Spiegel bei Einfahrt in Garage einklappbar?

Mercedes V-Klasse 447

Hallo Leute,
ich habe für unsere bestellte V-Klasse (mit Spiegelpaket) eine Garage gefunden, in die man aber nur mit eingeklappten Spiegeln einfahren könnte. Ist das Einklappen der Spiegel während der (langsamen) Einfahrt per Knopfdruck überhaupt möglich? Danke für die Auskunft!

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Die Bedienungsanleitung ist aber irgendwie komplett aus der Mode gekommen oder? :-)

Dort steht beschrieben, dass man die Taste 1 (die in Fahrtrichtung nach vorne zeigende) Taste des Spiegelwippschalters in der Fahrertür betätigt.

Wäre aber auch ohne Anleitung zu erahnen gewesen:-)

Gruß
Bernd

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Zitat:

@Faulskemper schrieb am 6. September 2019 um 18:28:49 Uhr:


Interessant der Hinweis in der digitalen Betriebsanleitung, dass man ab 47 km/h die Spiegel nicht mehr einklappen kann. Ich werde also langsamer in die Garage einfahren müssen... Wenn es mit der Breite überhaupt hinhaut. Es sind ca. 220 cm. Ich weiß, auch die Zahl müsste ich irgendwo finden, aber trotzdem - wie breit ist der Wagen mit eingeklappten Spiegeln? Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

Das ist ein durchaus wichtiger Hinweis mit den 47 kmH. Vor mir fuhr mal auf der BAB ein Porsche Cayenne, der hat in der Baustelle zum befahren der linken Spur die Spiegel eingeklappt, und das bei deutlich über 47kmH ??

Zitat:

Das ist ein durchaus wichtiger Hinweis mit den 47 kmH. Vor mir fuhr mal auf der BAB ein Porsche Cayenne, der hat in der Baustelle zum befahren der linken Spur die Spiegel eingeklappt, und das bei deutlich über 47kmH ??

Mein jetzt aktueller Volvo XC60 kann das auch bis VMax. Bleibt fraglich ob das in der Baustelle was bringt. Bei dem Tempo so dicht zu sein, das die Spiegel krachen, da muss ich glaube ich schon deutlich früher die Unterhose wechseln :-)

Ich glaube da geht es mehr darum einer Strafe zu entgehen. In Baustellen ist die linke Spur oft begrenzt auf 2,1 m oder 2,2 m und es werden teilweise Kontrollen durchgeführt.

Das hatte ich früher mit anderen Fahrzeugen gemacht. Linke Spur in der Baustelle bis 2,1 m freigegeben. Dann Spiegel angeklagt. Somit war ich nicht zu breit.

Bei der V-Klasse nicht möglich. Hat der Programmierer unnütz eine Sperre reinprogrammiert. 🙁

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Muss aber nicht zumindest der linke Spiegel rechtlich ausgeklappt sein?

Zitat:

@Timbo-lh schrieb am 9. September 2019 um 10:34:03 Uhr:


Muss aber nicht zumindest der linke Spiegel rechtlich ausgeklappt sein?

Das ist glaube ich eine Grauzone. Die Regelung sagt, dass die rückwärtige ( und seitliche) Sicht sichergestellt werden muss. Alle Angaben aber ohne Gewähr. Lass mich da auch gerne eines Besseren belehren.

Das kann doch (im Nachhinein) niemand überprüfen, ob Du im linken Spiegel noch etwas sehen konntest.

Aber die Fahrzeugbreite ist dann für die linke Spur in der Baustelle ok und Du bekommst kein Ticket.

Warum fährt man nicht einfach dort, wo man fahren darf? Die Leute, die auf der begrenzten linken Spur fahren, sind die, die sich ständig den Spiegel an Wohnwagen und LKW absäbeln.
Gibt es irgendeinen echten Grund bei mehr als 47kmh die Spiegel anzuklappen? Finde das schon bei mehr als 20kmh überflüssig.

Zitat:

@xiszone schrieb am 9. September 2019 um 12:37:21 Uhr:


Warum fährt man nicht einfach dort, wo man fahren darf? Die Leute, die auf der begrenzten linken Spur fahren, sind die, die sich ständig den Spiegel an Wohnwagen und LKW absäbeln.
Gibt es irgendeinen echten Grund bei mehr als 47kmh die Spiegel anzuklappen? Finde das schon bei mehr als 20kmh überflüssig.

Ich fuhr neulich auf einer extrem engen Strasse mit Gegenverkehr; da hätte ich mir auch gewünscht, grad mal für 2 sec wenigstens den linken Spiegel einzuklappen, als ein SUV entgegen kam (Da fuhr ich noch meinen Renault Espace, der hat keine einklappbaren Spiegel)

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