Start/Stop fehlt beim Gebrauchtwagenkauf
Hallo,
ich habe heute meinen 2012 Insignia ST Innovation 2.0 cdti abgeholt.
Start/Stop fehlt, obwohl angegeben.
Was ist sowas wert? Was wäre eine reelle Wertminderung?
Oder wäre es fair eine Standheizung dafür zu "fordern" als Ausgleich?
Bin da einfach ahnungslos.
Über Vorschläge bzw. Hinweise würde ich mich freuen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich finde, im Forum wird sich mehr und mehr über Gadgets aufgeregt, die früher keiner brauchte. Totwinkelwarner, Abstandsradar, Verkehrsschilderkennung, Start-Stop.
Sonst keine Probleme mit dem Insi? Wendekreis? Gewicht? Verarbeitung? Leistung? Verbrauch?
Tja meiner bescheidenen Meinung nach haben wir Troll´s diese "Gadgets" teuer bezahlt und wenn es da schon hapert dann kann man die von dir genannten Dinge gerne mit aufführen.
Was für dich unwichtig erscheint sollte entweder funktionieren oder eben gar nicht da sein aber bestimmt zahlst du gerne für Sachen die dann nicht ordentlich funktionieren weil du ja nur das große ganze siehst -- danke dafür --
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hamakos
Danke für die Infos bis jetzt
Aber die Fragen die dir hier gestellt wurden, hast du zur Klärung deines Problems immer noch nicht beantwortet. 😰
Wenn Du Deinen "Verlust" unbedingt in € haben möchtest, kannst Du Dir ja für den Anfang die Preise für Generator, Batterie und Anlasser Deines jetzigen Wagen heraussuchen und mit einem vergleichbaren S/S Modell vergleichen. Dann hast Du schon mal einen Ansatz. Eine Standheizung kostet ca. € 2-3000,-
Da gehört noch eine Menge mehr dazu... die Teile sind auf jeden Fall teurer als der Aufpreis ab Werk.
Evtl. ist der Aufpreis im Verhältnis zum Wertverlust des Fahrzeugs hinweisgebend.
Nach Preisliste 28.11.2011 betrug der Preisunterschied für 2.0 CDTI 160 PS im Innovation Paket mal 705 Euro (für andere nur 355 Euro) für ecoflex bzw. Start/Stop.
Ausgehend davon das ein einzelnes Ausstattungsmerkmal sich irgendwo prozentual zum Wertverlust verhält... kommst du bei einem dreijährigen Fahrzeug mit 15Tkm/a bei etwa 36% Verlust raus = 451 Euro Restwert für Start/Stop. Das ist natürlich nur eine Milchmädchenrechnung, wenn es hart auf hart kommt musst du sehen was du kriegst.
MfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von Hamakos
es geht nicht darum ob gut oder schlecht.
ich habe eine Ausstattungsliste vom Händler. Unabhängig von der Onlineanzeige.
Auch wenn Online stehen würde, Irrtürmer vorbehalten, kommt es auf Verhältnismäßigkeit an.
Sich zu irren ok, aber wenn man sich auch bei den KM um 30k KM irren würde, wäre auch eine Entschädigung zu erwarten.
Für mich wäre interessant zu wissen, sind 200€ oder 500€ oder 1000€ im Rahmen.Danke für die Infos bis jetzt
Hast Du eine Probefahrt gemacht und ist diese im Vertrag erwähnt?
Ist diese Ausstattungsliste Vertragsbestandteil?
Ansonsten, solange sich hier kein Fachanwalt outet ist eh alles belanglos.
Und selbst dann ist das wenig wert, weil ein Urteil bekommst Du von einem Richter.
Einen freiwilligen Barbetrag oder eine Sachleistung von mehr als 500-600 € von dem Händler würde mich persönlich sehr wundern. Aber wer weiß, fragen kostet ja nichts.
Falls Du es ggf. tatsächlich ausfechten willst achte darauf, dass der Streitwert oberhalb der Berufungsgrenze ist.
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es in einem solchen Prozess auf einen Vergleich raus läuft.
Dann kann sehr gut sein, dass die Kosten des Verfahrens den Vergleichsbetrag auffressen.
Ein guter Anwalt sollte Dich darauf hinweisen.