sichtbare Endrohre für 1.6 FSI, 1.4 TSI 122/140PS, 2.0 FSI und 2.0 TDI

VW Golf

Hallo,

ich hab mal eine rein theoretische Frage dazu, welche Möglichkeiten man abseits von Sportauspuffanlagen hat, an diverse Motorisierungen beim Golf V sichtbare Endrohre dranzubringen:

1) original VW Endrohrblenden

Gibt es laut Zubehörprospekt in drei Ausführungen für den 2.0FSI, die beiden TDIs und die beiden 1.6er. Frage ist hier 1. ob man die noch kriegt und 2. passen welche davon an die beiden 1.4TSIs, sprich ist der Rohrdurchmesser gleich? Meine Vermutung wäre der von den 1.6ern für den 122PS-TSI und der vom 2.0FSI für den 140er.
Wie genau werden die eigtl. an die vorhandenen Endrohre montiert?

2) Originalendtöpfe anderer Motorisierungen

Passt z.B. der Endtopf vom 170PS 1.4TSI/2.0TDI vom GT(-Sport) auf die jeweilige 140er-Version? Wäre auch für den Variant/Jetta 160PS interessant. Dass die Anlage vom GTI nirgends ohne weiteres passt hab ich hier schon genug gelesen.

3) Originalendttöpfe anderer VAG-Fahrzeuge mit gleicher/ähnlicher Motorisierung.
Z.B. der 2.0FSI und alle Versionen des 1.4TSI haben in nahezu allen anderen Fahrzeugen, in denen sie verbaut wurden sichtbare Doppelendrohre, passt davon vielleicht einer beim GolfV? Z.B. Audi A3, Seat Leon und Skoda Oktavia für 2.0FSI und 1.4TSI 122PS, GolfVI und Scirocco für 1.4TSI.

Sonderfall sind die beiden 1,6er, die ja sonst nur ein einzelnes Endrohr kriegen. Hier interiessiert mich der Audi A3 mit S-line exterieur, bei dem beide dann ein Doppelendrohr kriegen. Wie genau wird das bewerkstelligt, auch mit den o.g. Blenden?

18 Antworten

würde mich auch mal interessieren. würde gern auch meine endrohre sichtbar machen. 🙂 teile habe ich fast alle bis auf den auspuff, bzw die rohre. kann man nen auspuff von nen benziner zb an den diesel baunen, wenn der rohrdurchmesser identisch ? gibts da beim tüv probleme ?
was hat die nr. 1K0120 L bzw 1K0120 AD aufsich ? ich vermute mal, das es sich auf die ausführung der endrohre bezieht, liege ich da richtig ?

hier mal noch von der dekra , viel spaß beim lesen 🙂

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Durch jegliche Veränderungen an typgenehmigten Bauteilen, wie z.B. der
Schalldämpferanlage, auch wenn es nur Teile dieser Anlagen betrifft,
erlischt deren Genehmigung.

Die Manipulationen am Endrohr können, durch den veränderten Fluss des
Abgasstromes, zur negativen Beeinflussung des Geräuschverhaltens führen.

Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung oder Belästigung zu erwarten ist.

Das gilt auch bei Verwendung von Schalldämpfern oder anderen Fz-Teilen
von anderen Fahrzeugmodellen bzw. Fz-Ausrüstungsvarianten.

Die Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Eine Messung des Geräuschverhaltens ist dabei zumindest als Standgeräusch
und ggf. auch als Fahrgeräusch erforderlich.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundesländern
der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.

Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich bei solch umfangreichen
Fragen einen Beratungstermin von der TP geben zu lassen. Doch bitte haben
Sie dann dafür Verständnis, dass dieser Service dort bei größerem Aufwand
und Umfang ggf. kostenpflichtig würde. Klären Sie dieses bitte vorab.
U.U. sind Anrechnungen auf die Abnahmekosten möglich.

Geringfügig anders verhält es sich, bei Verwendung eines für diesen Verwen-
dungszweck geprüften Zubehörauspuff oder -schalldämpfer:

Eine EG/ECE-Betriebserlaubnis-Nummer für den Auspuffschalldämpfer sagt nur
aus, dass dieser Schalldämpfer geprüft wurde. Der Verwendungsbereich ergibt
sich aus der dazugehörenden Übereinstimmungsbescheinigung, die von vielen
Teileherstellern mit dem Auspuff mitgeliefert wird.

Mit der Übereinstimmungsbescheinigung, in der Ihr Fahrzeug aufgeführt sein
sollte, ist dann keine Abnahme erforderlich.

Es gibt eine gewisse Unklarheit darüber, ob die eingeprägte Nummer als
Nachweis genügt.

Im Zweifelsfall wird von den Behörden bürgernah, für den Fahrzeughalter
entschieden und es genügt die eingeprägte Nummer.

Bei der Prüfung gibt es keine Beanstandung, wenn offensichtlich die
Geräuschwerte, aus dem Fahrzeugschein, eingehalten sind. Ggf. kann eine
Geräuschmessung angeordnet bzw. durchgeführt werden.

Für die Übereinstimmungsbescheinigung gilt keine generelle Mitführpflicht.
Es wir jedoch empfohlen, um Schwierigkeiten mit Behörden vorzubeugen
diese oder mindestens eine Kopie, mitzuführen. Bei der HU z.B. sollten Sie
das Original zur Prüfung dabei haben.

Liegt zur Auspuffanlage nur ein Teilegutachten gem. §19(3) StVZO vor, muss
eine entsprechende Änderung geprüft werden. Solange der dort aufgeführte
Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden,
ist diese Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich.

Das Fahrzeug ist selbstverständlich mit eingebauter Anlage vorzuführen.

Sollten Sie Zweifel an der Anlage haben könnten Sie selbstverständlich
gerne vor dem Einbau mit den Teilen und den Prüfzeugnissen an einer unserer
Lokationen zur Beratung vorstellig werden.

Etwas anderes ist es sich bei den sogenannten Auspuffblenden, die auf
serienmäßigen Endrohren aufgesetzt oder über sie geschoben werden, ohne
dass sie den Auslassquerschnitt , die wirksame Länge des Endrohres oder
dessen Verlauf verändern. Diese können die Wirkungsweise der Schall-
dämpfungsanlage nicht beeinflussen. Ihrer Verwendung stehen
verkehrsrechtliche Vorschriften nicht entgegen; insbesondere bewirkt ihr
Anbau nicht das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Jedoch dürfen diese Auspuffblenden nicht über den Fz-Umriss hinausragen.

I.d.R. sind diese Einrichtungen geklemmt oder geschraubt. Ein Anpunkten an
einen Serienschalldämpfer unter Beachtung des zuvor angeführten, ist jedoch
meist zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert

Also Quintessenz, selbst wenn man einen Endtopf nimmt, der im gleichen Golf-Modell verbaut wurde und bis auf die Endrohre höchstwahrscheinlich völlig identisch mit dem Serientopf ist (z.B. 1.4 TSI oder 2.0 TDI 170PS für die 140PS-Versionen), braucht es eine Einzelabnahme.

Trotzdem lohnt sich die Überlegung noch, weil man ja davon ausgehen kann, dass bei einem nahezu identischen Endtopf Lautstärkemäßig alles im Rahmen ist und somit keine teure Überprüfung ansteht.

Also bleibt die Frage, welche Endtöpfe kann man beim GolfV ohne serienmäßig sichtbare Endrohre verwenden? Hier nochmal die Vorschläge:

1.4 TSI 140PS, 2.0FSI -> Golf V 1.4 TSI 170PS, Golf VI 1.4 TSI 160PS, ?Seat Leon/Audi A3/Skoda Octavia/Golf VI 1.8 TSI?

2.0 TDI 140PS -> Golf V/VI GTD 2.0 TDI 170PS, Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon, Golf VI 2.0 TDI

1.6FSI, 1.4 TSI 122PS -> Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon, Golf VI

1.9 TDI -> Audi A3, Skoda Octavia, Seat Leon

Bei den beiden letzteren ist die Frage, wie sinnvoll das ist. Der 1.6 und 1.6 FSI haben regulär in anderen Modellen (Skoda Octavia, Audi A3) nur ein gerade Endrohr, beim Golf V gibt es aber nur Serienheckschürzen mit Ausschnitt für ein Doppelendrohr. Allerdings hatte der Audi A3 mit S-Line Exterieurpaket ein Doppelendrohr auch an den 1,6ern, wäre interessant, wie das geköst wurde.

Der 1.9 TDI 105PS und auch der 2.0 TDI 140PS mit PD haben an allen anderen Modellen zwei weniger schöne nach unten gebogene (aber sichtbare) Endrohre. Hier müsste also möglichst der Endtopf von der 170PS-Version oder von einem neueren CR-Motor dran.

da sagt sowieso jeder was anderes, hatte ma direkt bei der dekra angerufen und bin auch bei nen prüfer rausgekommen. seine antwort war, solange das teil ne e nummer hat kann man es verwenden. nur steht da ja keine sichtbar drauf. der topf selbt ist ja als esd geprüft und freigegeben. inwie weit das stimmt kein plan.

ich habe mir jetzt den esd vom 2.0l tdi besorgt und kommt dran. der rohrdurchmesser ist der selbe. die kurze nr passt auch.

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