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Standlicht erlaubt !

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 7. Mai 2013 um 23:46

Hi Leute,

es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...

Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !

Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2013 um 6:22

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Bevor ich drüber nachdenke.

Was macht es für einen Sinn am Tage mit Standlicht zu fahren ?

Abblendlicht bringt Sinn aber Standlicht sehe ich noch keinen.

is doch klarer fall. das macht dann sinn wen man an seinen corsa/polo etc sich hippe "angel eyes" mit standlichtringen geschnallt hat und diese dem breiten publikum an der eisdiele zeigen will. bei normalem licht siehst die dinger eben net. darum muss mit standlicht und lauter mucke aus den mediamarkt/ebay schepperboxen ums dorf gecruist werden.

liegt doch klar auf der hand! ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno

sprit sparen? bei abblendlicht wäre es vielleicht wenns hoch kommt 0,1l mehr und bei standlicht noch weniger.

Abblendlicht braucht ca. 0,3 - 0,4 L/100 km. Wert aus meiner Fahrpraxis. ;) Alles andere kann sich jeder selbst ausrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

rationelle gründe dafür wurden bisher nicht genannt

Man benötigt keine.

Bei der StVO und dem Bußgeldkatalog geht es doch nicht um formulierte Erlaubnisse, sondern um formulierte Verbote. Ein "Standlicht bei hell" muss nicht formal erlaubt werden, sondern muss (müsste) für verboten erklärt sein.

Man benötigt keine rationalen Gründe um eine Handlung zu erlauben, sondern objektiv nachvollziehbare Gründe, um es zu verbieten. Das GG ist da recht eindeutig, somit gilt dann:

Welche Gründe liegen vor, die ein Verbot für "Standlicht bei hell" rechtfertigen würden. Konkret, was sind die Nachteile, Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Nutzung?

Neben dem reinen Verbot gibt es noch die Möglichkeit der allgemeinen Regulierungsnotwendigkeit einer Handlung. Konkret, worin liegt die Möglichkeit zu einem Missverständnis mit negativen Folgen?

Und dies bitte unter Berücksichtigung der eigenen Argumentation, dass die Dinger "bei hell" ohnehin nicht erkennbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

sprit sparen? bei abblendlicht wäre es vielleicht wenns hoch kommt 0,1l mehr und bei standlicht noch weniger.

Abblendlicht braucht ca. 0,3 - 0,4 L/100 km. Wert aus meiner Fahrpraxis. ;) Alles andere kann sich jeder selbst ausrechnen.

hab ich andere erfahrung gemacht das es sich nicht auswirkt auf 1 stelle hinterm komma.

da verbraucht manch einer mit seiner anlage mehr sprit

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

rationelle gründe dafür wurden bisher nicht genannt

Man benötigt keine.

Bei der StVO und dem Bußgeldkatalog geht es doch nicht um formulierte Erlaubnisse, sondern um formulierte Verbote. Ein "Standlicht bei hell" muss nicht formal erlaubt werden, sondern muss (müsste) für verboten erklärt sein.

Man benötigt keine rationalen Gründe um eine Handlung zu erlauben, sondern objektiv nachvollziehbare Gründe, um es zu verbieten. Das GG ist da recht eindeutig, somit gilt dann:

Welche Gründe liegen vor, die ein Verbot für "Standlicht bei hell" rechtfertigen würden. Konkret, was sind die Nachteile, Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Nutzung?

Neben dem reinen Verbot gibt es noch die Möglichkeit der allgemeinen Regulierungsnotwendigkeit einer Handlung. Konkret, worin liegt die Möglichkeit zu einem Missverständnis mit negativen Folgen?

Und dies bitte unter Berücksichtigung der eigenen Argumentation, dass die Dinger "bei hell" ohnehin nicht erkennbar sind.

es steht da fahren mit standlicht alleine ist nicht erlaubt.

da steht nichts weiter zu und gilt damit für den ganzen tag egal welche helligkeit.

da gibts nichts zum rumdiskutieren

seitwann steht im grundgesetz bitte die strassenverkehrsordnung?

gegen was im GG verstösst die strassenverkehrsordnung?

die funzeln sind bei tag kaum zu erkennen hallo die haben nur mickrige 5watt wenn überhaupt.

ich hab bis jetzt nichts gehört was für standlicht fahren spricht

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi

 

Also das ist der einzige rationelle Grund.

Man will Spritsparen und trotzdem etwas gesehen werden wenn man auf einer dunklen Allee oder in einer Waldstraße mit Kurven unterwegs ist.

Wenn man Standlicht auf größere Entfernung wahrnehmen kann ist es schon so düster das eh Abblendlicht nötig ist.

Bei den meisten Autos erkennt man das eingeschaltete Standlich bei Helligkeit auf eine Entfernung von 50-100m, da sollte man das Auto auch Ohne längst gesehen haben.

Ich habe ja nicht geschrieben dass Abblendlicht nicht sinnvoller ist.

Aber bei all meinen Gründen ist ohne Licht fahren auch erlaubt auch wenn man aus 200m bis 300m nicht erkannt wird.

Mit Standlicht halt schon.

Und wie gesagt wenn einer sagt ich will meine Abblendlichtlampen schützen oder Spritsparen aber trotzdem besser wahrgenommen werden ist das dann ein Kompromiss und eine Notlösung.

Wie gesagt da ist es erlaubt und naja etwas sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976

 

Abblendlicht braucht ca. 0,3 - 0,4 L/100 km. Wert aus meiner Fahrpraxis. ;) Alles andere kann sich jeder selbst ausrechnen.

hab ich andere erfahrung gemacht das es sich nicht auswirkt auf 1 stelle hinterm komma.

da verbraucht manch einer mit seiner anlage mehr sprit

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Man benötigt keine.

Bei der StVO und dem Bußgeldkatalog geht es doch nicht um formulierte Erlaubnisse, sondern um formulierte Verbote. Ein "Standlicht bei hell" muss nicht formal erlaubt werden, sondern muss (müsste) für verboten erklärt sein.

Man benötigt keine rationalen Gründe um eine Handlung zu erlauben, sondern objektiv nachvollziehbare Gründe, um es zu verbieten. Das GG ist da recht eindeutig, somit gilt dann:

Welche Gründe liegen vor, die ein Verbot für "Standlicht bei hell" rechtfertigen würden. Konkret, was sind die Nachteile, Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Nutzung?

Neben dem reinen Verbot gibt es noch die Möglichkeit der allgemeinen Regulierungsnotwendigkeit einer Handlung. Konkret, worin liegt die Möglichkeit zu einem Missverständnis mit negativen Folgen?

Und dies bitte unter Berücksichtigung der eigenen Argumentation, dass die Dinger "bei hell" ohnehin nicht erkennbar sind.

es steht da fahren mit standlicht alleine ist nicht erlaubt.

da steht nichts weiter zu und gilt damit für den ganzen tag egal welche helligkeit.

da gibts nichts zum rumdiskutieren

seitwann steht im grundgesetz bitte die strassenverkehrsordnung?

gegen was im GG verstösst die strassenverkehrsordnung?

die funzeln sind bei tag kaum zu erkennen hallo die haben nur mickrige 5watt wenn überhaupt.

ich hab bis jetzt nichts gehört was für standlicht fahren spricht

Das bezieht sich aber nur auf die Zeit wo mindestens Abblendlicht vorgeschrieben ist.

Da steht nicht untertags ist Standlicht verboten.

Soweit dachten die damals als das Gesetz gemacht wurde gar nicht.(Irgendwann in den 60igern)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976

 

Abblendlicht braucht ca. 0,3 - 0,4 L/100 km. Wert aus meiner Fahrpraxis. ;) Alles andere kann sich jeder selbst ausrechnen.

hab ich andere erfahrung gemacht das es sich nicht auswirkt auf 1 stelle hinterm komma.

da verbraucht manch einer mit seiner anlage mehr sprit

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Man benötigt keine.

Bei der StVO und dem Bußgeldkatalog geht es doch nicht um formulierte Erlaubnisse, sondern um formulierte Verbote. Ein "Standlicht bei hell" muss nicht formal erlaubt werden, sondern muss (müsste) für verboten erklärt sein.

Man benötigt keine rationalen Gründe um eine Handlung zu erlauben, sondern objektiv nachvollziehbare Gründe, um es zu verbieten. Das GG ist da recht eindeutig, somit gilt dann:

Welche Gründe liegen vor, die ein Verbot für "Standlicht bei hell" rechtfertigen würden. Konkret, was sind die Nachteile, Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Nutzung?

Neben dem reinen Verbot gibt es noch die Möglichkeit der allgemeinen Regulierungsnotwendigkeit einer Handlung. Konkret, worin liegt die Möglichkeit zu einem Missverständnis mit negativen Folgen?

Und dies bitte unter Berücksichtigung der eigenen Argumentation, dass die Dinger "bei hell" ohnehin nicht erkennbar sind.

es steht da fahren mit standlicht alleine ist nicht erlaubt.

da steht nichts weiter zu und gilt damit für den ganzen tag egal welche helligkeit.

da gibts nichts zum rumdiskutieren

seitwann steht im grundgesetz bitte die strassenverkehrsordnung?

gegen was im GG verstösst die strassenverkehrsordnung?

die funzeln sind bei tag kaum zu erkennen hallo die haben nur mickrige 5watt wenn überhaupt.

ich hab bis jetzt nichts gehört was für standlicht fahren spricht

Und man sieht sie aus 200 oder 300m trotzdem wenn man ein unbeleuchtetes Fahrzeug sonst nicht sieht.

Ist so

Auch wenn es supersonnig ist und sich das Fahrzeug unter einer belaubten Stelle befindet

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

es steht da fahren mit standlicht alleine ist nicht erlaubt.

da steht nichts weiter zu und gilt damit für den ganzen tag egal welche helligkeit.

da gibts nichts zum rumdiskutieren

Langsam sollte es bekannt sein, das hier ein Abschnitt eines Paragraphen zitiert wurde. Deshalb ist deine Meinung, das da "nichts weiter zu steht" falsch. Wenn du dir den Paragraphen als ganzes anguckst, wirst du merken, worum es geht. Ich dachte, nach 10 Seiten Diskussion hätten es alle verstanden, aber dies scheint wohl nicht so zu sein. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

es steht da fahren mit standlicht alleine ist nicht erlaubt.

da steht nichts weiter zu und gilt damit für den ganzen tag egal welche helligkeit.

da gibts nichts zum rumdiskutieren

Das permanente Bestreiten, dass (2) als Folge von (1) gilt, macht es doch nicht richtiger.

Es gibt zwar erst eine Entscheidung und die auch nur auf AG-Ebene, aber diese nun pauschal als falsch abbügeln, wie auch den Hentschel oder ein ganzes Bundesministerium, zeugt von einem erheblichem Selbstbewusstsein in der Frage, aber doch nicht zwingend von Richtigkeit.

 

Zitat:

seitwann steht im grundgesetz bitte die strassenverkehrsordnung?

Das habe ich nicht geschrieben.

Wenn Du so richtig bist in Deiner Ableitung, warum sind dann Verdrehungen von Beiträgen notwendig?

 

Zitat:

gegen was im GG verstösst die strassenverkehrsordnung?

Nichts,

gäbe es ein Verbot von "Standlicht bei hell", weil sich (2) nicht auf (1) bezieht, dann würde dieses Verbot schon gegen das GG verstoßen.

 

Zitat:

die funzeln sind bei tag kaum zu erkennen hallo die haben nur mickrige 5watt wenn überhaupt.

und müssen deshalb verboten sein?

 

Zitat:

ich hab bis jetzt nichts gehört was für standlicht fahren spricht

Danke für die Info.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976

 

Abblendlicht braucht ca. 0,3 - 0,4 L/100 km. Wert aus meiner Fahrpraxis. ;) Alles andere kann sich jeder selbst ausrechnen.

hab ich andere erfahrung gemacht das es sich nicht auswirkt auf 1 stelle hinterm komma.

da verbraucht manch einer mit seiner anlage mehr sprit

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber dann kannst Du das wirtschaftliche Autofahren nicht. Bei eingeschaltetem Abblenndlicht brennt mindestens:

2x 55W Abblendlicht

6x 5W Standlicht vorne und hinten, Kennzeichenlicht

ca. 10 W Innenlicht (Tacho, Schalter etc.)

Bei bestimmten Modellen ist es auch mehr. Und das ist ein haufen Leistung.

P.S. Eine Musikanlage habe ich bis auf das serienmässige nicht ;) und die ist bei meinen Fahrten in die Arbeit meistens aus.

am 13. Mai 2013 um 15:55

Das ist ja nun bei jedem Fahrzeugtyp anders.

ich habe z.B. 4x5watt Standlicht,1x10watt Kennzeichenbeleuchtung, 2x35watt Abblendlicht, 4x5watt im Tacho, 3x5watt im Display und 1x1,2watt im der Heizungsbeleuchtung alles andere ist LED.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

schnuckie lesen hilft!!!!

den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des KBA (BT-KAT-OWi) kannste wegpacken

ich zitiere nochmals:

Auch wenn es nicht an mich gerichtet ist, den Ball spiele ich dir mal zurück. ;)

Du machst hier von Anfang an den Fehler, §17 Abs 2 als eigenständig zu betrachten. Dieser steht aber in direkter Folge zu §17 und zu §17 Abs.1.

Liest man dies hintereinander weg und beachtet dabei die gesetzlich dort aufgeführten Rahmenbedingungen erkennt man, dass Fahren mit Begrenzungsleuchten tagsüber erlaubt ist.

Dass dem evtl. ein OWi-Katalog gegenübersteht, mag ich gar nicht bezweifeln.

Wenn aber eine Sache bereits per STVO zulässig ist, dann ist der OWi-Tatbestand hinfällig, weil ihm jegliche Grundlage entbehrt.

Unter Umständen wurde diese OWi aufgrund des selben Irrtums, welchem Du auch hinsichtlich §17 erlegen bist, überhaupt erst aufgenommen, weil irgendjemand das genauso falsch interpretiert hat wie Du.

Dann nochmal die Frage: Warum ist es denn ein extra Absatz? Bräuchte man nicht, wenn man alles hintereinander lesen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Dann nochmal die Frage: Warum ist es denn ein extra Absatz? Bräuchte man nicht, wenn man alles hintereinander lesen sollte.

Weil sonst z.B. auch der Absatz 4 keinen Sinn ergeben würde:

Zitat:

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.

Beleuchten tut man ein Fahrzeug immer dann, wenn es die Lichtverhältnisse erfordern. Somit bedingt Abs. 4 zwingend Absatz 1:

Zitat:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Das ist in der Tat ein Argument.

Hätte man aber irgendwie eindeutiger gliedern können, dann müssten sich Gerichte und Foren nicht damit beschäftigen :D

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Hätte man aber irgendwie eindeutiger gliedern können, ...

Für den allgemeindeutsch-Sprecher sicherlich.

Aber das ist so eine Stelle, wo eine berufsspezifische Fachsprache innerhalb dieses Berufsfelds so und nicht viel anders formuliert sein muss um dieses und nichts anderes auszudrücken, außerhalb immer für Missverständnisse gut ist.

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