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Stadt räumt straße nicht

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 15:45

Hallöchen!

In den letzten Tagen hat es in Deutschland ja ganz gut negative Temperaturen und auch Schnee gegeben.

So auch in Mannheim (sehr selten der Fall :-))

Nun ist es so gewesen, dass in der Straße wo ich wohne genau KEIN EINZIGES mal ein Räumfahrzeug war.

Der Schnee hat sich festgefahren, taute in der Sonne etwas an und fror direkt wieder fest, das ergab in den letzten Tagen eine wunderbar gltatte Eisbahn, wohlgemerkt, es handelt sich um eine öffentliche Straße...

So kam es dann auch, dass ich als ich dort hin fuhr (30er Zone, ich fuhr keine 20) in einerRechts vor Links situation bremsen musste, da ein anderes Auto von rechts kam. Zum Glück ist das andere Auto auch stehen geblieben, sonst wäre ich dem voll rien gerutscht, owohl ich ca 10 Meter vor der Kreutzung voll gebremst habe... (Bremsweg also über 10 Meter, bei weniger als 20km/h auf Spiegelglatte Fahrbahn)

Frage: Was ist, wenn dort ein Unfall passiert? (nicht nur in einer Rechts vor Links situation, sondern generell, z.B: wenn ich an den Boardstein rutsche und mir meine Spur verziehe, oder mich dort lang lege weil es so glatt ist)

Ist dann nicht eignetlich die Stadt haftbar? Jeder Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass der Gehweg um sein Haus frei ist, muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass ihre öffentlichen Straßen vom Schnee soweit geräumt sind, dass ein halbwegs sicheres benutzen möglich ist? (natürlich kann ich auch bei geräumter strecke dann nicht wie gewohnt 30 fahren, das ist mir klar, es geht jetzt um die Eisglätte dort)

Mfg

Pirke

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21 Antworten

also 19?

am 31. Januar 2006 um 10:32

Was bleibt ist, daß du trotz besserem Wissen mit nicht angepaßter

Geschwindigkeit fährst.

Ein Unfall in der von dir geschilderten Situation wurde nur vermieden weil der Vorfahrtberechtigte für dich mitgedacht und gehandelt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Das war so klar...

LESEN "(30er Zone, ich fuhr KEINE 20)"

DENKEN !!!

Und bitte nochmal antworten...

Tipp: Keine 20 heist: WENIGER, also LANGSAMER...

Hallo,

gut dann halt 18km/h oder 19 km/h,wenn ich merke es ist enorm glatt dann ist das definitiv zuviel...meist schon spürbar an einer extrem leichtgängigen Lenkung und spontanen durchdrehen der Räder selbst bei wenig Gas.

wir haben auch eine solche Seitenstrasse die durch ständiges abtauen und anfrieren erkennbar spiegelglatt und ungestreut ist.....da taste ich mich quasi mit Schrittgeschwindigkeit an die Einmündung ran,denn ich will ja nicht unkontrolliert in den Vorfahrtsberechtigten Verkehr rutschen.

 

Andy

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 10:49

Dann halt nicht...

Es ist dann wohl so, dass die Stadt gar nix räumen muss, aber jeder Hausbesitzer direkt verklagt werden kann wenn er seine nFussweg nicht vollständig geräumt hat.

DANKE ende der Diskussion.

Das ich in der geschilderten Situation wohl etwas zu schnell war habe ich dann ja auch gemerkt, das braucht man dann hier nicht noch zwanzigtausend mal erwähnen.

Und es war auf anhieb nicht zu erkennen, dass unter dem Schnee eine Eisschicht war.

Viel anderes wird einem in solcher Situation nicht übrig bleiben, als Schrittgeschwindigkeit oder 10 km/h zu fahren. Andererseits ist das mal wieder ein schönes Beispiel, wie die Behörden Verantwortung abwälzen, hingegen aber jeden Anlieger gerne in Regress nehmen, der mal nicht richtig streut.

Hänge glatt machen können die hier auch ganz gut. Ein steiles Straßenstück, drei Häuser. Die Anwohner parken weiter oben, ich vor meiner Hütte unten, weil das Stück ohne Allrad nicht zu befahren ist. Der Schnee ist noch griffig.

Dann kommt der Unimog mit Allrad und Schneeketten und "räumt" bergauf mit durchdrehenden Rädern die Straße glatt. Es ist dann unmöglich, etwas ein- oder auszuladen, also fährt man vorsichtig obenrum und mit der Schneebremse am Rand vor die Haustür.

Ein toller Schildbürgerstreich, der der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde einbrachte.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Dann halt nicht...

Es ist dann wohl so, dass die Stadt gar nix räumen muss, aber jeder Hausbesitzer direkt verklagt werden kann wenn er seine nFussweg nicht vollständig geräumt hat.

DANKE ende der Diskussion.

Das ich in der geschilderten Situation wohl etwas zu schnell war habe ich dann ja auch gemerkt, das braucht man dann hier nicht noch zwanzigtausend mal erwähnen.

Und es war auf anhieb nicht zu erkennen, dass unter dem Schnee eine Eisschicht war.

was erwartest Du jetzt??

Du bist der Held weil Du eine von Dir nicht zu verantwortende Situation gemeistert hast und wir anerkennendes kollektives Schulterklopfen machen??

Wenn nix passiert ist,dann hat man zumindest was gelernt und wird beim nächsten mal eine solche Situation anders bewerten und sich auch besser drauf einstellen....;)

Ich weiß zwar nicht wo Du wohnst,hier in Hamburg ist aber eigentlich jedem klar das die Nebenstrasse ungeräumt bleiben und in der Regel geht das auch ganz gut,entscheidend ist das rechtzeitig die Hauptstrassen frei sind und der Verkehr nicht zum erliegen kommt....ich weiß das und stelle mich drauf ein und gut ist es.

Andy

hi @ all!

auf eignenen wunsch des thread erstellers und in anbetracht der entgleisenden diskussion weit am thema vorbei ist hier mal besser sense....

cheers, jochen

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