Sprinter szm - Berechnung zulässiges Aufliegergewicht
Ich hätte mal ne frage zu den eher seltenen szm in der Sprinter Klasse. Ich würde gerne Wissen wie man das zulässige Aufliegergewicht einer Szm berechnet.
Angenommen man hat einen Sprinter mit einem Gesamtgewicht von 3500Kg, und einer Nutz/Aufliegelast von 1500Kg. Wie schwer dürfte der Auflieger dann Maximal sein?
Wenn ich vom 1,5 fachem des gesamtgewichtes der szm ausgehe wären das 5250 Kg. Darf man hier noch die Aufliegelast adieren? Also 1500 Kg? Dann dürfte der Sprinter also einen 6750Kg schweren Auflieger ziehen, sofern die Stützlast 1500Kg beträgt?
Wäre es also Möglich, das ein 3,5t Sprinter einen normalen 36t auflieger leer ziehen darf, sofern die sattelkupplung auf der richtigen höhe ist, und die anderen Maße stimmen?
Wenn das mit den Maßen so nicht hinkommt, was wäre denn das nötige gesamtgewicht der zugmachine, oder die nötige aufliegelast?
Das ganze ist rein Interessehalber. Über sinn und unsinn, einen 36t Trailer mit einem Sprinter zu ziehen muss nicht unbedingt Diskutiert werden...
17 Antworten
Es heist aber auch Sattelanhängern und nicht Auflieger 😉
Das ist wieder so ein komisches Beamtendeutsch, wie soll man das sonst beim Sattel ausrechnen können?
Warum machen die Leute alle einen CE schein, wenn doch der BE reichen würde? Einfach einen Sprinter mit 400 PS nehmen, und einen Auflieger mit 40t drauf....
Der Punkt ist nicht ob Auflieger oder Sattelanhänger sondern Lastkraftwagen und SattelZUGMASCHINE. Für Zugmaschinen gilt der Faktor 1,5 nicht. Wo man das häufiger sieht ist bei den ganzen landwirtschaftlichen Zugmaschinen, z.B. Traktor mit 2 Anhängern.
Warum CE ist auch klar, weil bei BE steht "Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigt" 😉
Gruß Meik