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Software-Aktualisierung Sensus+Fahrzeug - Updates - aktuelle Version=09/23
Hi,
in diesem Thread (gespiegelt in die SPA- und CMA-Unterforen) können wir Infos zur Verfügbarkeit der jeweils letzten Software-Updates des Sensus behandeln.
Gemeint sind hier NICHT die Karten- oder APP-Updates, sondern die Software des Sensus selbst, die nur der Händler aktualisieren kann.
Bemerkungen/FAQ dazu:
- der Versionsstand kann am Fahrzeug NICHT angezeigt werden
- der Händler aktualisiert nur jeweils bei der Inspektion, nicht zwischendurch
- Ausnahme: Es treten Probleme auf, die ggf. durch ein Update gelöst werden können (z.B. Blackscreen des Mitteldisplays oder Verbindungsprobleme von Multimediageräten)
Infos zu Softwareupdates führt Volvo im Support-Bereich auf und zudem auch wichtige Hinweise:
https://www.volvocars.com/de/support/downloads
Die Infos zu den Softwareaktualisierungen selbst sind dann hier zu finden:
https://www.volvocars.com/de/support/software-release-notes
Schönen Gruß
Jürgen
PS: Die Spiegelung in die Unterforen benötigt etwas Zeit. [edit von boisbleu: Erledigt]
Beste Antwort im Thema
Ich möchte in einer luxuriösen Limousine nach Möglichkeit gar nichts hören. Ruhiges Gleiten ist mein Wunsch. "Kerniger Sound" ja, da wo er hingehört - in kernigen Sportwagen. Aber solche Erwartungen sind im Zeitalter tiefergelegter SUV-Coupés wohl hoffnungslos von gestern.
Grüße vom Ostelch
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1454 Antworten
Zitat:
@Gravitar schrieb am 2. Februar 2021 um 14:18:36 Uhr:
Schön, dass man Veränderungen der Software bei VOLVO nachlesen kann. Im Grunde möchte so selten wie möglich ein Update oder eine Aktualisierung nach dem Motto "never touch a running system". In einiger Zeit steht die erste Inspektion an (MJ early´21) XC40 und gemäß VOLVO Homepage gibts da nicht viel Neues. Bügelt die Fachwerkstatt eigentlich bei einer Inspektion häufig oder immer den Softwarestand mit einer aktuellen Version über oder fragen die wenigstens vorher, ob mir das recht ist?. Eigentlich würde ich gerne nur dann ein Update erhalten, wenn ICH das für wichtig und notwendig halte. Hat jemand Informationen dazu....?
Ich gehe von aus, dass Updates für einem Fahrzeug mit Werksgarantie nicht verhindern werden können.
Ich bezweifle auch, dass wir in der Lage sind zu beurteilen, ob die aufgeführten Update von Bedeutung sind oder nicht, geschweige denn die nicht aufgeführten.
Bisher wurde mir dann immer gesagt was gemacht wurde und warum. Problem gab es dabei bei mir noch nie. Soll aber auch schon mal vorgekommen sein.
Danke für die Info! Ich habs gerne transparent, möglicherweise ist es anderen weniger wichtig. Werksgarantie sollte eine Sicherheit für Produkt(-ions)mängel sein, dem Kunden Aufwand und Kosten ersparen und keine Hintertür für Modifikationen. Ich erwarte ein ausgereiftes Produkt, Aktualisierungen wünsche ich ausschließlich bei plausiblen Gründen. Bei (Diesel-) Updates von VW ist im Nachhinein auch nicht alles im Sinne des Käufers und dessen laufenden Kosten modifiziert worden. Hier wird so etwas wohl nicht nötig sein aber mir reicht auch schon ein Feature, das ich schätze und das möglicherweise später anders funktioniert. Auf einem anderen Fahrzeug habe ich eine vom Tuner teuer erworbene Softwaremodifikation, die ich mir von Mercedes auch nicht mit einem Standardfile überbügeln lassen möchte....
Gruß
Gravitar
Na da wirst Du zukünftig kaum Chancen haben, wenn die Hersteller sukzessive auf Over the Air Updates auch für Steuergeräte und Co umstellen. Ich denke, aus verschiedenen Gründen sind die Werkstätten verpflichtet, SW-Updates beim Service einzuspielen. Service auslassen würde aber zu Garantieverlust führen.
Zitat:
@Gravitar schrieb am 2. Februar 2021 um 17:07:50 Uhr:
Danke für die Info! Ich habs gerne transparent, möglicherweise ist es anderen weniger wichtig. Werksgarantie sollte eine Sicherheit für Produkt(-ions)mängel sein, dem Kunden Aufwand und Kosten ersparen und keine Hintertür für Modifikationen. Ich erwarte ein ausgereiftes Produkt, Aktualisierungen wünsche ich ausschließlich bei plausiblen Gründen. Bei (Diesel-) Updates von VW ist im Nachhinein auch nicht alles im Sinne des Käufers und dessen laufenden Kosten modifiziert worden. Hier wird so etwas wohl nicht nötig sein aber mir reicht auch schon ein Feature, das ich schätze und das möglicherweise später anders funktioniert. Auf einem anderen Fahrzeug habe ich eine vom Tuner teuer erworbene Softwaremodifikation, die ich mir von Mercedes auch nicht mit einem Standardfile überbügeln lassen möchte....
In Punkte der Softwaremodifikation vom Tuner kann ich Dich beruhigen, die würden von einem Update nicht beeinflusst :).
Da hat Volvo einer Riegel vorgeschoben, spricht, solche Änderung sind für den Tuner gar nicht möglich.
Ich erwarte, ähnlich wie bei meinem Handy oder meinem PC, dass ich selbst entscheide, ob ich ein Update wünsche oder nicht. Ich bezahle auch nicht meinen Urlaub nach Italien und erhalte dann ein Update auf Grönland. Im Prinzip hat auch Mercedes der Modifikation einen Riegel vorgeschoben, das scheint einige Tuner aber nicht zu stören. Im Grunde möchte ich das bei meinem Volvo aber gar nicht haben, allerdings ist mir die Kontrolle wichtig. Sollte man das mit OTA ohne meine Freigabe machen, sehe ich das als eine Veränderung meines Eigentums an, die nicht erwünscht ist, zusätzlich ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Heute muss man mich fragen, ob man Cookies zulassen will bei jedem Aufrufen einer Internetseite, da wird ein vorsätzliches Verändern meines Eigentums wohl hoffentlich auch genehmigungspflichtig sein. Alles andere regelt notfalls der befreundete Anwalt....
Gruß
Gravitar
@Gravitar Niemand besitzt eine Software, außer der Eigentümer. Man erhält lediglich ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz. Das gilt für Excel genauso wie für die Software im Auto... nur mal so am Rande. Selbst wenn es dein Auto ist!
Ich denke du interpretierst hier Erfahrungen von anderen Hersteller im Voraus negativ.
Autos sind heute hochkomplexe fahrende Rechenzentren. Dass diese gepflegt und somit auch mit Optimierungen versehen werden ist für mich selbstverständlich.
Bei Audi musste man bis vor Kurzem um Updates betteln sofern es die denn gab.
Die ganze klassische Autoindustrie muss da dringend umdenken wenn sie z. B. Mit Tesla mithalten will. Da kommen mit den Updates regelmässig neue Features hinzu. Ein gekaufter Tesla kann also mit der Zeit immer mehr. Sowas find ich cool und auch Zeitgemäss.
Mit dem Sicherheitsaspekt will ich gar nicht anfangen. Man nehme einen PC und mache da nie ein Update :eeck:
Auch Autos werden gehacked.
Ich bezahle ein Fahrzeug/Fernseher/Handy mit zugesicherten Eigenschaften, einschließlich Software, zum Zeitpunkt X. Der Hersteller ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht verantwortlich, dass die zugesicherten Eigenschaften über die Betriebszeit funktionieren. Im Rahmen der Zulassung hat er von Seiten der Zulassungsstelle/ des KBV die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen prüfen lassen und eine Unbedenklichkeit/Zulassung erhalten. Im Rahmen des Bestandsschutzes darf ich dieses zugelassene Kfz in Zukunft nutzen, ohne erneut seine Konformität prüfen lassen zu müssen. Nur ein gravierender Mangel, Sicherheit oder tatsächliche Abweichungen von zulassungspflichtigen Eigenschaften machen einen Rückruf verpflichtend und werden vom KBA angeordnet. Ein Austausch von Daten oder Modifikationen ist gar nicht nötig, da sie zum Zeitpunkt der Zulassung gesetzlichen Bestimmungen genügt haben, sonst dürften Oldtimer gar nicht mehr gefahren werden. Veränderungen der Software, die den Ursprungszustand der Lieferung verändern, bedürfen der Genehmigung des Eigentümers.....
Gruß
Gravitar
Beim Thema Eigentum eines Fahrzeugs gilt zum Erhalt einer (ebenfalls gekauften) Garantie auch die Einhaltung der Geschäfts- bzw. Garantiebedingungen des Verkäufers/Herstellers. Und diese könnten herstellerrelevante Software-Updates beinhalten. Insofern hast Du also den Updates bereits zugestimmt oder Deine Garantie eingeschränkt. Schon mal nachgeschaut?...
@Gravitar Du solltest besser den Volvo Bj. 78 meines Onkels fahren. da brauchst du dir keine Sorgen über Softwareupdates machen, die den "Ursprungszustand der Lieferung verändern".
Meine Garantie ist mir verhältnismäßig egal. Ich benötige sie nur im Falle eines Defekts für einen Zeitraum von 2 Jahren. Sie setzt keine Veränderungen, weder Hardware noch Software zur gesetzlichen Erfüllung voraus....
Gruß
Gravitar
Dann klär das mit Deinem Vertragshändler und flenne hier nicht rum.
Kannst du auch sachlich oder mit Schachverstand dazu Stellung nehmen oder fängt nun ein wenig Polemik an. Ich habe eine Frage in einen Thread gestellt die diskussionswürdig ist, zumindest in meinen Augen. Falls ich etwas falsches annehme oder Blödsinn schreibe, öffne mir doch bitte sachlich die Augen, dann besser mit Argumenten...
Gruß
Gravitar
Der Vertragshändler ist Dein Ansprechpartner. Das ist doch wohl sachlich genug.
Bitte nicht übel nehmen aber das ist eine Information, die dieses Forum eigentlich überflüssig macht....
Gruß
Gravitar