Software-Update beim Diesel
Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?
Beste Antwort im Thema
Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.
1362 Antworten
Zitat:
Darf man fragen warum der adac dein Auto aus Süditalien nach Deutschland fährt?
War doch etwas kaputt?
Ja,
meine rechte Hand.
reg.
Zitat:
@2.0TDI-GOLF schrieb am 19. Oktober 2016 um 17:13:59 Uhr:
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 19. Okt. 2016 um 17:10:04 Uhr:
Hier soll wohl, wie auch schon von Anderen im Forum erwähnt, ein Drohpotenzial aufgebaut werden, um VW - Inhaber zu zu verunsichern oder bedenkenlos zum Update zu zwingen. Schon die Wortwahl "kann" beschreibt keine Eindeutigkeit, sonst hätte dort mit "wird" formuliert werden müssen, wie z.B. "wird Ihnen keine Plakette zugeteilt" usw..... oder sie wollen einfach nur auf die Möglichkeit hinweisen?? Um dich als Kunde aufzuklären!? Vielleicht ist es einfach nur gut gemeint!?
Ich nehme es als Hinweis auf - nicht als Drohung!
Hi,
"Hinweise" vom Hersteller sollten schon sachgerecht sein und nicht aus der Luft gegriffen, wie das - ich wiederhole - Drohpotenzial mit der Hauptuntersuchung. Nach Aussagen einiger Prüforganisationen völlig aus der Luft gegriffen. Es gibt tausende VW - Fahrer, auch höheren Alters, die nicht jeden Tag im MT - Forum unterwegs sind und auf die Aussagen des Herstellers vertrauen. Desweiteren lohnt ein Blick auf die Seite 26 dieses thread, Beiträge hawner ( Volljurist n.e.A.) und Bogomilio mit seinen Quellenangaben, z.B. das Rechtsgutachten.
http://www.vzbv.de/.../...ulierte-Schadstoffwerte-KFZ-Oktober-2015.pdfMir erscheint es nicht gut gemeint, sondern hier herrscht pures Eigeninteresse seitens VW vor. Je schneller sie jetzt gegenüber der Politik und dem KBA Zahlen von erfolgreichen Updates berichten können, je weniger wird man über Verbraucherschutz, Ersatzleistungen und ministeriellen Zwangsmassnahmen reden.
Dieses ist natürlich nur meine Meinung, aber Jedem die Seine.
MfG
H.S.
Sehr interessantes Gutachten, allerdings mit 2 eklatanten Schwächen:
1. Es unterstellt mit nur einem Satz der Begründung eine Gesundheitsgfährdung weil Millionen betroffen seien. Für mich an den Haaren herbeigezogen und nicht rational begründbar. Damit steht auch die Rechtfertigung eine Rückrufs auf tönernen Füssen----
2. Gänzlich ungeprüft bleibt eine Anfechtung der Kaufverträge wegen arglistiger Täuschung.
Zitat:
@Bogumilio schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:15:31 Uhr:
Zitat:
@hawner schrieb am 18. Oktober 2016 um 21:33:20 Uhr:
Genau so ist das !
FRIST § 48 IV VWVFGDie Rücknahme eines rechtswidrigen VA ist nach § 48 IV VwVfG nur innerhalb eines Jahres möglich, sobald die Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Rücknahme rechtfertigen.
? Die Logik verstehe ich nicht...
Das KBA häte natürlich den rechtswidrigen VA (=Typgenehmigung) zurücknehmen können. Das wäre mir auch am liebsten gewesen, denn dann hätten alle Betroffenen die KFZ bei VW zurückgeben können.
Aber genau das wollte das KBA ja vermeiden, um VW vorm Konkurs zu schützen.Also haben sie nachträgliche Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung angeordnet, um deren Vorschriftsmäßigkeit zu gewährleisten. Nachzulesen unter:
Untersuchungsbericht Kap. C.I.2:
https://www.bmvi.de/.../...-untersuchungskommission-volkswagen.pdf?...
Eine rechtliche Bewertung zu den vom KBA veranlassten Aktionen & Optionen findet man hier:
http://www.vzbv.de/.../...ulierte-Schadstoffwerte-KFZ-Oktober-2015.pdfDefakto sind mit diesen Zusatzbestimmungen also alle Fzg mit einer Abweichung zur Typgenehmigung unterwegs. Es gibt eine Karenzzeit, um das Update durchführen zu lassen, und damit Konformität zur Typgenehmigung wieder herzustellen.
Danach wird das KBA die Verweigerer aus dem Verkehr ziehen (wollen).So der Plan des KBA. Ob das ganze legal ist, und ob man einen rechtswidrigen VA durch Nebenbestimmungen zu einem rechtskonformen VA machen kann, wäre juristisch zu prüfen...
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 19. Okt. 2016 um 19:5:03 Uhr:
Desweiteren lohnt ein Blick auf die Seite 26 dieses thread, Beiträge hawner ( Volljurist n.e.A.) und Bogomilio mit seinen Quellenangaben, z.B. das Rechtsgutachten.
Leider ist es eben nicht ganz so einfach wie es auf Seite 26 steht!
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Zitat:
@2.0TDI-GOLF schrieb am 19. Oktober 2016 um 20:08:27 Uhr:
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 19. Okt. 2016 um 19:5:03 Uhr:
Desweiteren lohnt ein Blick auf die Seite 26 dieses thread, Beiträge hawner ( Volljurist n.e.A.) und Bogomilio mit seinen Quellenangaben, z.B. das Rechtsgutachten.Leider ist es eben nicht ganz so einfach wie es auf Seite 26 steht!
Eine kurze Begründung wäre hilfreich zu Deinem Statement. So steht ein Satz einfach im Raum!
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 19. Okt. 2016 um 20:16:24 Uhr:
Eine kurze Begründung wäre hilfreich zu Deinem Statement. So steht ein Satz einfach im Raum!
Ist mir persönlich wirklich zu viel Arbeit! Ich habe jetzt Feierabend und genieße meine Freizeit!
Du kannst dir aber gern den post von touranfaq im link durchlesen! Ich hoffe der link geht direkt zu seinem post! Testen wir es mal!
Darüberhinaus müsst ihr beachten, dass unsere Typgenehmigungen vom Verkehrsminister im September 2015 mit neuen Auflagen versehen wurden. Diese müssen in einer bestimmten Zeit erfüllt werden!
http://www.motor-talk.de/.../...-den-vw-abgasskandal-t5443589.html?...
Würde mich interessieren was das KBA dazu meint.
Zitat:
@Uranos1 schrieb am 17. Oktober 2016 um 12:50:01 Uhr:
Heute stand der Radwechsel an. Den Werkstattmeister nach dem Software-Update gefragt. Nach einem Blick auf / in den Rechner stellte sich heraus, dass für mein Fahrzeug die Freigabe vorliegt. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich bis dato nicht erhalten.
Software-Modifikation wurde durchgeführt und bescheinigt ..... schau'n wir mal.
Nach nun ca. 950 km Fahrerlebnis (überwiegend Autobahnfahrt, im Schnitt 105 km/h) auf deutscher Autobahn [:-(, habe ich keine negativen Einflüsse bemerkt. Der Durchschnittsverbrauch ist -trotz Winterreifen- lt. Anzeige um min. 0,5l geringer, als für diese Route gewohnt, gewesen.
Noch gibt es nichts zu "meckern".
P.S.: Gestern erhielt ich auch das offizielle Anschreiben von VW.
War letzte Woche in der Werkstatt, um einen Termin zum Reifenwechseln abzustimmen. Als der Mitarbeiter ins System schaute, stellte er fest, dass für meinen Tiguan das Motorsteuergerät-Update wg. des NoX-Problems verfügbar ist.
Update wurde gestern (19.10.2016) durchgeführt - heute zumindest keine Probleme bei 60 km (Überland und Stadt) festgestellt.
PS:
Der Brief bzgl. des Updates kam übrigens gestern.
Ich habe den Tiguan mit 110 PS Dieselmotor. Wurde vor ca. 3 Wochen, als ich mit dem Auto wegen der klemmenden Jalousie vom PSD, in der Werkstatt war, über das Update informiert und ein paar Tage später kam das Schreiben von VW. Hat denn schon sonst jemand mit dem 110 PS Motor ein Update bekommen? Das Update sollte bei meinem Tiguan zusammen mit der Reparatur von der Jalousie gemacht werden, nur jetzt steht der Wagen schon über eine Woche in der Werkstatt.
Zitat:
@Nokixel schrieb am 21. Oktober 2016 um 23:12:20 Uhr:
Ich habe den Tiguan mit 110 PS Dieselmotor. Wurde vor ca. 3 Wochen, als ich mit dem Auto wegen der klemmenden Jalousie vom PSD, in der Werkstatt war, über das Update informiert und ein paar Tage später kam das Schreiben von VW. Hat denn schon sonst jemand mit dem 110 PS Motor ein Update bekommen? Das Update sollte bei meinem Tiguan zusammen mit der Reparatur von der Jalousie gemacht werden, nur jetzt steht der Wagen schon über eine Woche in der Werkstatt.
So, nun meine erste Rückmeldung nach dem Update vom 03.10.16. (Österreich)
110 PS TDI – Handschalter von 05/2012, aktuell 77500 Km.
Nach ca. 150 km kann ich absolut keine negativen Veränderungen spüren.
Würde nun fast sagen, dass er ganz unten um einen ticken besser geht.Kein ruckeln, wie in anderen Treads schon öfters beschrieben, über den ganzen Drehzahlbereich, keine anderen Motorgeräusche.
Für eine Aussage über den Verbrauch ist es wahrscheinlich
zu früh, aber bisher ebenfalls keine Auffälligkeiten.
So kann´s bleiben ?
Zusatz Spritverbrauch:
Nach nun ca. 1200 Km sieht es so aus, als ob er gleich geblieben wäre.
Ich habe mal beim KBA angefragt, ob denn für unseren Tiguan überhaupt schon ein Nachbesserungsvorschlag seitens VW vorliegt und wann dieser denn gegebenenfalls beschieden wird.
Daraufhin habe ich eine eine längere Abhandlung erhalten, wie das Procedere funktioniert, dass es die Aufgabe des Herstellers ist, Vorschläge einzureichen und die des KBA, diese dann zu bescheiden.
Auch auf weitere Nachfrage hin, wurde mir mitgeteilt, dass es Sache des Herstellers ist, über den Rückruf zu informieren aber weder, ob ein entsprechender Nachbesserungsantrag als Voraussetzung dafür beim KBA vorliegt, ob dieser bearbeitet wird und was das KBA zu unternehmen gedenkt, den Hersteller zu zwingen, entsprechende Vorschläge unter Fristsetzung zu unterbreiten, falls dies nicht der Fall ist, wurde beantwortet.
Darauf nochmals hinweisend, erhielt ich die Mitteilung, es gäbe den vorherigen Antworten nichts hinzuzufügen.
Angewandte Bürgernähe in freier Wildbahn.
Die Aufgaben des KBA sind Industrienähe und Profilierungsinstrument für Minister, aber Bürgernähe? Wer kommt den darauf? Da könnte man ja auch der Bundesnetzagentur Bürgernähe unterstellen.
Bei unserer Kommunikation mit dem KBA wegen der Thematik haben wir u.a. die Verbraucherschutzzentrale, in unserem Fall also kontakt@verbraucherzentrale.nrw, immer in CC gesetzt und auf die CCs auch am Anfang jeder Mail hingewiesen. Von VW kam noch keine Rückmeldung, der Verbrauchschutz war aber sehr interessiert an unseren Schreiben und den Antworten vom KBA, mit etwas Glück wollen die da mitmischen.
Ohne aktuell konkreter werden zu wollen, würde ich sowas grundsätzlich empfehlen, grade wenn man sich mit so einer Behörde auseinandersetzt, einfach die Verbraucherschutzzentrale mit ins Spiel zu bringen. Schadet nie.
Soweit ist VW jetzt....
https://live.volkswagen.com/.../volkswagen-aktuell1.html?tc=soc-pn