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Sitzbelegungserkennung erkennt Kinder nicht

Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 26. April 2019 um 16:29

Ich habe das Problem, dass mein neuer 4K nicht mitbekommt, wenn eines meiner Kinder auf einem der Rücksitze oder auf dem Beifahrersitz sitzt.

Wenn sich nun jemand während der Fahrt abschnallt, dann bekomme ich das im Cockpit nicht angezeigt. Bei meinem bisherigen 4G funktionierte das auf allen Sitzen einwandfrei.

Kennt das noch jemand ?

Meine Sorge ist auch, das im Ernstfall die jeweiligen Airbags nicht auslösen, weil niemand auf dem Sitz erkannt wurde.

Augenscheinlich liegt der Sensor für die Erkennung im vorderen Drittel der Sitze, zum Fußraum hin. Menschen, die auf dem Sitz sitzen, haben ihr Gewicht naturgemäß im hinteren Drittel, an der Rückenlehnen. Bei Erwachsenen wird der Sensor vermutlich durch das Gewicht der Oberschenkel ausgelöst, bei Kindern reicht das nicht.

Was kann man da machen, damit die Anzeige wie im 4G funktioniert ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Mai 2019 um 15:52

Zitat:

@Chili_Palmer schrieb am 14. Mai 2019 um 17:00:48 Uhr:

Zitat:

@scoty81 schrieb am 13. Mai 2019 um 14:42:51 Uhr:

Nach Rücksprache mit dem Werkstattleiter kann mir das Audi Zentrum bei dem Problem nicht helfen.

Hierbei würde es sich um ein Designproblem beim Audi A6 handeln und ich solle mich direkt an die Audi wenden. :mad:

Gerade erfolgt ;)

Gleiche Antwort bei mir. Bzw. sagt Audi die Sitzschalen wären nicht in Ordnung. Bei dem A6 kommt anscheinend keine Sensormatte mehr zum Einsatz, sondern ein "Sensorgestänge" welches recht mittig in der Sitzfläche angeordnet ist. Meine Sitzerhöhungen haben genau dort einen Hohlraum, welcher wohl Probleme macht.

Nur blöd, links geht es rechts nicht .... der Händler kann aber nichts machen und Audi ... "Stand der Technik"

Seltsame Antwort von Audi. Meine Tochter mit knapp 30kg sitzt inzwischen ohne Sitzschale.

Weder auf dem Beifahrersitz, noch auf der Rückbank wird sie erkannt. Ist meine Tochter jetzt nicht in Ordnung oder hat sie Hohlräume ? Muss ich meine Tochter tauschen, damit die Sitzbelegungserkennung funktioniert ?

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Ich lass mich damit auch nicht abfinden. Meine Tochter wiegt 28kg und wird ebenfalls nicht erkannt, egal ob sie im Sitz oder direkt auf dem Leder sitzt.

 

Ab wann soll die Funktion den greifen? Bei Erwachsenen? Denen traue ich durchaus zu sich anzuschnallen.

 

Ich konnte den Kindersitz dank Unterlagen nicht darzubringen das die Gurtkontrolle funktioniert.

 

Für mich bleibt es ein Sachmangel, Stand der Technik hin oder her.

Ich sehe es auch als Sachmangel. Probiere mal, nur zum Test geht nicht während der Fahrt, dass deine Tochter mit dem „Popo“ etwas nach vorne rutscht, da springt es dann hin und wieder an.

Hey @scoty81

Filius wiegt 16 kg, Kindersitz (Maxi.Cosi RodiFix AirProtect), befestigt am Isofix, Kind wird aber per herkömmlichen Gurt gesichert, wiegt 6,15 kg, und wird erkannt. Schnalle ich ihn an, ist sein Sitz grün. Schnallt er sich ab, wird er rot.

Ansonsten ist die Gurterkennung ein sicherheitsrelevantes Feature. Setze Audi mal einen Termin bzw. eine Frist zur Mängelbeseitigung. Das wirkt idR. Zudem sparst du dir Zeit, wenn du eine andere Lösung anstrebst ;)

am 15. Mai 2019 um 11:10

habe es ja schon gepostet: bei mir funktioniert es auch auf allen Positionen der Rückbank, Kind wiegt ca. 26Kg.

A6 55 TFSI 06/2018, Sitze Leder Valcona gelocht

zugesicherte Eigenschaft, sicherheitsrelevantes Feature, Frist zur Mängelbeseitigung. sind die richtigen Stichworte

Eine ernstgemeinte Detailfrage aus interesse: setze ich denn als Leasingkunde die Frist dem Haendler, der Audi AG oder der Audi Financial Services? Was ist eine angemessene Frist fuer sowas?

am 15. Mai 2019 um 14:04

Eine Sachmängelhaftung macht man beim ausliefernden Händler geltend, eine Frist soll ja die Sache beschleunigen - also Vorschlag 4 Wochen als angemessene Frist, bei gravierenden Mängeln auch kürzer ;

es sollte dann eine Nachbesserung durch den Hänler erfolgen; in § 440 Satz 2 BGB ist geregelt, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ anzusehen ist; ob dann aber eine Wandelung des gesamten Autos verhältnismäßig ist, entscheidet der Einzelfall;

auf jeden Fall sollte eine Nachbesserung mit Fristsetzung schriftlich eingefordert werden, jeder Versuch der Nachbesserung dokumentiert werden und nach dem zweiten oder kulanterweise dritten Versuch einer Nachbesserung eine andere Lösung gefunden werden;

der Druck, den man bei Händler aufbaut wird dann von diesem hoffentlich an Audi weitergegeben; der Händler ist letzten Endes auch Audi Kunde , allerdings faktisch mit weniger Rechten als der Endverbraucher;

trotzdem kann es nicht sein, dass der Händler die Art , wie Audi mit Reklamationen umgeht , an den Kunden weitergibt und im selben Geiste handelt

Ich hätte es nicht besser sagen können. Genau so ist es.

Ich muss gestehen bei mir kommt die Aussage nicht vom Händler sondern vom lokalen Audi Zentrum. Der Händler sitzt 250km entfernt und wurde von mir noch nicht eingebunden.

 

Sollte ich aber scheitern wird das über ihn adressiert, ich denke dort finde ich mehr Gehör.

 

Zitat:

@Xanderhi schrieb am 15. Mai 2019 um 12:19:45 Uhr:

...Schnalle ich ihn an, ist sein Sitz grün. Schnallt er sich ab, wird er rot.

Das ist aber nicht so gut... ;-)

Vielleicht kommt im europäischen 4K ja das alte System vom nordamerikanischen 4G zum Einsatz? ;-)

https://www.kfz-rueckrufe.de/.../4054

@scoty81 konnte das Problem gelöst werden? Wie ist da der aktuelle Stand?

Nein, bisher leider nicht.

Themenstarteram 1. November 2019 um 10:53

Hat hier inzwischen jemad mal etwas von einer Verbesserung gehört ?

Ich habe inzwischen mehrere Nachbesserungsversuche hinter mir, und meine Werkstatt hatte auch Kontakt zu Audi, denen dazu aber wohl auch nichts eingefallen ist. Ich habe inzwischen das Gefühl, dass es sich um einen Konstruktionsfehler handelt. Es bleibt dabei, dass leichtere Personen von der Sitzbelegungserkennung beim 4K nicht erkannt werden. Der Vorgänger konnte das, und alle anderen Audis, die ich in der Zwischenzeit als Ersatzwagen hatte auch.

Themenstarteram 6. Juni 2020 um 9:12

Inzwischen gibt es eine Aussage von Audi zu dem Problem.

Die Sitzbelegungserkennung hat einen Toleranzbereich von 20 bis 35 kg !

Da setzt man am besten mehrere Kinder auf einen Sitz damit das funktioniert. Ist schon komisch, bei meinen letzten Audis hat die Sitzbelegungserkennung immer funktioniert (auch unter 20 kg). Da gab es solche kleinen Toleranzen offenbar nicht.

Zitat:

@scoty81 schrieb am 26. April 2019 um 18:56:03 Uhr:

Ob mittels Erkennung auch Airbags gezündet werden glaube ich aber nicht. Hier dürfte vermutlich das Gurtschloss eine wichtige Rolle spielen.

Gibt es dazu inzwischen eine verbindliche Aussage?

Für mich ist klar, dass ich das Anschnallen meines Sohnes nicht vergesse und auch, dass er sich nicht während der Fahrt abschnallt. Insofern stört mich dieser auch bei uns vorhandene Mangel nicht allzu sehr.

Sollten aber die Airbags an die fehlerhafte Belegungserkennung gebunden sein, wäre das für mich ein Grund, das Auto sofort dem Händler vor die Tür zu stellen.

Habe gerade meinen Serviceberater um Stellungnahme von Audi gebeten.

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