woche Urlaub, um mit der Familie wegzufahren.

am 24. Juli 2014 um 17:34

Auf Autobahnab/Auffahrten ist das Problem doch relativ simpel zu lösen. Einfach nicht mehr reinlassen.

Das Reisverschlussverfahren gilt hier nicht. Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vorfahrt. Also einfach keinen reinlassen und gut is.

Da kommen aber auch Leute, die ganz normal und regelkonform auf die Autobahn fahren...

und im Stau gilt das Reißverschlussverfahren am Ende des Beschleunigungsstreifen sehr wohl.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

nein, eine früher (von Süden kommend)

@birscherl....ja, ich habe ab nächste Woche Urlaub, um mit der Familie wegzufahren.

Wenn ich das dann richtig sehe, musstest du, um weiter geradeaus zu fahren und der Abfahrt nicht zu folgen, zumindest eine Sperrfläche überqueren. Oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

… Richter (nach Schilderung der Sachlage) :"wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen oder soll ich Sie verurteilen?". …

Es sind wieder Ferien …

:confused:

Das sind ganz normale Gepflogenheiten vor den Gerichten.

Aus dem Fall von AS60 können wir also lernen: Alles, was parallel zur Autobahn verläuft, aber eigentlich nicht zum normalen Geradeausfahren gedacht ist, heißt im Juristendeutsch "Seitenstreifen". Macht eigentlich auch Sinn. Wer geradeaus fährt, soll da fahren, wo sich der Verkehrsplaner die Geradeausfahrer gedacht hat und nicht die Fahrbahnen der Abbieger blockieren.

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