SF M umgehen?
Kurze Frage...
Man nehme an, man hatte einige Unfälle und wird schließlich auf SF M gestuft.
Man Meldet den Wagen ab und kündigt die Versicherung.
Nun hat man ein neues Auto, geht zu einer anderen Versicherung und behauptet einfach es sei der Erstvertrag und man fängt durch die Führerscheinregelung mit SF 1/2 an. Da es kein Zentralregister für SF Klassen gibt, sondern diese immer durch die eigenen Angaben vom Vorversicherer eingeholt werden, dürfte das doch möglich sein oder?
So spart man sich die teure SF M...
Oder liege ich falsch?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Warum müssen eigentlich immer solche schwachsinnigen Beiträge sein? 😕
Bei einem neuen Fahrzeug gibt es keinen Vorvertrag.
Was soll diese schwachsinnige Aussage???
Wenn ein neues Fahrzeug keinen Vorvertrag hätte, könntest du z.Bsp. SF 20 auch nicht mitnehmen?!
Es wird gefragt ob ein Schadenfreiheitsrabatt bei irgend einer Gesellschaft besteht und hatte man Schäden. Beantwortet man die Frage mit nein und hat einen SFR zum Beispiel Klasse "M" ist es eine Falschangabe. Eine Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Wie gesagt es gibt eine Bonus-Malus-Datei und dort werden alle Verträge die mit SF "S" und SF "M" enden gemeldet.
Zitat:
Nein, Du liegst nicht falsch.
Es ist ein völlig normaler Vorgang und nichts anrüchiges!
Es besteht die Möglichkeit, dass man durchkommt, denn nicht alle Versicherer fragen bei der Datei nach, aber es ist immer noch mindestens eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wenn nicht gar Betrug. Und es wird auch nicht besser, wenn es viele versuchen. 🙂
18 Antworten
Zitat:
@vorlautboy schrieb am 5. August 2017 um 19:41:37 Uhr:
Das denke ich mittlerweile auch. Hätte ja sein können, dass ein Versicherungsvertreter hier mitliest.
Einen ähnlichen Fall habe ich leider nicht gefunden.
was ist denn unklar geblieben?
phaeti, was hältst Du von der Variante M für eine 125'ger und dann einen weiteren Erstvertrag mit 1/2? Sollte doch sauber durchgehen.
ja sollte gehen. aber nicht jeder holt sich ein extra fahrzeug um dort ein SF zu parken. :-) Auch wenn man da vergleichsweise günstig herankommt.
Auch sollte man die FS-Reform aus Jan / 2013 bzgl. Kräder (3.EG-Richtlinie zu Führerscheinklassen) im Auge behalten. Seinerzeit ist die Beschränkung für die Höchstgeschwindigkeit für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller für Fahrer unter 18 weggefallen.
Dies hatte drei Folgen:
WKZ - Konsolidierung:
016 Leichtkraftroller, Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h,
018 Leichtkraftroller,
wurden zu
014 Leichtkraftroller 50-125 ccm
026 Leichtkrafträder, Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h
028 Leichtkrafträder,
wurden zu
024 Leichtkrafträder 50-125 ccm
In Folge der Konsolidierung kann nicht mehr über die WKZ unterschieden werden, wer das KRAD führt. Somit fiel die alte Regel für Leichtkrafträder weg, dass die WKZ mit der "6" (-->(1)6 Jahre) an Ende teuer wird.
Es wurde das Fahreralter als Tarifmerkmale für die kleinen Kräder eingeführt.
Bei jungen TE ist der Tipp daher mit Vorsicht zu genießen.
Für so ein Roller kann dann auch schnell 500€ auf der Rechnung stehen.
Danke, das war doch glatt an mir vorbeigerauscht. 🙂