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Simson S51 - Motor geht immer aus

Simson S 51
Themenstarteram 19. März 2011 um 11:04

Hallo Community,

ich habe ein riesen Problem mit meiner Simson S51 Bj 1987 mit nur 3650km (zustand praktisch neu):

Ich muss etwa 3 Kilometer fahren, danach hat das Motor plötzlich Aussetzer, die innerhalb von wenigen Hundert Metern immer mehr zunehmen, was dann am Ende darin mündet, dass der Motor einfach ausgeht (und auch so schnell nicht wieder angetreten werden kann).

Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll,

ich hab bisher folgendes versucht:

-Zündkerze erneuert, sieht auch rehbraun aus

-Vergaser auseinandergeschraubt, gereinigt, funktioniert aber alles tadellos, schwimmer ist leichtgängig, usw

-Unterbrecher nachgemessen, die 0,4mm werden aber eingehalten

 

Das Problem tritt halt nur dann auf, wenn der Motor auch wirklich warm ist, im kalten Zustand läuft er tadellos.

Bitte helft mir! Ich brauche die Simme auch um am Wochenende zu meinem Job zu kommen...

Danke schonmal an alle! :)

Dsc00127
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Es besteht nicht der geringste Zweifel daran, das eine Simson nach Klasse M zugelassen ist und versicher ist.

Wer zu DDR Zeiten die Fahrerlaubnis- vergleichbar M gemacht hat, darf diese auch bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren.

-----

Direkter Vergleich: Mit einem altem Autoschein darf man ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Habe ich einen neuen Autoschein gemacht, habe ich die gleiche Fahrzeugklasse, darf allerding nur 3,5 Tonnen fahren.

Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Baujahr das Fahrzeug nun hat.

-----

Es geht nicht, eine klare Einschränkung einfach zu ignorieren, weil es nicht so recht in den Kram passt.

Diese Telefonischen Auskünfte, helfen niemandem weiter, wenn jemand wegen Fahren ohne Führerschein angehalten wird.

Zumal ich mir möglicherweise schon recht gut vorstellen kann, wie du deine telefonischen Fragen formuliert hast ;-)

Es ist entscheidend, von einer offizellen Stelle ein Schreiben in Händen zu halten, die dir das, was du gerne hättest, bestätigen würde- und genau das wird niemand ausschreiben oder gar unterschreiben.

Fakt ist, das mit der Klasse M bei den Fahrschulen nur bis 45 km/h ausgebildet und geprüft wird.

Fakt ist auch, das auch schon Leute gekascht wurden, die halt eben mit 60 km/h gefahren sind, obwohl der Führerschein ganz klar auf 45km/h begrenzt ist.

Wie schon mehrfach hier gepostet, man macht einen Führerschein Klasse M und nicht einen 45 Km/h Führerschein. Die 45 km/h sind nur angemerkt da neuere Fahrzeuge, glaube ab EZ 2001 nur noch für 45 km/h eine BE für die Klasse M bekommen haben. Davor waren es 50 km/h. Das sind die Kleienn feinen Unterschiede die aber in dem oben gennannten Gesetzestext hervor gehen, da steht nicht das dein Klasse M Füherschein ein gewissens Erstellungsdatum haben muss.

Was das Thema mit dem Auto angeht. Mit dem Neuen Führerschein hast du eben nicht die selbe Klasse!

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Erstaunlicherweise ist es tatsächlich so, dass die vor 1992 zugelassenen DDR Simis auch mit Klasse M gefahren werden dürfen. Dafür gibt es extra die Sonderregelung in der Führerscheinbeschreibung sowie die Regelung für die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Letztendlich ist der Sinn der Sache aber nicht die Mofafahrer zu beschleunigen sondern den PKW Fahrern die möglichkeit einzuräumen auch mal Frischluft schnuppern zu dürfen. (da ja Klasse M in Klasse B enhalten ist.

Also ist es rein rechtlich gesehen legal und auch über die Versicherung abgedeckt.

 

Das das unverantwortlicher Blödsinn ist, steht allerdings auch ausser Frage. Jeder Mofafahrer und PKW Fahrer bekommt somit eine Waffe in die Hand.

Ich finde wer ein Zweirad bewegen will, sollte wenigsten mal diverse Übungen aus den A Klassen gefahren haben (bremsen, ausweichen über 60km/H) und eine endsprechende Prüfung dafür abgelegt haben.

 

Also das war jetzt mal mein Satement zum Thema "Simson S51 Motor geht immer aus" !!!!!

Kondensator oder Primärspule auf der Grundplatte.

 

Gruß in die Runde

 

 

 

Themenstarteram 30. März 2011 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von passatpd96

Erstaunlicherweise ist es tatsächlich so, dass die vor 1992 zugelassenen DDR Simis auch mit Klasse M gefahren werden dürfen. Dafür gibt es extra die Sonderregelung in der Führerscheinbeschreibung sowie die Regelung für die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Letztendlich ist der Sinn der Sache aber nicht die Mofafahrer zu beschleunigen sondern den PKW Fahrern die möglichkeit einzuräumen auch mal Frischluft schnuppern zu dürfen. (da ja Klasse M in Klasse B enhalten ist.

Also ist es rein rechtlich gesehen legal und auch über die Versicherung abgedeckt.

 

Das das unverantwortlicher Blödsinn ist, steht allerdings auch ausser Frage. Jeder Mofafahrer und PKW Fahrer bekommt somit eine Waffe in die Hand.

Ich finde wer ein Zweirad bewegen will, sollte wenigsten mal diverse Übungen aus den A Klassen gefahren haben (bremsen, ausweichen über 60km/H) und eine endsprechende Prüfung dafür abgelegt haben.

Danke. :)

Da hast du Recht zum Thema fahren, ich bin ja noch 17 (und hab auch erst fast zwei Jahre Fahrerfahrung mit Auto) und muss sagen dass die Sache mit dem schnellen fahren doch nicht ganz ungefählich ist. Mir persönlich reichen die 60-65km/h auch völlig aus, mehr möchte ich gar nicht fahren können. Mann muss auerdem bedenken, das Teil ist 24 Jahre alt, dementsprechen sind die Bremsen, Fahrgestell, Reifen, etc auch...

Ich fahre SEHR vorsichtig, und SEHR vorrausschauend weil man es einfach muss (übt übrigens prima fürs Autofahren ;) ), doch feit mich das natürlich nicht vor den anderen Verkehrsteilnehmern.

Kleines Beispiel, ich fahre meine 55 im Ort, ganz normale T-Kreuzung im Industriegebiet, ich komme von rechts und ahne schon das der LKW doch losfährt und mich ignorert und bremse vorsichtshalber schonmal auf 40 runter...und, genau, er fährt. Ich voll in die Eisen, reicht grad so noch. Er hat dann zwar auch gebremst (wusst gar nicht wie scharf so'n 40Tonner Bremsen kann), aber es hätte bei 50 nicht mehr gereicht...

Aber bevor wieder welche aufschreien, ja ich muss damit fahren, weil irgendwie muss ich mir am Wochenende Geld verdienen, und da brauch ich sie nunmal...

 

Und nun gibts auch noch die Auflösung zu dem "Motor aus-Problem":

Hab sie dann in die Werkstatt gebracht weil Kondensator traue ich mir selber noch nicht zu, und er hat dann mal Auspuff gereinigt und Kerzenstecker erneuert, und siehe da, sie läuft wieder wie neu. Keiner weiß bisher so richtig warum, aber ich nehms dankend hin, spart mir ein haufen Geld ;)

Scheint sich wohl in den 20 Jahren Standzeit doch irgendwas festgesetzt haben, oder so etwas :)

Trotzdem Danke an alle die mir geantwortet haben!!

Ich finde dieses Forum echt klasse, viele Leute hier mit Ahnung die einem helfen können/wollen ;)

Das musst du dem Richter nur genauso selbstsicher sagen, das wird den ganzen Saal umstimmen.

-Viel Erfolg-

Themenstarteram 2. April 2011 um 16:23

Mach ich ;)

aber war trotzdem schön bei dem wetter rumzufahren :)

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Das musst du dem Richter nur genauso selbstsicher sagen, das wird den ganzen Saal umstimmen.

-Viel Erfolg-

Sorry aber warum erzählst Du hier so einen Müll? Wenn Du keine Ahnung hast schreibe besser nichts weiter dazu, denn Du machst die Leute verrückt ohne grund.Informiere Dich bitte erst!!!!!

Klasse M: ab 16 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)

Ausnahmen der Klasse M:

- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung

Als Kleinkrafträder gelten auch

- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

So das bedeutet das jeder der ab 16 die Klasse M hat oder auch jetzt erst macht mit der guten alten Simson legal 60 KM/h fahren darf wenn Sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

So ist es und das was Du erzählst ist absoluter Blödsinn.

Mann mann mann was meinste warum die Simsons so beliebt sind?Weil man damit mit M 60 fahren darf was ja mit allen anderen Rollern und Mopeds legal nicht mölich ist.

Ich habe selber eine SR50 und fahre locker mit 60 ,aber ja ja ich weiss ich fahre ohne Führerschein.Oh man ich kann bei so viel Unwissenheit nur noch mit dem Kopf schütteln.

am 8. April 2011 um 9:51

Das ist bei meiner Simson auch kann mal jemand sagen ob es wirklich am Kondensator liegt?

Originaltextauszug zum Thema Besitzstandswahrung:

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im Rahmen der Besitzstandswahrung behalten Führerscheine, die einen weiteren Umfang an Fahrerlaubnissen haben, ihre Gültigkeit, auch wenn neue gesetzliche Regelungen den Umfang der Fahrerlaubnisse für Neuerwerber des Führerscheines enger fassen.

Alte Mopedschein-Regel bleibt

Die alte Regelung der Führerschein Klasse 5 oder M von vor 1.1.1989 bleibt erhalten:

* 50 ccm und 60 km/h

Bitte nach Möglichkeit den Originalgesetztestext einkopieren und keine Mutmaßungen.

Was eine Bestandschutzregelung heißt, sollte jetzt klar sein.

Damit ist eben nicht gemeint, das man nach der Wende einen Führerschein macht und dann ein DDR Moped kauft, um sich auf Bestandschutz zu berufen.

am 8. April 2011 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Bitte nach Möglichkeit den Originalgesetztestext einkopieren und keine Mutmaßungen.

Was eine Bestandschutzregelung heißt, sollte jetzt klar sein.

Damit ist eben nicht gemeint, das man nach der Wende einen Führerschein macht und dann ein DDR Moped kauft, um sich auf Bestandschutz zu berufen.

Du hast ja auch Recht!

Aber eben wirklich AUCH Recht. Wenn Du mal ne Seite zurück blätterst wirst Du die orginal Gesetzestexte der anderen User finden.

Ja die alten Führerscheine behalten ihre volle Gültigkeit.

Ja die neuen Führerscheine beinhalten die Sonderregelung für die alten Fahrzeuge.

Quelle

 

So und nun ist genug diskutiert, oder? Das Thema ist hier völlig fehl am Platz.

Simson S51 Motor geht immer aus

Es steht außer Frage, das eine Simson unter Klasse M fällt und von Leuten mit einem Klasse M Füherschein weiterhin gefahren werden darf, wenn dieser vor dem 1.1.1989 gemacht wurde.

Dabei geht es lediglich darum, das ältere Leute aus den neuen Bundesländern auch nach dem Führerscheinumtausch in die neue Karte ihr altes Bike weiterhin fahren dürfen.

Eine Bestandschutzregelung ist nicht als Freifahrschein für Führerscheinneulinge zu betrachten.

am 9. April 2011 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von DAXtuning

Es steht außer Frage, das eine Simson unter Klasse M fällt und von Leuten mit einem Klasse M Füherschein weiterhin gefahren werden darf, wenn dieser vor dem 1.1.1989 gemacht wurde.

Dabei geht es lediglich darum, das ältere Leute aus den neuen Bundesländern auch nach dem Führerscheinumtausch in die neue Karte ihr altes Bike weiterhin fahren dürfen.

Eine Bestandschutzregelung ist nicht als Freifahrschein für Führerscheinneulinge zu betrachten.

Das würde aber nur auf die alte Klasse M in der DDR greifen. In der BRD gab es die 50km/h Regelung schon seid April 1980.

Das bedeutet aber nur, dass die Sonderregelung in den neuen M Scheinen auf die alten Scheine nicht angewendet werden muß. Also wer Kl M Aktuell hat oder Kl 4 BRD ab 1980, darf durch die Übergangsregelung der DDR Fahrzeuge auch die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren.

So jetzt is aber wirklich gut.

 

Ist halt meine Ansicht. :)

Themenstarteram 9. April 2011 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von xXNicoXx

Das ist bei meiner Simson auch kann mal jemand sagen ob es wirklich am Kondensator liegt?

Hey!

also ich hatte bei mir ja dann den auspuff reinigen lassen, zuendkerze erneuert und kerzenstecker. Der Auspuff hatte wohl die 20 Jahre standzeit nicht unbedschadet ueberlebt, die zuendkerze war auch schon 23 Jahre alt und der Stecker sah sowieso nicht gut aus. Kannst ja mal gucken ob eines dieser Dinge bei dir auch kaputt/bzw gemacht werden muessen.

Meine laeuft jetzt wieder einwandfrei (bis jetzt ;) )

In dem aktuellem Füherschein in Zeile 10 steht das Datum, wann die entsprechende Klasse erworben wurde. Das hilft dem kundigem Polizisten zu erkennen, welche Bestandschutzregelung zum Tragen kommt.

Ja, es ist vollkommen richtig: Wer den Führerschein neu gemacht hat, der darf natürlich auch keine 50 km/h sondern nur 45 km/h fahren.

Eine andere Ansicht ist zwar nett und praktisch- hilft aber im Ernstfall nicht weiter- da die Gesetzeslage sich ganz klar auf eine Bestandschutzregelung bezieht.

Wenn ich etws neu erwerbe kann ich keinen Bestandschutz rückwirkend geltend machen.

Genau um das nachkontrollieren zu können, wird das Datum unter Zeile 10 in der aktuellen Fährerscheinkarte vermerkt.

Zitat:

Direkter Vergleich: Mit einem altem Autoschein darf man ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Richtig

Zitat:

Habe ich einen neuen Autoschein gemacht, habe ich die gleiche Fahrzeugklasse, darf allerding nur 3,5 Tonnen fahren.

Richtig. Habe ich aber meinen "alten" Führerschein auf den neuen EU-Schein umgeschrieben, habe ich zur Klasse B zusätzlich BE, C1E und CE (CE mit Beschränkungen)

Zitat:

Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Baujahr das Fahrzeug nun hat.

Richtig, hier liegen die Dinge halt anders als bei Klasse M

Zitat:

Es geht nicht, eine klare Einschränkung einfach zu ignorieren, weil es nicht so recht in den Kram passt

Das macht auch keiner. Die Ausnahme ist ja eindeutig in §6 und 76 FeV beschrieben. Und dabei richtet sich das ganze nach der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges und nicht nach dem Alter des Fahrers.

Zitat:

Diese Telefonischen Auskünfte, helfen niemandem weiter, wenn jemand wegen Fahren ohne Führerschein angehalten wird.

Wenn jemand mit ´nem S 51 und Klasse M fährt ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. (Fahren ohne Führerschein ist es nur, wenn er den Schein nicht mitführt).

Zitat:

Es ist entscheidend, von einer offizellen Stelle ein Schreiben in Händen zu halten, die dir das, was du gerne hättest, bestätigen würde- und genau das wird niemand ausschreiben oder gar unterschreiben.

Doch. Dieses Schreiben ist ca 8,5cm breit, 5,4cm hoch, besteht aus Plastik und auf der Vorderseite steht ganz oben in blau "FÜHRERSCHEIN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND"

Zitat:

Fakt ist, das mit der Klasse M bei den Fahrschulen nur bis 45 km/h ausgebildet und geprüft wird.

Richtig, meine Pkw-Fahrschule habe ich mit einem VW T3 gemacht und darf heute trotzdem Autos fahren, die schneller als 120 km/h sind....

Zitat:

Fakt ist auch, das auch schon Leute gekascht wurden, die halt eben mit 60 km/h gefahren sind, obwohl der Führerschein ganz klar auf 45km/h begrenzt ist.

Dann waren die nicht mit ´nem 50 ccm Simson unterwegs.

 

Ach, eh ich´s vergesse komme ich mal OnTopic

@xXNicoXx:

Es kann der Kondensator sein, manchmal ist aber auch das Lüftungslöchlein im Dankdeckel (wenn es kein verschließbarer Deckel ist) verstopft und durch den während der Fahrt entstehenden Unterdruck im Tank fließt nicht mehr genügend Benzin schnell genug in den Vergaser nach, sodass die Karre eben aus geht. Nach ´ner Weile, wenn wieder genügend Benzin nachgelaufen ist, geht sie wieder bis der Vergaser wieder leer ist.

 

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