spezielle Frage zu HUK

Hallo erstmal,
Also meine Freundin hat mir etwas zu ihrer Versicherungslage erzählt und ich hätte gerne einige Meinungen von Leuten mit Erfahrung/Ahnung.
Also sie ist 20 Jahre alt, fährt einen Polo welcher auf ihre Mutter versichert ist bei der HUK und sie nur als "ab-und-zu-Fahrer" eingetragen ist (hab ich gegoogelt und nichts zu gefunden, evtl ist das sowas wie Zweitfahrer?). Sie hat nun behauptet, sie dürfte niemanden in ihrem 5 sitzigen Auto mitnehmen, da KEIN Mitfahrer in ihrem Auto versichert ist, wenn sie einen Unfall baut. Das klingt allerdings sehr merkwürdig, würde ja bewirken, dass sie immer nur alleine fahren darf. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren falls es eine solche Versicherung gibt, aber sehr normal schaut das ja nicht aus. Wir haben deswegen schon ewige Diskussionen gehabt und ihre Eltern geben ihr Recht, mein Verstand will das aber nicht so ganz wahrhaben da sie ja in diesem Fall nur ein einsitziges Auto bräuchte... Bis das geklärt ist fahre ich auch nicht mehr bei ihr mit, muss ja Angst haben, dass ich als Mitfahrer kein Geld bekomme wenn sie einen Unfall baut und ich verletzt werde.
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr eure Meinungen schreiben würdet 😉

Beste Antwort im Thema

Entweder sind mal wieder irgendwo Ferien und dieser Thread soll zur allgemeinen Erheiterung beitragen oder Deine Freundin möchte (wenn sie fährt) außer Dir niemand anderes im Auto haben.

Könnte auch sein, dass ihr (und ihren Eltern) durchaus klar ist, dass:

Zitat:

Also sie ist 20 Jahre alt, fährt einen Polo welcher auf ihre Mutter versichert ist bei der HUK und sie nur als "ab-und-zu-Fahrer" eingetragen ist

das zu Schwierigkeiten führen kann - die will man möglichst vermeiden...

Mein Tipp: vergiss das Mädchen (andere Mütter haben auch schöne Töchter) - Du wirst eine finden, die Dich nicht belügt und wo Vertrauen wachsen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von techexpert


......, dann wisst ihr bescheid.
Die einzelnen "gefahrenerhebliche Umstände" sind dort nicht gelistet und man weiß also keinesfalls Bescheid. Da muss man schon in seinen individuellen Vertrag schauen (unter "Ihre Angaben zu Tarifierungsmerkmalen"😉.

Wisst ihr eigentlich zu was ihr was schreibt? In meinem Beitrag steht doch Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AKB) und Versicherungsschein lesen!🙂

Auf den Antrag des Versicherungsnehmers wird ein Versicherungsschein (bei Annahme des Versicherers) erstellt und dem Versicherungsnehmer ausgehändigt. In diesem stehen alle beantragten Leistungen. Die Versicherung kommt mit der Zahlung des Beitrages zustande.
Das in einem Versicherungsverhältnis solche Individualvereinbarungen abgeschlossen werden halte ich für unwahrscheinlich, aber nichts ist unmöglich.
Gruß

techexpert

Zitat:

Original geschrieben von techexpert


Wisst ihr eigentlich zu was ihr was schreibt?

Ja.

Siehe auch die 1. Antwort zur Frage des TE- da steht eigentlich schon alles.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von techexpert


Wisst ihr eigentlich zu was ihr was schreibt?
Ja.
Siehe auch die 1. Antwort zur Frage des TE- da steht eigentlich schon alles.

Der TE hat keine Ahnung was im Versicherungsschein steht, die Eltern meinen nur.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von techexpert


Wisst ihr eigentlich zu was ihr was schreibt?
Ja.
Siehe auch die 1. Antwort zur Frage des TE- da steht eigentlich schon alles.

Hallo!

Das schreibt Finanztip dazu: In der Kfz-Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen keine Risiken ausschließen. Es besteht auch - aber nur für die Kfz- Haftpflichtversicherung - ein Kontrahierungszwang. Ein Ausschluss bestimmter Risiken ist daher nur bei der Teilkaskoversicherung, der Vollkaskoversicherung und der Kfz-Insassenunfallversicherung möglich. Anderseits lassen sich gegen einen Zuschlag auch besondere Vorrichtungen, Aufbauten oder hochwertige Einbauten absichern, die in der Standardvariante nicht mitversichert sind.

Gesetzliche Mindestdeckung

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:

für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

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Leute. Ich kann euch aus meiner täglichen Praxis sagen, was die Dame meint.

Die Leute sagen oft "Ich bin als Alleinfahrer in meiner Versicherung eingetragen".

Damit meint man eben das "weiche Tarifmerkmal" vom Fahrerkreis das heißt "Fahrer nur VN".

Dieses Tarifmerkmal interpretiert die Dame etwas fälschlich.

Mehr steckt da nicht dahinter.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Dieses Tarifmerkmal interpretiert die Dame etwas fälschlich.

Mehr steckt da nicht dahinter.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Da steht in meinem Fall z. B. unter anderem:

- Nur Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind, fahren das Fahrzeug
- Ausschließlich ich und mein Ehepartner fahren das Fahrzeug

Beides hat rein gar nichts damit zu tun, wer nicht am Steuer sitzt und als Insasse mitfährt. Das wurde vielleicht verwechselt.

Zitat:

Original geschrieben von techexpert


Das schreibt Finanztip dazu: In der Kfz-Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen keine Risiken ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Passiert etwas unter Verletzung dieser Bedingungen, ist der Versicherer trotzdem in der Leistungspflicht. Er kann lediglich die oben bereits von mir erwähnten Vertragsstrafen verlangen (die stehen dann auch in den Bedingungen).

Zitat:

Original geschrieben von techexpert


Wisst ihr eigentlich zu was ihr was schreibt? In meinem Beitrag steht doch ......

Ja techexpert - so ist es nun mal in Foren. Aber Bestätigungen von bereits Geschriebenen haben ja auch einen Wert :-)

Moin,

ich denke, dass es sich bei der Aussage "Mitfahrer" eher um eine Verwechselung handelt.

Es müßte heißen Nutzer, d.h., die Tochter darf gelegentlich als Fahrer das KFZ Nutzen. Hat aber nichts mit den "Mitfahrer" oder Beifahrer zu tun, die sonst noch im KFZ sitzen.

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