standlicht in den blinkern

VW Golf 1 (17, 155)

moin.. ist das eigentlich erlaubt? habe klarglasblinker mit standlichtfunktion. wollte die jetzt eigentlich anschliessen.. ist das erlaubt? dürfen die anbleiben wenn man blinkt? oder müssen die ausgehen oder wie ist das?

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TakenT


wie du schon selber sagst das e steht für eintragungsfrei und dafür entfällt auch eine abe. dranbauen - gut.

sorry, da muss ich dir widersprechen! das E-Zeichen reicht NICHT aus und entbindet NICHT von eine ABE!

Zitat:

Original geschrieben von TakenT


wie du schon selber sagst das e steht für eintragungsfrei und dafür entfällt auch eine abe. dranbauen - gut.

Das "E" heißt nicht "eintragungsfrei", sondern zeigt an, dass die Leuchte nach den ECE-Richtlinien geprüft wurde. Hier mal wieder die Liste mit den Ländern, die entsprechende Leuchten herstellen kennzeichnen dürfen:

Zitat:

ECE-Ländercodes:


E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Das "E" heißt nicht "eintragungsfrei", sondern zeigt an, dass die Leuchte nach den ECE-Richtlinien geprüft wurde. Hier mal wieder die Liste mit den Ländern, die entsprechende Leuchten herstellen kennzeichnen dürfen:

 

Bei unseren liegt keine ABE dabei.

Unser Blinkleuchten haben eine "E" Markierung und sind eintragungsfrei.

MfG
JOM

entschuldigung das hab ich falsch interpretiert. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen