Sicherheitsabstand bei Tempo 157 kmh
Ich hätte mal ne Frage sind bei Tempo 157 kmh 70 Meter Sicherheitsabstand genug
Und bei stark Regen...???
Gibt's bei Abstand's Verstößen auch eine Toleranz?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Benz200kompressor schrieb am 11. Juli 2018 um 07:55:03 Uhr:
Auf der Autobahn war unbegrenzt wieso soll ich dann nicht Gas geben
Unbegrenzt.
Und warum ist das dann eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit?
Verkehrsregeln sind nur für andere da?
82 Antworten
Also grundsätzlich würde Ich ein paar Usern dringend anraten die Finger von der Tastatur zu lassen und dem User @Benz200kompressor "Unfähigkeit" oder "Unreif" vorzuwerfen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind die STVO zu kennen.
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2018 um 08:16:20 Uhr:
Stimmt, Nieselregen ist Trockenregen, da wird nichts nass...
Es gibt eine klare Definition ab "wann" eine Fahrbahn als "nass" gilt.
Dafür muß die komplette Fahrbahn mit einem geschlossenen Wasserfilm bedeckt sein.
Betonung liegt auf "Wasserfilm".
Trockene Abschnitte, vereinzelte Pfützen oder Wasseransammlungen reichen nicht dafür aus, daß eine Fahrbahn als "nass" gilt
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2018 um 07:58:01 Uhr:
Erst recht, wenn einer, der angeblich einen Führerschein hat, die Abstandsregeln nicht kennt.
Auch da ist Dir der TE deutlich über. Ihm gings gar nicht um den Abstand, sondern um den fehlenden Sicherheitsabstand des Polizeifahrzeugs hinter Ihm.
Auch scheint Er die Definition "nasse Fahrbahn" zu kennen.
Was den unterschrittenen Sicherheitsabstand des Polizeifahrzeugs betrifft.
Auch im Sonderrechtsfall gilt laut §35 Abs 8:
Zitat:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
@Benz200kompressor
Würde Dir raten einen Anwalt zu konsultieren.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 11. Juli 2018 um 09:23:43 Uhr:
Abstand wird während der Messung geringer = höhere Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeug
Abstand wird während der Messung mehr
= niedriger Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeug
Schon allein diese Berechnug ist falsch, umgekehrt wird ein Schuh draus.
Einem Troll wie Dir kann man eh nichts erklären, da Du es eh nicht begreifst.
Dann halt anders rum... Dann hab ich halt was vertauscht
Trotzdem wurde vor Gericht zu gegegeben das der genaue Abstand nicht bei der ganzen Messung gleichbleibend gewesen ist
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Juli 2018 um 09:24:31 Uhr:
Würde Dir raten einen Anwalt zu konsultieren.
Wird ohne Rechtsschutz schwierig und im übrigen liegt das Kind bereits im Brunnen.
Ist der Fred wirklich ernst gemeint?
Du stehst schon vor Gericht und hast doch sicherlich ein Anwalt - was erwartest du dann vom Forum?
Und selbst ohne Anwalt - hier darf es keine Rechtsauskunft geben.
Hier werden nur einige subjektive Meinungen geäußert und die passende Belege aus der StVO und co. Im Endeffekt weißt du doch was los ist?
Was sagt dein Anwalt?
Ganz ehrlich, dass ist doch nicht dein Ernst.
Meinst du hier wird ein Richter sitzen der dich freispricht?
Ich hab so gut wie noch nie in meiner Karriere erlebt dass ein solches Verfahren für den Fahrer gut aus ging.
Wieso auch.
Die Kollegen haben sich doch vorschriftsmäßig verhalten.
Allein die Tatsache dass du desseñ Abstand in Frage stellst, zeigt doch dass du keinerlei Ahnung hast.
Wie sieht dass aus, wenn ein Raser mit 200++ fährt - sollen wir dann bei nasser Fahrbahn bei 150-800m + messen und dann irgendwann aufholen?
Ich habe 3/5 Seiten mitgelesen - hoffe natürlich dass ich auf den fehlenden Seiten keine "relevanten" information verpasst habe.
Aber Mal im Ernst.. wie kann man so naiv sein.
Selbst eine Wettervorhersage, ist nichts wert. Die könnte dir 100% sonne und trocken garantieren. Wer sich nur etwas mit der Materie des Wettervorhersagen beschäftigt, weiß - das ist eher geraten als wissenschaftlich garantiert. Daher auch... Vorhersage.
Auch das der Abstand nicht gleichblieb, wie stellst du dir dass vor?
Ein Beamter muss den Karren ständig an deinen Tempo anpassen und konstant auf 70m bleiben?
Wo ist dies Praxisnah.
Er muss nur sagen, dass du leicht abgebremst oder beschleunigt hast - ende.
Aber okay.
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Zitat:
@Benz200kompressor schrieb am 11. Juli 2018 um 09:25:48 Uhr:
Dann halt anders rum... Dann hab ich halt was vertauschtTrotzdem wurde vor Gericht zu gegegeben das der genaue Abstand nicht bei der ganzen Messung gleichbleibend gewesen ist
Aber jetzt mal im Ernst, da war 80km/h, Du bist mit knapp 140km/h gefahren und versuchst vor dem Verkehrsrichter, die Strafe zu reduzieren indem Du die Rechtmäßigkeit des Abstand des Polizeifahrzeugs in Zweifel ziehst. Und deshalb soll ein Richter dann sagen "Sorry, die Beamten waren zu nah dran, wir lassen das Verfahren fallen"?
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 11. Juli 2018 um 09:30:36 Uhr:
Ist der Fred wirklich ernst gemeint?
Du stehst schon vor Gericht und hast doch sicherlich ein Anwalt - was erwartest du dann vom Forum?Hier werden nur einige subjektive Meinungen geäußert und die passende Belege aus der StVO und co. Im Endeffekt weißt du doch was los ist?
Was sagt dein Anwalt?Ganz ehrlich, dass ist doch nicht dein Ernst.
Meinst du hier wird ein Richter sitzen der dich freispricht?Ich hab so gut wie noch nie in meiner Karriere erlebt dass ein solches Verfahren für den Fahrer gut aus ging.
Wieso auch.
Die Kollegen haben sich doch vorschriftsmäßig verhalten.Allein die Tatsache dass du desseñ Abstand in Frage stellst, zeigt doch dass du keinerlei Ahnung hast.
Wie sieht dass aus, wenn ein Raser mit 200++ fährt - sollen wir dann bei nasser Fahrbahn bei 150-800m + messen und dann irgendwann aufholen?
Ich habe 3/5 Seiten mitgelesen - hoffe natürlich dass ich auf den fehlenden Seiten keine "relevanten" information verpasst habe.
Aber Mal im Ernst.. wie kann man so naiv sein.
Selbst eine Wettervorhersage, ist nichts wert. Die könnte dir 100% sonne und trocken garantieren. Wer sich nur etwas mit der Materie des Wettervorhersagen beschäftigt, weiß - das ist eher geraten als wissenschaftlich garantiert. Daher auch... Vorhersage.Auch das der Abstand nicht gleichblieb, wie stellst du dir dass vor?
Ein Beamter muss den Karren ständig an deinen Tempo anpassen und konstant auf 70m bleiben?
Wo ist dies Praxisnah.Er muss nur sagen, dass du leicht abgebremst oder beschleunigt hast - ende.
Aber okay.
Geh mal auf kachelmann.de die arbeiten mit dem deutschem wetterdienst zusammen
Da werden seit Jahr zehnten das ganaue Wetter, Niederschläge usw aufgezeichnet und online gestellt
Kannst dort ja mal auf mein genanntes Datum gehn.. Am 6.05.17 und dir dad Wetter und Niederschlag anschauen
Zitat:
@torre01 schrieb am 11. Juli 2018 um 09:36:01 Uhr:
Zitat:
@Benz200kompressor schrieb am 11. Juli 2018 um 09:25:48 Uhr:
Dann halt anders rum... Dann hab ich halt was vertauschtTrotzdem wurde vor Gericht zu gegegeben das der genaue Abstand nicht bei der ganzen Messung gleichbleibend gewesen ist
Aber jetzt mal im Ernst, da war 80km/h, Du bist mit knapp 140km/h gefahren und versuchst vor dem Verkehrsrichter, die Strafe zu reduzieren indem Du die Rechtmäßigkeit des Abstand des Polizeifahrzeugs in Zweifel ziehst. Und deshalb soll ein Richter dann sagen "Sorry, die Beamten waren zu nah dran, wir lassen das Verfahren fallen"?
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Genau das wäre fast passiert... Allerdings war Aussage gegen Aussage
Bei mir hat ein zeuge leider gefehlt.
Ich stell die Tage mal das Urteil rein wenn ich es per Post bekommen hab
Da das Thema recht verwirrend beschrieben, der Vorgang durch die Verurteilung quasi abgeschlossen ist und der TE bereits selbst erwogen hat, das Thema zu löschen, schließe ich an dieser Stelle.
Gruß
BMWRider