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Simmerring undicht! Garantie?

Themenstarteram 9. Oktober 2005 um 16:49

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Golf IV vor 4 Monaten bei einem BMW-Händler gekauft.

Jetzt habe ich bemerkt das der Simmerring (Dichtring, linke Antriebswelle) undicht ist. In der VW-Werkstatt sagte man mir auch, dass es eigentlich kein Verschleissteil ist.

Der Händler weigert sich aber die Kosten zu übernehmen.

Der Wagen ist 6 Jahre alt und ca. 100TKM gelaufen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder was kann ich machen?

Danke!

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14 Antworten

Hallo !

Ein defekter Simmering ist bestimmt kein Verschleissteil.

Da du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, muss dieser für den Mangel aufkommen. In den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf muss der Händler nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf nicht bestanden hat. Dies ist in der Regel jedoch unmöglich.

Sprich nochmal mit dem Händler, ansonsten wird dir nur der Weg zu einem Anwalt weiterhelfen.

Hallo,

mal gegoogelt: ...Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war...

Frag vielleicht mal beim Freundlichen nach, wie das VW sieht.

OffTopic: Simmering war bei mir auch bei 100 TKM undicht. Habe beim Bosch-Dienst reparieren lassen. 520 EUR einschl. Wechsel des Zahnriemen/-rolle, der bei dieser Reparatur immer gewechselt wird. :mad:

Außer, man hat mich damals über den Tisch gezogen :)

Gruß

Thomas

Themenstarteram 10. Oktober 2005 um 17:22

Puuuhhh 520 Euro????

Nee so teuer wird es bei mir nicht. Der Simmerring ist bei mir auf der anderen Seite, also nicht wo der Zahnriemen ist.

Bei VW sagte man mir ca. 2 Stunden Arbeit + ca. 25 Euro für die Dichtung.

Habe den Schaden schriftlich meiner Gebrauchtengarantie gemeldet und bekam dann Anruf, dass es kein Garantiefall ist. Auf meine Einwände sagte man mir, wenn mir das nicht passe soll ich mich an meinen Händler wenden.

Schicke jetzt Fax an den Händler...

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 7:38

Auf mein Fax hat der Händler mir eine E-Mail geschickt, dass ich zu einer VW-Werkstatt meiner Wahl fahren soll und den Wagen reparieren lassen soll.

Ich soll allerdings in Vorkasse treten und die Rechnung einreichen. (?)

Zitat:

Original geschrieben von ilker007

Ich soll allerdings in Vorkasse treten und die Rechnung einreichen. (?)

Hallo.

Ich würde den Spieß umdrehn und zu deinem Händler sagen..... er soll dir das Schriftlich geben.

Wenn er eh das dann bezahlen will.....(angeblich).... macht es ihm auch nichts aus...... wenn er dir das Schriftlich gibt.

Also ich würde auf keinem fall in vorkasse gehn..... denn DU rennst nachher deinem Geld hinterher.

Und er wußte von nix......(will ihm nichts unterstellen)

Aber heutzutage muss man wirklich aufpassen.

Dann mal viel erfolg.

Also ich kenne es von z. B. meiner Versicherung so, dass wenn ich mal zum Freundlichen gegangen bin, dieser direkt mit der Versicherung abgerechnet hat. Das ist ganz einfach. VW hat sich da eine Deckungszusage von der Versicherung geholt, dann war ich aus dem Schneider.

am 15. Oktober 2005 um 8:17

Hallo, wenn der Händler sagt das es kein Garantiefall ist, hat er sogar Recht wenn er dir eine Gebrauchtwagengarantie gebeben hat.

Allerdings hat er dir eine gestzliche Gewährleistung zu geben das der Wagen bei dem Verkauf in Ordnung war so lange nicht anders im Vertrag vereinbart. Das sind zwei verscheidene paar Schuhe. Die Garantie ist für Schäden da die nach dem Kauf entstehen und eine Extraleistung vom Händler, die Gewährleistung steht dir gesetzlich zu und ist für Schäden da die schon beim Verkauf da waren auch wenn sie später erst gemerkt werden, diese Gewährleistung muss 2 Jahre lang gegeben werden, auch von Privatpersonen die was verkaufen, allerdings kann eine Privazpersonen diese Gewährlsitung schriftlich eingrenzen, der Gewerbliche Händler hat da keine Wahl.

Wie meine Vorredner schon schrieben besteht in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, sprich der Händler muss dir beweisen das der Wagen OK war beim Verkauf, bei Schäden die du nach 6 Monaten feststellst muss du den Beweis antreten das sie beim Verkauf schon vorhanden waren. Im Falle des Simmerings wird sich der Händler aber schwer tun dir das zu beweisen. Sprich du solltest hartnäkig bleiben und vor allem auch zeigen das du informiert bist und vieleicht dem Händler einfach mal damit konfrontieren. Ist doch klar das er es versucht und wenn nur 4 vom 5 Leuten informiert sind und darauf bestehen hat er immerhin bei einem gespart. Sei du doch bitte einer von den vieren und nicht der eine :)

am 15. Oktober 2005 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von ilker007

Auf mein Fax hat der Händler mir eine E-Mail geschickt, dass ich zu einer VW-Werkstatt meiner Wahl fahren soll und den Wagen reparieren lassen soll.

Ich soll allerdings in Vorkasse treten und die Rechnung einreichen. (?)

Wieso sollst du dir den Stress machen? Das ein ein Problem deines Händlers, ich würd dem den Karren dahin stellen und einen Ersatzwagen verlangen, alles andere ist doch sein Problem! Wie er den Schaden dann repariert bekommt soll doch nicht dein Thema sein.

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 12:11

Im den Wagen hinstellen kann ich leider nicht, da das BMW-Autohaus in Duisbur ist und ich zur Zeit noch für einige Wochen in Bayern bin.

Nachdem die Gebrauchtwagen-Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt hat, habe ich mich ja erneut schriftlich an den Händler gewandt und mich auf die gesetzliche Gewährleitungspflicht berufen.

Daraufhin kam dann die Mail. Meint Ihr er kann später noch Stress machen und die Mail, die ich von Ihm bekommen habe reicht später nicht aus?

Zitat:

Original geschrieben von ilker007

Daraufhin kam dann die Mail. Meint Ihr er kann später noch Stress machen und die Mail, die ich von Ihm bekommen habe reicht später nicht aus?

Also ich würde mich nicht darauf verlassen.

Für mich zählt nur Handfestes wie ein Schriftstück mit original Unterschrift und Stempel.

Alles andere wäre mir nicht sicher genug.

Gruß

Schlaubi :-)

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 6:54

Hmmm?

Dann werde ich morgen erstmal zu VW fahren und sagen, dass mein Händler die Rechnung erhalten soll.

Hoffentlich macht VW das auch. Wenn die mir nicht glauben können die ja bei meinem Händler anrufen und nachfragen.

Danke für die Tipps!

Hm abgesehen davon wer nun zahlen muss:

Ich fahre seit über einem Jahr mit einem leicht undichten Simmering rum ohne dass ich davon Nachteile habe.

Warum? Weil mir zwei Werkstätten unabhängig gesagt haben, dass ein Tausch bei leichter Undichtigkeit nicht nötig ist und es mir darum auch zu teuer ist.

Kostenvoranschlag lag bei 380 Euro!

GemFire

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 15:06

@ Gemfire

Bei dem austretenden Öl handelt es sich ja um Getriebeöl und den Ölstand im Getriebe kann man ja nicht ständig wie beim Motoröl kontrollieren.

Was machst Du wenn dein Wagen mehr verliert und zu wenig oder kein Öl im Getriebe ist?

Ist das ein ungutes Gefühl oder nicht?

am 16. Oktober 2005 um 15:13

@Gemfire

Aber wenn du die Reparatur nicht zahlen müsstest würdest du es doch sicherlich auch machen lassen, gell? Bzw. Wenn du den Schaden an einem Auto hättest das du kaufen willst oder grade gekauft hast würdest du dich doch auch nicht damit zufrieden geben :)

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