Service-Intervall überziehen oder nicht

Kia Ceed ProCeed (CD)

Hallo Leute,

folgendes Problem: Theoretisch muss der ProCeed GT (CD) alle 15.000km oder aller 12 Monate zum Service. Zuletzt war ich bei 28.288km.

Im Serviceheft wurde von der KIA Werkstatt eingetragen: Nächster Service bei 45.000km. Das wäre ja leicht über der 15.000km Grenze.

Aktuell bin ich bei einem Stand von ca. 43.000km.

Die Frage ist nun: Muss ich mich strikt an die 15.000km Grenze halten (wäre im Moment extrem ungünstig) oder kann ich wie von der Werkstatt geschrieben bis 45.000km warten.

Was denkt ihr? Leider hat jetzt schon alles zu, sonst hätte ich gleich beim Händler angerufen.

BTW: Das 12-Monatsintervall ist noch kein Problem.

280 Antworten

Zitat:

@Denn1s schrieb am 8. Mai 2024 um 10:46:22 Uhr:



Was man auch sagen muss, ist dass die Garantieleistungen ja immer Bauteilbezogen ist. Wenn du den Ölwechsel überziehst, verlierst du dabei NICHT die Garantie aufs Getriebe oder den Fensterheber...

Wo hast du das denn her?
Es sind Wartungsintervalle vorgeschrieben, da kann man nicht einzelne Teilleistungen rauspicken.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 8. Mai 2024 um 11:48:57 Uhr:



Bei Überschreitung könne man aber dennoch Kulanz beantragen und es erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Beantragen kann man viel, Einfluß auf die Entscheidung hat man aber keinen.

@Oetteken
Hat ja auch niemand behauptet

War nur eine Feststellung von mir.
Ich möchte die rechtsverbindlichen Ansprüche aus der 7-Jahre-Garantie aufrechterhalten, und möglichst wenig auf Wohlwollen von KIA angewiesen sein.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Mai 2024 um 11:49:33 Uhr:



Zitat:

Wo hast du das denn her?
Es sind Wartungsintervalle vorgeschrieben, da kann man nicht einzelne Teilleistungen rauspicken.

Ist doch selbsterklärend. Meinst du KIA wird im Zweifel versuchen vor Gericht zu erklären, dass ein verspäteter Ölwechsel schuld am defekten Fensterheber ist?

Mein Gott, was hier für Diskussionen aufkommen, macht doch eure Inspektionen einfach oder halt nicht, ich weiß nicht was hier immer für ein riesen Zirkus daraus gemacht wird und Diskussionen und Vermutungen entstehen, die zu nichts führen.
Ich denke es geht uns immer noch zu gut, dass über sowas diskutiert wird.

Und dann gibt’s Leute die meinen, anderen Usern vorschreiben zu müssen, was diskussionswürdig ist und was nicht.

Wer vor Gericht was zu beweisen hat, ergibt sich aus den Garantiebedingungen.
Da ist derjenige, der die Wartungsintervalle nicht eingehalten hat, zunächst mal beweispflichtig.

Ich füge mal ein Foto aus dem Garantie- & Serviceheft bei, dort ist das unter 5. f) nachzulesen.

Garantie 5. f)

Ja, aber es ist ja einfach immer wiederkehrend die gleiche Diskussion um das Thema, die nichts bringt.
Kia macht die Regeln (die früher mal nicht so streng waren).
Man hält sich dran, wenn man seine Garantie behalten will, oder nicht.
Fertig.

Da hast du recht, aber es sind bei weitem nicht alle KIA-Besitzer mit dem Thema vertraut.
Das ist noch zu aktuell um ad acta gelegt zu werden.

Danke für den Auszug aus den Garantiebedingungen!
Schön zu lesen, dass KIA eigene Vertragspartner und "andere Fachbetriebe" (= freie Werkstätten) explizit auf einer Stufe erwähnt.

Ich lese aus dem ganzen Text keine generelle Beweispflicht des Kunden für einen Garantieanspruch. Er muss nur die Wartung mit den Einträgen im Serviceheft nachweisen.

"wenn ... Eine Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartung für den Garantiefall ursächlich ist"

Wie möchte KIA bei Teilen, die im Wartungsplan gar nicht auftauchen (Beispiele: Airbag, Blinkerhebel, Sitzverstellung,...), auf Basis dieser Bedingungen die Garantieleistung verweigern?

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 8. Mai 2024 um 15:57:36 Uhr:


Danke für den Auszug aus den Garantiebedingungen!
Schön zu lesen, dass KIA eigene Vertragspartner und "andere Fachbetriebe" (= freie Werkstätten) explizit auf einer Stufe erwähnt.

Ich lese aus dem ganzen Text keine generelle Beweispflicht des Kunden für einen Garantieanspruch. Er muss nur die Wartung mit den Einträgen im Serviceheft nachweisen.

"wenn ... Eine Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartung für den Garantiefall ursächlich ist"

Wie möchte KIA bei Teilen, die im Wartungsplan gar nicht auftauchen (Beispiele: Airbag, Blinkerhebel, Sitzverstellung,...), auf Basis dieser Bedingungen die Garantieleistung verweigern?

Das würde derjenige dann im Zweifelsfall wohl erfahren und mit KIA ausfechten müssen.
Müßig darüber zu spekulieren wo KIA eine Grenze zieht und wo nicht.
Ich fahre deswegen lieber zu einem richtigen KIA-Händler und lasse alles dort machen.
Selbst für Kleinigkeiten fahre ich in die Werkstatt. Ich habe keine Zeit und Lust das selber zu machen. Und kleine Dienstleistungen macht der nette KIA-Händler immer gratis. Und wenn ich für den Rest eben 10€ mehr bezahlen muss,. ist mir persönlich das herzlich egal.
Muss jeder selber wissen, nur wie bereits erwähnt im Zweifelsfall dann nicht rummeckern. :-)

Außer autorisierten KIA-Händlern, kann kein Betrieb die Wartungen nach Herstellervorgaben ausführen.
Das scheitert schon daran, dass Schulungen und Software nur autorisierten KIA-Händlern zur Verfügung stehen.

Wir drehen uns doch im Kreis, die Fakten sind eindeutig:
Wer zweifelsfrei Garantie haben möchte, lässt den Service vorschriftsmäßig bei Kia durchführen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Mai 2024 um 17:07:05 Uhr:


Außer autorisierten KIA-Händlern, kann kein Betrieb die Wartungen nach Herstellervorgaben ausführen.
Das scheitert schon daran, dass Schulungen und Software nur autorisierten KIA-Händlern zur Verfügung stehen.

Das ist definitiv nicht so. Es kann gut sein, dass eine freie Werkstatt an die nötigen Informationen nicht kostenlos rankommt, aber der Zugang zu Updates und Informationen zu den Vorgaben ist nicht blockiert. Das Problem liegt eher ggf. darin, dass KIA bei Services, die in freien Werkstätten gemacht wurden, ganz genau hinschaut, ob alle Vorgaben eingehalten wurden - wenn ein Garantiefall eintritt. Bzw. da werden je nach Garantiefall sogar Gutachter beauftragt. Und wenn der Gutachter auch nur eine Kleinigkeit findet, z.B. abgelaufener Verbandskasten oder Reifenpannenset, dann gilt der Service als "nicht nach Vorgabe" durchgeführt. Das ist seit einigen Jahren auch vorgeschrieben, dass jeder Hersteller den Werkstätten alles ermöglichen muss, um die Herstellervorgaben einzuhalten. Die Aussage, dass freie Werkstätten das per se nicht erfüllen können, ist also nicht korrekt. Bei einer "offiziellen" KIA-Werkstatt ist man diesbezüglich sicherer aufgehoben, weil -so wurde es mir von mehreren Seiten zugetragen- KIA sich in so einem Fall den Gutachter spart und "nur" darauf besteht, dass die Intervalle wie vorgegeben eingehalten wurden.

Was anderes: Hier wurde mehrmals "behauptet", nur KIA-Händler, also Autohäuser, seien auch autorisierte KIA-Werkstätten. Das deckt sich nicht mit der Aussage meiner Werkstatt, die seit 1.5. keine KIA mehr verkauft. Die Werkstatt sei aber nach wie vor offizieller Service-Partner von KIA. Ich erhalte meine Belege auch nach wie vor mit offiziellem KIA-Logo, und werkstattmäßig würde sich nichts ändern. Hatte vor kurzem noch ein ausführliches Gespräch mit der Werkstatt. Ich denke nicht, dass das an den Haaren herbeigezogen war

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