Speedindex T Winterreifen, obwohl im Schein H eingetragen?!

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

einer meiner Winterreifen ist defekt und kann nicht repariert werden. Der Nagel, der drinsteckt, steckt genau am äußersten Rand der Lauffläche.
Oder kann man sowas doch flicken lassen?

Falls ich den Reifen wirklich nicht flicken lassen kann, brauch ich zwei neue Winterreifen.
Die H Reifen sind im Vergleich zu den T Reifen viel zu teuer. Also möchte ich T Reifen nehmen. Allerdings steht in meinem Schein nur was von 195/55 R15 H drin.

Kann ich einfach T Reifen der gleichen Dimension kaufen und aufziehen? Oder muß ich das eintragen lassen o.Ä.?
Möchte auf Nummer sicher gehen, bevor ich bestelle.

Zum Reifen:
Hat jemand einen besseren Tip als den Dunlop SP 3D? Den Michelin PA3 gibt es leider nicht mit T Index.

Danke! 🙂
PL

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rigero



Zitat:

Original geschrieben von GunnarGTI


Das stimmt nur bedingt. NUR bei winterreifen ist es zulässig einen geringeren geschwindigkeitsindex zu fahren als im schein steht. Dann ist aber der aufkleber pflicht, ansonsten droht ein Bußgeld.
Das stimmt wirklich nur "bedingt". Es ist - in seltenen Fällen - leider falsch, was man aber auch als allgemein KFZ-interessierter Mensch kaum wissen kann. 🙂

Man darf - selbst bei Sommerreifen - den eingetragenen Speed-Index unter einer bestimmten Voraussetzung unterschreiten. Und die gibt folgende Formel vor:

Vmax (km/h) + 6,5 km/h + 0,01 * Vmax (km/h)

Ein Beispiel: Ein älterer Sportwagen hat eine eingetragene Vmax von 230 km/h - vorgeschrieben lt. Fz.-Schein sind aber ZR-Reifen (zul. bis 270 km/h).
Gemäß obiger Formel komme ich auf einen errechneten Wert von 238,8 km/h - und darf damit auch V-Reifen (zul. bis 240 km/h) aufziehen. 🙂

Nachzulesen unter:
Zulässige Bereifung bei Kraftfahrzeugen/Eintragungen im Fahrzeugschein(pdf).

Du hast Seite 2 Punkt C nicht berücksichtigt, was gerade bei Hochgeschwindigkeitsreifen zum Tragen kommt.

Zitat:

Original geschrieben von crazy_golf


 
 
aber mit goodyear hast du eine schleche wahl getroffen, ich hatte den vorher drauf, welten schlechte wie der michelin.
noch zu empfehlen wäre der neue dunlop.....

moin!

um mal meinen senf dazu zu geben ...

ich hatte das glück, letztes jahr (!) beide reifen in der jeweils aktuellen version auf meinem golf zu fahren und vergleichen zu können - und

MEIN

urteil:

michelin: top

goodyear: buuuuuuuuuuuuuuuh

wie dieses jahr die verhältnisse aussehen, vermag ich nicht zu sagen, fahre mom pirelli! 😉

aber auf reifentestergebnisse gebe ich (spätestens) seit dieser saison nix mehr.

habe für mein 2-auto polnische sava "eskimo s3" gekauft

- in den letzten jahren haben die hemmungslos abgeka.... , dieses jahr sollen sie top und testsieger sein -

die halten wie sau in der kurfe... soviel kann ich sagen!

mfg probekiller

p.s.: und bußgeld wegen nem fehlenden aufkleber glaub ich nicht! ist doch keine vignette!

       spätestens wenn ich dem polizisten bei der kontrolle die geschwindigkeitsindexe

       (scheis auf räschdschraibung unt krammattick) auswendig aufsage, weis er das ich weis wie schnell ich

       mit meinen reifen fahren darf! *grins*

Die Sava hatte ich vorher auch. Die gingen selbst bei Tiefschnee am Berg mit 3mm Profil noch voran.😛

Zum aufkleber:

ich stell das jetzt einfach mal in den Raum:

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders

der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs,

entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge

des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere

Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit

gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung

hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige

Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des

Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Code:
🙂

MFG GUNNAR

weiss jmd was für strafen da verhängt werden können? ich habe echt keine Lust auf so einen Aufkleber.

soweit ich weiss gibt es gar keine Winterreifen für 270km/h.

ich habe jetzt die Dunlop SP WINTER SPORT 3D in 225/45R17 drauf. und die sind auch nur bis 240 km/h zugelassen.
drücken die da auch mal ein Auge zu?

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Zitat:

Original geschrieben von whiskyman


weiss jmd was für strafen da verhängt werden können?

Soweit ich weiß (von der Bremer Rennleitung), macht das 10 €. Im Ver Forum hieß es neulich, daß das 5 € macht.

Zitat:

drücken die da auch mal ein Auge zu?

Sagen wir mal lieber so: sie achten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht immer drauf. Haarig kann es evtl. werden, wenn man mit zu hoher Geschwindigkeit einen Unfall baut und dann auch noch bei einer windigen Versicherung unter Vertrag ist.

ich denke es wird schwer mir nachzuweisen, dass ich über 240km/h unterwegs war.
Und selbet bei 250km/h weisst der reifen ja keine gravierenden schwächen auf.

Naja man ist ja sowieso selten so schnell unterwegs im Winter. Also wird wohl passen.

Habe meinen Winterschlappen immernoch nicht drauf. 🙁

Denn nur bis 190 zu fahren ist doof. Bergab und mit viel Rückenwind sind nähmlich 195 drin. 😎

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