Spinnt meine Versicherung?
Wer kann mir helfen?
ich bekomme jetzt schon zum dritten Mal Post von meiner kfz-Versicherung, dass ich mich zu einem Schaden äußern soll, weil sonst mein Anspruch auf Regulierung seitens der Versicherung erlischt.
Ich habe aber überhaupt keinen Schaden angezeigt. Woher wollen die also wissen, dass ich einen Schaden verursacht haben soll?
Muss man seinen Schaden nicht selbst der Versicherung melden? Oder darf das auch die Polizei oder der, dem ein Schaden entstanden ist?
Dann könnte ja jeder jeden beschuldigen, irgendwas getan zu haben.....??
Was soll ich meiner Versicherung sagen oder soll ich wie bisher die Briefe lieber ignorieren?
Freue mich über Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Nein deine Versicherung spinnt nicht 😁
Der Geschädigte darf ohne dein Einverständnis den Schaden bei deiner Versicherung geltend machen.
Deine Versicherung bekommt er über den Zentralruf der Autoversicherer heraus, dazu benötigt er lediglich dein Kennzeichen und Unfalltag.
http://www.gdv-dl.de/faq.html
Wenn kein Unfall passiert war kann es sein, dass ein Geschädigter irrtümlich dein Kennzeichen wegen Verwechselung einer Zahl oder Buchstaben angab.
So oder so kläre dies mit deiner Versicherung.
Zitat:
Dann könnte ja jeder jeden beschuldigen, irgendwas getan zu haben.....??
Das kann in der Tat jeder, hat aber auch Konsequenzen für denjenigen wenn es nicht stimmt und die Beschuldigung absichtlich erfolgte mit dem Wissen das er es nicht war.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dobi11
An meinem hätten sie aber keinen Schaden entdecken können.
der kennzeichenhalter oder die schrauben mit denen das kennzeichen befestigt ist, reichen völlig aus, um eine stoßstange zu zerkratzen, was dann mal locker 500-700€ kosten kann...
Zitat:
von dem ich gar nichts weiß.
oder wissen "willst"....
Zitat:
Können die ohne mein Einverständnis und Schuldeingeständnis einfach einen Schaden bezahlen,
ja...
Zitat:
Original geschrieben von dobi11
Können die ohne mein Einverständnis und Schuldeingeständnis einfach einen Schaden bezahlen, den ich angeblich verursacht haben soll???
Natürlich können die das. Schließlich handelt es sich hier um eine Haft
pflichtversicherung und die steht in der
Pflicht, dem Geschädigten einen durch den Versicherungsnehmer zugefügten Schaden zu begleichen, wenn die
Haftungsvoraussetzungengegeben sind.
Moin,
dieses Thema wurde 2 mal erstellt und es sind Antworten in beiden Themen vorhanden, bitte also auch dieses Thema lesen. Neue Antworten sind nur noch hier möglich. Ein Zusammenfügen der Themen ist leider nicht möglich.
Grüße
Steini