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Spurwechsel Unfall

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 16:48

Moin,

Ich hatte am 17.04.22 einen Unfall auf einer dreispurigen Fahrbahn. Ich fuhr auf der rechten Fahrbahn mit meinem VW T-Roc und wechselte ohne Probleme auf die mittlere Fahrbahn und fuhr ca 50 Meter. Die Unfallgegnerin führte plötzlich und unvorhersehbar einem Überholmanöver von der linken Fahrspur einen Spurwechsel nach rechts (Mittlere Fahrspur) durch, wodurch es zur Kollision kam und mein Fahrzeug nach rechts gedrängt wurde. Hierzu liegen diverse Lichtbilder vor. Zeuge war der Beifahrer in meinem Fahrzeug.

Direkt nach dem Unfall ist sie weiter auf die mittlere Fahrspur gewechselt um den nachkommenden Verkehr nicht zu stören und stand dann direkt vor mir. Sie sagte natürlich das es meine Schuld sei, obwohl meine erste Frage war, ob es Ihr gut ginge und ob alles ok ist.

Bei ihr ist die ganze Rechte Seite verbeult und bei mir ist es eben vorne links etwas eingedrückt.

Polizei habe ich gerufen und die haben alles aufgenommen und nicht viel dazu gesagt. Mein Beifahrer hat auch seine persönlichen Daten angeben und sich als Zeuge zur Verfügung gestellt.

Ein Tag später war ich beim Gutachter und der stellte ein Schaden von knapp 8000 Euro fest. Ein Tag später dann alles beim Anwalt abgegeben und der hat jetzt den Schaden bei Ihrer Versicherung eingefordert.

Hab den Schaden auch meiner Versicherung gemeldet vorsichtshalber und jetzt heißt es abwarten. Bei meiner Versicherung wurde von der Unfallgegnerin bislang nichts eingereicht. Ich habe eine Vollkasko und eine Schadenfreiheitsklassen Schutz (Ein Unfall frei im Jahr) so, das ich nicht zurückgestuft werden. Rechtsschutz versichert bin ich auch. Der Wagen geht morgen zur Reparatur, da ich darauf angewiesen bin. Daher trage ich erstmal alle Kosten selber.

Nun meine Frage, wie hoch ist das Risiko das ich diesen Fall verliere oder das es 50/50 gewertet wird? Und was kann ich noch tun, um meine Unschuld zu beweisen?

Sie hatte keine Zeugen im Fahrzeug und dazu kommt noch das es das Fahrzeug ihrer Mutter war.

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50 Antworten

was sagt denn dein anwalt

der dürfte mehr ahnung haben als 100 forenmitglieder, die hier nur im nebel stochern können

Ich gehe davon aus, dass es keinen Unfallspuren auf der Straße gab, die von der Polizei aufgenommen wurde.

Wie das ausgeht kann man kaum abschätzen, weitere Zeugen wären sicher hilfreich.

Der Sachverständige ist hoffentlich öffentlich bestellt und vereidigt.

Moin! Mitten in HH also...;-)

Intern würdest Du schon bei Deiner Versicherung bei Inanspruchnahme der VK zurück gestuft; aber erst mal egal!

Gab es denn keine "neutralen" Zeugen?

Das wäre am Besten.

Das das Auto von der Mutter kommt, spielt allerdings keine Rolle (welche Rolle sollte es spielen!?).

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 17:01

Mein Anwalt sagt, das es ein Streitfall werden könne. Vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt. Bei meiner Versicherung habe ich einen Unfall im Jahr frei, ohne zurück gestuft zu werden.

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 17:04

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 3. Mai 2022 um 19:00:30 Uhr:

Moin! Mitten in HH also...;-)

Intern würdest Du schon bei Deiner Versicherung bei Inanspruchnahme der VK zurück gestuft; aber erst mal egal!

Gab es denn keine "neutralen" Zeugen?

Das wäre am Besten.

Das das Auto von der Mutter kommt, spielt allerdings keine Rolle (welche Rolle sollte es spielen!?).

Vielleicht war die Mutter ja nur alleine als Fahrerin eingetragen. Kenne mich da nicht so aus. Suche nur nach Fehlern :)

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 17:07

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Mai 2022 um 18:59:55 Uhr:

Ich gehe davon aus, dass es keinen Unfallspuren auf der Straße gab, die von der Polizei aufgenommen wurde.

Wie das ausgeht kann man kaum abschätzen, weitere Zeugen wären sicher hilfreich.

Der Sachverständige ist hoffentlich öffentlich bestellt und vereidigt.

Ja, der Sachverständige ist öffentlich bestellt und vereidigt.

Aussage gegen Aussage ohne weitere unabhängige Zeugen => 50:50 sehr wahrscheinlich, Abrechnung über Quotenvorrecht empfohlen.

Völlig egal, ob die Tochter als Fahrerin eingetragen ist! Versichert ist das Auto dennoch...

Normalerweise schreibt die Polizei ein Protokoll und nimmt ein Verwarngeld.

Wer im Protokoll als Beteiligter zu 1 und Geld bezahlen musste, hat erstmal eher schlechte Karten (muss aber vor Gericht nichts heißen).

Googel mal nach Unfall nach Spurwechsel - der, der die Spur gewechselt hat, zahlt. Ob das in Deinem Fall nachweisbar ist - großes ?

Ob das Reparieren eine so gute Idee ist? (erforderlich ist sie eher nicht)

Bei einer Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge sollte bei einem unfallanalytischen Gutachten festzustellen sein, wer wem reingefahren ist.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 3. Mai 2022 um 19:38:21 Uhr:

Ob das Reparieren eine so gute Idee ist? (erforderlich ist sie eher nicht)

Bei einer Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge sollte bei einem unfallanalytischen Gutachten festzustellen sein, wer wem reingefahren ist.

Kann so nicht festgestellt werden, allenfalls welches Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision schneller war.

@dellenzaehler wird es bestätigen.

Ist dir bekannt, was so ein Gutachten kostet?

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 18:03

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Mai 2022 um 19:59:57 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 3. Mai 2022 um 19:38:21 Uhr:

Ob das Reparieren eine so gute Idee ist? (erforderlich ist sie eher nicht)

Bei einer Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge sollte bei einem unfallanalytischen Gutachten festzustellen sein, wer wem reingefahren ist.

Kann so nicht festgestellt werden, allenfalls welches Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision schneller war.

@dellenzaehler wird es bestätigen.

Ist dir bekannt, was so ein Gutachten kostet?

Vom Gutachter kam jetzt eine Rechnung in Höhe von knapp 1200 Euro raus. Diese wurde erstmal meinem Anwalt übergeben.

Ich meinte ein Rekonstruktionsgutachten, das ist in aller Regel erheblich teurer.

"Sie hatte keine Zeugen im Fahrzeug und dazu kommt noch das es das Fahrzeug ihrer Mutter war."

Geschädigter ist dann die Mutter, die Tochter kann im Rechtsstreit Mutter gegen TE und dessen Versicherung dann als Zeugin aussagen. Wäre dann Aufgabe des Anwalts, durch eine Widerklage die Tochter "auszuschalten".

"Vom Gutachter kam jetzt eine Rechnung in Höhe von knapp 1200 Euro raus. Diese wurde erstmal meinem Anwalt übergeben."

Das ist die Rechnung für das Ermittlung der Schadenshöhe, das Rekonstruktionsgutachten ist nur unwesentlich teurer (rund das dreifache). Schön, dass der Anwalt die Rechnung jetzt hat, ausgleichen wird er sich jedoch nicht. Entweder zahlt die gegn. Versicherung oder der TE.

Der TE sollte daran denken, dass bei einem VK-Schaden die eigene Versicherung den Gutachter bestellt (und bezahlt). Ob die das eingeholte Gutachten akzeptieren, ist daher offen.

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