SRA TÜV relevant?
Hi Leute,
Ich habe mal eine Frage.
Hab mir ehrlich gesagt auch noch nie Gedanken darum gemacht.
Also ich habe letztes im Dezember einen BMW F30 gekauft. Allerdings mit einer Zubehör Stoßstange... Das wusste ich auch.
Hab mir jetzt allerdings nochmal die Unterlagen angeschaut.
Dort steht drin dass das Auto eine SRA besitzt die Stoßstange allerdings nicht.
Der Händler hat die Stoßstange erneuert da die alte nicht mehr so schön aussah.
Meine Frage, muss der Händler dafür sorgen das eine Stoßstange verbaut ist die auch TÜV relevant ist oder muss ich mich jetzt darum kümmern?
Danke schonmal im voraus!!
63 Antworten
Zitat:
@JanisR schrieb am 13. Dezember 2021 um 11:34:34 Uhr:
Hab gerade eine Antwort auf meine Email bekommen.
Sie hätten das Auto auch mit so einer Stoßstange bekommen und hätten die gleiche wieder verbaut und so weiter gegeben.
Gesprächsnotiz mit Datum und Uhrzeit machen, umgehend ein Schreiben aufsetzen und noch heute per online frankiertem Einschreiben raus.
Das Schreiben sollte darauf hinweisen, dass dir beim Kauf nicht bekannt war, dass der ersetzte Stoßfänger nicht den gesetzlichen Voraussetzungen für die verbaute Xenon-Scheinwerfer entspricht und du erst nun kurz vor der anstehenden Hauptuntersuchung diesen Sachmangel entdeckt hast.
Deiner ersten Bitte um Nachbesserung ist man mit einem lapidaren Hinweis nicht nachgekommen, dass man das Fahrzeug selbst schon so bekommen hätte. (An dieser Stelle würde ich es anzweifeln, da nach deiner Kenntnis die SRA bei Xenon zwingend erforderlich ist und er auch als Händler sich nicht darauf berufen kann, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf).
Verweise darauf, dass das für dich damit als Endverbraucher nicht gelten kann und du, unabhängig eines schadenbedingten Ersatzes des Stoßfängers, darauf vertrauen musstest, dass hierdurch die Funktionalität und die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dadurch nicht beeinträchtigt wurde. Die Scheinwerferreinigungsanlage ist nach deiner Kenntnis aus zulassungsrechtlichen Gründen zwingend für die Xenon-Lichtanlage erforderlich und daher ein Sachmangel nach § 434 BGB, welcher bereits beim Kauf vorgelegen hat.
Fordere den Händler auf, diesen Sachmangel auf seine Kosten bis zum 31.12.2021 abzustellen und das Fahrzeug dahingehend so herzustellen, dass dies i.S.d. StVZO zulässig ist.
Dieses Schreiben sollte unbedingt heute rausgehen, damit es ihm bis übermorgen zum Fristablauf zugeht.
Daneben würde ich das Schreiben zusätzlich einscannen und ihm nochmals per Mail vorab zur Kenntnisnahme mailen - oder den Text, Hauptsache er bekommt´s.
Protokolliere alles und heb dir das auf. Du wirst vermutlich nicht ohne Rechtsanwalt auskommen, außer du bist bereit die Kosten (ca. 800-1.500 Euro) selbst zu tragen.
Oben anstehendes muss natürlich der Wahrheit entsprechen, aber ich habe es so aufgefasst.
Die haben gerade geschrieben sie schauen was sie machen können.
Trotzdem das einschreiben noch schnell weg oder ist der Satz der den ich brauche?
Damit die es machen müssen
Ja, würde ich machen, damit du sicher deinen Anspruch geltend gemacht hast.
„Sie schauen was sie machen können(?)“ Termin vereinbaren, Stoßfänger ersetzen, dir den Aufwand ersetzen.
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Zitat:
@JanisR schrieb am 13. Dezember 2021 um 12:36:46 Uhr:
Die haben gerade geschrieben sie schauen was sie machen können.
Trotzdem das einschreiben noch schnell weg oder ist der Satz der den ich brauche?
Damit die es machen müssen
Schreibe trotzdem. Ich würde, um böses Blut zu vermeiden, einen Satz vorwegstellen, wie
"Vielen Dank für Ihre Bemühungen, mir zu helfen, ich weiß das zu schätzen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Fristwahrung ... und dann den Text
Nur zur Klarstellung @JanisR
Das Vorgehen dient nur dazu, dass du erst einmal die Infos sicherst und die Frist wahrst. Du wirst dir überlegen müssen, wie du weiter vorgehen möchtest. Eine rechtliche Verteidigung kann nur ein Anwalt gewährleisten, aber mit der fristgerechten Geltendmachung deines Anspruchs hast du zumindest etwas Puffer, um dich darum zu kümmern.
Ich hätte es schön gefunden, wenn der Händler den Mist erkannt und dir schlichtweg den Fehler auf Anhieb beseitigt hätte, aber davon bin ich schon nicht mehr ausgegangen, nachdem er dich auf Rückfrage zur ABE bereits hat hängen lassen. Und offenkundig wusste er ja auch noch von dem Missstand und hat das Fahrzeug dennoch (mutmaßlich) ohne Hinweis verkauft. Du wirst schon aus Gründen der Hauptuntersuchung schnell eine Lösung einfallen lassen müssen, mal davon abgesehen, dass die Weiterfahrt ohnehin problematisch ist. (Und das unabhängig ob der TÜV-Prüfer das erkennt oder nicht)
Ich würde an deiner Stelle mal zu einer BMW Vertragswerkstatt oder Fachwerkstatt fahren und um einen Kostenvoranschlag zur Beseitigung des Mangels bitten (einschließlich der Wiederinbetriebsetzung der SRA). Damit kannst du dir ein Bild machen, ob eine Verteidigung überhaupt im Verhältnis steht. Aber ich würde an deiner Stelle hier dennoch einmal einen Anwalt anrufen und den Sachverhalt kurz schildern. Dieser kann dir zudem sagen, wie hoch die Erfolgsaussichten stehen und wie teuer das Honorar werden wird.
...dann bleibt mir hier an dieser Stelle nur viel Glück zu wünschen - vielleicht wird ja der Händler auch vernünftig und meldet sich bei dir, um den Mangel zu beseitigen.
VG
Chris
Hab eben mal mit dem Händler telefoniert.
Der meinte nur egal was die Gewährleistungsfrist angeht das Problem muss behoben werden.
Ich soll mich schlau machen was es kostet hier bei mir in der umgebung und er würde es übernehmen.
Hat er mir sogar nochmal schriftlich per Email geschickt das ich die Kosten weiter geben soll.
Grüße
Hut ab! Freut mich für dich!
Dennoch solltest das in einem Einschreiben per Rückschein, freundlichst formuliert und mit Dank versehen, an den Händler senden! Nur zu deiner Sicherheit!
Genau: Schön, wenn alles so klappt. Würde mich freuen.
Aber ggf. hat er das mit der E-Mail am Ende "ganz anders" gemeint, und die E-Mail ist dann rechtlich nicht wirklich bindend. Ein Einschreiben mit Rückschein ist das. Und da ist ja nichts Negatives dran, solange der Verkäufer sowieso beabsichtigt, dich fair zu behandeln. Meine Vermieter waren auch OK. Aber, jetzt zahlen sie einfach die Kaution nicht zurück - ohne Grund. Da bin ich froh, alles für den Fall der Fälle dokumentiert zu haben. Nett daher reden können viele. Aber: An den Taten sollst du sie messen." Auf jeden Fall drücke ich dir die Daumen. :-)
#me too
Zitat:
@er70 schrieb am 12. Dezember 2021 um 00:17:17 Uhr:
Wenn du Xenon hast, ist die SRA Pflicht.
Nicht unbedingt. Nur, wenn das Leuchtmittel mehr als 2000 Lumen erzeugt. Also nicht bei 25-W-Xenon, wie in Audi A1, VW Beetle und ein paar anderen.
Trifft bei BMW aber nicht zu.
Also Pflicht!
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 13. Dezember 2021 um 18:31:55 Uhr:
Zitat:
@er70 schrieb am 12. Dezember 2021 um 00:17:17 Uhr:
Wenn du Xenon hast, ist die SRA Pflicht.Nicht unbedingt. Nur, wenn das Leuchtmittel mehr als 2000 Lumen erzeugt. Also nicht bei 25-W-Xenon, wie in Audi A1, VW Beetle und ein paar anderen.
Trifft bei BMW aber nicht zu.
Bei Mini gab’s das auch mit den 25W-Funzeln als originales Retrofit-Kit von BMW.
Da es nicht für den F2x/F3x galt, habe ich es auch nicht angeführt. Und grundsätzlich würde es nach der StVZO auch für die 2000lm-Funzeln gelten, wenn man nicht europarechtlich die VAG-Bescheisserlösung hätte.
Zitat:
@JanisR schrieb am 12. Dezember 2021 um 10:04:44 Uhr:
Soweit ich weiß ist es kein Import Fahrzeug.
Wenn du da zumindest sicher sein kannst wäre das ok. Lässt sich aber auch leicht überprüfen.
Zum Beispiel im Fahrzeugschein wird bei Re-Importen unter Typschlüsselnummer sehr oft als Code "0000000" verwendet.
Gruß Marc