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Sind die VW Händler satt?
Wir wollen einen neuen Golf kaufen und waren in den letzten Tagen mal im Raum Düsseldorf unterwegs. Ich war allerdings extrem enttäuscht von dem Engagement der Händer bei der Beratung als auch beim Preis. Bei Gottfried Schulz war der beste Rabatt in einer Filiale 8%, bei Adalbert Moll hatten sie gar keine Lust und boten uns ernsthaft nur 5% mit dem Vermerk, daß wir ja von VW direkt schon genug bekommen würden. Irgendwie scheinen Sie es derzeit nicht nötig zu haben - ich muss also wohl über Vermittler gehen.
Gibt es auch engagiertere Händler im Raum Düsseldorf?
Gruss, LarsX
Beste Antwort im Thema
Tja, die Beobachtung ist richtig. Viele Händler haben sich in den letzten Monaten bitterlich über ausbleibende Kundschaft beschwert. Jetzt sitzen sie auf dem hohen Ross und tun so, also ob sie uns die Gnade gewähren, bei ihnen ein Golf kaufen zu dürfen. Meist sind's die gleichen Leute.
Ja, im Moment scheinen es viele nicht nötig zu haben. Das Rabattniveau ist schon kräftig gesunken.
Da hilft nur eins: Arrogante / faule / unfreundliche Händler meiden und zum nächsten gehen. Es gibt auch noch engagierte, freundliche.
Gegebenenfalls halt bei einem Internet Händler bestellen. Ist sowieso die günstigste Variante. Kann APL empfehlen. Gibt aber auch noch andere, die seriös sind.
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364 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Dein vorgehen gegenüber den Händlern ist äußerst unfair,weil du den Händler nötigst sein Angebot aufgrund des Angebots vom Vermittler nachzubessern.
Außerdem haben die Vermittler in ihren AGB z.B. diese Klausel stehen:
Fairnesserklärung:
Ich versichere hiermit, dass ich die Angebote von APL nicht missbrauchen werde, um Marken-Vertragshändler zu nötigen, Ihre Angebote nachzubessern. Mir ist bekannt, dass solches Verhalten die Existenz der Autohäuser gefährdet, die bei diesen Preisnachlässen ihre Kosten für Ausstellung, Probefahrt und ausführliche Beratung nicht decken können. Die Preise von APL sind vorgesehen für Kunden, die die Informationsangebote der Hersteller im Internet nutzen, um ihre Kaufentscheidung zu treffen.
Hier gegen hast du eindeutig verstoßen!
Du bist also der Meinung, er hätte sich der Nötigung schuldig gemacht? Lächerlich....
Das ist nicht lächerlich sondern Tatbestand bevor ich mir ein Angebot über einen Vermittler erstelle muß ich dieser Erklärung zustimmen und habe sie damit anerkannt!
Wenn es ganz dick kommt kann der Vermittler oder der Händler gegen diese Art von Erpressung rechtlich vorgehen!
Die Adresse vom Käufer steht ja schon auf dem Händlerangebot!
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Du bist also der Meinung, er hätte sich der Nötigung schuldig gemacht? Lächerlich....
Das ist nicht lächerlich sondern Tatbestand bevor ich mir ein Angebot über einen Vermittler erstelle muß ich dieser Erklärung zustimmen und habe sie damit anerkannt!
Wenn es ganz dick kommt kann der Vermittler oder der Händler gegen diese Art von Erpressung rechtlich vorgehen!
Die Adresse vom Käufer steht ja schon auf dem Händlerangebot!
Viel Spaß vor Gericht ^^
"Tatbestand", "Nötigung"...Nötigung ist durch die Gesetzbücher geregelt, darunter fällt sicherlich nicht, dass ich einen Händler auf Grund eines Konkurrenzangebotes um Nachlass frage. Dies fällt unter den Begriff freie Marktwirtschaft.
Erpressung? Eine Nachfrage ist keine Erpressung. Erpressung wäre folgendes: "Du verkaufst mit den Golf mit 25 % Nachlass, oder die Bude hier wird brennen"....
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Das ist nicht lächerlich sondern Tatbestand bevor ich mir ein Angebot über einen Vermittler erstelle muß ich dieser Erklärung zustimmen und habe sie damit anerkannt!
Wenn es ganz dick kommt kann der Vermittler oder der Händler gegen diese Art von Erpressung rechtlich vorgehen!
Die Adresse vom Käufer steht ja schon auf dem Händlerangebot!
Viel Spaß vor Gericht ^^
"Tatbestand", "Nötigung"...Nötigung ist durch die Gesetzbücher geregelt, darunter fällt sicherlich nicht, dass ich einen Händler auf Grund eines Konkurrenzangebotes um Nachlass frage. Dies fällt unter den Begriff freie Marktwirtschaft.
Erpressung? Eine Nachfrage ist keine Erpressung. Erpressung wäre folgendes: "Du verkaufst mit den Golf mit 25 % Nachlass, oder die Bude hier wird brennen"....
Er hat den Händler genötigt sein Angebot aufgrund des Angebots vom Vermittler nachzubessern!
Und genau das untersagt die zugestimmte Fairnesserklärung des Vermittlers gegen die man dann verstößt!
Ich würde über den Vermittler bestellen und gut ist es,ich habe keinen Verhandlungstress und kann alles bequem von zu hause erledigen!
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Viel Spaß vor Gericht ^^
"Tatbestand", "Nötigung"...Nötigung ist durch die Gesetzbücher geregelt, darunter fällt sicherlich nicht, dass ich einen Händler auf Grund eines Konkurrenzangebotes um Nachlass frage. Dies fällt unter den Begriff freie Marktwirtschaft.
Erpressung? Eine Nachfrage ist keine Erpressung. Erpressung wäre folgendes: "Du verkaufst mit den Golf mit 25 % Nachlass, oder die Bude hier wird brennen"....
Er hat den Händler genötigt sein Angebot aufgrund des Angebots vom Vermittler nachzubessern!
Und genau das untersagt die zugestimmte Fairnesserklärung des Vermittlers gegen die man dann verstößt!
Ich würde über den Vermittler bestellen und gut ist es,ich habe keinen Verhandlungstress und kann alles bequem von zu hause erledigen!
reden wir von "genötigt" = "Nötigung"?
Wenn ja, hier der Wortlaut:
Zitat:
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Man, geilt Ihr Euch an diesem Wort auf.
Ihr wißt doch beide, dass die Sache doch die ist:
Die Fairnisserklärung, die die Vermittler in ihren AGBs haben, sollen doch nur die Hemmschwelle erhöhen, mit dem Vermittlerangebot beim Händler mehr Rabatt rauszuschinden- ein Art "Gentlemen agreement".
Vor Gericht ist diese Fairnisserklärung nicht das Papier wert, auf dem sie draufsteht.
Jetzt solltet Ihr Euch auch wie Gentlemen benehmen und gut is.
Gruß,
Hui_Buh
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Er hat den Händler genötigt sein Angebot aufgrund des Angebots vom Vermittler nachzubessern!
Und genau das untersagt die zugestimmte Fairnesserklärung des Vermittlers gegen die man dann verstößt!
Ich würde über den Vermittler bestellen und gut ist es,ich habe keinen Verhandlungstress und kann alles bequem von zu hause erledigen!
reden wir von "genötigt" = "Nötigung"?
Wenn ja, hier der Wortlaut:
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Zitat:
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Das ist ja alles schön und gut,
aber ich verstoße mit dem einwilligen der Erklärung des Vermittlers mit solchem Verhalten gegen seine AGB und das ist auch Straftatbestand!
Also ich kann absolut bestätigen, dass die meisten Verkäufer extrem arrogant und uninteressiert bei mir angekommen
sind. Einer fühlte sich sogar seiner Mittagspause beraubt.
Als ich mein erstes Angebot bekam, (300 Euro unter Hauspreis) war ich um so mehr enttäuscht. Erst
nachdem ich mehrere Volkswagen Händler besucht habe, hat sich der Hauspreis (ohne das ich gesagt habe,
der ist billiger) reduziert.
Im laufe der Woche habe ich dann meine Endkonfiguration gefunden und per Fax noch einmal um ein angepasstes
Angebot gebeten (+Sportpaket und MFR). An diesem Tag habe ich mich für ein Autohaus entschieden um endlich zu
bestellen. Wie es sich gehört habe ich den anderen 2 Häusern abgesagt. Und das war wirklich nicht so einfach...denn
die wollten alle noch preislich drücken um mich auf jeden Fall als Kunden zu gewinnen...(z.B mit höherem Rabatt, vollem Tank oder Zubehör,usw.). Ich bin nur froh das diese Woche rum ist und das Fahrezug bestellt ist.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Das ist ja alles schön und gut,
aber ich verstoße mit dem einwilligen der Erklärung des Vermittlers mit solchem Verhalten gegen seine AGB und das ist auch Straftatbestand!
Dazu müßte aber erst einmal festgestellt werden, ob derartige Klauseln in den AGBs überhaupt rechtsgültig sind. Nur dann sind sie nämlich bindend.
Mit Sicherheit nicht rechtsgültig! - Und ohnehin keinesfalls bindend, denn die schlichte Online-Abfrage einer pauschalisierten, für alle Internetnutzer potenziell identischen Rabattauskunft enthält nicht den Hauch eines wirksamen Rechtsgeschäftes zwischen dem Vermittler und dem Anfragenden, sodass AGBs gar nicht berührt werden und diese ganze Diskussion hier sowieso überflüssig ist...
Und noch zum Topic: JA, sie sind satt! Auch wenn man später als Reparaturkunde seine schwer verdienten Euronen zum Servicecounter trägt. Und JA, es gibt auch freundliche und bemühte Händler, sogar bei VW in HH, aber ich musste schon ziemlich suchen...
Cheers, guzolany
P.S.: flieger65 ist doch bisher ein so ausgesprochen vernünftiger User - warum momentan dieser absurde und vor allem so unberechtigt rechthaberische "Nötigungs"-Ausreißer?
Zitat:
Original geschrieben von mick_foley
Der Verkaufsberater machte mir zwar ein Angebot, verweigerte mir allerdings einen schriftlichen Ausdruck, den er mir auch auf mehrmalige Bitte nicht ausstellen wollte. Auf meine Frage "Warum" sagte er mir wörtlich, "Warum sollte ich? Sie haben ja schon ein Angebot von einem anderen Händler!" und auf meine eher scherzhaft gemeinte Nachfrage "Müssen Sie Papier sparen?" sagte er: "Kann schon sein.".
Bei einer derartigen Unverschämtheit gegenüber dem Kunden hätte ich sofort den Geschäftsführer des Autohauses verständigt. Ein solches Verhalten ist im Verkauf einfach nicht hinnehmbar. Wenn so etwas öfters vorkommt bzw. sich herumspricht, kann es sich u.U. estistenzgefährdend auswirken.
Ok dann einigt euch doch dadrauf: Es ist nicht gesetzeswiedrig aber zumindest höchst unanständig.
Zitat:
Original geschrieben von wackeldackel2504
Und Garantiearbeiten macht dann auch der Vermittler, oder? Und Kulanz??? Wenn ich Händler wäre, und es kommt ein Garantie oder Kulanzfall, einmal ein Kunde, der seinen Golf zum vernünftigen Preis bei mir gekauft hat und gleichzeitig einer, der seinen Golf vom Ramschgustl hat, was glaubst Du wohl, für welchen Kunden ich mich ins Zeug lege, und wer mir sonstwo vorbei geht???
Nun ja Du hättest dann verdient pleite zu gehen bzw. Händler wäre der falsche Beruf für Dich. Mit Missgunst gegenüber den eigenen Kunden würdest Du nicht weit kommen. Derjenige der mit einem woanders gekauften Auto zu Dir kommt könnte ja auch gerade umgezogen sein, wieso hätte der es deshalb verdient schlechter von Dir behandelt zu werden. Oder müßte jeder etwa erst bei Dir Rechenschaft abgeben wo er seinen Wagen gekauft hat, das stünde Dir kaum zu. Zudem mußt Du als Händler für die Garantie Deines Herstellers eintreten ohne wenn und aber sonst verlierst Du unter Umständen irgenwannmal Deine Konzession. Desweiteren hat er ja bei einem deutschen Händler gekauft, würdest Du Dich als bessere Wurst als andere Händler fühlen? Marktwirtschaft bedeutet nunmal Konkurrenz und keiner muß sich dafür entschuldigen wenn er sich das günstigste Angebot raussucht.
Zudem würde ein guter Händler auch bedenken, daß neben Garantie auch Inspektionen, Reparaturen etc. anfallen an denen er nicht schlecht verdient, wahrscheinlich sogar besser als am Neuwagenverkauf, ich als Kunde würde bei Dir aber sicher nur einmal vorfahren, weitere Geschäfte und spätere Verdienste macht dann eben ein anderer, wenn Du nicht willst. Leider gibt es wirklich solche hochnäsigen Händler für die die Bedeutung von Service ein Fremdwort ist, da wird sich nächstes Jahr noch mancher davon umschauen, und solche Händler haben es auch verdient zu verschwinden, Nur bitter für die KFZ Mechaniker die dann wegen der Unfähigkeit und Ignoranz ihrer Chefs auf der Straße landen.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Das ist ja alles schön und gut,
aber ich verstoße mit dem einwilligen der Erklärung des Vermittlers mit solchem Verhalten gegen seine AGB und das ist auch Straftatbestand!
Ich konnte es noch nicht finden, aber vielleicht kann mir jemand sagen, in welchem Strafgesetzbuch ein Tatbestand das Nichtbeachten von AGBs berücksichtigt. Mmh, vielleicht haben die Händler auch einfach selber einen Straftatbestand in ihren eigenen AGBs eingeführt...steht jedem frei. Ich kann ja auch Freibier für alle in meinen AGBs fordern.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Das ist ja alles schön und gut,
aber ich verstoße mit dem einwilligen der Erklärung des Vermittlers mit solchem Verhalten gegen seine AGB und das ist auch Straftatbestand!
Also...Jurist bist Du jedenfalls nicht.
Obwohl ich da schon einige Pfeifen erlebt habe.;)
Ein Straftatbestand wird hier definitiv nicht erfüllt.