spezielle Frage zu HUK
Hallo erstmal,
Also meine Freundin hat mir etwas zu ihrer Versicherungslage erzählt und ich hätte gerne einige Meinungen von Leuten mit Erfahrung/Ahnung.
Also sie ist 20 Jahre alt, fährt einen Polo welcher auf ihre Mutter versichert ist bei der HUK und sie nur als "ab-und-zu-Fahrer" eingetragen ist (hab ich gegoogelt und nichts zu gefunden, evtl ist das sowas wie Zweitfahrer?). Sie hat nun behauptet, sie dürfte niemanden in ihrem 5 sitzigen Auto mitnehmen, da KEIN Mitfahrer in ihrem Auto versichert ist, wenn sie einen Unfall baut. Das klingt allerdings sehr merkwürdig, würde ja bewirken, dass sie immer nur alleine fahren darf. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren falls es eine solche Versicherung gibt, aber sehr normal schaut das ja nicht aus. Wir haben deswegen schon ewige Diskussionen gehabt und ihre Eltern geben ihr Recht, mein Verstand will das aber nicht so ganz wahrhaben da sie ja in diesem Fall nur ein einsitziges Auto bräuchte... Bis das geklärt ist fahre ich auch nicht mehr bei ihr mit, muss ja Angst haben, dass ich als Mitfahrer kein Geld bekomme wenn sie einen Unfall baut und ich verletzt werde.
Ich wäre sehr dankbar wenn ihr eure Meinungen schreiben würdet 😉
Beste Antwort im Thema
Entweder sind mal wieder irgendwo Ferien und dieser Thread soll zur allgemeinen Erheiterung beitragen oder Deine Freundin möchte (wenn sie fährt) außer Dir niemand anderes im Auto haben.
Könnte auch sein, dass ihr (und ihren Eltern) durchaus klar ist, dass:
Zitat:
Also sie ist 20 Jahre alt, fährt einen Polo welcher auf ihre Mutter versichert ist bei der HUK und sie nur als "ab-und-zu-Fahrer" eingetragen ist
das zu Schwierigkeiten führen kann - die will man möglichst vermeiden...
Mein Tipp: vergiss das Mädchen (andere Mütter haben auch schöne Töchter) - Du wirst eine finden, die Dich nicht belügt und wo Vertrauen wachsen kann.
21 Antworten
Mein Vertrag enthält diese Option nicht.
Ich würde das auch auf anderem Wege klären.
1. Auf welchen Passus Ihres Versicherungsvertrages beruft sie sich.
2. Ist auch die HUK (diese verfügt über moderne Technik, u. a. Telefon, E-Mail und Brieföffner) oder ihr Vertreter der Meinung, dass deine Freundin den Passus richtig interpretiert?
Und falls ja, haben wir alle wieder was Neues gelernt.
Bei all den "weichen" Tarifmerkmalen gilt, das im Falle eines Schadens bei Verletzung dieser Merkmale nicht die Leistung verweigert wird, sondern (als Regel) ab Beginn des Versicherungsjahres rückwirkend der korrekte Tarif bezahlt werden muss plus ein Jahresbeitrag als Vertragsstrafe.
Entweder sind mal wieder irgendwo Ferien und dieser Thread soll zur allgemeinen Erheiterung beitragen oder Deine Freundin möchte (wenn sie fährt) außer Dir niemand anderes im Auto haben.
Könnte auch sein, dass ihr (und ihren Eltern) durchaus klar ist, dass:
Zitat:
Also sie ist 20 Jahre alt, fährt einen Polo welcher auf ihre Mutter versichert ist bei der HUK und sie nur als "ab-und-zu-Fahrer" eingetragen ist
das zu Schwierigkeiten führen kann - die will man möglichst vermeiden...
Mein Tipp: vergiss das Mädchen (andere Mütter haben auch schöne Töchter) - Du wirst eine finden, die Dich nicht belügt und wo Vertrauen wachsen kann.
Zitat:
Original geschrieben von kingstreber
Das klingt allerdings sehr merkwürdig, würde ja bewirken, dass sie immer nur alleine fahren darf.
Also ich an deiner Stelle würde das Begrüßen.😁
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Mein Tipp: vergiss das Mädchen (andere Mütter haben auch schöne Töchter) - Du wirst eine finden, die Dich nicht belügt und wo Vertrauen wachsen kann.
Na, na na wer wird denn da das junge Glück zerstören.
Stimmt, andere Mütter haben auch schöne Töchter, nur manche sind halt nicht naiv genug.
Und ja, es stimmt es ist wieder mal Ferienzeit.
Gruß
fordfuchs
Ähnliche Themen
Also ihre Eltern meinen das würde so in der Versicherung stehen, deswegen darf sie keine anderen Leute mitnehmen bzw muss ihnen sagen, dass sie nicht versichert sind wenn sie mitfahren möchten. Ihre Eltern sind sich aber sicher, dass es in der Versicherung steht, habe auch schon mit denen gesprochen.
Ich glaube nicht dass mich meine meine Freundin belügt, da sie das jedem sagt den sie mitnimmt und es sinnfrei wäre, da sie mich ja ab und zu mitnehmen möchte und ich ja das Problem habe in ihr Auto einzusteigen, wenn es nach ihr geht würde ich mitfahren. Deswegen werde ich mir auch garantiert keine neue Freundin suchen, das Thema wurde nur schon oft diskutiert und ich wollte mir andere Meinungen einholen.
Hab ihr jetzt mal gesagt sie soll bei HUK anrufen und das abklären!
Danke schonmal für eure Beiträge 😉
Also ich würd die behalten.
Da kannst du mit deinen Kumpels saufen gehen und der erzählen was du willst.
So naiv wie die zu sein scheint, glaubt dir die doch jede Ausrede 😛
Klingt eher so als möchten die Eltern ihre kleine Dumpfbacke vor dem bösen Schwiegersohn schützen.
Ich kann das nachvollziehen - in meinen Versicherungsbestimmungen steht drin, dass jeder, der mein Auto trifft, automatisch Schuld hat...
Ich finde das sehr beruhigend.
Mercedes bietet sowas ab Werk an. Nennt sich "eingebaute Vorfahrt".
Da kann man dann in der Versicherung die Klausel rausnehmen und ein paar Euro sparen.
Eventuell reden die Schwiegereltern von einer "nicht vorhandenen" Insassenversicherung?
Diese soll ja überflüssig sein.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Eventuell reden die Schwiegereltern von einer "nicht vorhandenen" Insassenversicherung?
Diese soll ja überflüssig sein.Gruß Cokefreak
Ist sie in den meisten Fällen auch - außer für den Fahrer.
Die Ansprüche von Insassen bei einem durch den Fahrer verursachten Unfall richten sich gegen den Fahrer respektive seine Haftpflichtversicherung.
Und die im Falle eines Falles zu empfangenen Leistungen können natürlich unterschiedlich sein.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Eventuell reden die Schwiegereltern von einer "nicht vorhandenen" Insassenversicherung?
Diese soll ja überflüssig sein.Gruß Cokefreak
Irgendsowas wird dem zugrunde liegen. Der findige HUK-Vertreter hat den Eltern eine Insassenunfallversicherung aufs Auge drücken wollen. Denen war die zu teuer und so hat er ihnen ordentlich Angst gemacht, mit Aussagen in der Richtung "dann sollten sie aber niemanden mitnehmen, denn wenn sie einen Unfall verursachen kriegen die Leute in ihrem Auto keinen Cent und sie sind für alle Zeiten ruiniert..."
Und die Eltern haben das zwar für bare Münze genommen, sind aber trotzdem zu geizig gewesen die Versicherung abzuschließen. (Ist ja eh schon teuer genug mit einer Fahranfängerin im Vertrag)
Hallo!
Hier bekommt ihr die AKB der Huck: https://www.google.de/#q=AKB+Huck
diese und den Versicherungsschein lesen, dann wisst ihr bescheid.
Gruß
techexpert
Zitat:
Original geschrieben von techexpert
......, dann wisst ihr bescheid.
Die einzelnen "gefahrenerhebliche Umstände" sind dort nicht gelistet und man weiß also keinesfalls Bescheid. Da muss man schon in seinen individuellen Vertrag schauen (unter "Ihre Angaben zu Tarifierungsmerkmalen"😉.
Da steht in meinem Fall z. B. unter anderem:
- Nur Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind, fahren das Fahrzeug
- Ausschließlich ich und mein Ehepartner fahren das Fahrzeug
Beides hat rein gar nichts damit zu tun, wer nicht am Steuer sitzt und als Insasse mitfährt. Das wurde vielleicht verwechselt.
Passiert etwas unter Verletzung dieser Bedingungen, ist der Versicherer trotzdem in der Leistungspflicht. Er kann lediglich die oben bereits von mir erwähnten Vertragsstrafen verlangen (die stehen dann auch in den Bedingungen).
Nach einem Schaden kann jeder Versicherer kündigen. Ob das bei Feststellung der Unredlichkeit eines Versicherungsnehmers üblich ist (man sollte es wünschen), weiß ich nicht.
PS: Eine "Insassenversicherung" - quasi eine Unfallversicherung für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug - kann meines Erachtens für den Halter und seinen Lebenspartner (weil man gegen sich selbst keine Haftpflichtansprüche stellen kann) durchaus Sinn machen. Für "fremde" Mitfahrer ("fremd" in diesem Sinne ist auch ein Freund oder Fast-Schwiegersohn) ist sie wohl entbehrlich.