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Sonderrechte für freiwillige Feuerwehrmänner im Privat-PKW?
Hallo,
da der Thread "Festtagsbeleuchtung LKW" ja so abgedriftet ist in "Was dürfen freiwillige Feuerwehrmänner mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus" will ich dafür mal einen Thread eröffnen.
Ich bin davon überhaupt garnicht betroffen, da ich kein Mitglied in einer entsprechenden Institution bin.
Ich habe aber jetzt vermehrt hier im Forum Aussagen gelesen wie:
"Wenn meine Institution (als Beispiel die Freiwillige Feuerwehr) einen Einsatz bekommt, dann darf ich auch über rote Ampeln fahren"
Wie ich herausgefunden habe, gibt es ein Gerichtsurteil dazu, das lautet
Zitat:
Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft
Diese Urteil ist recht schwammig, aber ich lese da heraus, dass es auf keinen Fall erlaubt ist eine rote Ampel mit dem Privat-PKW auf dem Weg ins Feuerwehrgerätehaus zu überfahren. Dort steht was von "mäßiger" Geschwindigkeitsübertretung. Das würde ich als "Wo 30 ist, darf mit 50 gefahren werden" interpretieren. Mehr aber auch nicht.
Und hinzu kommt, dass viele Einsätze der freiwilligen Wehren nicht über Leben und Tod entscheiden. Eine Ölspur hier, ein abgebrochener Baum dort oder im Sommer eine Wieso oder Hecke die brennt.
Wegen solchen Lappalien muß dort niemand wie ein Irrer durch die Stadt rasen und andere gefährden.
Selbst ein Wohnhausbrand kann nicht rechtfertigen rote Ampeln zu missachten oder mit 100 km/h durch die Stadt zu fahren.
Dazu habe ich dann noch einen interessanten Post aus einem Forum gefunden:
Zitat:
Weil der Thread gerade mal wieder oben ist... mir hat ein Kollege auf Wache (Rettungsassi + bei der FFW) einen konkreten Fall erzählt, bei dem es bei einer Privatanfahrt eines FFW-Mannes zu einem Unfall kam.
Alarmierung "kleine Schleife" (sprich nur die Ortsfeuerwehr) wegen Flächenbrand, der sich als 2 qualmende Baumstümpfe herausstellte. Diese Meldung kommt als Sprachtext über den Funkmelder, dem FW-Mann war also bekannt, daß Menschenleben nicht unmittelbar in Gefahr waren. Er rutschte auf Anfahrt zur Wache innerorts mit ca. 120 kmh aus einer Kurve in ein anderes Auto (im 7.Monat Schwangere, zum Glück nur leichtverletzt).
Resultat: volle Schuld für den FW-Mann, 4 Punkte, 500 € Geldtrafe, kein Fahrverbot. Hier hat er offensichtlich einen Bonus wegen Sonderrechten gekriegt.
Er wurde aber bezüglich des Fremdschadens von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen, Eigenschaden mußte er natürlich selbst tragen.
So schnell kanns gehen...
Wie ist eure Meinung zu dem Thema?
Beste Antwort im Thema
Dachaufsetzer bringen gar nichts - weil man sie quasi nicht erkennen kann. Viele Verkehrsteilnehmer registrieren nichtmal einen bunt beklebten Rettungswagen mit Pressluft und voller Festbeleuchtung.
In meinen Augen ist das Wichtigtuerei.
Gruss
Jürgen
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801 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
hast du dir schon mal das Feuerwehrgesetz durchgelesen ???
die inhalte sind mir bestens bekannt!
Zitat:
wenn du dich so gut auskennen willst musst du das schon gelesen haben !! dann würdest du dich vielleicht etwas besser auskennen !!
wer im glashaus sitzt...
Zitat:
...von Leuten die anscheinend keine Ahnung davon haben...
alleine der umstand, das mir - im gegensatz zu dir - das wort "ehrenbeamter" ein begriff ist, sollte dir zu denken geben und du solltest lieber aufhören dich immer weiter aus dem fenster zu lehnen... ;)
Zitat:
...dann wird das ehrenamt mit ehrenbeamter verglichen/gleichgestellt...
WER hat hier einen solchen vergleich angestellt? :confused:
im übrigen sind deine ganzen :D:D:D:D:D:D:D und "ich lach mich schlapppppp" sowie "selten so gelacht" deiner glaubwürdigkeit alles andere als förderlich!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im übrigen sind deine ganzen :D:D:D:D:D:D:D und "ich lach mich schlapppppp" sowie "selten so gelacht" deiner glaubwürdigkeit alles andere als förderlich!
wenn du das sagst, :D:D:D
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und das ergibt aus welchem §?
na überlege mal, da wirst du schon drauf kommen
Nö - Du hast die Behauptung aufgestellt. Jetzt liegt es an Dir, die Belege dafür zu liefern.
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich hatte bewusst nicht auf den Unterschied abgestellt, zu welchen Teil des "Staates" (Bund / Bundesland / Landkreis / Gemeinde) jemand unterwegs ist. Die StVO macht da keine Unterschiede. Und den Nebenkriegsschauplatz werde ich nicht weiter beackern.
schon klar,
Soll was bedeuten? Ich kann da durchaus mithalten, wäre aber offtopic.
Nicht dass jetzt jemand auf den Gedanken kommen könnte, Feuerwehrleute seien pingelige Korinthenkacker...
Meine Güte, was werden hier den für Grabenkämpfe um Nichtigkeiten geführt, anscheinend auch noch zwischen zwei Kameraden. Jungs entspannt euch doch mal wir verfolgen doch alle das selbe Ziel :cool:
Also meine Meinung zum Thema ist folgende:
Aus den entsprechenden Paragraphen (§35 Stvo) geht klar hervor das es durchaus Sonderrechte aber eben keine Wegerechte für Feuerwehrmänner bei FF's in ihrem privaten PKW gibt. Dies entspricht in meinen Augen auch der Rechtsauffasung der meisten Landesfeuerwehrverbände und auch der Justiz( auch wenn in diesem Thread unterschiedliche Urteile zitiert werden, würde ich bei einer Berufung mit einem Freispruch rechnen :eek:).
Das solcherlei Rechte mit Bedacht wahrgenommen werden sollten erschließt sich von selbst und ist auch eine Sache der Güterabwägung. Mit 80 Sachen Oma Erna auf dem Zebrastreifen plattnageln ist damit natürlich nicht gemeint, aber wer will das es nachher heisst: "Sorry aber die Kameraden mussten alle 10 Minuten an der Baustellenampel warten, war zwar Nachts um 3 und kein Verkehr aber sie wissen doch die Vorschriften..." Ich denke das ist z.B. bei einem Feuer mit Menschenleben in Gefahr nicht der Weißheit letzter Schluss, oder? ;)
Also bei uns ( FF in einem berliner Randbezirk,fast Dorf ;-)) gilt die Order:
Zügig aber sicher
Auch weiß ich von zwei Fällen wo Kameraden bei einer Alarmierung von den "Grünen" erwischt wurden:
Einer wurde in ner 30er Zone (Lärmschutz, war früher 50) mit knappen 60 geblitzt , nach Einspruch mit beigelegtem "Alarmzettel" wurde das Verfahren eingestellt.
Ein anderer überfuhr eine "dunkelgelbe" Ampel und hatte plötzlich lustige blaue Lämpchen im Rückspiegel , er fuhr unbeirrt noch die restlichen 300m zur Wache, fuhr auf den Hof , sprang in seine Nomex und anschließend aufs Fahrzeug. Die Rennleitung verzog sich nach Augenzeugenberichten zu spät kommender Kameraden ohne einen Affenaufstand vom Zaun zu brechen, es kam nie etwas nach...
MFG
Altmetallfanatiker
P.S: Allen die hier der Meinung sind die FF sei nur ein etwas anderer Sportverein der Katzen vom Baum rettet und sich sonst die Birne wegsäuft sei gesagt das es selbst hier dauern kann bis sich die BF durchgearbeitet hat, die FF ist zumeist deutlich schneller da, das entschärft die Situation nicht selten soweit das die BF direkt wieder abgestellt werden kann. Aber in der zusätlichen viertelstunde bis die da ist kann z.B. aus dem Zimmerbrand schon der Vollbrand eines Mehrfamilienhaus resultiert sein, mit allen unabsehbaren Folgen...
*gähn*
jup hab ich auf Seite 1 geschrieben, man muß schon sehen welche Ampeln. Und die werden durchaus auch auf Schulungen :D angesprochen (wobei der grüne Blechpfeil wirklich noch fehlt - aber ich glaube da fährt eh jeder drüber - also wirklich jeder und immer...)
Und natürlich muß schon was vorliegen. Wenn zum 7. Mal die Brandmeldeanlage irgendwo was macht und es ist erst Mittwoch... dann ist das eher nix für die rote Ampel.
Egal, ich bin ja eh nicht bei der Feuerwehr, aber darf jetzt raus.
Aber da nicht dringend (ist halt nur Land unter, Meldestufe 4 ist deutlich überschritten - überall) kann ich hier noch schreiben. Und ich werd auch nicht über ne rote Ampel fahren, versprochen.
Wenns mal wieder dringend ist - irgendwer ignoriert Absperrungen und ist am Absaufen könnte man darüber diskutieren ob man rote Ampeln - unter gewissen Umständen - vorsichtig überfährt?
Aber egal, manchmal überlegen hier vielleicht auch einige hinzuschmeißen und mal zu sehen was dann gemacht wird - ne zwangsverpflichtete Feuerwehr (bitte googeln) soll ganz spaßig sein.
Vielleicht würden dann einige hier herangezogen werden? :D
Wär mal was...
Obwohl den Menschen die Hilfe brauchen würde ichs nicht wünschen.
Vielleicht kennen manche auch nur die Berufsfeuerwehr in der Stadt - die vielleicht auch noch Sanitäter oder nen Großteil abdeckt... Die sehen bei FFW und DRK/BRK/ASB, Johanniter, Malteser oftmals keine Daseinsberechtigung. Aber wenn die mal 80 km von der nächsten Berufsfeuerwehr weg sind... ;)
Und es ist kein Zuckerschlecken und bei einigen Arbeitgebern auch nicht wirklich gern gesehen so ne Mitgliedschaft. (ob man das eigentlich fragen darf? aber kann man leicht rausfinden oder es wird sogar im Lebenslauf angegeben)
Da bewunder ich die von der FFW immer die einen normalen Job aufm normalen Arbeitsmarkt haben. Ich habs da leichter.
Gabs da nicht eine Frau die in der Probezeit entlassen wurde aus dem Grund der Mitgliedschaft? - wobei in der Probezeit muß man den Grund nicht angeben.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Die ständigen Forderungen nach speziellen Rechten für die Feuerwehr kommt oft von Übereifrigen die schlicht Feuerwehrgeil sind, aber in der Regel nicht zum besten Personal gehören da Denken nicht ihre Stärke ist.
Ja so macht es den Eindruck. Bis sie selbst aus dem Auto geschnitten werden müssen. Die Fahrzeuge, die nach 35 wirklich Sonderrechte haben, sind schon oft genug in teils schwere Unfälle verwickelt - das bleibt leider nicht aus, aber man sollte es nicht überstrapazieren...
Vor allem wird es immer Chaotischer wenn die Summe Derer die Sonderrechte haben und wahrnehmen immer größer wird.
Irgendwann schepperst dann an allen Ecken und Enden weil die Sonderrechtsinhaber aus allen Richtungen kommen.
An sich wäre der Gesetzgeber gefordert den Kreis der Berechtigten zu präzisieren und genau zu defnieren wann und wo diese Rechte dann gelten.
Der Witz ist das meines Wissens selbst ein Arzt der zu einem Notfall gerufen wird keinerlei Sonderrechte beanspruchen kann wenn Er nicht in einem als Notarztwagen gekennzeichnetem Fahrzeug sitzt. Dabei kann es auf dem platten Land durchaus vorkommen das der Hausarzt erheblich schneller beim Patienten sein kann als der schnellste Notarzt.
So hat unser Dorfdoktor bei einem Unfall mindestens Einem das Leben geretten weil Er als er die Alarmierung der Feuerwehr mitbekommen hat und das mehrere Personen sehr schwer verletzt sind ins Auto sprang und wie eine gesenkte Sau zum Unfallort fuhr. Dort war Er dann nach den Ersthelfern der Erste und vor allem erst mal der Einzige mit Ahnung. Bis die Feuerwehr kam konnte er schon mal feststellen welchen Opfern noch zu helfen war und Welchen Sie zuerst rauschneiden müssen um sein Leben zu retten. Bis der Notarzt da war war der am schwersten Verletzte schon stabilisiert und transportfertig. Kommentar des Notarztes, wenn man auf Ihn gewartet hätte hätte der Mann nicht überlebt.
Ebenso muß er öfters einigst zu Herzinfarkten oder Schlaganfällen, denn der Notarzt braucht nun mal mindestens 15-20 Minuten, er meistens weniger als 10.
Aber rein rechtlich auf volle Eigenverantwortung was die STVO angeht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Vor allem wird es immer Chaotischer wenn die Summe Derer die Sonderrechte haben und wahrnehmen immer größer wird.
Größer geworden ist die Zahl wohl nicht wirklich.
Zitat:
Irgendwann schepperst dann an allen Ecken und Enden weil die Sonderrechtsinhaber aus allen Richtungen kommen.
Wenn es scheppert, haben die Sonderrechtsinhaber was falsch gemacht.
Zitat:
An sich wäre der Gesetzgeber gefordert den Kreis der Berechtigten zu präzisieren
Das ist präzise festgelegt - oder wo siehst Du einen Verbesserungsbedarf?
Zitat:
und genau zu defnieren wann und wo diese Rechte dann gelten.
Ist ihmo auch klar geregelt.
Zitat:
Der Witz ist das meines Wissens selbst ein Arzt der zu einem Notfall gerufen wird keinerlei Sonderrechte beanspruchen kann wenn Er nicht in einem als Notarztwagen gekennzeichnetem Fahrzeug sitzt.(...)
Sonderrechte dürfte er in der Tat nicht gehabt haben. Aber sein Verhalten dürfte über § 34 StGB gedeckt sein.
Zitat:
Aber rein rechtlich auf volle Eigenverantwortung was die STVO angeht.
Jepp. Ist bei Sonderrechten nicht anders.
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
ist zwar jetzt von Baden-Württemberg und aus dem Jahr 2009,aber da hat sich bis heute nichts geändert, bitte die erste Seite genau durchlesen, vor allem auch den letzten Absatz,
http://www.lfs-bw.de/.../SonderrechtePrivatfahrzeugUebung.pdf
und dies gilt Bundesweit, !!!
Sonderrechte im Privat PKW gibt es nur formal, nicht real, mit einem Privat PKW kann man die "Vorgaben" von § 35 nicht erfüllen, und deshalb gibt es kein Sonderrecht für Privat PKWs, und das wird bei uns geschult, wer sich nicht daran hält ist selber schuld wenn etwas passiert, andere Verkehrsteilnehmer gefährden weil ein FFW Kamerad meint er muss schnell mit seinem Privat PKW durch die Stadt fahren, ist bei der Feuerwehr fehl am platz, (zumindest bei uns !!!)
Gähn! Kenne ich, hängt sogar bei uns im Feuerwehrhaus aus. Habe ich auch gelesen und im Gegensatz zu Dir sogar verstanden. Steht eindeutig drin: Feuerwehr im Privat-PKW hat Sonderrechte, es wird aber von der Nutzung abgeraten und die Nichtwahrnehmung der zustehenden Sonderrechte sind kein Dienstvergehen.
Hier nochmal der erste Abstatz aus dem verlinkten Text:
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte
nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu
erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt
gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er
dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“.
Da steht also genau das, was ich hier schon mehrmals geschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
also willst du mir sagen, das du ohne Prüfung deines "könnens" in die Einsätze fährst, ohh Gott, ich hoffe das ich von dir niemals hilfe benötige !, diese Leistungsprüfungen sind nicht "Lametta", sondern Aushängeschilder für das können der einzelnen Kameraden, und dieses "Lametta" weißt auch darauf hin, das die Kameraden Interesse an der FFW haben, was du aber anscheinend nicht verstehst, wer bei uns keine erfolgreichen Leistungsprüfungen abgelegt hat, ist auch bei keinem Einsatz dabei, dieses "Lametta" zeigt, das der Kamerad unter Zeitdruck und Stress seine Aufgaben bewältigen kann, dies gilt auch für unsere Jugend,
Zur Prüfung meines Könnens dienen Lehrgänge samt dazugehörigen Prüfungen, Übungsdienste und Einsatzerfahrung. Aber sicher keine "Eimerfestspiele", bei denen eine festgeschriebene völlig unrealistische Übung abgespult wird, die jeder Depp mit genügend Vorbereitung auf die Reihe bekommt, anschließend mit großem TamTam viel Blech verteilt wird und die "Leistung" anschließend an der Theke ordentlich begossen wird.
Solche Feuerwehren kenne ich auch. Zum Glück waren wir vom Stützpunkt immer rechtzeitig vor Ort (häufig noch vor den "Kameraden" des betroffenen Ortsteils), um fachkundig Hilfe zu leisten.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
ist zwar jetzt von Baden-Württemberg und aus dem Jahr 2009,aber da hat sich bis heute nichts geändert, bitte die erste Seite genau durchlesen, vor allem auch den letzten Absatz,
http://www.lfs-bw.de/.../SonderrechtePrivatfahrzeugUebung.pdf
und dies gilt Bundesweit, !!!
Sonderrechte im Privat PKW gibt es nur formal, nicht real, mit einem Privat PKW kann man die "Vorgaben" von § 35 nicht erfüllen, und deshalb gibt es kein Sonderrecht für Privat PKWs, und das wird bei uns geschult, wer sich nicht daran hält ist selber schuld wenn etwas passiert, andere Verkehrsteilnehmer gefährden weil ein FFW Kamerad meint er muss schnell mit seinem Privat PKW durch die Stadt fahren, ist bei der Feuerwehr fehl am platz, (zumindest bei uns !!!)
Gähn! Kenne ich, hängt sogar bei uns im Feuerwehrhaus aus. Habe ich auch gelesen und im Gegensatz zu Dir sogar verstanden. Steht eindeutig drin: Feuerwehr im Privat-PKW hat Sonderrechte, es wird aber von der Nutzung abgeraten und die Nichtwahrnehmung der zustehenden Sonderrechte sind kein Dienstvergehen.
Hier nochmal der erste Abstatz aus dem verlinkten Text:
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte
nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu
erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt
gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er
dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“.
Da steht also genau das, was ich hier schon mehrmals geschrieben habe.
man muss schon alles lesen und nicht nur das was man lesen will !!!!
alleine schon das Wort "formal" sagt alles aus !!
Von der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Privatfahrzeuge auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm ist daher g r u n d s ä t z l i c h abzuraten. Die Pflicht der Feuerwehrangehörigen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes, sich bei Alarm unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zum Dienst einzufinden, rechtfertigt die Inanspruchnahme von
Sonderrechten grundsätzlich nicht. Sie tritt hinter die Pflicht zur Beachtung der geltenden
Verkehrsregeln zurück. Der Feuerwehrangehörige verstößt nicht gegen Dienstpflichten, wenn
er durch die Verkehrsverhältnisse gehindert war, früher am Alarmplatz einzutreffen.
alles lesen, wie man es in der Schule gelernt hat,
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
alles lesen, wie man es in der Schule gelernt hat,
Verstehen Jungchen, verstehen. Lesen alleine hilft nicht.
Kurz und knapp:
Die Sonderrechte sind vorhanden, sollen aber nicht genutzt werden. Da steht nicht, sie dürfen nicht genutzt werden.
Jetzt (endlich) mal kapiert?
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
alles lesen, wie man es in der Schule gelernt hat,
Verstehen Jungchen, verstehen. Lesen alleine hilft nicht.
Kurz und knapp:
Die Sonderrechte sind vorhanden, sollen aber nicht genutzt werden. Da steht nicht, sie dürfen nicht genutzt werden.
Jetzt (endlich) mal kapiert?
ich habe es schon lange kapiert, aber du anscheinend nicht, wir reden hier von Privat PKWs, und da solltest du einmal das lesen und verstehen lernen !!
rechtfertigt die Inanspruchnahme von Sonderrechten grundsätzlich nicht
da steht nichts von sollte nicht genutzt werden, dieser Auszug sagt deutlich, Sonderrechte gibt es nicht (für Privat PKW),
solange nichts passiert, wird eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung geduldet, wenn aber ein Unfall geschieht, stehst zu sehr stark im Regen !! vor allem bei Personenschäden,
und genau dies muss verhindert werden,
habt ihr es dann bald mal ???