Skoda LED Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer im 3C
Hallo Leute,
ich habe mal was neues zum Thema LED Tagfahrlicht. In einem anderen Forum bin ich bei den Touranern auf folgendes LED Tagfahrlicht aufmerksam geworden:
Skoda Nebelscheinwerfer Scheinwerfer / Tagfahrleuchten passend für SKODA Octavia Scout / VRS 2009-2011 / SKODA Fabia Scout / VRS 2011 -> Skoda Teilenummer: 5J0941067 / 5J0941068 (Bilder anbei)
Vorhaben ich will diese bei meinem Touran und Passat anstelle der Nebelscheinwerfer einbauen.
Jetzt brauche ich die Hilfe von Euch Profis, weil ich von den Steuergeräten und was mit VAG-Com geht oder nicht keine Ahnung habe.
Folgende Schaltung habe ich vor:
1. Tagfahrlicht 100%
2. Positionslicht bei eingeschaltenen Abblendlicht gedimmt 15%
3. Standlicht gedimmt 15%
4. Nebelscheinwerfer 100%
Ich vermute eine Fehlermeldung von der Warmdiagnose im FIS, ich bräuchte also noch INput oder Ideen hinsichtlich dem Einbau von Lastwiderstände parallel zu den TFL`s (welche und wie).
Ich will die Einsätze von Halogen auf die Fabia RS LED einfach plug and play umgeklicken und muss wohl den Anschlußstecker auf 1J0973723 umbauen. Die TFL haben 3 Pins:
Pin 1: PO (Positionlight) alle 4 LED`s gedimmt (55 mA)
Pin 2: Masse
Pin 3: DRL bedeutet Day Running Light (also alle 4 zu 100% 380 mA)
Folgende Codierungen sollen im BNSG 3C8937049x Highend Adresse 09 ausführbar sein, wenn man nur Pin 2&3 belegt (Woher weiss ich ob ich das BNSG habe (vermute im Touran ist das nicht verbaut??):
Byte 2 Bit 5 - TFL als Posilicht/Dimmwert TFL Byte20 / Posi Byte 11
Byte 8 Bit 7 - Deaktivierung Tagfahrlicht beim Blinken (Kombinierte TFL/Positionsleuchte erforderlich Byte2,Bit5)
Byte 11 Bit 0-6 - Dimmung Standlicht vorne(bei TFL - Byte8, Bit 7) Dezimalwert (Auflösung: 1%) 15% eingestellt
Byte 17 Bit 4 - Genutzter TFL Augang ohne Zusatzleuchten: 0=Abblenlicht / 1= NSW
Byte 20 Bit 0-6 - Dimmung Tagfahrlicht, Dezimalwert (Auflösung: 1%) 100% eingestellt
Byte 25 Bit 3 - Trotz kombinierter TFL/Standlicht vorne Leuchte: Ausgänge Standlicht vorne bleibt Standlicht
Was haltet Ihr davon? Ist das ohne weiters machbar? Wie kann ich die Diagnose sicherstellen, respektive Fehler in meiner Schaltung ausschließen (Lastwiderstände wo, welche und wie?)????
Feedback und Ideen willkommen
Anbei die Bilder, die ich bisher von den Teilen habe. Kosten ohne Vorschaltgeräte Satz ca. 120 Euro :-)
Gruß Markus
[Pin-Belegung korrigiert und Labelangaben in Prosa übersetzt]
Anschlußmöglicheiten siehe auch hier in der FAQ
__Neo__ Team Motor-Talk
Beste Antwort im Thema
Hallo
Morgen kann ich euch mal ein Bild hochladen wie es fertig aussehen könnte.
Habe wo es einen Tag wärmer war eine Seite fertig gemacht und kann morgen dann die Bilder hochladen.
Die andere Seite dimmt noch nicht ab und geht dann aus wenn das Licht eingeschaltet wird.
Aber so kann man ja mal sehen wie es aussieht.
246 Antworten
Hallo,
wenn ich hier lese, dass die TFL auch als NSW betrieben werden sollen, dann muss ich jetzt "Einspruch" einlegen: Das ist absolut illegal! Ganz zu schweigen davon, dass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt, mit allen rechtlichen Folgen. Viel schlimmer finde ich aber, dass Ihr durch diese mögliche Schaltung den Gegenverkehr massiv blendet, denn TFL sind auf eine Blendwirkung ausgelegt, dürfen daher auch nur an sein, wenn das Abblendlicht aus ist und umgekehrt. Sollte durch Euer Blenden ein Dritter geschädigt werden (Unfall), dann seit Ihr fällig.
Also seit so gut und macht es so wie es zulässig ist.
Gruß Axel
Hi, wie schon geschrieben, gemäß Rechtslage,
ursprünglich war der Plan die auch als NSW zu nutzen, da lt. der mir damals vorliegenden Info, das im VRS-Skoda wohl auch so ist.
Dieses ist hier vorerst wiederlegt worden, was hilft, es richtig zu machen....danke nochmal an alle.
Schaue mir die Teile genau an und werde die Zulassung vergleichen (gibt ja dafür diese Prüfzeichen). Was nicht geht, wir zumindest bei mir auch nicht gemacht.
Also entspannt Euch....war eine Idee, und ich für meinen Teil nutze die Nebler eh nicht. Insofern kann ich darauf auch gut verzichten.
SChönen Tag und so long.
Markus
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hallo,wenn ich hier lese, dass die TFL auch als NSW betrieben werden sollen, dann muss ich jetzt "Einspruch" einlegen: Das ist absolut illegal! Ganz zu schweigen davon, dass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt, mit allen rechtlichen Folgen. Viel schlimmer finde ich aber, dass Ihr durch diese mögliche Schaltung den Gegenverkehr massiv blendet, denn TFL sind auf eine Blendwirkung ausgelegt, dürfen daher auch nur an sein, wenn das Abblendlicht aus ist und umgekehrt. Sollte durch Euer Blenden ein Dritter geschädigt werden (Unfall), dann seit Ihr fällig.
Also seit so gut und macht es so wie es zulässig ist.
Gruß Axel
Hallo
Es wurde von mir nicht gesagt das es als Nebel betrieben werden soll, nur das es möglich wäre.
Aber dein Einwand jemand massiv zu Blenden, muss ich widersprechen, denn eine 7,5 W Leuchte wird es nicht schaffen dich so zu Blenden wie dieses Nachrüst Xenon oder sonst irgendwas.
Mein Hintergrund ist es das nicht als NSW zu betreiben, aber es lässt sich bei Nebel auch nicht vermeiden, wenn man die Nebelschluss aktivieren möchte, müssen ja die Nebelscheinwerfer mit an gehen.
So und anbei noch die Bilder wie es fertig aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von opel_powerauto
HalloEs wurde von mir nicht gesagt das es als Nebel betrieben werden soll, nur das es möglich wäre.
Aber dein Einwand jemand massiv zu Blenden, muss ich widersprechen, denn eine 7,5 W Leuchte wird es nicht schaffen dich so zu Blenden wie dieses Nachrüst Xenon oder sonst irgendwas.
Mein Hintergrund ist es das nicht als NSW zu betreiben, aber es lässt sich bei Nebel auch nicht vermeiden, wenn man die Nebelschluss aktivieren möchte, müssen ja die Nebelscheinwerfer mit an gehen.So und anbei noch die Bilder wie es fertig aussieht.
Hallo,
das habe ich auch nicht behauptet, dass Du das gesagt hast. Nur hat der Threat-Ersteller im ersten Beitrag gschrieben:
Zitat:
Folgende Schaltung habe ich vor:
1. Tagfahrlicht 100%
2. Positionslicht bei eingeschaltenen Abblendlicht gedimmt 15%
3. Standlicht gedimmt 15%
4. Nebelscheinwerfer 100%
Darauf mein Einwand.
Und sei Dir gewiss, dass TFL auch mit nur 7,5 W blenden können vor allem in der Nacht. Denn TFL sind auf Blendung ausgelegt, sonst würde man sie am Tage nicht sehen. Ich habe selber die Hella-LED-TFL, ich weiß wie hell die schon in der Abenddämmerung sind und schon da das Blenden anfangen. Unabhängig davon sind sie als NSW nicht zu verwenden, weil das Licht nicht auf der Strasse auftrifft, wo es als NSW-Licht aber sein sollte. Mach doch mal im dichten Nebel Dein Fernlicht an, dann weißt Du, wie Du Dich mit TFL selber blenden würdest, wenn Du sie bei Nebel zuschalten würdest.
Und was die Vermeidbarkeit bei Gebrauch der Nebelschlußleuchte angeht: Das hat NEO schon geschrieben, dass dann ein anderer Schalter verbaut werden muss, der keine Stellung für NSW hat, sondern nur die Nebelschlußleuchte.
Also wenn Umbau, dann aber richtig und regelkonform und ohne andere zu gefährden.
Gruß Axel
Ähnliche Themen
@opel_powerauto:
Sind die Lampen auf dem 2. Bild im TFL Modus?
Die sehen so dunkel und nach unten gerichtet aus.
Kann es sein, dass durch den Einbau in die NS Gehäuse die Ausrichtung nicht mehr stimmt?
Hallo
Nein habe im anderen Auto gesessen und noch ein Foto von weiter weg gemacht, da war aber das Licht angeschaltet in dem anderen Auto.
Hatte ja schon geschrieben das sie nicht angeschlossen sind.
Hatte es alles nur zu Testzwecken angeschlossen um zu prüfen was der BC meldet und ob das alles so klappt.
Werde es auch erstmal nicht anschließen, da mir das momentan zu kalt draußen ist um die Kabel zu ziehen 😉
Das TFL kannst du nicht ausrichten, da es durch den Spiegel vorgegeben ist, wohin sie leuchten.
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen.
Auf den Reflektoren sind E Prüfzeichen drauf, was die ganze Sache auch Legal machen müsste.
Aber das ist nur eine Vermutung, worauf es keine Gewähr gibt.
Vielleicht hat dazu jemand nähere Informationen.
Zitat:
Folgende Schaltung habe ich vor:
1. Tagfahrlicht 100%
2. Positionslicht bei eingeschaltenen Abblendlicht gedimmt 15%
3. Standlicht gedimmt 15%
4. Nebelscheinwerfer 100%</blockquote>
Darauf mein Einwand.....
Also wenn Umbau, dann aber richtig und regelkonform und ohne andere zu gefährden.Gruß Axel
Hi Axel,
stimmt, das hatte ich geschrieben, das war der Plan und wie schon geschrieben hat sich, auch durch Eure Hilfe herausgestellt, dass es so eben nicht geht. So wird es dann auch nicht realisiert.... eben genau weil es regelkonform sein soll um andere nicht zu gefährden...
Teile sind da, aber zum Schrauben momentan zu kalt....
WErde berichten.
Markus
Zitat:
Original geschrieben von opel_powerauto
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen.
Auf den Reflektoren sind E Prüfzeichen drauf, was die ganze Sache auch Legal machen müsste.
Aber das ist nur eine Vermutung, worauf es keine Gewähr gibt.Vielleicht hat dazu jemand nähere Informationen.
Das macht die Sache eben nicht legal, sobald du die Nebelscheinwerfer aus deinem Passat als Einheit veränderst ist die Bauartgenehmigung beim Teufel. Die SKoda-Leuchten sind nur für den Skoda erst mal zugelassen.
Die Zulassung für diese TFL besteht alleinig für die Skoda-Fahrzeuge für die sie angeboten werden, dafür zahlt Skoda auch die Kosten.
Ist mit den Audi S6-TFL genauso. Nach dem Umbau musst du erst mal zum Tüv und der trägt dir dann die TFL ein oder nicht. Oder du erwirkst eine ABE aber die Kosten sind ordentlich hoch und damit fällt das aus.
Viele Fz-Teile haben ein E-Prüfzeichen, das heisst aber nicht das man sie überall einbauen darf. Das bedeutet erst mal, das das Teil als solches freigegeben ist.
Alle Zubehör-TFL haben diese allgemeine Betriebserlaubnis und dafür geben die Firmen nicht umsonst n haufen Kohle aus.
Zitat:
Original geschrieben von didarenni
Die Zulassung für diese TFL besteht alleinig für die Skoda-Fahrzeuge für die sie angeboten werden, dafür zahlt Skoda auch die Kosten.
Ist mit den Audi S6-TFL genauso. Nach dem Umbau musst du erst mal zum Tüv und der trägt dir dann die TFL ein oder nicht. Oder du erwirkst eine ABE aber die Kosten sind ordentlich hoch und damit fällt das aus.Viele Fz-Teile haben ein E-Prüfzeichen, das heisst aber nicht das man sie überall einbauen darf. Das bedeutet erst mal, das das Teil als solches freigegeben ist.
Nein, die Zulassung besteht eben nicht nur für Skoda. Wenn du dein halbes Auto im den Scheinwerfer modelierst und das aussieht als wenn es so gehören würdee, woher soll dann für irgendwen nachvollziehbar sein ( Polizei, TÜV, Dekra) dass diese Leuchte nicht zum Fahrzeug gehört? Gar nicht, es sei denn, die wird ausgebaut. Macht man nicht, da eine Prüfzeichen vorhanden ist. Das Bauteil als solches ist erstmal zugelassen. Nun kommen StVZo mässig noch anbauvorschriften hinzu, welchen eingehalten werden müssen, dann ist jeder Mercedes Scheinwerfer im VW zu Fahren. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, dann ist die Lampe zwar immernoch zugelassen, aber der einbau fürn Ar*** - und somit nicht legal.
Wie du schon sagtest, Zubehörartikel haben die gleiche Zulassung. Da es sich dabei aber offensichtlich nicht um "OEM" (steht in "" weil jetzt mal nicht Markenbezogen OEM ist, sindern Marktmässig) Artikel handelt, daher geben die Hersteller dieser Artikel meist eine ABG dazu. Die OEM Artikel sind ja einfach zu erkennen: Fest angebrachte Teilenummer des Herstellers, hierüber kann der Übereifrigen Gutachter einen Vergleichsartikel besorgen, falls Verdacht auf illegale Manipulationen am Bauteil besteht.
Es wird ja nicht umsonst bei S6-TFL umbauten, wenn man sie eintragen lässt -was nicht nötig ist - die Audi-Teilenummer eingetragen.
Bei meinem Golf3 damals wurde die Hella Artikelnummer eingetragen - den Fahrzeugschein habe ich dafür dann auch endlos häufig an die Polizeiinspektionen hier im Lande als Kopie verschickt.
Unwissenheit von Prüfern und Executive macht es erst mal nicht Legal. Das das nicht auffallen wird ist klar. Es geht aber um die Grundsätzliche rechtliche Richtigkeit und die ist so wie beschrieben.
Selbst mit Nummer und irgendwelchen Kopien kann man genügen Leute und Behörden blenden aber das ändert nichts an der Sache.
Der Scheinwerfer eines Audi muss eben eingebaut an einem VW erst mal begutachtet werden. Ist alles in Ordnung gibt es auch keine Probleme. Es sind nunmal BAULICHE veränderungen und das muss man eben mal prüfen lassen.
Geht ja schon mit originalen Felgen los, selbst ein W8-Rad muss eben den Segen an einem TDi bekommen auch wenn der W8 mehr Leistung und objektiv höhere Achslasten hat. Tragfähigkeitsgutachten und gut ists. Das der eine oder andere Prüfer darüber hinwegschaut ändert auch nichts an der TATSACHE der vohandenen Normen.
Ich fahre hier auch mit US-Rückleuchten und keine S.. interessierts. Wo kein Kläger da kein Richter.
Nur sollte man sich nicht aufregen oder überrascht schauen, sollte ein Mensch mit Ahnung den entsprechenden Verstoß bemängeln.
Bei der S6-Leuchte wurde der Umbau schon so häufig gamacht und dermaßen viele Genehmigungen erteilt, das dies schon intern in den technischen Prüfstellen bekannt ist. Aber auch der ordnungsgemäße Anbau MUSS geprüft werden. Und das ist in D nunmal so, muss von einer anerkannten Person gemacht werden.
Ich finde es immer witzig, wenn zwei Leute das gleiche sagen, aber das nicht merken.
Ich sage: Lampe prinzipiell immer zugelassen, in Abhängigkeit vom Anbau ist der Verbau zulässig.
Du sagst: Anbau muss geprüft werden um zugelassen zu sein...
Dafür gibts ja die SOnderabnahmen nach §19(3??) StvZo.
Hehehehe stimmt, kommt eben manchmal vor aber ich denke damit ist es ausführlich geklärt *Daumenhoch*
Mal eine Frage:
Beispiel 1:
Ich baue eine Zubehör NSL unter die Stoßstange. Diese hat eine Zulassung mit E-Prüfzeichen und entsprechenden Kennziffern als NSL.
Ich muss die Anbauvorschriften:
-bei Montage einer NSL ist diese Mittig oder links der Mitte zu montieren
-Minimale Anbauhöhe 250mm Unterkante der leuchtenden Fläche
-...
einhalten, damit das Ganze legal ist.
Ich muss diese NICHT begutachten und NICHT eintragen lassen. Hatte dies durch Umbau auf engliche RFL beim Focus Turnier seinerzeit so gemacht und war beim TÜV und habe extra bei der HU nochmal gefragt, ob alles so OK ist.
Beispiel 2:
Ich baue mir die TFL des Skoda Fabia RS in einen Touran ein (zunächst mal unmodifiziert).
Die Leuchten haben die Zulassung als TFL und als Begrenzungsleucht. mit sichtbarem E-Prüfzeichen und Kennziffern als TFL und Begrenzungsleuchte.
Ich muss die Anbauvorschriften:
-Minimaler Abstand 600mm
-Minimale Anbauhöhe 250mm (TFL) bzw. 350mm (Begrenzungsleuchte) einhalten, damit das Ganze legal ist.
Wo ist der Unterschied?
Dass die elektrische Schaltung natürlich vorschriftsmässig ausgeführt ist, setze ich dabei voraus.
Was ich nach wie vor kritisch beurteile ist, dass die Abschlussscheiben der Passat NSW, bei der Weiterverwendung mit den TFL FALSCHE, weil unzutreffende Prüfzeichen aufweisen. Diese sollte entfernt werden! Die Abschlusscheiben unterscheiden sich zwischen den Skoda TFL und den Passat NSW ansonsten nicht sonderlich, so dass man davon ausgehen kann, dass dieser Umbau an sich unproblematisch sein dürfte.
Genauso würde ich es auch sehen, wenn das ein E Zeichen hat ist es zugelassen und ich muss keine Begutachtung mehr durchführen lassen.
Was anderes wäre es, wenn in einem Zusatzdokument erwähnt ist, das man die Leuchte nach §19 Vorführen muss, wenn sie an einem nicht Fabia verbaut wird, das ist aber anscheinend nicht der Fall.
Wenn man die Leuchten modifiziert, sieht das natürlich wieder etwas anders aus.