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Sonderrechte für freiwillige Feuerwehrmänner im Privat-PKW?

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 19:03

Hallo,

da der Thread "Festtagsbeleuchtung LKW" ja so abgedriftet ist in "Was dürfen freiwillige Feuerwehrmänner mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus" will ich dafür mal einen Thread eröffnen.

Ich bin davon überhaupt garnicht betroffen, da ich kein Mitglied in einer entsprechenden Institution bin.

Ich habe aber jetzt vermehrt hier im Forum Aussagen gelesen wie:

"Wenn meine Institution (als Beispiel die Freiwillige Feuerwehr) einen Einsatz bekommt, dann darf ich auch über rote Ampeln fahren"

Wie ich herausgefunden habe, gibt es ein Gerichtsurteil dazu, das lautet

Zitat:

Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft

Diese Urteil ist recht schwammig, aber ich lese da heraus, dass es auf keinen Fall erlaubt ist eine rote Ampel mit dem Privat-PKW auf dem Weg ins Feuerwehrgerätehaus zu überfahren. Dort steht was von "mäßiger" Geschwindigkeitsübertretung. Das würde ich als "Wo 30 ist, darf mit 50 gefahren werden" interpretieren. Mehr aber auch nicht.

Und hinzu kommt, dass viele Einsätze der freiwilligen Wehren nicht über Leben und Tod entscheiden. Eine Ölspur hier, ein abgebrochener Baum dort oder im Sommer eine Wieso oder Hecke die brennt.

Wegen solchen Lappalien muß dort niemand wie ein Irrer durch die Stadt rasen und andere gefährden.

Selbst ein Wohnhausbrand kann nicht rechtfertigen rote Ampeln zu missachten oder mit 100 km/h durch die Stadt zu fahren.

Dazu habe ich dann noch einen interessanten Post aus einem Forum gefunden:

Zitat:

Weil der Thread gerade mal wieder oben ist... mir hat ein Kollege auf Wache (Rettungsassi + bei der FFW) einen konkreten Fall erzählt, bei dem es bei einer Privatanfahrt eines FFW-Mannes zu einem Unfall kam.

Alarmierung "kleine Schleife" (sprich nur die Ortsfeuerwehr) wegen Flächenbrand, der sich als 2 qualmende Baumstümpfe herausstellte. Diese Meldung kommt als Sprachtext über den Funkmelder, dem FW-Mann war also bekannt, daß Menschenleben nicht unmittelbar in Gefahr waren. Er rutschte auf Anfahrt zur Wache innerorts mit ca. 120 kmh aus einer Kurve in ein anderes Auto (im 7.Monat Schwangere, zum Glück nur leichtverletzt).

Resultat: volle Schuld für den FW-Mann, 4 Punkte, 500 € Geldtrafe, kein Fahrverbot. Hier hat er offensichtlich einen Bonus wegen Sonderrechten gekriegt.

Er wurde aber bezüglich des Fremdschadens von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen, Eigenschaden mußte er natürlich selbst tragen.

So schnell kanns gehen...

Wie ist eure Meinung zu dem Thema?

Beste Antwort im Thema

Dachaufsetzer bringen gar nichts - weil man sie quasi nicht erkennen kann. Viele Verkehrsteilnehmer registrieren nichtmal einen bunt beklebten Rettungswagen mit Pressluft und voller Festbeleuchtung.

In meinen Augen ist das Wichtigtuerei.

Gruss

Jürgen

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Danke, dass du mich bestätigst. Deine Aussagen waren nämlich anfangs ganz anders und sehr absolut: "Dachaufsetzer bringen gar nichts - weil man sie quasi nicht erkennen kann."

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. September 2016 um 14:16:56 Uhr:

Danke, dass du mich bestätigst. Deine Aussagen waren nämlich anfangs ganz anders und sehr absolut: "Dachaufsetzer bringen gar nichts - weil man sie quasi nicht erkennen kann."

Das ist jetzt aber auch wieder so ne Interpretationssache von Dir. Es ist mitnichten so, dass ich Dir in der Sache (!) Recht gebe. Ich gebe lediglich zu Protokoll, dass es aus den besagten Gründen ganz offensichtlich keine Möglichkeit der Einigung gibt.

Ich vergleiche die Erkennbarkeit von privaten PKW mit Dachaufsetzern seit Anfang (!) der Diskussion an mit der Erkennbarkeit von echten Rettungsfahrzeugen und ziehe da Parallelen! Verglichen mit der Erkennbarkeit eines gut beklebten RTW mit LED-Signalanlage ist die Erkennbarkeit eines Privat-PKW mit Dachaufsetzer nämlich in der Tat so gut wie nicht vorhanden. Und diese Meinung vertrete ich weiterhin. Und auch wenn dies wieder mal eine persönliche Meinung von mir selbst ist, würde es mich echt wundern, wenn Du das Gegenteil behaupten würdest.

Obiges in Verbindung mit meinem Statement, dass man sogar mit eben einem solchen RTW mit voller Beleuchtung und Pressluft nicht so recht und viel zu spät wahrgenommen wird, wird dann auch ersichtlich, warum ich bezüglich "Erkennbarkeit von Dachaufsetzern" so drastisch (Du nennst es absolut) formuliert habe. Ganz so einfach, wie Du es jetzt darstellst, hab ich mir die Sache schon nicht gemacht.

Das Problem ist, dass geschriebene Worte besser fehlzuinterpretieren sind als ein persönliches Gespräch ;)

Gruss

Jürgen

 

Die Erkennbarkeit von Dachaufsetzern mit der Erkennbarkeit von Rettungsfahrzeugen zu vergleichen ist in meinen Augen müßig – weder soll eine vergleichbare Erkennbarkeit erzielt werden noch sollen sich aus dem Vorhandensein eines Dachaufsetzers Wegerechte ergeben. Abgesehen davon geht es in diesem thread auch nicht um den von dir genannten Vergleich, sondern um den Vergleich "Erkennbarkeit mit vs. ohne Dachaufsetzer". Dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt, ist so alt wie der Dachaufsetzer selbst. Dass beide Meinungen ihre Berechtigung haben, wird in diesem thread nur leider von so einigen bestritten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. September 2016 um 15:00:03 Uhr:

Die Erkennbarkeit von Dachaufsetzern mit der Erkennbarkeit von Rettungsfahrzeugen zu vergleichen ist in meinen Augen müßig – weder soll eine vergleichbare Erkennbarkeit erzielt werden noch sollen sich aus dem Vorhandensein eines Dachaufsetzers Wegerechte ergeben. Abgesehen davon geht es in diesem thread auch nicht um den von dir genannten Vergleich, sondern um den Vergleich "Erkennbarkeit mit vs. ohne Dachaufsetzer". Dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt, ist so alt wie der Dachaufsetzer selbst. Dass beide Meinungen ihre Berechtigung haben, wird in diesem thread nur leider von so einigen bestritten.

Stichwort Tellerrand. Ich habe den Vergleich mit dem RTW gebracht, weil mir der Vergleich "Erkennbarkeit mit oder ohne Dachaufsetzer" viel zu kurz gegriffen erschien. An dem Beispiel mit dem RTW wollte ich an einem Extrem klarmachen, wie wenig und wie spät selbst solche Fahrzeuge erkannt werden. Und daraus habe ich abgeleitet, dass der Dachaufsetzer demzufolge kaum was bringen kann. Es war lediglich eine Analogie um etwas zu verdeutlichen und genau so habe ich das auch geschrieben.

Warum habe ich das Gefühl, dass Du meine Beiträge nur überflogen hast? Oder hab ich es tatsächlich so missverständlich geschrieben?

Gruss

Jürgen

Der threadtitel heißt ja schon "… im Privat-PKW", daher ist der Vergleich mit dem RTW keine große Hilfe, wenn es um die Anfahrt zum Gerätehaus geht. Da scheinst du den ganzen thread selbst nur überflogen zu haben. Dass viele Verkehrsteilnehmer falsch oder oft gar nicht reagieren, liegt aber nicht daran, dass ein Fahrzeug mit SoSi nicht erkannt wird, sondern daran, dass viele wie’s Karnickel vor der Schlange in Schockstarre fallen oder völlig unsinnige Fahrmanöver durchführen wie z.B. vor lauter Panik und Kopflosigkeit von links nach rechts ziehen in der Rettungsgasse direkt vor einem. Das sehe ich beim Vergleich "mit vs. ohne Dachaufsetzer" nicht so, weil hier keine Wegerechte im Spiel sind und die übrigen Verkehrsteilnehmer sich nicht bedrängt oder zu irgendeiner Aktion gezwungen fühlen, sondern mit mehr Ruhe dem FFWler Platz machen können, wenn es denn geht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. September 2016 um 15:58:55 Uhr:

Der threadtitel heißt ja schon "… im Privat-PKW", daher ist der Vergleich mit dem RTW keine große Hilfe, wenn es um die Anfahrt zum Gerätehaus geht.

Wer hat gesagt, daß hier irgendwas "helfen"muß? Ist dies ein "Hilfsthread"? Wohl kaum. Im Gegenteil. Der Threadsteller ist an einer Diskussion rund um Sonderrechte interessiert, nicht an einer Hilfestellung (siehe Eröffnungsbeitrag). Und welche Argumentation ich nutze um einen Sachverhalt anschaulich zu machen, ist unter Garantie nicht Deine Entscheidung. Diese Freiheit solltest Du jedem Verfasser besser selbst überlassen so lange die Umgangsformen gewahrt bleiben. Da der Threadsteller selbst keiner HiOrg angehört und scheinbar diesbezüglich eher wenig weiß, fand ich es sinnvoll, einen Extremvergleich zu machen der sofort eindrücklich ist anstatt über Kleinigkeiten zu referieren die er sowieso nicht versteht.

 

Zu dem Thema, warum ein Einsatzfahrzeug nicht vorwärts kommt, hast Du ganz sicher auch richtige Punkte angeführt. Die Kopflosigkeit und Gleichgültigkeit heutzutage ist eine Pest. Jedoch sind Deine Ausführungen keineswegs vollständig. Die Autos werden teilweise aus optischen und akustischen Grunden einfach nicht rechtzeitig erkannt. Entweder weil die Leute zu schlecht Auto fahren können, laut Radio hören, von der Sonne geblendet sind, weil die Einsatzfahrzeuge nur leise E-Hörner haben, schlecht beklebt sind, der Einsatzfahrer taktisch falsch vorgeht usw. usf. Warum wir Einsatzfahrer es so schwer haben, ist eine Mischung aus allem. Leider. Wenn es anders wäre, könnte man viel besser Prävention und Aufklärung betreiben. Das ist meine Erfahrung aus 18 Jahren teilweise hauptamtlicher Tätigkeit mit bis zu 10 Einsatzfahrten täglich.

Und nochmal in aller Deutlichkeit: Ich bin nicht gegen Dachaufsteller weil ich die Wichtigkeit und Dringlichkeit von FW-Einsätzen nicht erkannt hätte. Auch nicht weil ich der FW ihre personenbezogenen Sonderrechte nicht gönnen würde. Ich habe nur ganz erhebliche Sicherheitsbedenken, welche die positiven Effekte bezüglich Anrückzeiten für mich überwiegen. Deswegen bin ich dagegen.

So, und jetzt können wir von mir aus das Kriegsbeil begraben. Meinen Standpunkt und meine Gründe für die Wahl der Argumentationskette habe ich nun hoffentlich nochmal ganz deutlich klar machen können. Für mich braucht es keine weitere Diskussion zu dem Thema zwischen uns.

Gruss

Jürgen

Der Zeitvorteil eines Dachaufsetzers auf dem PKW kann nur durch mißachten der Verkehrsregeln erreicht werden. Befahren von gesperrten Bereichen, verkehrt durch die Einbahnstrasse, überqueren von roten Ampeln usw.

Durch übertreten der Geschwindigkeit lassen sich nur minimale Zeitvorsprünge erreichen.

Soweit der Stand der Diskussion.

Zum Thema: Der verurteilte Feuerwehrmann HAT die zulässige Geschwindigkeit massiv übertreten und ist deshalb abgestraft worden. Meiner Meinung nach zu Recht aber auch zu Milde. (Gut, das ist meine persönliche Meinung...)

Zurück zum Nebenthema Dachaufsetzer:

Bei Einsatzfahrzeugen wird ein Riesen Aufwand betrieben, um als Sonderfahrzeug erkennbar zu sein. Ein kleiner Dachaufsetzer kann diese Aufgabe niemals auch nur annährend erfüllen.

Wenn nun also ein Fahrzeug mit Dachaufsetzer versucht, über eine rote Ampel zu kommen, oder an einer wartenden Schlange vorbei, auf der Abbiegerspur nach vorne, um sich dann wieder in den Geradeausverkehr zu mogeln, oder oder, oder... - dann ist er auf die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Meist wird man nicht als Feuerwehrangehöriger erkannt, wartet dann doch nicht, sondern DRÄNGT sich dann doch durch. Der Andere soll gefälligst warten, man ist ja als Feuerwehrler kenntlich gemacht...

Was ist jetzt passiert? Richtig! Aus dem erlaubten Sonderrechten sind auf einmal unerlaubte Wegerechte geworden! Der Grat zwischen diesen Beiden Rechten ist sehr schmal, meist wird er überschritten.

Eine Gefährdung dritter durch Überfahren von roten Ampeln und durch Befahren von gesperrten Bereichen ist unverhältnismäßig.

An die Verfechter des Aufsetzers: Wieviele Kameraden sind vor Euch da? Das wievielte Fahrzeug ist besetzt wenn Ihr annkommt? Wieviele Kameraden ziehen sich gerade um, wenn Ihr in die Wache lauft?

Was ich sagen will: Wofür ist der imaginäre Zeitvorteil wichtig? Weil das Erstangriffsfahrzeug ohne diesen Zeitvorteil nicht ausrücken kann? Oder weil Ihr dann evtl. nicht mit ausrücken könnt???

Ein Wehrführer, der ein überfahren von roten Ampelkreuzungen duldet, ist ein schlechter Wehrführer!

Das Kriegsbeil war zwischen uns doch noch nie ausgegraben, das war auch nicht mein Ziel und wird es auch nicht werden, gern können wir es noch ein wenig tiefer eingraben ;). Ich habe den Eröffnungbeitrag "Was dürfen freiwillige Feuerwehrmänner mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus" eben so verstanden, dass es dem TE wirklich um die Anfahrt zum GH geht und nicht allgemein um Sonderrechte.

Dass die SoSi nicht rechtzeitig erkannt werden, liegt sicher auch an immer besser gedämmten Autos, besseren Hifi-Anlagen im Auto, Kopfhörer während der Fahrt, Konzentration auf ein Telefonat im Auto, immer kleiner werdenden Heckfenstern, zu dunklen Tönungsfolien und so weiter. Alles eigentlich vermeidbare Dinge, aber die Industrie will immer mehr Vernetzung und immer mehr "Komfort". Vielleicht erleben wir es ja noch, dass die Vernetzung so weit geht, dass bei Annäherung eines Einsatzfahrzeugs die Musik im Pkw aus geht und Telefonate abbrechen – dann hätte der Autofahrer auch wieder eine Chance, sich auf die SoSi zu konzentrieren.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 14. September 2016 um 17:48:26 Uhr:

… Bei Einsatzfahrzeugen wird ein Riesen Aufwand betrieben, um als Sonderfahrzeug erkennbar zu sein. Ein kleiner Dachaufsetzer kann diese Aufgabe niemals auch nur annährend erfüllen.

Diese Aufgabe soll er auch gar nicht erfüllen! Ein privater Pkw ist und bleibt kein Sonderfahrzeug.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 14. September 2016 um 17:48:26 Uhr:

Wenn nun also ein Fahrzeug mit Dachaufsetzer versucht, über eine rote Ampel zu kommen, oder an einer wartenden Schlange vorbei, auf der Abbiegerspur nach vorne, um sich dann wieder in den Geradeausverkehr zu mogeln, oder oder, oder... - dann ist er auf die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Meist wird man nicht als Feuerwehrangehöriger erkannt, wartet dann doch nicht, sondern DRÄNGT sich dann doch durch. Der Andere soll gefälligst warten, man ist ja als Feuerwehrler kenntlich gemacht...

Was ist jetzt passiert? Richtig! Aus dem erlaubten Sonderrechten sind auf einmal unerlaubte Wegerechte geworden! Der Grat zwischen diesen Beiden Rechten ist sehr schmal, meist wird er überschritten.

Eine Gefährdung dritter durch Überfahren von roten Ampeln und durch Befahren von gesperrten Bereichen ist unverhältnismäßig.

Ein Wehrführer, der ein überfahren von roten Ampelkreuzungen duldet, ist ein schlechter Wehrführer!

Der Grat ist schmal, da sind sich alle einig. Das betrifft aber auch die Heißsporne ohne Dachaufsteller.

Warum es generell unverhältnismäßig sein soll, eine rote Ampel zu überfahren, erschließt sich nicht. Nicht überall, wo Ampeln an sind, ist starkes Verkehrsaufkommen. Nachts an der autoleeren Kreuzung bei Rot zu warten ergibt im Einsatzfall keinen Sinn.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 14. September 2016 um 17:48:26 Uhr:

D

Ein Wehrführer, der ein überfahren von roten Ampelkreuzungen duldet, ist ein schlechter Wehrführer!

Nimms mir nicht übel Kamerad aber diese Aussage finde ich persönlich so pauschal idiotisch. Alleine schon die Qualifikation bzw. Qualität eines Kommandanten alleine daran festzumachen... naja. Wenn dies in deiner Wehr so zu sein scheint macht ihr den Laden am Besten eh zu.

Zu mir: Ja, wenn es die Situation zulässt fahre ich, ohne dabei andere zu gefährden oder gar ein Wegerecht zu erzwingen, über eine rote Ampel und das ganz ohne einen Dachaufsetzter. Ich kann diese Situationen in dem jeweiligen Moment sshr gut beurteilen und abschätzen, Du kannst dies eben defintiv nicht weil du weder die Örtlichkeit kennst noch sonstige Gegebenheiten in diesem Moment.

Zu meiner weiteren persönlichen Situation: Üblicherweise bin ich der 3-5 der im GH ankommt. Je nach Meldung (ich kann dies schon bei Alarmierung lesen) beobachte ich dann ob in angemessener Zeit noch mehr Kameraden kommen denen ich dann u.U. gerne auch die Chance gebe mitzufahren oder eine Funktion auszuüben oder spring halt aufs entsprechende Fahrzeug. Je nach Meldung und Personalverfügbarkeit nehme ich dann halt auch das zweite, dritte, vierte oder welches Fahrzeug auch immer. Und wenn ich ganz viel "Lust" habe schnapp ich mir eben noch jemand und fahre mit dem ELW voraus oder hinterher.

wir haben im Schnitt ca. 280 Einsätze im Jahr (alles EA, also, mit ausnahme des GW, keine HA-Kräfte) und mach den Kram schon seit ca. 26 Jahren ohne JF und davon ca. 15 in Führungspositionen (GF bzw. ZF). Weder habe ich es also nötig unbedingt immer dabei sein zu müssen wenn genug andere und entsprechende Funktionen da sind noch sonst irgendwas dergleichen wqeil ich ja der "Held" bin oder sein möchte der das "Glück" hat in der Nähe zu wohnen oder zu arbeiten und nur durch diese Tatsache eh immer Maschinist ist oder A-Trupp oder Fahrzeugführer. Auch bei uns gibt es, wie wahrscheinlich in jeder Fw solche. Und, wie auch schon geschrieben: Das sind meist diejenigen die bei solchen Diskussionen gegen Dachaufsetzer, mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen und der gleichen sind weil diese "Angst" haben dann mal nicht ihre "Lieblingsfunktion" ausüben zu können oder selbst mal dumm dastehen wenn der Bock vor der Nase rausfährt weil se meinetwegen die 10 Sek. zu spät waren.

Wie auch schon geschrieben: Nein, ich habe keinen und hatte nie einen Dachaufsetzer. Brauch ich nicht, will ich nicht. Ob andere von uns einen haben und benutzen ist mir sowas von schnuppe solange alle, ob mit oder ohne dachaufsetzer eben "normal" fahren (sprich andere nicht gefährden in dem sie die Geschwindigkeit maßlos überschreiten oder sich ein Wegerecht erzwingen vollen oder mit quietschenden Reifen durch die Stadt rasen).

Ich pauschalisiere aber eben nicht. Und, wie eingangs geschrieben. Mit deiner getroffenen blödsinnigen Aussage kann es um deine Wehr ganz bestimmt nicht gut bestellt sein wenn euer Kommandant scheinbar ja nur dadurch Kommandant ist dass er es nicht duldet über rot zu fahren ;-) Da hat ja dann jeder TF mehr Qualifikation

Der einzige, der einen Dachaufsetzer auf sein Privat-PKW stellen darf, ist der Gemeindebrandmeister unserer Gemeinde, die aus 12 Ortschaften besteht.

Die Leute aus dem Orten (kleinster Ort 160 Einw.) inkl. Ortsbrandmeister haben ohnehin keine Probleme, etwas schneller zum GH (was in jedem Ort vorhanden ist) zu kommen und nur 1 Ort (Kernort der Gemeinde) hat eine Ampel.

Aber das ist auch kein Problem, es gibt genug "Schleichwege".

Es handelt sich ausnahmlos um Freiwillige Wehren.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 14. September 2016 um 21:50:09 Uhr:

Der einzige, der einen Dachaufsetzer auf sein Privat-PKW stellen darf, ist der Gemeindebrandmeister unserer Gemeinde, die aus 12 Ortschaften besteht. …

Es gibt es keine rechtliche Grundlage, den anderen Feuerwehrleuten die Verwendung nicht zu gestatten. Genehmigungsfrei sind sie obendrein (solange unbeleuchtet), damit dürfen alle Feuerwehrler im Einsatz das Schild aufs Dach stellen. Ob sich ein Verbot durch eine wehrinterne Anweisung halten lässt, sei mal dahingestellt.

Also in einer Wehr in der die Wehrleitung so wenig Vertrauen in ihre Mannschaft steckt, dass sie ihnen noch nicht mal selbständig einen angemessenen Fahrstil zur Wache zutraut, muss ja wirklich einiges im Argen liegen....

Ihr seid ja immernoch am diskutieren... :rolleyes:

Ich persönlich finde es jedenfalls sehr bezeichnend, dass die überwiegende Mehrheit der MT-User die an dieser Diskussion beteiligt und in Hilfsorganisationen tätig sind, sich gegen die Nutzung dieser Dachaufsetzer ausspricht...

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. September 2016 um 21:58:26 Uhr:

Es gibt es keine rechtliche Grundlage, den anderen Feuerwehrleuten die Verwendung nicht zu gestatten.

Die kann binnen weniger Minuten durch die von dir angesprochene Dienstanweisung geschaffen werden - dazu benötigt es nichtmal eine beschlussfähige Sitzung des Stadtrates bzw. einer Wehrführerversammlung!

So eine Dienstanweisung ist rechtlich nicht haltbar. Es darf jeder Führerscheininhaber mit seinem Pkw mit einem Dachaufsetzer "Feuerwehr" oder "Feuerwehr im Einsatz" oder wie auch immer formuliert am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn er kein Feuerwehrler ist, da diese Dachaufsetzer genehmigungsfrei sind. Bitte jetzt nicht mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten verwechseln!

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