Sind eure US-Blinker mit Standlichtfunktion eingetragen ?
ein freundl. DC Mitarbeiter hat mir gerade erzählt, dass sich diese Blinker nicht eintragen lassen und noch nicht einmal eine ABE haben. Was kann man da machen ? ist mir schon klar was passiert wenn mich die Polizei dann anhalten wird ,,,,.....,,,, *üüfff*
gruß flo
41 Antworten
Funktioniert schon...
Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Unfal wegen den Standlichtern ist absoluter *****, die Versicherung müsste erst einmal beweisen dass der Unfall nicht passiert wäre wenn die Standlichter nicht vorhanden gewesen wären.
Und kein Polizeibeamter "KEINER" wird ein Auto stillegen, das Standlicht in den Blinkern hat, da müsste schon etwas ganz anderes sein...
Sorry, aber ich hasse das Halbwissen das zur Zeit durch die Foren stolziert, jeder hat mal irgendwo was gehört oder gelesen und meint dies dann Preis geben zu müssen...
TÜV und Polizeit wurden durch ein Rundschreiben vom Herbst 2003 nach einer K-Sitzung des TÜV Südwest dazu angehalten, verstärkt auf rollende "Weihnachtsbäume" zu achten, und diese Lichterspiele zu beenden, jedoch wurde betont, dass dies auf LKWs bezogen ist, mit 20 gelben Leuchten an Front und Seite und vor allem diesen blauen LEDs in der Frontscheibe und beleuchteten Namensschildern...
Eingetragen bekommt man gelb beleuchtete Blinker in Deutschland als Deutscher nicht (wohl dem Amerikaner...), wer in der Nähe von US-Kasernen wohnt hat nichts zu befürchten, das gehört zum Alltagsbild, in den restlichen Regionen wird man sich wohl höchstens Rüffel bei einer Polizeikontrolle abholen...
Wer anderes erlebt soll sich bitte melden, ich zweifle daran, fahre selbst über 1 1/2 Jahre damit rum, mehrere (15+) Polizeikontrollen im Raum Mannheim/Heidelberg/Frankfurt/Karlsruhe/Stuttgart und NIE hat irgendjemand was zu den Blinkern gesagt...
hi,
hatte auch gelbe 2 Fadenbirnen in den Blinkern. Wurde in Stuttgart am Pragsattel (dort giebt es eine Kaserne) deswegen angehalten. Die warn aber echt OK, ham mich halt bischen verarscht was das soll und so. Hab nichts bekommen des wegen aber ich sollte es halt wegmachen, sonst, wenn sie mich nochmal sehen... . Bin dann mit meinen geliebten Blinkern zum Tüv, geht aber nix. Hab sie dann ausgebaut, da bei der Kontrolle damals meine Freundin dabei war, und ich deswegen "druck" hatte sie auszubauen.
Was mich aber voll nervt, die neuen 5er BMW haben das ab Werk. Und schon geht das mit orangenem Licht nach vorne!!!
Der scheiß an der STVO ist nur das es wohl nicht für alle gilt. Kennen wir ja aber von anderen Dingen in Deutschland schon!!!
Mfg
R.H.
Standlichtblinker
Hallo,
ich hab die Dinger von MHW auch drin; sowie mein Arbeitskollege.
Bei uns schaut immer der TÜV-SW vorbei. Mit dem Prüfstellenleiter habe ich auch schon gesprochen; Die Blinker sind NICHT Eintragungspflichtig!!!
Meine sind allerdings etwas modifiziert :-)
Gruß
Tiger
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tiger könntest du das bitte mal genauer erklären !!! aber das sie NICHT eintragunspflichtig sind wär mir gaaanz neu.
Re: Standlichtblinker
Zitat:
Original geschrieben von tiger73642
Mit dem Prüfstellenleiter habe ich auch schon gesprochen; Die Blinker sind NICHT Eintragungspflichtig!!!
Und morgen kommt der Osterhase... 😁
Na mal im Ernst, das ist auch auslegungssache. Kann genau so gut bedeuten die sind nicht Eintragunspflichtig weil man die gar nicht eintragen kann! 🙄
Ich hätte keinen Bock auf einen Unfall solange die Blinker eingebaut sind.
Zitat:
Original geschrieben von b03ch7
Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Unfal wegen den Standlichtern ist absoluter *****, die Versicherung müsste erst einmal beweisen dass der Unfall nicht passiert wäre wenn die Standlichter nicht vorhanden gewesen wären.
Falsch.
Wenn sich an dem Fahrzeug auch nur ein einziges, zulassungspflichtiges Teil befindet, welches keine Zulassung hat (wie in dem Fall die US-Blinker), verliert das komplette Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Damit ist die Versicherung in jedem Fall aus dem Schneider, wird bei VK- und TK-Schäden nicht zahlen und in der Haftpflicht Regress fordern.
Ob das nicht zugelassene Teil für den Unfall (mit-)verantwortlich war oder nicht, ist dabei völlig unerheblich, da das Fahrzeug in diesem Zustand nicht im öffentlichen Verkehrsraum hätte bewegt werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von b03ch7
Sorry, aber ich hasse das Halbwissen das zur Zeit durch die Foren stolziert, jeder hat mal irgendwo was gehört oder gelesen und meint dies dann Preis geben zu müssen...
Dito! 😉
und was ist mit den bei ebay angebotenen grauen Blinkern mit Standlichtfunktion die angeblich das E-Prüfzeichen haben ? Sofort-Kauf für 30 € !!!??? schaut euch das mal an wenn ihr bei der Suche W202 Blinker eingebt ! das ist doch HUMBUG oder ?
@ b03ch7
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hab von Ordnungswidrigkeit gesprochen, nicht von Stillegen. Gibt da einen kleinen Unterschied, ....hab ich irgendwo gehört :-)
Ansonsten wünsch ich Dir weiterhin viel Glück bei den Polizeikontrollen.
@blubbc280
Danke, hast mir aus der Seele gesprochen.
Gruß
Rainer
hab zwar niemanden angesprochen aber schön wenn du deinen namen in meinem post liest raw...
und zu der versicherungssache, da frage ich mich nur warum mir dann mein versicherungsfuzzi gesagt hat dass der versicherungsschutz in keinster weise erlischt, warum ein kumpel von mir vor ca. einem jahr einen unfall gebaut hatte mit einem auto das 7 Monate über TÜV war, weder Felgen noch Spoiler eingetragen waren, aber die Versicherung trotzdem (gerichtlich!) verdonnert wurde zu zahlen da sie nicht beweisen konnte dass der Unfall abwendbar gewesen wäre?
Da frage ich mich doch wozu manche Leute Jura studieren und sich dann auf Verkehrsrecht spezialisieren wenn sie doch unrecht haben... aber recht gesprochen bekommen...
naja, ich glaube das habe ich nur irgendwo mal gehört... lol
also Leute, ich machs doch ganz anders.... hab hier was entdeckt und werde mich mal daran versuchen-ersteigert habe ich es schon und ich finde, das ist eine sehr günstige Variante im Vergleich zu den Original US-Blinkern... und wenn es sowieso keine ABE gibt !!! mal sehen was das bringt
Hi MCflow,
das ist genau das was ich in meinem Auto hatte. Hab bischen weiter oben meine Erfahrungen damit geschildert.
Ist auf jeden fall nicht eintragungsfähig. Sieht aber cool aus.
Mfg
R.H.
cool !!!
ich werd noch nen Schalter dazwischen setzen, sodass ich wenn ich wirklich mal angehalten werden sollte, schnell den Schalter umstelle und der Blinker nicht mehr mit Standlicht glüht. das sollte doch funktionieren .... muss mir nur noch überlegen wo ich den Schalter hinmache...sollte am Besten ein Original MB Schalter sein !!!mal schauen,
Ich will dir nicht den Spaß verderben, du kanst das schon normal einbauen.
Ich habe sie nur ausgebaut da meine Freundin bei sowas etwas Stesst (verständlich da sie auch öfter mit dem Auto fährt und nicht angehalten werden will). Ich bin ein halbes jahr so gefahren ohne irgend etwas.
Du siehst es ist kein richtiges problem. Einen schalter würde ich an deiner Stelle nicht einbauen, da:
Mercedes schalter sind Tippschalter und du müßtest deshalb ein Relais Schaltung bauen um einen original Schalter nutzen zu können.
Wenn du es mit den "abzweigern" anschließt die dabei sind kannst du bei einer Kontrolle in 30 sek. das orangene Standlicht wieder totlegen.
Denke der aufwand mit dem Schalter lohnt sich nicht.
Mfg und viel Spaß beim cruisen
r.h.
Zitat:
Original geschrieben von R.H.
Wenn du es mit den "abzweigern" anschließt die dabei sind kannst du bei einer Kontrolle in 30 sek. das orangene Standlicht wieder totlegen.
aha und wie ? einfach abclipsen oder was meinst du ? nur dumm wenn mich die Polizei Nachts anhält und ich erstmal 30 Sekunden unter die Motorhabaube schaue und da rumfuchtle....8)