Software-Update beim Diesel
Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?
Beste Antwort im Thema
Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.
1362 Antworten
Zitat:
@delvos schrieb am 17. Oktober 2016 um 13:10:57 Uhr:
Zitat:
@Beatnikk schrieb am 17. Oktober 2016 um 07:42:15 Uhr:
Fakt? Kannst du das genauer erläutern?
Kurz gefaßt: Nach Bekanntwerden des Mangels hätte das KBA die EG-Typgenehmigung zurücknehmen müssen. Nachdem nun die Jahresfrist abgelaufen ist, wird dies wohl nicht mehr passieren.
Jetzt aber:
Hallo,
Denke mal eine Frist beginnt erst nach Abschluss der Software Aktion.
Betroffen sind dann die Wenigen welche sich weigern.
Nebenbei: Sinn der Aktion ist die Reduzierung der schädlichen Abgase.
Stichwort: UMWELTBELASSTUNG
reg
PS. Wie kann man eigene fehlerhafte Beiträge lösen?
Dem Moderator bescheid geben, oder alles leeren dann steht nur der User Name da 😉
ich gieß mal wieder ein wenig Öl ins Feuer.
Tiguan meiner Frau, 5 Jahre alt, 99.000 km gelaufen. Software Update (zwar nicht gewollt, aber beim Wasserpumpenwechsel einfach mal draufgespielt).
2 Tage später in Urlaub gefahren, gelbe Motorsteuerung leuchtet nach 500 km auf (Notlaufprogramm), also VW Werkstatt angefahren, Ergebnis nach 2 1/2 Stunden, angeblich AGR (Abgasrückführungsventil) defekt. Kosten ca. 1.600. Euro.
Da bin ich mal gespannt was VW sagt. Mit der Software hat das bestimmt nix zu tun, war bestimmt nur Zufall, dass der Wagen 99.500 km ohne Fehler gefahren ist und genau 2 Tage nach Softwware-Update liegen bleibt.
Man wird sehen.
Bin echt gespannt wie VW und dein Freundlicher reagiert!
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würde eine Reinigung vom AGR vor dem Software-Update was bringen?
Die frage ist ob es wirklich so verdreckt ist vorher, oder ob du trotz Reinigung Probleme bekommen..
Zitat:
@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:
Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.
Genau so ist das !
FRIST § 48 IV VWVFG
Die Rücknahme eines rechtswidrigen VA ist nach § 48 IV VwVfG nur innerhalb eines Jahres möglich, sobald die Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Rücknahme rechtfertigen.
Zitat:
@hawner schrieb am 18. Oktober 2016 um 21:33:20 Uhr:
Zitat:
@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:
Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.Genau so ist das !
FRIST § 48 IV VWVFGDie Rücknahme eines rechtswidrigen VA ist nach § 48 IV VwVfG nur innerhalb eines Jahres möglich, sobald die Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Rücknahme rechtfertigen.
Danke, das bestätigt mich in meinem Vorhaben das Update nicht machen zu lassen.
Gruß freeclimbersp
gibt es hier keinen Juristen, der das bestätigen kann?
Ich bin einer...sogar Volljurist.
im übrigen ist der Gesetzeswortlaut auch so klar dass man keinen braucht
Dann kann man den Hokus Pokus ja einstellen und VW spart Geld
Und wie sieht es mit der Besteuerung aus?
Geht die hoch?
Wenn ja kann man die bei VW einklagen?
alles so Fragen
Zitat:
@hawner schrieb am 18. Oktober 2016 um 21:33:20 Uhr:
Zitat:
@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:
Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.Genau so ist das !
FRIST § 48 IV VWVFGDie Rücknahme eines rechtswidrigen VA ist nach § 48 IV VwVfG nur innerhalb eines Jahres möglich, sobald die Behörde von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Rücknahme rechtfertigen.
? Die Logik verstehe ich nicht...
Das KBA häte natürlich den rechtswidrigen VA (=Typgenehmigung) zurücknehmen können. Das wäre mir auch am liebsten gewesen, denn dann hätten alle Betroffenen die KFZ bei VW zurückgeben können.
Aber genau das wollte das KBA ja vermeiden, um VW vorm Konkurs zu schützen.
Also haben sie nachträgliche Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung angeordnet, um deren Vorschriftsmäßigkeit zu gewährleisten. Nachzulesen unter:
Untersuchungsbericht Kap. C.I.2:
https://www.bmvi.de/.../...-untersuchungskommission-volkswagen.pdf?...
Eine rechtliche Bewertung zu den vom KBA veranlassten Aktionen & Optionen findet man hier:
http://www.vzbv.de/.../...ulierte-Schadstoffwerte-KFZ-Oktober-2015.pdf
Defakto sind mit diesen Zusatzbestimmungen also alle Fzg mit einer Abweichung zur Typgenehmigung unterwegs. Es gibt eine Karenzzeit, um das Update durchführen zu lassen, und damit Konformität zur Typgenehmigung wieder herzustellen.
Danach wird das KBA die Verweigerer aus dem Verkehr ziehen (wollen).
So der Plan des KBA. Ob das ganze legal ist, und ob man einen rechtswidrigen VA durch Nebenbestimmungen zu einem rechtskonformen VA machen kann, wäre juristisch zu prüfen...
Zitat:
@Bogumilio schrieb am 18. Okt. 2016 um 23:15:31 Uhr:
Also haben sie nachträgliche Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung angeordnet
Genauso ist es!
Offensichtlich bist du der Volljurist!
Gestern ist das offizielle Schreiben von VW gekommen für das Update.
EZ 2015
2,0L 140PS Allrad
Soll ich lieber nochmal ein wenig warten bis ich zur Werkstatt fahre oder lieber gleich mahen und wenn noch Probleme nach dem Update auftreten, hätte ich noch Werksgarantie.
Wäre eine Garantieverlängerung jetzt sinnvoll?
Grüße