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Standlicht erlaubt !

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 7. Mai 2013 um 23:46

Hi Leute,

es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...

Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !

Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2013 um 6:22

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Bevor ich drüber nachdenke.

Was macht es für einen Sinn am Tage mit Standlicht zu fahren ?

Abblendlicht bringt Sinn aber Standlicht sehe ich noch keinen.

is doch klarer fall. das macht dann sinn wen man an seinen corsa/polo etc sich hippe "angel eyes" mit standlichtringen geschnallt hat und diese dem breiten publikum an der eisdiele zeigen will. bei normalem licht siehst die dinger eben net. darum muss mit standlicht und lauter mucke aus den mediamarkt/ebay schepperboxen ums dorf gecruist werden.

liegt doch klar auf der hand! ;)

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Zitat:

Original geschrieben von SoEinWahnsinn

Weil mein Tagfahrlicht identisch dem Standlicht ist und das ab Werk! Wie kann das also verboten sein?^^

Bei dir steht auf dem Scheinwerfer beim E-Prüfzeichen ein "A" für Begrenzungslicht, und ein "RC" für Tagfahrlicht. Deshalb ist hierbei die Reglung anders. Aber das trifft eigentlich nur auf die Länder zu, wo man auch tagsüber mit Licht fahren muss, und TFL ausreichend ist.

Der Unterschied zwischen den beiden Leuchten bei dir ist, das beim reinen Standlicht die hinteren Leuchten eingeschaltet sind, und beim TFL nicht. Eventuell leuchten beim Standlicht die Scheinwerfer nicht so hell wie beim TFL. Das trifft dann aber auch wiederum nur nachts zu, wenn das abgestellte, spät erkennbare Fahrzeug mit den Begrenzungsleuchten abgesichert sein muss.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von SoEinWahnsinn

vergesst mal den ganzen § Kram!

Wenn ich mein Standlicht einschalte während der Fahrt einschalte tut sich vorn, null komma gar nichts! Warum?

Weil mein Tagfahrlicht identisch dem Standlicht ist und das ab Werk! Wie kann das also verboten sein?^^

Jetzt sollte es auch der letzte begreifen können das er auf dem Holzweg ist. Standlicht bei ausreichenden Sichtbedingen sprich am Tag ist nicht verboten.

das ist wiederum was anderes da dieses teil zum standlicht zulassung als tagfahrlicht hat.

das kann man am verwendungsbuchstaben auf dem lampengehäuse ablesen.

das hat null und gar ncihts mit der diskussion hier zu tuen

Das Argument hat schon was mit der Diskussion zu tun. Eingeschaltetes TFL ist tagsüber erlaubt. Eingeschaltetes Abblendlicht ist ebenfalls erlaubt. Der Wagen sieht von vorne so aus, als wenn TFL eingeschaltet ist. Und hinten sieht der Wagen so aus, als wenn Abblendlicht eingeschaltet ist.

am 11. Mai 2013 um 10:54

@ MvM Es steht ja explizit "Vorn" bei mir im Text.

Es gibt aber auch EU-Fahrzeuge wo beim Tagfahrlicht auch die hinteren Scheinwerfer mit leuchten.

@all

Und habe gesagt ihr sollt mal auf die §-Reiterei mal kurz verzichten und den normalen Menschenverstand einschalten.

Es ging darum mir zu sagen das auf der einen Seite jetzt Tagfahrlicht für die neuen Pflicht ab Werk ist. Und das auf der anderen Seite fahren mit Standlicht, unter Strafe, verboten sein soll. Das macht doch keinen Sinn.

Wenn er schon nicht die § versteht, sollte das ihn doch mal zu denken geben....

Also, sollte ich mal Lust haben mit Standlicht zu fahren werde ich tun und keiner wird mich dafür belangen können...

ich bin damit wieder raus....

du verwechselst da was

tagfahrlicht ist nicht standlicht auch wenn das im selben lampenkörper ist.

es sind 2 unterschiedliche funktionen und leuchten auch meines wissen unterschiedlich stark

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

du verwechselst da was

tagfahrlicht ist nicht standlicht auch wenn das im selben lampenkörper ist.

es sind 2 unterschiedliche funktionen und leuchten auch meines wissen unterschiedlich stark

Genau so ist es.

Nicht umsonst wird bei AFL+ bei eingeschaltenem Abblendlicht das TFL etwas "flapsig augedrückt auf "Begrenzungslichsstärke" gedimmt.

Zitat:

Original geschrieben von SoEinWahnsinn

Es ging darum mir zu sagen das auf der einen Seite jetzt Tagfahrlicht für die neuen Pflicht ab Werk ist. Und das auf der anderen Seite fahren mit Standlicht, unter Strafe, verboten sein soll. Das macht doch keinen Sinn.

Wenn er schon nicht die § versteht, sollte das ihn doch mal zu denken geben....

Das ist es ja gerade... Es gibt zu viele unlogische Paragraphen. :rolleyes: Selbst wenn es kein TFL gäbe, kann mir keiner erzählen, das dieses mikrige Standlicht andere stören, oder gar behindern würde. Aber irgendwie gibt es Polizisten, die das stört. Deshalb muss man leider auf die Paragraphen rumreiten.

am 11. Mai 2013 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Richtig, es gibt keinen sinnvollen Grund!

ABER:

das Fahren mit Begrenzungsleuchten ist defakto nicht untersagt und somit zulässig!

Denn der Absatz 2 des § 17 StVO bezeiht sich nunmal auf den Absatz 1.

Sonst müsstest du ja, wenn du die Absätze des § 17 einzeln betrachtest, dein Fahrzeug nach Abs. 4 außerorts immer beim Parken beleuchten, nach Absatz 5 immer an deinem Handwagen Licht haben und entgegen Absatz 6 Suchscheinwerfer tagsüber immer zum Ausleuchten der Fahrbahn und langanhaltend benutzen.

Im Absatz 1 steht was von Dämmerung bzw. Dunkelheit. Auf diese beziehen sich dann alle anderen Absätze!

P.S.: hinzu kommt noch, dass eine entsprechende Ahndung der OWi (fahren bei Tageslicht mit Standlicht) im Tatbestandskatalog fehlt! Dort regelt die TBNR 117124 lediglich folgendes:

"Sie fuhren nur mit Begrezungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten."

Und wann muss man Abblendlicht benutzen? Nicht immer beim Fahren, sondern nur bei Dämmerung, Dunkelheit, starke Sichtbeeinträchtigung durch...!

Somit:

klare Sicht am Tag = Fahren mit Begrenzungsleuchten nicht strafbar.

Gut ich hab mich mal schnell selbst zitiert!

Ich denke hier steht alles wichtige drin!

Manche googlemail eben und manche haben einen Tatbestandskatalog vorliegen.

Hier hab ich dann die TBNR 117124 gefunden.

Ich denk mal, dass ich dann hier genug zum Bezug zwischen Absatz 1 und 3 und den anderen Absätzen geschrieben habe + es gut keine TBNR für das missbräuchliche Benutzen von BEGRENZUNGSLEUCHTEN be Tageslicht!

Ich bin dann mal raus hier, gibt zu viele Googlejünger mit Dickschädel.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Und immer wieder denken die Leute das die die mit Begrenzungsleuchten fahren sich für obercoolen halten und angel eyes haben. :rolleyes:

dann erklär mal die gründe die für fahren mit standlichtlicht alleine sprechen

:D Farbige Standlichbirnchen. Die sieht man ja nicht wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist.

Einige glauben auch das man die Autos mit Standlicht auch am Tag besser erkennt, nur blöd das man das Auto mehrere 100m früher sieht als die Begrenzungsfunzeln.

Aber immer wieder interessant das man so lange rumagumentieren kann um den Gesetzestext ins Gegenteil zu verkehren.

Wenn im Gesetz steht das mit Standlicht alleine nicht gefahren werden darf ist Das halt so. Bis vor wenigen Jahren war Das wohl noch eine Gesetzeslücke da Fahren mit Standlicht bei besten Sichtverhältnissen nirgens erwähnt war. Aber diese Lücke wurde offensichtlich geschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Gut ich hab mich mal schnell selbst zitiert!

Ich denke hier steht alles wichtige drin!

Manche googlemail eben und manche haben einen Tatbestandskatalog vorliegen.

Hier hab ich dann die TBNR 117124 gefunden.

Ich denk mal, dass ich dann hier genug zum Bezug zwischen Absatz 1 und 3 und den anderen Absätzen geschrieben habe + es gut keine TBNR für das missbräuchliche Benutzen von BEGRENZUNGSLEUCHTEN be Tageslicht!

Ich bin dann mal raus hier, gibt zu viele Googlejünger mit Dickschädel.

schnuckie lesen hilft!!!!

den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des KBA (BT-KAT-OWi) kannste wegpacken

ich zitiere nochmals:

Zitat:

Der BT-KAT-OWi hat als Rechtsquelle den Rang einer Verwaltungsvorschrift und rangiert damit hinter dem (Bundes-)Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und der ebenfalls bundesweit gültigen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die Vorschriften des BT-KAT-OWi dürfen also den höherrangigen Normen inhaltlich nicht widersprechen

der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und die (Bundes-)Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind höherrangig als dein tatbestandskatalog.

das heisst erst wenn es nicht im OWiG oder BKatV drin steht kommt dein tatbestandskalaog zur anwendung da diese beiden vorrang haben.

zu allgemeindeutsch dein tatbestandskatalog muss sich dem OWiG und BKatV unterordnen.

und dummerweise steht im BKatV folgendes

Zitat:

Nur mit Standlicht

oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

da dieser katalog höherrangig ist kannste deinen tatbestandskatalog weglegen der kommt nicht mehr dazu in anwendung.

 

@sir donald

also im bußgeldkatalog von 2009 stand auch schon das drin mit nur standlicht gefahren

als kleiner hinweis

am 11. Mai 2013 um 20:28

Gut das bei uns im Ösiland (Licht am Tag) wieder abgeschafft wurde somit gibt es bei uns nicht so eine Sinnlose Debatte...

Als es noch Pflicht war musste entweder das Abblendlicht- oder ein zugelassenes Tagfahrlicht oder auch Standlicht mit originalen Nebelscheinwerfer bei Tageslicht eingeschaltet sein. Und nur das Stand bzw Begrenzungslicht war zu wenig und somit Strafbar.. Nur wenn ein Anhänger gezogen wird gilt die Lichtpflicht und für Zweiräder sowieso. ..

naja ne direckte tagfahlicht gibts in deutschland nur für die neuwagen.

die anderen dürfen mit abblendlicht, tagfahrlicht oder ohne fahren.

aber darum gehts ja nicht sondern darum das einige aus trotz ihr mickriges standlicht am tag spazieren fahren wollen.

rationelle gründe dafür wurden bisher nicht genannt

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

rationelle gründe dafür wurden bisher nicht genannt

Logisch. Die gibt ja nicht einmal die geltende Rechtslage her.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

naja ne direckte tagfahlicht gibts in deutschland nur für die neuwagen.

die anderen dürfen mit abblendlicht, tagfahrlicht oder ohne fahren.

aber darum gehts ja nicht sondern darum das einige aus trotz ihr mickriges standlicht am tag spazieren fahren wollen.

rationelle gründe dafür wurden bisher nicht genannt

Doch wenn du auf meinen Beitrag siehst steht es ganz eindeutig.

Also untertags dunkler Wald als Notlösung.

In der Dämmerung ist es ohnehin strafbar.

Denn dann ist Abblendlicht explizit vorgeschrieben.

Also die ganzen coolen Heinis machen sich sowieso strafbar.

Den meist fahren die ja am Abend oder Morgen mit dem Standlicht rum.

Nur dann ist aber schon Abblendlicht vorgeschrieben.

Ebenfalls bei Regen, Schneefall, Regen, Rauchentwicklung etc).

Also das ist der einzige rationelle Grund.

Man will Spritsparen und trotzdem etwas gesehen werden wenn man auf einer dunklen Allee oder in einer Waldstraße mit Kurven unterwegs ist.

Ist es heller.

Bringt es nix.

Bei Gewitterstimmung muss bereits Abblendlicht angeschaltet werden.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi

 

Also das ist der einzige rationelle Grund.

Man will Spritsparen und trotzdem etwas gesehen werden wenn man auf einer dunklen Allee oder in einer Waldstraße mit Kurven unterwegs ist.

Wenn man Standlicht auf größere Entfernung wahrnehmen kann ist es schon so düster das eh Abblendlicht nötig ist.

Bei den meisten Autos erkennt man das eingeschaltete Standlich bei Helligkeit auf eine Entfernung von 50-100m, da sollte man das Auto auch Ohne längst gesehen haben.

 

es sei den die fahren bei nacht ohne licht rum wie letzens der porsche fahrer in berlin^^

 

sprit sparen? bei abblendlicht wäre es vielleicht wenns hoch kommt 0,1l mehr und bei standlicht noch weniger.

ob das zum sprit sparen hilft? also 2-3liter weniger werden das nicht sein wenn man mit standlicht fährt

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