Servo defekt und Öl läuft
Hallo Zusammen,
Ich brauch euren Rat. Nachdem ich heute 200 km gefahren bin,das Auto abgestellt habe und nach 10 Minuten wieder los fahren wollte ging die Servo nicht mehr. Unter dem Auto hat sich eine Riesen Lache gebildet. Es scheint wohl etwas undicht zu sein. Binunter das Auto geklettert und habe mal ein paar Fotos gemacht. Es scheint m.M. das Lenkgetriebe zu sein. Der Behälter mit dem Servoöl ist noch zu ca. 80 Prozent voll.
Problem ist das ich 200 km von Zuhause weg bin und nun nicht weiß was ich machen soll. Kann ich mit dem Auto noch weiter fahren ohne folgeschäden zu haben. Ich müsste zu 95 Prozent Autobahn fahren und würde die servo auch nicht so belasten. Ich habe einen vectra b 1.8 bj 2001 mit Z18xe motor. Kann ich nach hause fahren, früher sind die Autos ja auch ohne servo gefahren und mein erstes Auto hatte ja auch keine servo? Den Sicherheitsaspekt lassen wir jetzt außen
Gruß marcel
Beste Antwort im Thema
Der TE hat am vergangenen Freitag, den 5. Juni 2015 gleichzeitig in einem anderen Forum erklärt bekommen, daß er aus folgenden beiden Gründen nicht mehr mit seinem Vectra B fahren sollte:
1. wegen der Umweltverschmutzung, Gefahr für Motorradfahrer ;-)
2. wenn die Servopumpe durch den Keilrippenriemen nicht mehr angetrieben wird verschleißt sie, weil ohne Öl.
Ich weiß jetzt leider nicht, ob der TE hier eine Freigabe erreichen will, daß ihm jemand einen Persilschein ausstellt. Nichts wäscht weißer als Persil! 🙂
57 Antworten
ja Roman ... du hast wie immer recht und alle anderen sind Idioten...
Nein, das behauptet niemand. Deshalb begründe ich meine Ansichten ja auch nachvollziehbar für jeden Interessierten und behaupte nicht nur.
Aber ich habe schon mehr als eine solche Halbleiche auf dem Hof gehabt und deshalb durchaus ein paar Erfahrungen mehr damit - leider. Manchmal muß man sich mit solchen Themen auch abseits der Opel-Domäne rumschlagen... ;-)
Und nein, ich lege keinen Wert darauf, meinen Freundes- und Bekanntenkreis illegal auf die Straße zu schicken oder ihnen das Auto zu versagen, obwohl es eigentlich keinen (rechtlichen) Grund dafür gibt.
Da hol ich mir vorher Fachrat - u.a. von DEKRA und TÜV...
versöhnlichen Gruß
Roman
der niemanden für blöde hält und alles Andere als ein Gegner berechtigter Zweifel ist
dass ein Auto lenk- und bremsbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass man es uneingeschränkt im öffentlichen Strassenverkehr bewegen darf.
Wenn die werkseitig vorhandene Servounterstützung fehlt, gilt die Lenkanlage als defekt (auch wenn das Auto noch lenkbar ist), genau wie die Bremsanlage als defekt gilt, wenn einer der beiden Bremskreise ausfällt und das Auto trotzdem noch bremsbar ist.
Wenn der Mangel bekannt ist (und das wird hier vorausgesetzt), gilt das Fahren mit defekter Lenkung als grobe Fahrlässigkeit! FAKT!
Frag mal deinen TÜVer, ob er dir in diesem Fall die Plakette erteilen würde... sicherlich nicht!
Es ist sicher was anderes, wenn der Schaden unterwegs passiert oder man eine kurze Strecke zur Werkstatt fährt. Aber auch hier wird im Falle eines Unfalls von grober Fahrlässigkeit ausgegangen und deine Versicherung zahlt nicht, da man ein Auto durchaus auch so abschleppen kann, dass es nicht auf den eigenen Rädern rollen muss.
Fakt ist auch (und ich zitiere) "dass ein Fahrzeug unter allen Verkehrsbedingungen, die zum normalen Fahrbetrieb gehören, sicher zu beherrschen sein muss und die von einem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr (siehe § 30 StVZO) so gering wie möglich zu halten ist. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass zum „normalen“ Fahrbetrieb auch schlechte Wegstrecken, plötzliche Ausweichmanöver oder Gefahrenbremsungen gehören (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 6.9.1991, Az.: 1 Ss 265/91), die sich jederzeit realisieren können."
Wie willst du mit defekter Lenkung einhergehend mit stark erhöhtem Lenkkraftaufwand einem plötzlichen Hindernis ausweichen - schlimmstenfalls ein Kind auf der Strasse ??!
Also erzähl bitte nicht rum, es wäre unproblematisch oder sogar erlaubt, mit defekter Servolenkung uneingeschränkt in der Gegend rumzufahren! Das ist es nicht!
Schließe mich da Cocker (Absatz 2) voll an!
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Also ich finde es wird etwas übertrieben.
Da ich selbst abgeschleppt wurde kann ich ganz klar sagen 30km zur Werke sind völlig ok.
Ist halt kein Komfort mehr da aber so haben wir Früher generell gelenkt.
Lenkt er eben wie ein Trabant , na und.
Vom ..ich brauch meine ganze Kraft konnte ich nichts feststellen...
Daher in die Werkstatt fahren ist völlig ok.
250km fahren ist nicht OK
Nun komme ich noch mal zum diskutierten Mangel zurück. Im Mängelkatalog wird unter der Nr. 215 LENKHILFE/ZUSATZLENKUNG/LEITUNGEN/SCHLÄUCHE ausgeführt:
Funktion beeinträchtigt, Fehlermeldung über Warneinrichtung (Kontrollleuchte); EM/VU
Leitungen/Schläuche beschädigt, undicht; EM/VU
nicht scheuerfrei verlegt, verdreht; EM
Vorratsbehälter: Flüssigkeitsmenge unzureichend EM
Daraus lässt sich schließen, dass bei einem Ausfall der Lenkhilfe, das Fahrzeug als verkehrsunsicher zu bewerten wäre. Näheres regelt hier zukünftig der Mängelbaum, der mit der Novellierung des § 29 StVZO eingeführt wird. Dass das Fahrzeug noch lenkfähig bleibt, i. S. v. „ich komme noch mit langsamer Fahrt zur Werkstatt.“, ist dabei unbedeutend. Vielmehr kommt es bei der Einstufung auf den „normalen“ Betrieb des Fahrzeugs an.
Darüber hinaus gibt es den unbestimmten Rechtsbegriff der „wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“. Dieser ist immer dann gegeben, wenn ein Fahrzeug auf Grund des Vorliegens eines Mangels als „VU“ eingestuft würde. Aber auch andere Mängel, die zunächst „nur“ zur Einstufung „EM“ führen würden, können eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zur Folge haben..
Wie ihr sehen könnt, ist das Thema nicht so einfach und immer mit schwarz und weiß zu beantworten. Insofern möchte ich mich noch einmal wiederholen; wenn die Lenkhilfe ausfällt, gehört das Fahrzeug in die Werkstatt und nicht auf die Straße.
Und das per Trailer....
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 11. Juni 2015 um 20:38:20 Uhr:
Lenkt er eben wie ein Trabant , na und.
nein, lenkt er eben nicht!
auch ein Trabant ohne serienmäßige Servolenkung hat eine ganz andere, längere Lenkgetriebeübersetzung und ist sicherlich (ohne, dass ich je Trabi gefahren bin) leichter zu lenken, als ein Vectra B mit fehlender Servounterstützung.
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 11. Juni 2015 um 20:38:20 Uhr:
Daher in die Werkstatt fahren ist völlig ok.
250km fahren ist nicht OK
Und in die Werkstatt auch nur, wenn sie quasi um die Ecke ist und nicht noch 5 Ortschaften weiter...
Heh, ich sag's nochmal: Ja, ein Auto mit defekter Lenkhilfe gehört in die Werkstatt (da fallen mir mindestens 5 sinnvolle Gründe ein).
Und nein, ein Auto mit defekter Lenkhilfe muß nicht augenblicklich aus dem Verkehr gezogen werden, und es erlischt auch keine Versicherung etc. Ein Fahrzeug mit mechanischer Lenkung ist auch ohne Lenkhilfeunterstützung verkehrstauglich, sofern KEIN Öl austritt.
Der anmerkungspflichtige Mangel, der oben angeführt wird, ist nur bei der Wiedererteilung der Prüfplakette einer (ein umwelttechnischer übrigens) - im rollenden Verkehr ist es NICHT vorgeschrieben, das Auto stillzulegen. Der EM kommt u.a. dadurch zustande, daß aus einer Servolenkung die Flüssigkeit nur dann verschwinden kann, wenn ein Leck besteht (und es auch eine hydraulsiche ist;-) - es ist (nach Aussage eines, heute früh extra noch mal befragten, Prüfers der DEKRA) ein Mangel, der mit dem Ölaustritt und der Umwelt (und der daraus resultierenden Gefährdung für Trinkwasser und andere Fahrzeugführer - Thema Schlitterpartie) zu tun hat. Zum Rest habe ich mich schon mehrfach geäußert (Thema maximale Lenkkräfte...).
Bei elektrischen Servolenkungen (Honda, Fiat,...) ist das ein klein wenig anders. Dort wird explizit vorgeschrieben (oft sogar in den Bedienungshandbüchern), bei einem Defekt (Warnlampe) die Sicherung der Lenkunterstützung zu entfernen und diese dadurch gezielt abzuschalten (z.B. um ungewollte Lenkeingriffe zu verhindern). Auch bei diesen Lenkungen muß man dann deutlich emrh kurbeln als zuvor. Dort steht aber ebenfalls: "Suchen sie bei nächster Gelegenheit eine Werkstatt auf, und lassen Sie die Lenkung überprüfen." und nicht "Sofort Stehenlassen - Lebensgefahr!!!!".
Im Falle einer eintretenden erheblichen Verkehrsuntüchtigkeit (nach Eurer Vermutung) wäre das dann ja ein sehr mutiger Schritt der jeweiligen Hersteller...
Hier sind gefühlte Rechtslage und tatsächliche mal wieder weit auseinander - und beim (täglich prüfenden und genehmigenden) Fachpersonal war das wieder mal eine Frage für die "...was die Leute so alles wissen..."-Kategorie ;-)
Zeigt mir bitte einen konkreten und wasserdicht durchgezogenen Fall, wo richterlich entschieden wurde, daß ein Fahrzeug mit defekter (und öldichter!) Lenkhilfe als verehrsunsicher gilt und unmittelbar stillzusetzen ist!
Gruß
Roman
PS: Letztlich können wir hier noch stundenlang persönliche Sichtweisen und Erfahrungen austauschen...nur Fat bleibt Fakt: Das Auto gehört in eine Werkstatt, damit Umwelt und Lebensqualität geschont werden... Da bin ich keiner anderen Meinung als Ihr. ;-) Insofern melde ich mich aus diesem Thread mal ab.
EOT
Zitat:
@RomanL schrieb am 12. Juni 2015 um 11:23:08 Uhr:
........
Zeigt mir bitte einen konkreten und wasserdicht durchgezogenen Fall, wo richterlich entschieden wurde, daß ein Fahrzeug mit defekter (und öldichter!) Lenkhilfe als verehrsunsicher gilt und unmittelbar stillzusetzen ist!
......
Soweit mit allem einverstanden. Nur eins verstehe ich nicht:
Wie kann ein Lenkgetriebe öldicht und trotzdem defekt sein?
Totschlag-Kriterium ist nicht die technische Seite, sondern die mangelnde Beherrschbarkeit des Autos in Situationen, in denen ein Auto beherrschbar sein MUSS.
Aber mir wird das jetzt zu blöd, ich bin hier raus.
Ich distanziere mich auf jeden Fall von der Kern-Aussage Romans, eine Servolenkung ohne Servounterstützung (also eine defekte Servolenkung) wäre für die uneingeschränkte Nutzung des Kfz im öffentlichen Strassenverkehr unbedenklich.
Solche Aussagen haben hier imho nichts zu suchen!
Zitat:
@cocker schrieb am 12. Juni 2015 um 06:37:25 Uhr:
nein, lenkt er eben nicht!
auch ein Trabant ohne serienmäßige Servolenkung hat eine ganz andere, längere Lenkgetriebeübersetzung und ist sicherlich (ohne, dass ich je Trabi gefahren bin) leichter zu lenken, als ein Vectra B mit fehlender Servounterstützung.
Na wenn du wüsstest 🙂
Fahr mal einen dann bitte neu kommentieren.
Bitte auch gleich den 2,8tonner LO.
Nach 2 Wochen hast du dann Muckis in den Armen
zum Vergleich
Trabant 601 -> 1:18,2 Lenkradumdrehungen 2,5
Trabant 1.1 -> 1:16,5 Lenkradumdrehungen 2,5
Vectra -> Übersetzungen 1:16 und eine 1:18,3 Lenkradumdrehungen 2,5
Wo bitte ist nun der Unterschied? die 0,1 hintern Komma 😁
Werdet mal so langsam fertig.
Es wurde alles gesagt und ihr kommt doch
so ziemlich auf das selbe.
Nur fängt ihr immer wieder von vorne an.
Zitat:
@Whobody schrieb am 12. Juni 2015 um 12:42:35 Uhr:
Soweit mit allem einverstanden. Nur eins verstehe ich nicht:
Wie kann ein Lenkgetriebe öldicht und trotzdem defekt sein?
Nicht funktionierende Servopumpe ??
Verschlissenes verzahntes Mittelteil bzw das zugehörige Ritzel..??