Sonderkündigung wegen Entfall des Nutzungsrechts
Hallo,
ich wüsste gerne, ob man die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen kann, wenn der Fahrzeugeigentümer, dem Versicherungsnehmer die weitere Nutzung untersagt.
72 Antworten
Dann soll doch die Frau einfach den VN-Status übernehmen.
Das geht zumindest sofort bei der jetzigen Versicherung.
Kannst ihr ja einen SF abtreten oder ihr zu einer ZWR SF4 verhelfen als Scheidungsgeschenk
Zitat:
@Pauliese schrieb am 19. Februar 2023 um 18:48:38 Uhr:
Trotzdem muss man wissen (wenn man hier zielgerichtet antworten soll) ob der TE als Halter in den Papieren steht, oder der Eigentümer der Ihm die Nutzung untersagt hat.
Will dir nicht widersprechen, frage mich allerdings wozu du unbedingt wissen willst ob wer als Halter in den Papieren steht und was es an der Rechtslage ändert?
Aus meiner Sicht ist das unerheblich.
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 20. Februar 2023 um 08:28:55 Uhr:
Vielen Dank für eure Antworten.Es ist so wie es @KapitaenLueck schon angedeutet hat.
Es geht also darum, wenn man sich scheiden lässt bzw. sich trennt.Fahrzeug ist auf die Frau zugelassen, VN der Mann.
Und deine EX hat Papiere und das Auto?
Das ist blöde, die Situation hatte ich auch.
Fordere sie auf auf sich eine VS abzuschließen und dich freu zu stellen. Ansonsten machst du sie Schadensersatzpflichtig. Kündige zum Ende der Laufzeit auf jeden Fall jetzt schon mal. Weise aber deine Ex auch darauf hin.
Hast du keinen Anwalt?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. Februar 2023 um 08:31:39 Uhr:
Dann soll doch die Frau einfach den VN-Status übernehmen.
Das geht zumindest sofort bei der jetzigen Versicherung.
Kannst ihr ja einen SF abtreten oder ihr zu einer ZWR SF4 verhelfen als Scheidungsgeschenk
Das funzt aber auch nur solange kein Krieg herrscht.
So wie bei mir damals.
Für diese Lösung müssen beide Parteien mitspielen.
Aber wäre die beste Lösung für alle um größere monetäre Schäden zu vermeiden.
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An den TE. Bitte doch Deine Ex sich einen neuen Versicherer zu suchen. Gib ihr den Tip Adcuri oder HDI. Trotz Trennung sollte es trotzdem möglich sein, ein Gespräch zu führen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. Februar 2023 um 10:54:20 Uhr:
Weil es eigentlich nix zur Sache tut. Das ändert an der Sachlage nicht ein bisschen.Befriedigt nur unsere Neugier😉
Naja es ändert schon was am Wissen, wer denn der Halter ist. Der Halter kann das Fahrzeug ggf. auch abmelden und damit endet dann auch die Versicherung. Beim Leasing gibt es auch einen Leasingnehmer, der mit dem Leasinggeber/Eigentümer sprechen kann.
Ansonsten ist es der Klassiker mit den verkauften angemeldeten Wagen. Man kommt da nicht so einfach sauber aus der Nummer raus. Als Versicherungsnehmer könnte man ggf. auch die Nutzung der Sache verbieten, bzw. über seinen Anwalt schonmal mitteilen, das alle Versicherungskosten und ggf. steigende Beiträge durch einen Unfall Schadensersatzpflichtig wären.
Das Beste ist natürlich immer, das man sich mit der anderen Person so vernünftig einige. [Der Rest dieses Beitrages ist völlig OT und daher gelöscht, Moorteufelchen/Moderator]
Einiges ist hier wegen OT weg.
Moorteufelchen
Moderator
Zitat:
@PayDay schrieb am 20. Februar 2023 um 17:52:15 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. Februar 2023 um 10:54:20 Uhr:
Weil es eigentlich nix zur Sache tut. Das ändert an der Sachlage nicht ein bisschen.Befriedigt nur unsere Neugier😉
Naja es ändert schon was am Wissen, wer denn der Halter ist. Der Halter kann das Fahrzeug ggf. auch abmelden und damit endet dann auch die Versicherung. Beim Leasing gibt es auch einen Leasingnehmer, der mit dem Leasinggeber/Eigentümer sprechen kann.
Ansonsten ist es der Klassiker mit den verkauften angemeldeten Wagen. Man kommt da nicht so einfach sauber aus der Nummer raus. Als Versicherungsnehmer könnte man ggf. auch die Nutzung der Sache verbieten, bzw. über seinen Anwalt schonmal mitteilen, das alle Versicherungskosten und ggf. steigende Beiträge durch einen Unfall Schadensersatzpflichtig wären.
Das Beste ist natürlich immer, das man sich mit der anderen Person so vernünftig einige. [Der Rest dieses Beitrages ist völlig OT und daher gelöscht, Moorteufelchen/Moderator]
Aber nur wenn er die Papiere hat. Dazu hat er nix gesagt, daher gehe ich davon aus das er sie nicht in seinen Händen hält.
Hat er sie nicht, kann er es nicht oder müsste diese erst aufbieten.
Wow, das ist ja eine lebhafte Diskussion geworden... Vielen Dank für die vielen Antworten.
Die letzten Antworten beziehen sich ja darauf, dass ich das Fahrzeug einfach abmelden soll.
Das "Ältere Recht" greift hier dann nicht, weil der VN ein anderer ist?