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Seuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

Volvo
Themenstarteram 17. März 2006 um 18:23

Wir hatten das thema schon mal kurz, nun ist es also beschlossen. Der Bundesrat muss noch darüber beraten.

"Die mit dem „Gesetz zur Eindämmung mißbräuchlicher Steuergestaltungen“ geplante Verschärfung des Dienstwagen- Steuerprivilegs war vor allem in der Wirtschaft auf Widerstand gestoßen. Selbstständige müssen nachweisen, daß sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, um auch künftig in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Die Maßnahme soll unbürokratisch umgesetzt werden."

(welt.de)

Ich bin etwas verunsichert was unter "unbürokratisch" zu verstehen ist - ein vereidigter Steuerprüfer auf dem Beifahrersitz? Im Gespräch war ja mal ein Fahrtenbuch für einige Monate/jahr

Tja, damit muss mein V70 vermutlich Privatwagen werden und es wird mich den einen oder anderen tausender/Jahr kosten.

Sonst noch Betroffene?

Rapace

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41 Antworten

Leute ist ja alles nur Spekulation. Wartet doch erstmal ab, welche Umsetzungsvorschriften kommen. Es gab ja schon im Dezember letzten Jahres ein Vorschaltgesetz, aus diesem Grund muss man eigentlich schon seit Januar ein Fahrtenbuch führen. Das dieses Gesetz erst jetzt beschlossen wird oder wurde hilft da nicht viel.

Unbürokratisch wird die Sache mit Sicherheit nicht, da ein Fahrtenbuch schon bestimmte formelle Voraussetzungen zu erfüllen hat.

Eines steht allerdings fest es wird neue Arbeitsplätze im Finanzamt schaffen, damit endlich die Selbständigen besser kontrolliert werden können.

In welchem Land leben wir eigentlich

Themenstarteram 20. März 2006 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von volvistie

Leute ist ja alles nur Spekulation. Wartet doch erstmal ab, welche Umsetzungsvorschriften kommen. Es gab ja schon im Dezember letzten Jahres ein Vorschaltgesetz, aus diesem Grund muss man eigentlich schon seit Januar ein Fahrtenbuch führen. Das dieses Gesetz erst jetzt beschlossen wird oder wurde hilft da nicht viel.

Das stimmt nicht. Das Gesetz gilt erst am Tag nach der Verkündung und damit gilt auch die Änderung bzgl gewillkürtem Betriebsvermögen (was für ein Ausdruck) erst dann. Ein Fahrtenbuch seit Januar mag dem einen oder anderen helfen, aber brauchen tut man es nun wohl nicht. Was die einzelnen Finanzämter dann ab jetzt verlangen bleibt abzuwartem.

Rapace

am 20. März 2006 um 9:28

Hat es da wirklich ein Vorschaltgesetz 12/2006 gegeben?

 

Mein Finazamt hat sich bezüglich meiner Anfarge bis dato noch nicht gemeldet. Komisch :D

Ich war auch schon etwas in Panik, und überlegte bereits, ob ich meine Frau dazu bewegen soll, für Ihren Geschäftswagen (naturlich Volvo V50) ein Fahrtenbuch zu führen, würde ohnehin Geld bringen, da 90 % Geschäftsnutzung.

Laut Aussage unseres Steuerberater würde es aber ausrecihen, die vielen geschäftlichen Fahrten durch Terminkalender-Einträge o.ä. zu belegen.

Auf diversen Internetseiten habe ich aber auch schon anderes gelesen. Da es laut diesem Thread noch keine eindeutigen Regelungen gibt, vertraue ich mal meinem St.-Berater.

Gruß

R.

am 20. März 2006 um 10:10

Eine Möglichkeit für Selbständige ist gegebenenfalls auch der Nachweis abgerechneter Kilometer über die Rechnungslegung, so diese den Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Nachweis einer betrieblichen Nutzung über 50% bedingt nicht unbedingt ein Fahrtenbuch, allerdings ist dies der sicherste Weg. Zumindest sollten jeden Tag die betrieblich abgerittenen Kilometer notiert werden, besser als garnichts.

Grundsätzlich will man ja mit diesem Gesetz den betrieblichen Ansatz privat veranlasster Kosten verhindern. Man dachte dort wohl z.B. an das gern angeführte Beispiel des Zahnarztes, der keine Hausbesuche fährt und mit einem Auto der Luxusklasse, welches überwiegend privat genutzt wird, seine Steuerlast senkt. Inwieweit diese Fallgestaltung mit der Realität korreliert, sei dahingestellt. Sicherlich gibt es den einen oder anderen Fall, wo es zu (bisher gewollten) missbräuchlichen Steuergestaltungen kommt. Allerdings schreit dieser ganze Sachverhalt ja nach höchstrichterlicher Klärung und irgendwie meine ich, dass man seine Steuerbescheide in dieser Hinsicht offenhalten sollte. Irgendjemand klagt immer.

In jeder Gesetztesänderung liegt ja irgendwo auch eine Chance. Diese Regelung mit den 50% bedeutet ja nicht, dass das gewillkürte Betriebsvermögen abgeschafft wird. Die Neuregelung ist doch wohl so, dass die pauschale 1%-Besteuerung nur bei einem glaubhaften Anteil betrieblicher Nutzung >50% greift. Heisst doch im Umkehrschluss, dass ich bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50% jetzt wieder schätzen kann. Ich könnte mir so einige Konstellationen vorstellen (z.B. abgeschriebene Fahrzeuge, wo in der Vergangenheit ja auch öfter die Kostendeckelung zum Tragen kam und so keinerlei Kfz-Kosten noch gewinnwirksam blieben und/oder auch Fahrzeuge mit eher geringer jährlicher Laufleistung und entsprechend niedrigen Kosten), wo dieses Schätzen zu einer günstigeren Besteuerung führt.

@drahkke

Die Gründung einer GmbH hat hohe administrative Aufwendungen zur Folge und ist daher insbesondere für Freiberufler meist keine Alternative bzw. teilweise mit der Berufsausübung nicht vereinbar (z.B. Insolvenzverwalter, die werden nur bestellt, wenn sie vollumfänglich haften (GbR / EU)). Ich kenne einige Fälle, in denen die Auftragsvergabe auch von einer vollumfänglichen persönlichen Haftung des Unternehmers abhängi gemacht wird.

meint der paff

Themenstarteram 20. März 2006 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von paff

In jeder Gesetztesänderung liegt ja irgendwo auch eine Chance. Diese Regelung mit den 50% bedeutet ja nicht, dass das gewillkürte Betriebsvermögen abgeschafft wird. Die Neuregelung ist doch wohl so, dass die pauschale 1%-Besteuerung nur bei einem glaubhaften Anteil betrieblicher Nutzung >50% greift.

Vor rund 2 Jahren gab es ein urteil, dass auch ein PKW, der nur zu 10% genutzt wird ein firmenwagen sein kann, eben gewillkürtes Betriebsvermögne. Diese Änderung ist nun eine Reaktion darauf, da der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass Firmenwagen zu mind 30% betrieblich genutzt werden.

Anders gesagt, man darf die 1% Regel nur anwenden, wenn die Abrechnung pro Kilometer für den Steuerzahler günstiger wäre.

Eine Abrechnung pro km wäre für mich günstiger, aber abgesehen vom Aufwand ist es mir auch zu riskant. Wer weiss, was da nachträglich alles gekippt werden kann.

Hat jemand eine Liste, einen Katalog, wie Fahrten im Fahrtenbuch zu werten sind? ZB welcher Umweg ist noch erlaubt etc.

Rapace

am 20. März 2006 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von rapace

Anders gesagt, man darf die 1% Regel nur anwenden, wenn die Abrechnung pro Kilometer für den Steuerzahler günstiger wäre.

Sorry, mir ist da zuviel Spekulation in dem Thread, siehe auch obige Aussage. Wir alle sollten auf brauchbare und belegbare Informationen warten. Alles andere ist "Hörensagen"...

Ich ändere erst einmal nichts und rechne 1% weiterhin ab. Das Finanzamt ist angefragt.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Sorry, mir ist da zuviel Spekulation in dem Thread, siehe auch obige Aussage. Wir alle sollten auf brauchbare und belegbare Informationen warten. Alles andere ist "Hörensagen"...

Ich ändere erst einmal nichts und rechne 1% weiterhin ab. Das Finanzamt ist angefragt.

Sag das einmal dem FA und den gesetzgebenden Personen darüber!

Fakt ist: Mit Verabschiedung des Vorschaltgesetzes am 28.12.2005 und Verabschiedung des eigentlichen Gesetzes in 2006 (egal wann) kann ich als Steuerpflichtiger auch RÜCKWIRKEND ab 1.1.2006 dazu verpflichtet werden den Nachweis zu führen. So ist es theoretisch möglich, nach Aussge meines Steuer:). Was dann gemacht wird entscheiden die Behörden...

Klar ist doch, dass das Fahrtenbuch die gerechteste Lösung ist, vorausgesetzt natürlich es wird richtig geführt. Die 1% Regelung sollte der Willkür der einfachen prozentualen Schätzung des Privatanteils einhalt gebieten. Jetzt soll es noch ehrlicher werden. Obwohl die 1% Regelung für mich teurer ist, als das Fahrtenbuch habe ich mir die Bürokratielosigkeit damit erkauft. Jetzt zwingt man mich Steuern zu sparen, dafür muß ich mehr schreiben.

Am meisten wurmt mich, dass es keine einheitliche Linie gibt. Heute mal so und morgen so und das ganze dann noch rückwirkend. Und schlimmer noch, man wird noch nicht einmal informiert. Ich kann doch auch nicht zu meinen Kunden gehen und hinterher ohne vorherige Ankündigung 20% mehr berchnen. Das funktioniert dann nur einmal.

Gruß Karsten, plädiert für verständliche Steuergesetze

am 20. März 2006 um 12:21

So, alle mal lachen: Gerade Rückruf von meinem FA (auf mein Fax). Sie wissen von gar nichts (O-Ton) und es bleibt für mich bei der 1% - Regelung. :D

i love it :D

Zitat:

Original geschrieben von febrika3

Gruß Karsten, plädiert für verständliche Steuergesetze

... womit Du sicherlich der Einzigste in D sein wirst ... :D

Zitat:

Original geschrieben von stelo

So, alle mal lachen: Gerade Rückruf von meinem FA (auf mein Fax). Sie wissen von gar nichts (O-Ton) und es bleibt für mich bei der 1% - Regelung. :D

Na ja im Moment wissen die vom Finanzamt noch nichts, das Gesetzt hat ja auch noch nicht alle Formalitäten durchlaufen. Selbst wenn dann dies so ist, wird es mindestens noch einige Monate dauern bis Umsetzungsvorschriften da sind. Erst dann erhält man vielleicht beim Finanzamt Auskunft. Wir leben schon in einem tollen Land und unsere Bürokratie ist eben unschlagbar.

Zitat:

Original geschrieben von rapace

Tja, darum nennt man das jetzt auch Steuerprivileg. Sogar die meisten zeitungen haben das übernommen. Ich denke, dass das nach hinten losgehen wird. Viele haben eh 2 autos und dann wird schon aus frust das entsprechend geschrieben. VOm riesiegen verwaltungsaufwand mal ganz abgesehen (den niemand berechnen wird)

Aber mal sehen, vielleiocht klagt ja noch einer wegen ungleichbehandlung. Schliesslich sind die meisten Firmenwagen je nur ein Gehaltsbestandteil und werden zu 0,0% für Firmenzwecke benutzt.

Rapace - der heute mittag noch schnell eine Privatfahrt mit seinem Fimrenwagen macht

Und wenn man nach den Buchstaben des Gesetzes geht, ist die Privatnutzung von Firmenwagen durch AN ein geldwerter Vorteil, der genau so besteuert wird, wie die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen. Wo ist da die Ungelichbehandlung?

Gruß

DeWeDo - weder so noch so betroffen

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo

Und wenn man nach den Buchstaben des Gesetzes geht, ist die Privatnutzung von Firmenwagen durch AN ein geldwerter Vorteil, der genau so besteuert wird, wie die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen. Wo ist da die Ungelichbehandlung?

Der AN muss keinen Geschäftsanteil nachweisen, der Unternehmer schon!

 

Lieb Rguß

Martin

Themenstarteram 20. März 2006 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo

Und wenn man nach den Buchstaben des Gesetzes geht, ist die Privatnutzung von Firmenwagen durch AN ein geldwerter Vorteil, der genau so besteuert wird, wie die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen. Wo ist da die Ungelichbehandlung?

Wenn ein Chef seinem Angestellten einen Firmenwagen zur VErfügung stellt, kann der Angestellte immer nach der 1% Regel abrechnen, auch wenn er das Fahrzeug nie oder fast nie im Firmenauftrag benutzt

Ein Selbstständiger, sofern nicht im bauhauptgewerbe etc, kann das nicht. Die 1% Regel kann er nunr noch wenn er das fahrzeug zu mind 50% beruflich nutzt. Da man dies nun nachweisen muss zwingt man die selbstständigen in diesen Verwaltungsoverhead, bei dem nebenbei für den Staat noch wunderschön dokumentiert wird wo man was genau macht.

Fahrtenbücher sind relativ leicht auszuhebeln (wenn man will), es besteht also auch die gefahr, dass das FA das fahrtenbuch nicht anerkennt. Das trifft dann Vielfahrer deutlich.

Es geht also nicht um die Höhe des zu versteuernden Einkommens, sondern um verwaltungsaufwand und sicherheit.

 

Die FA wissen natürlich offiziell noch nichts, da noch nicht endgültig beraten. Im GEsetzentwurf stand nun allerdings, dass es erst am Tag nach der Verkündung gelten soll. Ob das Vorschaltgesetz trotzdem gilt? Keine Ahnung. BEsser ich leg für dieses jahr mal 10T Euro zurück, falls das FA alles als Privat wertet :(

Rapace

Aha! Wie gesagt: ich bin weder betroffen, noch Steuerfachmann. Hatte nur mal so was gehört.

Gruß

DeWeDo - Privat-Kfz-für-Dienstfahrten-Benutzer

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