Sf Rückstufung 26 -> 11 umgehen?

Guten Abend,

nach einem Haftpflichtschaden möchte mich meine online Versicherung aus SF 26 auf SF 11 zurückstufen. Zwar steigt der Beitrag nicht immens, ich würde die schadenfreien Jahre jedoch trotzdem gerne "retten" bzw. behalten.

Ich habe schon die Ideen mit dem Versicherungswechsel und andere Tricks gelesen. Wie kann ich das am Besten anstellen?

Das Auto ist kaputt und ich habe ein neues gekauft, welches jetzt die Tage zugelassen wird. Ist es möglich, eine neue (teure) Versicherung mit Rabattretter oder Schutz abzuschließen und so nicht so stark rückgestuft zu werden?

Ich bitte um Aufklärung und um Rat um das bestmögliche Vorgehen.

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Tach,

warum sollte Dich wohl ein Nachversicherer besser einstufen als Dein aktueller Versicherer? Schließlich hast Du den Unfall verursacht und danach wird man halt zurück gestuft.

Der aktuelle Versicherer teilt dem neuen Versicherer auf Anfrage die SF-Klasse nach dem Schaden mit und so wird der neue Versicherer einstufen.

Nach einem Versichererwechsel kannst Du einen Tarif mit Rabattretter (meistens aber SF 25) oder Rabattschutz abschließen, das hilft Dir aber nur für die Zukunft.

Und noch ein Tipp: "Tricks" gibts keine. Es gibt nur Versuche und die können auch schnell ins Auge gehen.

Salve,
remarque

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Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund



Einer dieser Versicherer hat folgende Rabattretterregelung:

Für maximal 3 Schäden während der Vertragslaufzeit bewahrt Sie der Rabattschutz vor einer Rückstufung – und auch vor den damit verbundenen Folgen. Bereits ab Schadenfreiheitsklasse SF4 können Sie den Rabattschutz für Ihre Kfz-Versicherung abschließen.

Zitat: Scheinbar gibt es wirklich keine Möglichkeit aus dem Ganzen zu kommen.
Antwort: Doch die gibt es, eine ganz einfache, mann muss nur den richtigen Versicherer wissen.

Mal dumm gefragt: das würde dem TE doch auch nichts nutzen - der Schaden wäre doch nicht während, sondern vor der Vertragslaufzeit entstanden ?

Tja, ist schon immer das Gleiche.

Es wird eine Frage gestellt, die Anhand der vorliegenden Bedingungen auch selbst geklärt werden kann.

Es werden Antworten gegeben, die nicht auf den eigenen Gedankengang passen.

Es werden Ausreden und wilde Theorien aufgestellt.

Am Ende sind alle anderen unfähig und der eigene Standpunkt ist der einzig wahre.

Lieber Franz,

für dich ist also ein Lehrberuf, welcher mit einer Abschlußprüfung vor der IHK endet, ein eigener Studiengang oder eine annerkannte Ausbildung auf dem 2. Bildungsweg eine Notlösung für die Leute die es zu nichts gebracht haben?

Da bin ich ja mal auf deine Qualifikation gespannt.

Grüße
Lexley

p.s. Was ein Makler jemandem in deiner Situation raten kann ist einfach: "Schluck die Kröte und sei das nächste Mal vorsichtiger."

Die "Geiz ist Geil" Methode schlägt immer erst im Schadensfall zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Lexley


p.s. Was ein Makler jemandem in deiner Situation raten kann ist einfach: "Schluck die Kröte und sei das nächste Mal vorsichtiger."

Die "Geiz ist Geil" Methode schlägt immer erst im Schadensfall zurück.

Muss er ja sowieso machen, das mit der Kröte.

Aber was er eben nicht gesehen hat (eventuell hätte da ja ein Makler geholfen!) ist die Tatsache, dass die VS mit dem Rab.-retter den Kunden einfach nur ans Unternehmen binden will. Vor allem wenn Schäden entstanden sind! Oder gibt es in D eine VS die den Rab.-retter von einer anderen VS nach Kündigung übernimmt, wohl eher nicht.

Also ich würde sagen, dem TE kann nicht (mehr als bislang) geholen werden und er steht jetzt einfach dumm im Regen.

Armer TE und böse gutverdienende VS-Makler

@ HJOrtmann
meine Aussage hat sich auf die Zeilen von
Franz vom 27. Sept. 22:42 Uhr bezogen.
Zitat: Die teuersten Versicherungen hätten in meinem Fall so zurückgestuft. Wenn nicht, bitte Gegenbeispiel bzw. Rückstufungstabelle nennen.

Und zu Deiner Frage - richtig, dass nutzt Ihm jetzt nichts mehr.

Aber:
Der Makler hätte schon letztes Jahr vom Schaden (von dem Franz nicht wusste) Meldung bekommen und wäre auf den Kunden zugegangen und hätte empfohlen einen Versicherer (wie z. B. die ja auch von Franz entdeckte AXA) zu wählen, der auch bei dieser SF nur gering zurückstuft, für den Fall, dass auch in 2012 ein Schaden passiert.
Ob Franz dem gefolgt wäre ist mehr als ungewiss, den das hätte womöglich in dem Moment mehr gekostet.
Möglicherweise gehört er ja auch zu den Kunden, die wissen, dass Sie keinen Schaden haben werden - solche gibt es ja auch.

@Franz
Ich wollte Dich nicht abwerten, finde aber nicht, dass Du Argumente gebracht hast ausser - ein Makler kostet Geld - wieviel er kostet habe ich Dir anhand der Provisionen, die einige Versicherer zahlen genannt und finde, dass ich dadurch dieses eine Argument entkräftet habe.

Zitat (Franz): Da hier scheinbar Makler sind, was könnt ihr denn tun, außer mit rechtlichem Halbwissen die Versicherung zu kontaktieren, wie ich es auch direkt machen kann?

Antwort: Oft hat der Makler mehr Wissen als der Sachbearbeiter, in jedem Fall aber als die Person, die Dir im Call-Center Auskunft gibt.

Zitat (Franz): Hat jemand die gesuchte Wunderversicherung, die auch diese zwei Schäden hätte durchgehen lassen?

Antwort: ja, die gibt es, habe ich ja schon geschrieben. Die würdest Du ja aber sicher nicht gewählt haben, weil die wahrscheinlich aus Deinem Preisraster gefallen wäre.
Aber wenn Du einen Makler gezielt danach fragst, sollte er Dir einen Versicherer anbieten können, der dieses bietet.

Übrigens, auch ich rate eher von diesen Rabattretterklauseln ab, da man einen ziemlich heftigen Aufschlag bezahlt und an sich die Kundenbindung der Gesellschaft bezahlt - bis diese einen nicht mehr will.

Und ja, ein Makler hat Möglichkeiten einen Rabattschutz auch bei einem anderen Versicherer "mitzunehmen" das geht jedoch im Einzelfall und muss mit dem Versicherer extra vorab abgeklärt werden.

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Ich muss mich zunächst mal für eine Ausdrucksweise entschuldigen. Ich habe eben persönlich nur schlechte Erfahrungen mit Maklern jeglicher Art gemacht und es hat auch lange gedauert bis ich mal einen guten Juristen gefunden hatte (oder suche ich noch?).

Der Beruf hat sicherlich seine Berichtigung, jedoch gibt es an meinem Wohnort eben kaum fähige Leute. Die meisten sind maximal auf meinem Kenntnisstand jetzt.

Zum eigentlichen Thema, vielleicht hat ja sogar ein Makler einen Tipp dazu:

Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit den Schaden aus 2011 für 1400 Euro zurückzukaufen, sodass die Sparkasse bei einem Wechsel jetzt die SF 26 + 1 Haftpflichtschaden weitergeben müsste. Es hätte dann noch keine Sondereinstufung gegriffen.

Macht es jetzt Sinn das zu machen und dann zu einem guten Versicherer zu wechseln? Gibt es einen, der einen Rabattretter nicht als Sondereinstufung wertet (oder nur ein paar Jahre)?

Ansonsten würde mich die Sparkasse jetzt auf SF 10 zurückstufen, wo ich glaube ich um die 40% zahlen würde. Nach meiner Überschlagung würde sich der Rückkauf des Schadens praktisch nicht lohnen, es sei denn man kann die hohe SF Klasse ohne Versicherungsbindung erhalten.

Also kurz die Möglichkeiten, die ich sehe:

nichts zurückkaufen: Ab 2013 SF 10 und Bindung an Sparkasssenversicherung
2011 Schaden zurückkaufen: 1400 Euro Kosten, Ab 2013 SF 24 bei Sparkasse, ebenfalls gebunden an diese
2011 Schaden kaufen und wechsel: 1400 Euro Kosten, Bindung an neue (bessere?) Versicherung evntl. ohne Bindung möglich?

Sollte die von Dir genannte Beitragshöhe von 150 Euro im Jahr die tatsächliche sein, so rechnet sich ein Rückkauf aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.
Ganz sicher kann dass keiner sagen, denn man weiß ja nicht, was noch kommt. (weitere Schäden).

Was ich nicht nachvollziehen kann, wiese meinst Du bei SF 10 bei der Sparkasse gebunden zu sein? Um sicher zu gehen solltest Du einfach mal Fragen, was die Versicherung bei einem Versichererwechsel bestätigen würde.
Mit dieser Auskunft kannst Du dann beim Versicherer Deiner Wahl in die Rückstufungtabelle schauen und sehen was dieser (z. B. mit SF 22 + 1 Haftpflichtschaden) macht.

Beispiel eines gültigen Tarifes, eines Versicherers, den Makler hin und wieder verwenden:
vorhandene SF Klasse, Rückstufung bei 1, 2, 3, mehr Schäden.
SF 25 SF 23 SF 10 SF 2 M
SF 24 SF 18 SF 5 SF 2 M
SF 23 SF 18 SF 5 SF 2 M
SF 22 SF 18 SF 5 SF 2 M
SF 21 SF 18 SF 5 SF 2 M
SF 20 SF 18 SF 5 SF 2 M
SF 19 SF 12 SF 5 SF 2 M
SF 18 SF 10 SF 4 SF 1 M

liest sich so: Vorversicherer bestätigt SF 22 + 1 Schaden -> Rückstufung auf SF 18
Vorversicherer bestätigt SF 22 + 2 Schäden -> Rückstufung auf SF 5

Übrigens hat dies jetzt nichts mit den gekauften Rabattrettern zu tun!

Tach,

ich wusste gar nicht, dass man Rabattretter kaufen kann. Ich bin seit Jahrzehnten der Meinung, dass die ab SF 25 "serienmäßig" sind oder, wie hier auch schon gelesen habe, waren.

Rabattschutz kann ich (i.d.R. ab SF 4) kaufen, das weiß ich. Kann mich mal bitte jemand aufklären?

Vielen Dank,
remarque

Nicht selten ist der Rabattretter an bessere Tarife gebunden, man "erkauft" sich somit den Rabattretter als Teil eines Zusatzpakets.

Das Problem ist ja der Vorschaden in 2011.

D.h. ich bin aktuell nur dank Rabattretter auf SF 22. Ich könnte den 2011 Schaden für 1400 zurückkaufen.

Daher würde ich durch den jetzigen 2012 Schaden von SF22 in SF 10 rutschen UND bin an die Sparkasse gebunden, denn ich habe aktuell die SF 22 nur durch Sondereinstufung. Normal hätten die mich ja auf SF 11 gestuft damals, was die auch weitergeben würden.

D.h. Fremdversicherer wäre jetzt: SF 11 + 1 Schaden = SF 4 oä

Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit den alten Schaden zu kaufen und dann mit SF 26 + 1 Schaden aus 2012 zu wechseln. Nur gibt es einen Versicherer, der hier ohne Bindung nicht so stark zurückstuft, dass es sich lohnen würde für die 1400 Euro?

@ Stoppelfreund

Welche Versicherung bietet diese Tabelle? Ist die Abstufung von 25 auf 22 durch Rabattretter oder regulär? Der Rabattretter ist ja meines Wissens nach IMMER eine Sondereinstufung und wird bei einem Wechsel nicht weitergegeben.

Danke,

also gibts sowas nicht in z.B. Basis- , Eco-, usw. Tarifen sondern nur in Komfort, Premium usw., richtig?

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711


Danke,

also gibts sowas nicht in z.B. Basis- , Eco-, usw. Tarifen sondern nur in Komfort, Premium usw., richtig?

Richtig (für Rabattretter), soweit ich weiß, kann der Rabattschutz auch bei Basis- Tarifen für +15% Mehrbeitrag gebucht werden, wohl aber nicht bei allen Gesellschaften.

Soweit ich es verstanden habe gab es einen Schaden in 2011 und einen Schaden in 2012.
Dies würde dann folgendes Bedeuten.
Dein Versicherer Sparkasse hat Dich für 2012 wie folgt zurückgestuft:
SF 26 -> SF 22 gemäß Rückstufungstabelle.
Dein künftiger Versicherer stuft Dich mit der Angabe der Sparkasse (welche lautet 2012 - SF 22 + 1 Schaden) gemäß seiner Tabelle wie folgt zurück
SF 22 -> SF 18 gemäß Rückstufungstabelle.

Wie die Sparkasse zurückgestuft hätte interessiert in diesem Fall nicht.

Mit Rabattschutz hat das nichts zu tun, weil es eine ganz normale Rückstufung ist.
Den Rabattschutz könnte man dort wie bei fast allen Versicherern gegen Aufschlag kaufen.

Mein Makler sagt mir sowas übrigens aus dem Kopf welcher Versicherer das so handhabt.

Nein, das war keine normale Rückstufung durch die Sparkasse.

Die Sparkasse hat 26 + 1 Schaden aus 2011 bekommen und hat mich durch den Rabattretter (wusste gar nich, dass der Vertrag das hat) "nur" auf SF 22 zurückgestuft.

Hätte ich den Rabattretter nicht, wäre normalerweise eine Rückstufung von 26 auf 11 erfolgt.
Diesmal greift jedoch der Rabattretter nicht mehr (da unter SF 25) und ich würde von 22 auf 10 kommen.

Würde ich jetzt wechseln, würde diese Sondereinstufung nicht mitgegeben werden. Es hieße also: SF 11 (statt 22 durch Rabattretter) + 1 Schaden aus 2012.

Ich könnte aber den 2011 Schaden zurückkaufen für 1400 Euro und hätte dann wieder meine alte SF 26 bzw. sogar 27 ohne Sondereinstufung durch Rabattretter. Ich könnte also mit den SF 27 beliebig wechseln und würde nach neuem Anbieter rückgestuft.

Nur lohnt sich das für 1400 Euro oder sollte ich jetzt lieber die SF 10 und Sparkassenbindung aktzeptieren?

Zitat:

Würde ich jetzt wechseln, würde diese Sondereinstufung nicht mitgegeben werden. Es hieße also: SF 11 (statt 22 durch Rabattretter) + 1 Schaden aus 2012.

Bei meiner Versicherung kommst du nach SF11 auf SF4 bei einem weiteren Schaden.

Zitat:

Nur lohnt sich das für 1400 Euro oder sollte ich jetzt lieber die SF 10 und Sparkassenbindung aktzeptieren?

Kannst du dir eigentlich selber ausrechnen.

In deinen Versicherungsunterlagen müsste eine Tabelle sein mit den Prozenten und dann einfach dein Beitrag durch die Prozente teilen die du jetzt hast und dann mal die Prozente die du dann bekommst und hier das ganze für 16Jahre bzw. für 22Jahre berechnen. Ich denke du wirst auf mehr als nur 1400 Euro kommen, nur halt nicht so viel auf einmal.

@franz
Ich hab mir mal die Bedingungen der Sparkasse seit 2008 angesehen, laut Tabelle stufen die tätsächlich stärker zurück (dies wird dann gemäß I.8.2. auch weitergemeldet.
Nur Aufgrund I.3.6 unterbleibt diese Rückstufung solange Du bei der Sparkassen Versicherung bleibst.

Ich würde trotzdem mal bezüglich des Schadens 2011 gemäß:
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen
bilden müssen.

bei der Sparkassenversicherung nachfragen, da Du ja,(wie Du schriebst) keinen Schaden gemeldet hast und mich auf den Standpunkt stellen, dass hier keine Belastung zu erfolgen hat. Dann würde ich mal sehen, wie die Reaktion ist.

Teile doch bitte mal mit welche Vertragsbedingungen gelten.

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