Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

Beste Antwort im Thema

Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Hallo
Das nimmt kein Ende. Es ist doch hinreichend bekannt, dass, wer das Update verweigert, irgendwann die Betriebserlaubnis für seine Karre verliert.
Gruss
supereinstein

Zitat:

@delvos schrieb am 15. Oktober 2016 um 20:22:53 Uhr:



Zitat:

@rudolf888 schrieb am 15. Oktober 2016 um 18:06:50 Uhr:


Wer sich sicher Ärger einhandeln will verweigere die neue Software.

Warum? Weist du mehr als wir?
Ich behaupte das Gegenteil 😉

Hallo,
hat was mit Logik zu tun.
Durch die -vorsichtig ausgedrückt- mauscheleinen von VW, fährst Du ein Fahrzeug welches im Extremfall keine Betriebserlaubnis / EG-Typgenehmigung hat.
VW bietet Dir die Möglichkeit die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen.
Wenn Du Dich weigerst, kann Dir die Zwangsstilllegung drohen.
Nochmals: Bei mir kann ich im Fahrverhalten auch bei den Motorgeräuschen nach ca. 400 km keine Änderung feststellen.
Bin gespannt wie nach der während/nach der 2600 km Tour aussieht.
reg.

Hallo Flomabi,
besten Dank für deine Info, aus der ich sehe, dass ich mit den Problemen nicht alleine bin.
Wäre interessant zu wissen, welche Ergebnisse das Messprotokoll von VW bringt. Ich glaube nicht, dass VW die Protokolle rausrückt (ggfs. nur mit anwaltlicher Unterstützung). Kannst du mal mitteilen, aus welcher Ecke in Deutschland dein Händler ist. Wie ich aus einer anderen Plattform entnehme, hat ein Betroffener aus Klagenfurt alle Einspritzdüsen kostenfrei ersetzt bekommen.
Meine Briefe an VW in WOB wurden seit Juni 2016 noch nicht einmal beantwortet.
Übrigens: meine Bekannten, die auch den gleichen Typ (140 PS, Automatik, 4-Motion) fahren, erhalten auch erst jetzt die Einladung zum Software-update und sind sich nicht sicher, ob sie es durchführen lassen oder müssen.
Zur Frage eines MT-Teilnehmers: "wo finde ich die Motor-Kennung?" Die Kennung findest du im Service-Heft ganz vorn. Meine Kennung ist CFFB.
LG Schorsch

Wenn die Gefahr von den manipulierten EA189-Motoren so groß wäre, hätte das KBA die Frist zur Beseitigung sehr viel kürzer gestalten müssen. Wie will das KBA nach 2-3 Jahren nach bekannt werden des "Betruges" eine massenhafte Stilllegung begründen.

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ich hatte bisher (zum Glück) auch noch kein Update, ich glaube Motorkennzeichen CBBB.

Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.

Solange die ganze Update Geschichte eh läuft, wir an den Autos gar nichts passieren....

Zitat:

@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:


Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.

Fakt? Kannst du das genauer erläutern?

Heute stand der Radwechsel an. Den Werkstattmeister nach dem Software-Update gefragt. Nach einem Blick auf / in den Rechner stellte sich heraus, dass für mein Fahrzeug die Freigabe vorliegt. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich bis dato nicht erhalten.
Software-Modifikation wurde durchgeführt und bescheinigt ..... schau'n wir mal.

Zitat:

@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:


Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen.

Wer sagt das denn? Das KBA vergibt die Übergangsfrist, um eben nicht sofort alle EA189-Motoren still zu legen, nennt sich Kulanz, diese Frist kann das KBA dann nach eigenem Ermessen definieren. Es gibt keinen Bestandsschutz für diese vorsätzlichen Betrügereien. 😉

Zitat:

Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.

Wunschglauben? Mit Fakten ist das imo nicht belegbar

Zitat:

@Beatnikk schrieb am 17. Oktober 2016 um 07:42:15 Uhr:



Zitat:

@delvos schrieb am 16. Oktober 2016 um 21:53:19 Uhr:


Die Frist bzw. der Zeitraum, in der das KBA die Betriebserlaubnis hätte entziehen können, ist doch längst abgelaufen. Wer das Update ablehnt, hat nichts zu befürchten.

Fakt? Kannst du das genauer erläutern?

Kurz gefaßt: Nach Bekanntwerden des Mangels hätte das KBA die EG-Typgenehmigung zurücknehmen müssen. Nachdem nun die Jahresfrist abgelaufen ist, wird dies wohl nicht mehr passieren.

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