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SF Klassen 2 Verträge eine Versicherung

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 18:10

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar…

Nach dem Tot meiner Großtante habe ich vor rund 10 Jahren die SF Klasse auf meine Mutter übertragen lassen ( HUK24). Ich selbst war Halter des versicherten Fahrzeugs und die Versicherung lief über meine Mutter.

Die SF Klasse wurde auf meine Mutter übertragen, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht lange genug im Besitz meines Führerscheins war, und somit ein Großteil der SF Klasse verfallen wäre.

Nach dem Verkauf meines Autos vor 1,5 Jahren ruht der Vertrag nun.

Meine Mutter hat die SF Klasse nun im letzten Jahr von meinem verstorbenen Vater übernommen und ihr Auto darüber versichert ( Verti ).

Ihre KFZ Versicherung hat die Preise nun deutlich erhöht und Sie würde gerne ebenfalls zur HUK24 wechseln.

Kann es hier zu Problemen kommen wenn ich im nächsten Jahr wieder ein Fahrzeug über den derzeit ruhenden Vertrag über meine Mutter versichere ?

Ich hoffe das ganze ist verständlich ??

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15 Antworten

Deine Mutter hat also zwei Versicherungsverträge.

Einen der derzeit ruht und einen den sie aktiv benutzt.

Den ruhenden Vertrag kann sie wieder benutzen, um einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen.

Ob der SF-Rabatt in alter Höhe wieder auflebt, hängt von der Versicherung ab.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:25:27 Uhr:

Ob der SF-Rabatt in alter Höhe wieder auflebt, hängt von der Versicherung ab.

Glaube ich nicht.

Ich kenne keinen Versicherer am Markt, der SF nach 1,5 Jahren verfallen lässt.

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 18:44

Der Vertrag hat innerhalb der letzten 10 Jahre schon öfters geruht ohne das die SF Klassen verfallen sind.

Ich mache mir nur Gedanken, da nun beide Verträge ( mit den übernommenen SF Klassen ) bei einer Versicherung liegen. Und beide auf den Namen meiner Mutter laufen.

Im Optimalfall wird es einfach nur als 1. Wagen und 2. Wagen gesehen.

Möchte nur vermeiden, dass aus welchem Grund auch immer, die SF Klassen aus dem 2. Vertrag verfallen.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:39:10 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:25:27 Uhr:

Ob der SF-Rabatt in alter Höhe wieder auflebt, hängt von der Versicherung ab.

Glaube ich nicht.

Ich kenne keinen Versicherer am Markt, der SF nach 1,5 Jahren verfallen lässt.

Das habe ich auch nicht geschrieben.

Es gibt aber Versicherungen, die den SF-Rabatt sukzessive abbauen.

Zitat:

@Ibizaracer6k schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:44:18 Uhr:

Der Vertrag hat innerhalb der letzten 10 Jahre schon öfters geruht ohne das die SF Klassen verfallen sind.

Ich mache mir nur Gedanken, da nun beide Verträge ( mit den übernommenen SF Klassen ) bei einer Versicherung liegen. Und beide auf den Namen meiner Mutter laufen.

Im Optimalfall wird es einfach nur als 1. Wagen und 2. Wagen gesehen.

Möchte nur vermeiden, dass aus welchem Grund auch immer, die SF Klassen aus dem 2. Vertrag verfallen.

Deine Mutter kann beliebig viele Verträge haben, egal ob bei derselben Versicherung oder bei verschiedenen Versicherungen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:48:09 Uhr:

Das habe ich auch nicht geschrieben.

Es gibt aber Versicherungen, die den SF-Rabatt sukzessive abbauen.

Hast du da mal ein Beispiel dafür?

Kann ich konkret nicht, da mußt du selbst mal googeln, aber der GDV beschreibt das mögliche Szenario:

https://www.gdv.de/.../...fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Oktober 2022 um 20:48:09 Uhr:

Es gibt aber Versicherungen, die den SF-Rabatt sukzessive abbauen.

Wo genau soll das in den Muster AKBs stehen? :confused:

I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?

Im Jahr der Übernahme

I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkenn- zeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:

a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen wir beim Schadenverlauf für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.

d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht.

Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen.

Ah jetzt. Ich bin echt blind.

Hab das sogar überfolgen, aber nicht gesehen.

Weiß jemand, ob das ein Versicherer in der Praxis auch tatsächlich so anwendet?

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 6. Oktober 2022 um 22:25:49 Uhr:

Ah jetzt. Ich bin echt blind.

Hab das sogar überfolgen, aber nicht gesehen.

Weiß jemand, ob das ein Versicherer in der Praxis auch tatsächlich so anwendet?

Ja

Bei der HUK bleibt der SF bei einem erloschenen Vertrag 10 Jahre erhalten.

D.h. wenn da vor 1,5 Jahren SF20 drauf war, sind da z.B. im Jahr 2027 immernoch SF20 drauf.

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. Oktober 2022 um 22:46:28 Uhr:

Ja

Welche Versicherungen machen das denn?

Wer soll alle Versicherungsbedingungen kennen.

Wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt, sollte man sich die AKB gründlich durchlesen, zumindest aber die wesentlichen Punkte.

Ansonsten kann jeder per Google das selbst erforschen, wenn er Lust und Zeit dafür hat.

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