Soll ich Anzeige erstatten?

Hallo leute,
brauch mal eure Einschätzung der Sachlage.

Folgendes ist passiert:
Am Freitag wollte ich auf dem Nachhauseweg auf die Autobahn in Badem aufgefahren.
Vor mir für ein silberner Toyota mit etwa 70km/h, der ebenfalls auffahren wollte.
Dieser beschleunigte jedoch nicht und wechselte seelenruhig am Anfang des Beschleunigungsstreifens
zu 3/4 auf die Autobahn.
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden, habe ich Gas gegeben und bin rechts noch innerhalb des Beschleunigungsstreifen an dem Toyota Vorbei gefahren und mit etwa 110 km/h auf die Autobahn aufgefahren.
Währen des Überholvorgangs meinerseits war dieser dieser noch mit den rechten Rädern etwa 20cm auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren, aber der Abstand nach rechts war für mich mehr als ausreichend.

Es folgend daraufhin im Rückspiegel vom Toyota Fahrer Lichthupe und Hupe mit der Scheibenwischer Geste.

Dann 5km später, ich war mittlerweile wieder in Gedanken,überholte dieser mich und bremste mich von 150km/h auf 80 km/h aus.
Er blockierte dabei beide Fahrbahnen und machte mehre Gesten mich zu rammen.

Das alles habe ich mit meiner Dash-Cam aufgenommen.

Meine frage ist jetzt, soll ich den Kerl anzeigen?

Oder anders gesagt ist es verboten auf dem Beschleunigungsstreifen einen Auffahrenden noch zu überholen, bzw. wenn dieser mit den rechten Rädern noch auf der Beschleunigungsspur gefahren ist,
bzw. ist hier Überholen erlaubt?
Ich habe es nicht eingesehen mit 70km/h ebenfalls auf die Autobahn auszufahren und dann die anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zu nötigen, bzw. dann noch mit 70km/h auf die linke Spur zu wechseln um die Schlaftüte dann noch zu überholen.

Würdet Ihr mir empfehlen den Kerl anzuzeigen oder soll ich es gut sein lassen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:


Ich schätze der TE fuhr nah auf, überholte mit sehr wenig Seitenabstand und überhaupt war die Autobahn eher leer.

Bevor man Vermutungen zu Ungunsten des TEs aufstellt, um ihn in ein schlechtes Licht zu rücken, sollte man doch vorher alle Beiträge des TEs sehr aufmerksam gelesen haben.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 26. Januar 2019 um 20:21:10 Uhr:


Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden,….

Also war die Autobahn die rechte Spur nicht leer. Vielmehr stellt sich für mich die Situation wie folgt da, dass der Toyota mit zu geringer Geschwindigkeit auf die Autobahn aufgefahren ist. Dadurch musste das Fahrzeug, vor dem er auf die Autobahn aufgefahren ist, bremsen und somit wurde eine Bremskaskade auf der rechten Spur ausgelöst, wodurch sich die Lücken zwischen den Fahrzeugen verringerten. Nicht ganz einfach in dieser Situation auf die Autobahn aufzufahren.

Der TE hat sich entschieden, vor dem ganzen Fahrzeugpulk auf die Autobahn aufzufahren und daher den Toyota über die Beschleunigungsspur überholt. Ob das die richtige Entscheidung war, kann und möchte ich nicht beurteilen, denn ich war nicht dabei.

Auch kann ich nicht erkennen, dass aus den Beschreibungen des TE abgeleitet werden kann, dass er sehr nah auf den Toyota aufgefahren ist.

Ich halte diese Manier in diesem Forum für eine absolute Unverschämtheit, einfach irgendwelche Annahmen zu treffen, nur um anderen Personen hier irgendwelche Verhaltensweisen vorzuwerfen und in so in die Defensive zu drängen. 🙁

Vielleicht sollte man sich solche unfairen User mal merken, und genauso unfair gegen diese argumentieren.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@v8.lover schrieb am 27. Januar 2019 um 13:58:40 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Januar 2019 um 12:13:50 Uhr:


https://www.youtube.com/watch?v=f4DXZc8hwgU
https://www.youtube.com/watch?v=lAdzy0hCMmg

Der 2. machts endlich mal richtig. 🙂 Mir dürfte auch keiner so dumm kommen, derjenige hätte mein Nummernschild als Negativ in der Stoßstange.

Davon abgesehen... bin ich zum Glück 'n ruhiger Autofahrer, will einfach problemlos ankommen und fahre also eher defensiv + deeskalierend... ZUM GLÜCK ist das bei ~95%+ der anderen Autofahrer auch so. Wenn man mal ehrlich ist...

https://www.youtube.com/watch?v=avKTr1JyvpI ... hätte der Fahrer des LKW nur den Volvo beiseite geschoben, für den nachfolgenden LKW Fahrer hätte das tödlich ausgehen können.
In dem Fall hätte ich vollstes Verständnis, wenn einer den Volvo Fahrer aus dem Auto gezogen und ordentlich vermöbelt hätte.

Immer wenn zwei Rechthaber aufeinanderprallen gibt es solche Diskussionen!

Dem TE rate ich es nicht weiter zu verfolgen, kostet nur Zeit und Nerven.

Für die Zukunft vielleicht nicht so sensibel sein, wenn dir das zehn Mal "passiert", wirste
ruhiger und dein Fell etwas dicker.

Das nächste mal vielleicht auch mal hinter einem paralell fahrenden Fahrzeug auffahren, in der Theorie ist das möglich.

Aber dein Weg geht auch...

Gruß vom Armani-Biker, der bei Oberlehrern gerne Abstand nimmt...

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Januar 2019 um 14:48:22 Uhr:



Die Polizei hat laut meines Wissenstands hier überhaupt nicht die Handlungshoheit sondern das ist die Staatsanwaltschaft, da es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern um einen Strafbestand handelt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Die Staatsanwaltschaft ist da schon etwas wadenbissiger als die Polizei.

Gruß

Uwe

Bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt tätig wird, muss die Polizei erstmal die Fakten sammeln.

Fakten liegen ja vor, wenn so ein Fotodokument, wie von mir vorgeschlagen, erstellt wird. Damit wird gezeigt, dass es sich um eine Straftat handelt, so dass dann die Staatsanwaltschaft federführend für die Ermittlung zuständig ist. Diese lässt diese dann wiederum durch die Polizei ausführen.

Das ist doch ähnlich wie bei jeder anderen Straftat. Die Staatsanwaltschaft wird doch nicht erst eingeschaltet, wenn die Polizei meint, fertigermittelt zu haben.

Ich habe mal einen Autounfall gehabt. Die Polizei hat mich zu dem Unfall angehört. Als ich dann erwähnt hatte, dass ich leicht verletzt wurde, hat der Polizist gleich gesagt, dass für sie der Fall erledigt sein und die Akten zur Staatsanwaltschaft gehen und die dann auch ermittelt, ob der Tatbestand der Körperverletzung vorliegt. Akteneinsicht sei dann auch nur bei der Staatsanwaltschaft möglich.

Es hat dabei überhaupt keine Rolle gespielt, dass ich gleich gesagt habe, dass der Vorwurf der Körperverletzung völlig überzogen ist (da nur minimalst verletzt) und ich das auch nicht möchte. Der Polizist meinte, er könne da nichts machen, mögliche Straftat -> Staatsanwaltschaft.

Gruß

Uwe

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Vor vielen Jahren, als ich noch Reisebus gefahren habe, hatte ich auch so einen Profi... Ich kam von Berlin auf der A2, und fuhr meine 100-105 km/h. Die Bahn war frei, die Stimmung entspannt.

Da lief ich auf einen PKW auf, der mit etwa 60-70 auf der rechten Spur fuhr. Diesen habe ich dann überholt.
Danach überholte der mich wieder, und liess sich sofort auf Tacho 70 zurückfallen. Gleiches Spiel von vorn, beim zweiten mal bremste er nach dem wieder überholen so stark ab, dass ich mit Bremsen nichts mehr erreicht hätte, und ihn auf der Standspur überholen musste.

Ich hatte meine Gäste in der ersten Reihe schon gebeten, das Kennzeichen zu merken, und nach dem dritten mal bin ich dann mit 70 dahinter geblieben, um meine Fahrgäste nicht zu gefährden.

Die nächste Raststätte wollte ich dann rausfahren, um meine Nerven zu schonen, wobei er mich auf der Verzögerungsspur der Autobahn nochmal so ausbremste, dass der LKW hinter mir uns fast aufgefahren wäre.

Als der Typ sich dann mit seinem PKW auf die letzte freie Busspur stellte, habe ich ihm so das Lufthorn gegeben, dass er sich dann doch lieber verkrümelte.

Nachdem ich ein paarmal kurz durchgeatmet hatte, ging ich hin, und fragte ihn, was ich und meine 50 Fahrgäste ihm getan hätten, dass er uns auf der Bahn ERMORDEN wollte.

Ein dümmliches runzeliges Gesicht gab folgenden Satz von sich : "Sie dürfen nur 80 Km/h fahren, das muss ihnen mal einer beibringen!".

Das war genug, zum Glück gab es schon Handys, und ich habe die Polizei gerufen. Genug Zeugen hatte ich allemal.
Als er mich telefonieren sah, flüchtete er, ich hab die Anzeige dann in seiner Abwesenheit aufgegeben. Habe leider nix mehr davon gehört. Ich denke die Nummer blieb für ihn folgenlos. 🙁

Den hättet ihr bis zur Feststellung der Personalien festhalten sollen. Es hätten sich sicherlich einige Fahrgäste bereit erklärt dich zu unterstützen.
Man sollte aber Vorsichtig sein. Waffen werden immer mehr und Hemmschwellen immer niedriger.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2019 um 23:52:48 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. Januar 2019 um 23:48:39 Uhr:



und nicht zu vergessen: das Außenspiegelgehäuse und der Lack 😎

Man kann es auch ins lächerliche ziehen.
Hilft aber nicht.
Es gibt nicht nur nach vorne und hinten einen Sicherheitsabstand. [...]

Alles nur negative Vermutungen Deinerseits. Von einem zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand wissen wir doch gar nichts. Wenn man aber davon ausgeht, daß der Streifen 3,25m - 3,75m breit ist, paßt das schon.

Auffahrt

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:


[...] Nur als Hinweis: So einer kann [...] es sich anders überlegen und wieder nach rechts rüber ziehen. [...]

Ja, kann. Darf er aber nicht und man muß auch nicht damit rechnen.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 27. Januar 2019 um 10:54:19 Uhr:


[...] Einem Mitmenschen zu wünschen, dass "es ein 40-Tonner ist, der diesen Typen mal auf der Autobahn von hinten anschiebt ..." zeugt aber auch nicht gerade von einer guten Kinderstube.

Der TE hat sich bereits für diese Aussage entschuldigt. Und, hatten wir nicht alle schon einmal solche Gedanken?

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 27. Januar 2019 um 11:20:40 Uhr:


[...] Der moralische Kompass einiger Menschen muss schon total im Arsch sein, wenn sie eine Chance nützen würden und mit einem 40tonner LKW auf der Autobahn, wegen eines solchen Vorfalles, Menschen ggf. umbringen würden.

Ich freue mich riesig, daß Du gesund wieder hier bist, Dein Augenkrebs-Test ist offenbar negativ ausgefallen 😎

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Januar 2019 um 23:19:13 Uhr:


[...] Da ich kein Augenkrebs haben möchte, bin ich hier mal raus.

Aber Deine Sehkraft schein doch etwas gelitten zu haben, denn Niemand hat das mit dem 40Tonner so geschrieben, wie Du es hier wiedergibst.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 18:20:48 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:


[...] Nur als Hinweis: So einer kann [...] es sich anders überlegen und wieder nach rechts rüber ziehen. [...]

Ja, kann. Darf er aber nicht und man muß auch nicht damit rechnen.

Der Spurwechsel war doch noch nicht beendet, er war ja noch knapp auf dem Einfädelungsstreifen 😉 Warum sollte er also seinen Spurwechsel nicht abbrechen dürfen?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Januar 2019 um 11:53:42 Uhr:



Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 27. Jan. 2019 um 10:3:29 Uhr:


Und Schubie der Verso hatte auch viel PS gehabt ,dass habe ich gemerkt als ich diesen wider überholen wollte!
Bin mit meinen 130PS fast nicht hinterher gekommen.

OK, ich hatte zuvor ca. 275PS und fühle mich mit meinen jetzigen 170PS Fahrzeugen langsam. "Viel PS" definiert wohl jeder anders. [...]

Die Motorenpalette beim Verso reicht von 111 bis 177PS, der kleinste angebotene Benziner hat schon 131PS. Also lahme Krücken sind das nicht gerade...

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 27. Januar 2019 um 11:57:56 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 27. Jan. 2019 um 11:54:43 Uhr:


Habe mal so ein Video bei YouTube gesehen, wo auf einer deutschen Autobahn ein Fahrer den anderen immer wieder ausbremst, teilweise bis zum Stillstand. Ich dachte, solche Wahnsinnigen gibt es in Wirklichkeit gar nicht.

Dieses Video bestimmt: 😰

https://youtu.be/xWD3Zi23rIs

Das ist hart!😰

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 18:08:46 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2019 um 23:52:48 Uhr:


Man kann es auch ins lächerliche ziehen.
Hilft aber nicht.
Es gibt nicht nur nach vorne und hinten einen Sicherheitsabstand. [...]


Alles nur negative Vermutungen Deinerseits. Von einem zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand wissen wir doch gar nichts. Wenn man aber davon ausgeht, daß der Streifen 3,25m - 3,75m breit ist, paßt das schon.

Auffahrt

Gehen wir mal 3,50m aus. Mittelwert.

Wenn der Wagen mit dem rechten Rad noch auf dem Beschleunigungsstreifen war kommt dann noch der Außenspiegel hinzu.
Dann kannst du schon mal nen guten halben Meter abziehen!
Bleiben 3m.
geht man von einer durchschnittlichen breite von gut 2m pro PKW aus, bleibt noch 1m.
Wenn der TE durch die verbleibende Lücke mittig durchgefahren ist, bleibt ein Abstand von 50 cm.
Und das bei Tempo 70 bzw. sogar mehr, da er den vorraus fahrenden ja überholt hat.

Ein halber Meter ist da zu wenig, besonders wenn man nicht damit rechnen muss Rechts überholt zu werden.

Im besten Fall, wenn der TE sehr weit rechts gefahren ist, bleibt dann noch ca. 1 m

Das auf einem Beschleunigungsstreifen muss nicht sein!

Einfach warten bis der Vordermann fertig ist, und gut ist.

Das hat nichts mit negativ Vermutungen zu tun. Sind Fakten die vom TE kommen.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 27. Januar 2019 um 12:00:25 Uhr:


[...] Ich werde mich hier von keinem Nötigen lassen, um zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. [...] Ich würde den Thread an dieser stelle auch gerne schließen, da nichts Produktives mehr dabei raus kommt.

Jetzt wird es doch erst interessant 😉. Nötigen will Dich hier niemand, Du hast eine Frage gestellt und Antworten bekommen. Wenn Du mit einer Anzeige ein Eigentor schießen würdest (weil es vor der Auffahrt eventuell noch eine Vorgeschichte gab), dann solltest Du es natürlich sein lassen.

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