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Sind PU-Buchsen abnahmepflichtig?

Hallo @ all,

wühle mich jetzt schon seit einiger Zeit durch das Internet, finde aber nichts was mich weiterbringt.

Daher meine Frage hier:

Sind PU-Buchsen (z.B. von Powerflex) abnahme- bzw. eintragungspflichtig, bzw. erlischt beim Einbau dieser die ABE des Fahrzeugs?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich schon einmal im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Ich wiederhole mich zwar, nur fange ich jetzt mal anders herum an.

Der Grund warum PU buchsen nicht ab Werk eingebaut werden ist nicht der Preis, wie auf manchen Seiten behauptet wird, oder anderweitiger Kram, sondern schlichtweg die bessere Dämpfungsrate von Gummi.

PU hat gg. Gummi ( den es an sich nicht als DEN schwarzen Gummi gibt, sondern ähnlich den Metallen als quasi-Legierung, je nach Bedarf) den Vorteil der besseren Abrollgeräuschdämpfung. Die shorehärte ist nicht allein dafür verantwortlich, sondern das andere Hystereseverhalten bei Belastungen von Gummi gg.PU und das  hat etwas mit dem molekularen Aufbau zu tun.

-

PU hat sicher den Vorteil der besseren Resiliienz gegen Formveränderungen zu Gummi auf Dauer, das aber widerrum Vibrationen als Nebenfederrate in Fahrwerken besser dämpft.

Die Fahrwerksdynamiker in den Autofirmen würden sofort zumindest knochenharte Nylonbuchsen statt Gummi oder PU in ihr Lastenheft übernehmen, wenn nicht noch stabilere, härtere Lagerungen. Denn sämtliche Berechnungen und Achsgeometrien werden durch die Sturz, Spurwertänderungen der Nebenfederelemente in Kurven verändert; je weicher, elastischer um so mehr. 

Aber ein x-beliebiges Auto soll ja auch noch einem Familienvater gefallen der mit seiner familie ohne störende Dröhngeräusche in den Urlaub fahren will. Wer mal 90shorte Buchsen versuchsweise einbaute, weiß wovon ich spreche; das Auto wird damit unverkäuflich.

Daher wird auch in Zukunft das Gummi nicht durch PU ersetzt werden.

Nachtrag: jetzt sollte hier mein Statement kommen. Aber der ist ja hinlänglich bekannt.

-

Die zwei untenstehenden Bilder geben die 50-60 shorehärte A von Fahrwerksbuchsen, Lagerungen nicht wieder, weil es die nicht gibt, auch nicht am aktuelle Hyundai den ich habe. Ab 65-70 gehts los.

Und 10 shorehärteGrade spürt man sehr deutlich. 70 ist schon als schlabberig zu beurteilen, eher eine Dildofraktion :D  80 dagegen wird schon optisch als hart empfunden und beim Abtasten bestätigt.

-

Der rote Kandidat ist ein PU der kernigeren Sorte:cool: und schon 30 Jahre alt. 

Der schwarze Gummiklotz mit 57 shA ist einer aus der aktuellen Produktion, aber nicht für Autos.

Was bei mir eingebaut ist, ist die 78shore Härte A, original beim Vertragshändler damals noch erhältlich, die ist natürlich nicht auf dem Bild. Aber aus Gummi.

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am 4. Februar 2014 um 12:18

Hier mal ein Zitat aus einem anderen Forum:

 

ich bin schon wieder auf 180!!

JEDES MAL WAS ANDERES BEIM SCH... TÜV!!

heute da gewesen alles neu gemacht bremse/leitung... alles iO.

dann die frage: "haben sie eine ABE für die Polibuchsen".

NEIN hab ich natürlich nicht! denn 1. gibt es keine und 2. brauch ich keine weils ein verschleißteil ist!

hm leider war der TÜVer anderer meinung!

--> ergebnis: keine plakette!

bevor ich jetz wieder die hinterhoftüver abklappern muss wollte ich euch mal fragen ob es vllt nicht doch etwas wie eine freigbae gibt, oder einen schrieb vom tüv der die dinger für unbedenklich erklärt.

so long....

Also scheinbar braucht man ABE

Gruß Tobias

auch Verschleissteile haben eine kba-nr:rolleyes:

Sonst kannst du dir gleich deine Bremsklötze aus Sperrholz aussägen:D

Wahrscheinlich hast du trendige Quietschbunte statt welche in dezentem schwarz....

LG Anja

Zitat:

Wahrscheinlich hast du trendige Quietschbunte statt welche in dezentem schwarz....

Die Farben haben in der Regel keine optischen Gründe, sondern deuten auf die Mischung hin.

Ich meinte damit, dass diese quitschebunten Teile ja förmlich ein Prüfermagnet sind:D:D:D

man hätte sie ja schwatt einfärben können....

LG Anja

servus

du brauchst genau genommen eine ABE für die pu-buchsen es hat früher mal die firma bonrath blaue pu buchsen mit abe verkauft mit nummer auf den buchsen ;)

aber wenn du dir die schwarzen kaufst fallen die nicht auf ;):D

Die schwarzen Buchsen sind aber leider auch die Buchsen mit der härtesten Mischung. Wenigstens die von Powerflex.

Hier schreibt man:

Zitat:

Die PU- Buchsen werden in England gefertigt, sind ein Markenprodukt und haben keine ABE- aber eine TÜV- Unbedenklichkleits- Bescheinigung.

Hat die schon mal einer gesehen?

am 4. Februar 2014 um 18:35

Ist ein "graues" Thema.

Denn theoretisch können sie die Fahreigenschaften negativ beeinflussen.

In der Praxis kommt es auf den Prüfer an.

Ich schätze etwa 90% der Prüfer sind glücklich damit.

Die anderen 10% kacken rum.

Ich persönlich fahre "rote" Motorlager, hier gibt es keine Standhaft Argumentation warum die "schlimm" sein sollen.

Die Fahrwerkslager habe ich alle in schwarz bestellt, damit fällt es einfach nicht mehr auf und ein einfaches Grundsätzliches Motto eines Tüv-Prüfers lautet: Was schwarz ist, ist erlaubt.

Klingt doof aber mal eherlich wer schaut sich schwarze Gummis genauer an? Und wie sollen da irgendwelche Nummer drauf erkannt werden?

Das selbe gilt für viele weitere Teile, wenn jemand eine andere Achse drunterbaut und malt sie pink an wird der TÜV fragen, ist sie schwarz wird er nichts merken.

Ich persönlich würde die Buchsen nicht bemängeln.

Ich weiß nicht wie es beim TÜV ist, aber die anderen Organisationen haben eine technische Leitung, die kann der Prüfer notfalls anrufen und bekommt eine klare Antwort wie er mit den Buchsen zu verfahren hat.

Lt. §19StVZO muss jedes Teil das nicht der Beschreibung in der ABE entspricht, eingetragen werden. Der Gesetzgeber geht davon aus das einige Teile beim Austausch gg. ÄHNLICHE, aber nicht gleiche Teile die Fahreigenschaft und Sicherheit besonders gg. andere Verkehrsteilnehmern verschlechtern. Außer diese Teile haben ein ABE, EG o.ä.

-

Soweit der Gesetzestext in Auszügen. Das hiesse aber auch das ich die neue Dachantenne auch eintragen müsste, ebenso meinen anderen Außenspiegel ect. Kleinkarm also, mit den keiner wirklich zum TÜV fährt und nachfragt.

Also nach Gesetz alles an Änderungen gg. Auslieferungszustand muss eingetragen werden.

Soweit auch die Theorie.

Und so ist es auch mit den PU-Buchsen. Theoretisch eintragen, manche TÜV-stellen behaupten das geht nicht wegen fehlender Gutachten, manche sagen brauchen auch nicht eingetragen werden, weil sie die Fahreigenschaften ja nicht grundlegend ändern, untergeordnete Teile( Körperschalldämpfung) sind, nur härter als Ersatz wie das Serien-Gummi.

'Verstärkte' Stoßdämpfer brauchen auch nicht in den Papieren auftauchen, ebenso wie andere Reifenprofile- die sog. Ganzjahresreifen mit M&S Symbol auf der Antriebsachse, die andere Achse hat Sommerreifen z.B.- als auch andere, höherwertige (z.B. VR statt SR) zum Auslieferungszustand.

Nur das ist allen bekannt.

-

Man kann nicht alles gesetzlich regeln bis ins kleinste Detail und bekannt machen.

Die PU buchsen sind so ein Fall. Wenn die rot oder gelb sind, mal sie schwarz an, fertig. Manche Prüfer stolpern eben über sowas, anderen ist es egal, selbst wenn man sie darauf hinweist, einige tragen sie gerne in die Papiere ein. Mit PU-buchse Farbe 'rot' sogar:D

Aber wenn die nach 10.000km käse sind, und du dir  evtl. gelbe holst, stehste wieder da.:p

Das ist komplett geregelt.

Deine anderen Außenspiegel müssen genau so eingetragen werden PU Buchsen.

Du kannst nicht einfach normale Fahrwerksbuchsen durch PU Buchsen ersetzen, die Gummibuchsen sollen ja DÄMPFEN und das tun die PU Buchsen eben nicht und dadurch erhöht sich die Last welche die Aufnahmepunkte, Lenker, usw. tragen müssen und die können dann brechen.

Deshalb ist dabei die Plakette Grundsätzlich zu verweigern, außer es gibt die entsprechenden Gutachten auf welcher Basis die eingetragen werden können.

Bremsenteile sind geprüft, die anderen Zubehörteile müssen in Art und Ausführung dem Original entsprechen und das tut eine PU Buchse eben nicht.

Dann guck mal hier: www.hansen-motorsport.de/hms/index.php?id=48

 

PU zählt zu den Elastomeren wie Gummi. Da ist die shorehärte ein Gradanzeiger wie sich die verhalten. Gummibuchsen gibt es auch in Serie mit unterschiedlichen Härtegraden. Von kanpp 70 erreichten bis fast 80. Manchmal auch wahlweise als Austausch.

Nur die Dämpfungseigenschaft ist bei PU nicht so wie Gummi, der gg. PU darin noch einige Vorteile hat.

 

 

Also PU dämpft auch, vllt nicht so viel wie Gummilager. Aber auch bei PU gibt es verschiedene härten. Nur vom Material kann man das nicht abhängig machen das sie härter sind.

Nicht diskutieren bitte.

Die Frage ob die eingetragen werden müssen oder nicht ist klar wie Klosbrühe.

Da nützt einem das auch nix, wenn ein Prüfer das nicht merkt oder toll findet weil er keine Ahnung hat.

Bei ner Tieferlegungsfeder brauchste dem Tüv auch nicht sagen "sind wie Serienfedern nur kürzer" und bei abweichender Bereifung "sind doch auch schwarz und rund" ...

Also bei angeblich Spiegel eintragen reicht eine E-Nummer. Das ist schon mal Quark mit Eintragen:rolleyes:

Ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel

LG Anja

Trotzdem ist deine Argumentation falsch. Sie Dämpfen weniger und deshalb brauchen sie ne ABE. Und was ist wenn sie gleich Dämpfen, dann brauchen sie keine? Die meiste Dämpfungsarbeit macht immer noch der Stroßdämpfer.

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