Standlicht + Nebelscheinwerfer als Fahrlicht erlaubt?
Hallo,
letzte Woche stand in der Autobild was von Standlicht + Nebellicht sind als Fahrlicht erlaubt .
Aus meiner Sicht ist dies doch verboten, oder ?
Autobild Nr. 43 ; Seite 59; Artikel: Standlicht
Olaf
Beste Antwort im Thema
Wenn die Bedingungen für den Betrieb mit Nebelscheinwerfer gegeben sind darf auch mit Standlicht + Nebelscheinwerfer gefahren werden.
Nur Standlicht ist nicht verboten, solange die Bedingungen keine höherrangige Beleuchtung erfordern (Dunkelheit, Regen, Schneefall, aber auch Tunneldurchfahrten!)
Allerdings bringt das Standlicht keine aus der Ferne erkennbare Alternative zum Tagfahrlicht!
Also, Diskussion darüber eigentlich zwecklos.
Entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht heißt die Devise.
Grüße
Stefan
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ich blende alle
Tach gesagt in dieser Runde !
Die vielen Argumente betreffs NS +standlicht sind doch gar nicht das Problem auf unseren Strassen ; das Problem sind diejenigen Fahrer , welche meinten , egal bei welcher Tageszeit und egal bei welchen Sichtverhältnissen durch hirnloses dauerhaftes einschalten der NS( und NSL) ständig alle blenden zu müssen . Wahrscheinlich sehen alle diese Blender ständig irgendwelche Fotos in irgendwelchen Autolektüren und Hochglanzbroschüren( Auch Autobild ! ), wo immer nur zwecks der Mode und dem Ego-Gefühl schön die Nebelfunzeln auf ON geschalten sind . ! Macht sich immer Spitze , wenn diese Halbwilden einen
immer sinnlos blenden ... Erinnere mich nur kurz an einen Paragraphen : Gegenseitige Rücksichtsnahme . ( Baue mir auch keinen Flakscheinwerfer auf mein Autodach ! )Und was bringt mir das als derjenige der die NS anmacht (Bei normalen Sichtverhältnissen) ?? Nichts . Ausser der Freude den Gegenverkehr schön sinnlos zu blenden . Aber so hat ja jeder sei Hobby
Wenn ich auf der BAB im Tiefflug unterwegs bin, schalte ich auch öfter zum Abblendlicht noch die Nebler an, weil man dadurch einfach schneller und besser gesehen wird.
Ähnlich ist es wenn man mit nem gut motorisiertem Krad auf der Bahn unterwegs bist, da bleibt dir nur die Möglichkeit (nur tagsüber!) permanent mit Fernlich zu fahren, weil du sonst einfach nicht gesehen wirst wenn du mit hohem Tempo von hinten angeschossen kommst.
In dem Fall zwar nicht wirklich erlaubt, aber anders kommst einfach nicht voran ohne slalom zu fahren. Wenn ich so jemanden hinter mir sehe, was öfter vor kommt, fahre ich nach Möglichkeit sofort rechts rüber da ich davon ausgehe das er jenseits der 200 unterwegs ist und ich nach Möglichkeit vermeiden möchte das er unnötig bremsen muß, man kennt ja die Situation selbst und macht dafür auch gerne mal Platz (nicht nur für Zweiräder).
Daran erkennt man auf der BAB immer schön wer selbst auch mal gerne schnell fährt. Die die auch mal in den Rückspiegel schauen und dann rechts rüberfahren kenne das, aber ein großteil läßt sich bei seinem gemütlichen Überhohlvorgang der Kolonne nicht beirren und fährt penetrant mit 130 auf der Überholspur, obwohl lücken genug wären um zwischenzeitlich ein paar Fahrzeuge durchzulassen.
Zurück zum Thema: Die Frage nach den Neblern in Verbindung mit Standlich müßte eigentlich jeder wissen, sowas lernt man in der Fahrschule und ich kann mich tatsächlich noch dran erinnern weil mein Fahrlehrer darauf Wert gelegt hat das all so Kleinigkeiten in den Köpfen bleiben und dementsprechend auch nachvollziebar erklärt hat. (Vielen Dank an dieser Stelle 😉)