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Spurverbreiterung AMG Exterieur

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 25. Januar 2017 um 9:42

Moin,

hat jemand (beim Coupe) mit AMG Exterieur und den 19" Rädern Spurplatten montiert?

Was passt noch ganz gut ohne Karosseriearbeiten?

Wenn man sich die Maße mit Spurweite anschaut vom AMG Ext. zum echten AMG, müssten ja eigentlich 40mm je Achse, also je 2x20mm vorn und hinten machbar sein, da der AMG fasst um das Maß breiter steht.

Wer hat Erfahrung beim RTA/RTB Rad?

Gruß

Totti

Beste Antwort im Thema

Habe mich im Übrigen vertan. Ich habe vorne wie hinten die 2 x 25 mm je Achse drauf. Hinten wären auch die 2x 30 mm gegangen. Mein Reifendealer bei dem ich das gemacht habe war sich aber Anfangs nicht sicher ob das hinhaut und hätte dann die Scheiben falls sie nicht gepasst hätten nicht mehr an den Großhändler zurückschicken können, da Bestellware!

Bezahlt habe ich: 2 x 110 .- € für die H&R Platten Nr. 5055665, für den Räderwechsel und Montage 4 x 5.-€ und für die erforderliche TÜV Abnahme 44,-€, also Gesamt: 284.-€

Du mußt diesen Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO mitführen und solltes die Fahrzeugdokumente bei nächster Gelegenheit berichtigen lassen. So stehts im besten amtsdeutsch auf diesem Nachweis.

Werde ich aber nicht tun. Sollte ich mal angehalten werden und irgendjemand meckert kann ich dass immer noch nachholen

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Themenstarteram 3. März 2017 um 8:20

Das ist nicht aktuell, die Seite ist eh nichts offizielles.

Z.B. das hier ist Nonsens:

Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.

Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 3. März 2017 um 09:20:36 Uhr:

Das ist nicht aktuell, die Seite ist eh nichts offizielles.

Z.B. das hier ist Nonsens:

Gibt es nichts zu beanstanden, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eintragen lassen. Es genügt nicht, lediglich das Prüfzeugnis mitzuführen und die Änderungen nicht eintragen zu lassen.

Warum Nonsens?

Bei mir war trotz DEKRA Gutachten eine Eintragung nach §21 verpflichtent!

Stand so auch auf dem Gutachten.

Insgesamt muß ma aber sagen das es die Kommunen selbst überlassen ist wie sie es vollziehen.

Manche möchten den Brief zur Eintragung unbedingt, andere benötigen ihn nicht.

MfG

Themenstarteram 3. März 2017 um 11:30

Wir reden aneinander vorbei.

Natürlich muss eine Eintragung (nach §19 Abs. 3) erfolgen, aber es muss keine Berichtigung der Papiere mehr erfolgen. Es reicht, dass die "Eintragung" zu den Papieren gelegt wird, sprich zum Fahrzeugschein.

Das hat den Grund, dass viele Halter gar nicht im Besitz des Briefes sind wegen Leasing oder Finanzierung. Das hat nichts mit den Kommunen zu tun, das ist deutschlandweit so.

Wenn irgendwann mal sowieso was im Brief umgetragen werden muss, etwa ein Halterwechsel, dann wird das auch für den Schein korrigiert.

... da irrst du dich aber,

bei mir mußte die Eintagung erfolgen und zwar in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Dazu war auch der Fahrzeugbrief mitzubringen!

Wenn einige Halter nicht im Besitz des Briefes sind können die sich für solche Eventualitäten

ihn temporär zukommenlassen.

Die Sache mit den Kommunen habe ich mir auch nicht ersponnen sondern wurde mir so

mitgeteilt!

Es gibt aber auch welche wo nur der FS Teil1 benötigt wird.:rolleyes:

MfG

Bild1
Bild2

Der "Brief" wird verlangt, da es dort ein Kennzeichen gibt ob das Fahrzeug noch "original ab Werk" ist, oder nicht werkseitige Änderungen vorgenommen worden sind. Das Kennzeichen "O" wird geändert in "weiß der Geier was". Das ist der Grund.

am 3. März 2017 um 15:39

Auswirkungen auf die Garantie hat die Spurverbreiterungen aber keine, oder?

Zitat:

@raim62 schrieb am 3. März 2017 um 12:56:48 Uhr:

... da irrst du dich aber,

bei mir mußte die Eintagung erfolgen und zwar in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Dazu war auch der Fahrzeugbrief mitzubringen!

Wenn einige Halter nicht im Besitz des Briefes sind können die sich für solche Eventualitäten

ihn temporär zukommenlassen.

Die Sache mit den Kommunen habe ich mir auch nicht ersponnen sondern wurde mir so

mitgeteilt!

Es gibt aber auch welche wo nur der FS Teil1 benötigt wird.:rolleyes:

MfG

also ich kanns sozusagen irgendwann mal in die Papiere eintragen lassen obwohl ich auch den Brief hab...

resci

Dekra1

So war es bei meinem q5 damals auch. Hab das bis heute nicht nachgetragen und der Herr vom TÜV

hat das auch noch nie beanstandet bei der HU.

TÜV Süd

Zitat:

@Der_MIchi schrieb am 3. März 2017 um 08:52:28 Uhr:

Moin

Kurze Nachfrage, wenn eine ABE für die Spurverbreiterung vorliegt, ist dann

1. eine Vorführung beim TÜV/Dekra/etc. Pflicht und

2. die Eintragung in die Papiere verpflichtend?

Danke für die Nachhilfe!

Michael

Beides ja!

Zitat:

@resci schrieb am 3. März 2017 um 17:59:38 Uhr:

Zitat:

@raim62 schrieb am 3. März 2017 um 12:56:48 Uhr:

... da irrst du dich aber,

bei mir mußte die Eintagung erfolgen und zwar in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Dazu war auch der Fahrzeugbrief mitzubringen!

Wenn einige Halter nicht im Besitz des Briefes sind können die sich für solche Eventualitäten

ihn temporär zukommenlassen.

Die Sache mit den Kommunen habe ich mir auch nicht ersponnen sondern wurde mir so

mitgeteilt!

Es gibt aber auch welche wo nur der FS Teil1 benötigt wird.:rolleyes:

MfG

also ich kanns sozusagen irgendwann mal in die Papiere eintragen lassen obwohl ich auch den Brief hab...

resci

... ist wie ich es sagte, die Kommunen handeln unterschiedlich.

Themenstarteram 9. März 2017 um 16:37

Das ist doch keine Sache der Kommunen. Seit wann kann das Gesetz innerhalb Deutschlands unterschiedlich ausgelegt werden, zumindest bezogen auf die STVO oder StvZo?

Meine Papiere müssen auch nicht berichtigt werden.

Img-5258
Img-5259
Themenstarteram 9. März 2017 um 16:38

BTW muss ich dann erneut vorführen und eintragen lassen, wenn die Winterräder montiert sind.

Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 9. März 2017 um 17:37:46 Uhr:

Das ist doch keine Sache der Kommunen. Seit wann kann das Gesetz innerhalb Deutschlands unterschiedlich ausgelegt werden, zumindest bezogen auf die STVO oder StvZo?

Meine Papiere müssen auch nicht berichtigt werden.

... Meine aber schon!

208750651-w988-h741

Ihr vergleicht hier zwei unterschiedliche Sachen.

Abnahme nach Paragraph 19 und 21 StVO.

Hat nix mit unterschiedlichen Kommunen zu tun.

Zitat:

@Schipp schrieb am 10. März 2017 um 07:56:59 Uhr:

Ihr vergleicht hier zwei unterschiedliche Sachen.

Abnahme nach Paragraph 19 und 21 StVO.

Hat nix mit unterschiedlichen Kommunen zu tun.

... Den §21 hatte ich doch in meinen obigen Artikel erwähnt.

MfG

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