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Selbstverschuldeter Unfall; HUK-Coburg Vollkasko Select

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 13:16

Hallo zusammen,

ich war Verursacher eines Unfalls letzten Donnerstag. Ein vorfahrtsberechtigtes Auto ist mit mir kollidiert, sodass nun Vorder- und Hintertür sowie die B-Säule meines erst im Oktober letzten Jahres gekauften Neuwagens Skoda Fabia Monte Carlo ziemlich eingedellt wurde.

Nach dem telefonischen melden des Unfalls bei meiner Versicherung, der HUK-Coburg, wurde mir folgende Werkstätte mitgeteilt, zu die ich das Fahrzeug bringen sollte:

***Link editiert, mfg steini111***

Grund hierfür ist, dass ich bei meinem Vertragsabschluss die Option "Kasko Select" der HUK-Coburg gewählt habe, bei der diese (gegen Beitragsvergünstigung) die Werkstätte bestimmen darf, die für die Reparatur zuständig ist.

Mein Auto habe ich gleich am Freitag noch zur Werkstätte gebracht. Der Kfz-Meister hat das Auto kurz angesehen und mir gesagt, er werde eine Kalkulation erstellen. Die B-Säule sei wohl ziemlich betroffen. Auf Nachfrage am Montag wurde mir am Telefon gesagt, dass der kalkulierte Schaden etwa bei 5.000 Euro liege. Diese Berechnung sei meinem Versicherer bereits übermittelt worden. Habe darum gebeten, mich telefonisch zu kontaktieren, sobald die Werkstatt eine Rückmeldung von der HUK-Coburg erhalten hat.

Ich befürchte nun nach einigen Recherchen im Internet, dass der Schaden aufgrund des Vertrages mit der Versicherung zu gering kalkuliert wurde und ich daher einen großen Wertverlust meines Autos befürchten muss. Einen unabhängigen Sachverständigen müsste ich aber wohl selbst bezahlen, da ich bisher nur gelesen habe, dass man die Kosten hierbei nur ersetzt bekommt, wenn man selbst nicht Schuld ist oder nur eine Teilschuld trägt. Zudem steht folgendes in den Allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung der HUK-Coburg:

A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug

A.2.6.4 Was zahlen wir sonst noch?

Sachverständigenkosten

a) Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen

Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Hat jemand Erfahrungen mit der Abwicklung eines selbstverschuldeten Schadenfalls bei einer "Kasko Select Versicherung" und entsprechende Tipps für mich?

Würden die Reparatur des Schadens über die mir zugeteilte Werkstatt (Autohaus Mössbauer - Fordhändler, siehe obigen Link) vom Hersteller Skoda bei einem evtl. späterem Garantie- oder Kulanzfall Probleme bereiten?

Neuwert meines Autos betrug ca. 13.000,00 Euro, sodass ich nun einen erheblichen Wertverlust befürchte. Deshalb schon mal vielen Dank im Voraus für euere Hilfe! Selbstgemachte Bilder des Schadens werde ich heute etwas später noch hochladen.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wie schon geschrieben den Wertverlust hast du jetzt auf jeden Fall,ein ehemaliger Unfallwagen ist einfach weniger Wert beim Verkauf.

Ob die Kalkulation mit den 5000€ stimmt oder nicht kann dir eigentlich egal sein,die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Du mußt nur darauf achten das die Werkstatt saubere und Fachgerechte Arbeit abliefert,eine Werkstatt mit Versicherungsvertrag muß da nicht zwangsläufig schlechter sein.

Allerdings wirst du wohl einen Teil deiner Werksgarantie verlieren (Rost und Lackgarantie) weil die werkstatt kein Skoda Vertragspartner ist.

Gruß tobias

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Wie kürzlich jemand hier sagte: Scheinbar ist es wirklich nicht mehr üblich Verträge zu lesen bevor man sie unterschreibt.

Moin,

 

anders herum wird auch ein Schuh daraus: Sich erst Premium von einem hochqualifizierten Fachmann beraten lassen und dann im Internet zum Billigpreis die Police abschliessen. Tritt der Schadensfall ein, kommt der liebe "Kunde" wieder angewackelt und beschwert sich bei unsereinem (kostenlose Hilfe wird natürlich erwartet obwohl nicht bei mir versichert!), warum nicht alle Kosten erstattet oder Leistungen verweigert werden...

 

Erlebe ich min. 2x pro Woche, weil die Leute Äpfel mit Birnen vergleichen oder wirklich glauben, wenn sie mit nem Zwanziger bezahlen wird ihnen auf nen Fünfziger rausgegeben... :rolleyes:

 

 

Gruß,

Andre

am 31. Januar 2013 um 12:30

Mich wundert hier eines generell:

Im Ausgangspost wurde davon berichtet, dass der Werkstattmeister eine Kalkulation erstellt.

Frage:

Ist es nicht so, dass auch bei einem Kaskoschaden ein - wenn auch von der Versicherung beauftragter - Gutachter sich den Wagen ansieht und eben ein Gutachten anfertigt? Dass dann die von der Versicherung beauftragte Werkstatt repariert, sofern keine freie Werkstattwahl in den Versicherungsbedingungen vereinbart, ist klar. - Aber ganz ohne Gutachter?

Ich hatte bisher nur Teilkaskoschäden, allerdings mit freier Werkstattwahl, und da ist immer ein Gutachter gekommen, auch wenn das alte Auto sowieso nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 € hatte. Allerdings hatte der Versicherungsvertreter gemeint, dass gerade bei so einem alten Auto der Gutachter kommt, weil da ein Totalschaden schnell erreicht wäre.

Also: Kann ein größerer Kaskoschaden, wie hier beim Threadersteller, vollkommen ohne Gutachter ablaufen?

am 31. Januar 2013 um 13:09

Was soll ein Gutachter feststellen, ausser dem Schaden, den die Werkstatt auch feststellen kann?

Einen versicherungs(und damit letzten Endes über die Beiträge)bezahlten Gutachter braucht man doch bloss, wenn die Werkstatt unbekannt ist und damit das Risiko einer "überabrechnung" besteht. (wenn ich z.b. einen Kaskoschaden hab, zu meinem Kumpel in die Werkstatt geh, der nen höheren Schaden angibt als vorliegt und mir für das Geld auch noch die Bremsen und Stossdämpfer mit macht)

Ansonsten muss die Versicherung eh irgend jemand vertrauen, das er ihnen ein korrektes Schadensbild meldet und eine dementsprechende Rechnung stellt.

Zitat:

"fiktiver Abrechnung". Abgerechnet wird ja mit der Versicherung?

Fiktive abrechnung heisst, die Versicherung schickt das Geld nicht direkt an die Werkstatt, nachdem die den Schaden repariert hat, sondern du lässt den Schaden z.b. durch einen Gutachter ermitteln und die Versicherung schickt das Geld dann dir direkt (unter gewissen abzügen).

Kannst dann den Schaden z.b. garnicht reparieren lassen (wenn's nur was kosmetisches ist bei einem älteren Auto z.b.) oder dir ne billigere Werkstatt suchen, als die Versicherung bezahlen würde oder das Auto unrepariert verkaufen (und den niedrigeren Preis gleicht dir Versicherung dann grossteils aus).

Kommt für dich ja eher nicht in Frage, da dein Auto sehr neu ist und du eine ordentliche Reparatur willst und für sowas bezahlst du überall nicht wenig Geld.

 

Ich versteh das Problem mit dem Kasko Select immer noch nicht so ganz. Wenn ich ne gute Werkstatt habe, zu der ich seit 20 Jahren hingehe und denen ich voll Vertraue könnte man überlegen die Werkstattbindung wegzulassen, weil man unbedingt da hin will und nirgends anders.

Ansonsten war ich inzwischen mit mehreren Fahrzeugen in nem dutzend oder mehr Werkstätten und die können erstaunlicher Weise alle ein Auto reparieren. Manche sind besser, manche schlechter (aber auch wenn die suboptimal abliefern kann man nachbessern lassen). Mit ner "halbfreien" GM Werkstatt hab ich Unfallinstandsetzungsmässig bessere Erfahrungen gemacht als mit ner Vertragswerkstatt, obwohl die "billiger" war etc.

am 31. Januar 2013 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Was soll ein Gutachter feststellen, ausser dem Schaden, den die Werkstatt auch feststellen kann?

Einen versicherungs(und damit letzten Endes über die Beiträge)bezahlten Gutachter braucht man doch bloss, wenn die Werkstatt unbekannt ist und damit das Risiko einer "überabrechnung" besteht. (wenn ich z.b. einen Kaskoschaden hab, zu meinem Kumpel in die Werkstatt geh, der nen höheren Schaden angibt als vorliegt und mir für das Geld auch noch die Bremsen und Stossdämpfer mit macht)

Ansonsten muss die Versicherung eh irgend jemand vertrauen, das er ihnen ein korrektes Schadensbild meldet und eine dementsprechende Rechnung stellt.

Es stimmt schon irgendwie, dass die Versicherung irgendjemand vertrauen muss. Und es ist ja auch bekannt, dass bei kleineren Schäden oftmals ein Kostenvoranschlag ohne Gutachter ausreicht.

Hier stelle ich mir aber die Frage, ob ein Kostenvoranschlag des Werkstattmeisters die gleiche "Qualität" hat wie ein umfangreiches Gutachten eines, wenn auch von der Versicherung beauftragten, Sachverständigen.

Als Kunde könnte man hier die Angst haben, dass ein Werkstattmeister zum Wohle der Versicherung auch nur eine "Notreparatur" o. ä. ansetzt, weil es so "Geschäftspolitik" der Versicherung ist.

Ein von der Versicherung "abhängiger" Gutachter wird wohl auch eher auf der Seite der Versicherung stehen. Aber immerhin muss er ein Gutachten mit Fotos etc. anfertigen, was sachkundigen Dritten schon einen tieferen Einblick in die tatsächliche Schadenshöhe sowie den Reparaturaufwand geben kann.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Teilkasko-Schäden, bei denen der Gutachter kam Wildschäden waren?

Beim Wildschaden kommt quasi immer ein Gutachter raus. Einfach um zu gucken, ob es wirklich ein Wildschaden war.

Bei der Vollkasko sehen die Versicherer das etwas entspannter.

Wer seinen VK-Schaden regulieren will der hat ja schon 2 Nachteile: Selbstbehalt + Rückstufung.

Da ist das Betrugsrisiko deutlich geringer als bei KH und TK.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Es stimmt schon irgendwie, dass die Versicherung irgendjemand vertrauen muss. Und es ist ja auch bekannt, dass bei kleineren Schäden oftmals ein Kostenvoranschlag ohne Gutachter ausreicht.

Hier stelle ich mir aber die Frage, ob ein Kostenvoranschlag des Werkstattmeisters die gleiche "Qualität" hat wie ein umfangreiches Gutachten eines, wenn auch von der Versicherung beauftragten, Sachverständigen.

Ich sage es gern noch einmal: Die Partnerwerkstätten haben lediglich fixe Stundensätze mit den Versicherungen ausgehandelt.

Warum sollte da also der Werkstattmeister oder sonstwer irgendwas weglassen? Für die Werkstatt steht bei fragwürdigen Reparaturen eine ganze Menge auf dem Spiel (Ruf beim Kunden, Vertrag mit der Versicherung).

Natürlich ist ein Gutachten umfangreicher. Anhand der Schadenmeldung + KVA / Rechnung lässt sich aber schon aus der ferne feststellen, ob das in etwa hin haut oder nicht.

Wenn es Unstimmigkeiten gibt kann immer noch ein Gutachter losgeschickt werden.

Im Normalfall durchläuft die Rechnung / der KVA lediglich eine interne Prüfung, ob diese zum Schadenhergang passt und preislich in Ordnung ist.

Eine gewisse Streuung bei Ersatzteilpreisen ist ok. Wird diese zu groß schreitet die Versicherung hier ein.

Das kann dir aber letztlich egal sein. Das klärt dann die Versicherung mit der Werkstatt.

Deinen Selbstbehalt zahlst du eh in voller Höhe. Ob nun 5.000€ oder 4.500€ auf der Rechnung stehen.

am 31. Januar 2013 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Als Kunde könnte man hier die Angst haben, dass ein Werkstattmeister zum Wohle der Versicherung auch nur eine "Notreparatur" o. ä. ansetzt, weil es so "Geschäftspolitik" der Versicherung ist.

Dann wäre es wohl sinnvoller einen eigenen Gutachter zur beurteilung der fachgerechten Reparatur zu beauftragen, statt des Schadensbildes (was die Versicherung eh nicht anerkennen muss). Wenn überhaupt.

Oder man fährt mit der Karre danach in eine andere Werkstatt oder zum ADAC und lässt sie mal unabhängig durchchecken. Und wenn die Reparatur "pfuschig" ist und nicht "fachgerecht", dann muss die Werkstatt nachbessern.

am 31. Januar 2013 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Ich gehe mal davon aus, dass deine Teilkasko-Schäden, bei denen der Gutachter kam Wildschäden waren?

Beim Wildschaden kommt quasi immer ein Gutachter raus. Einfach um zu gucken, ob es wirklich ein Wildschaden war.

Richtig! Aber reicht es nicht, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat und sogar das tote Tier noch vor Ort war? Allerdings weiß ich jetzt nicht auswendig, ob in der Wildschadensbescheinigung von der Polizei auch vermerkt wurde, dass das tote Tier vor Ort war; also kein Unfall, wo das Tier noch weggelaufen ist.

am 31. Januar 2013 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Dann wäre es wohl sinnvoller einen eigenen Gutachter zur beurteilung der fachgerechten Reparatur zu beauftragen, statt des Schadensbildes (was die Versicherung eh nicht anerkennen muss). Wenn überhaupt.

Oder man fährt mit der Karre danach in eine andere Werkstatt oder zum ADAC und lässt sie mal unabhängig durchchecken.

Ersteres fällt wohl wegen der hohen zusätzlichen Kosten aus. Das zweite ist allerdings praktikabel indem man das Auto nach der Reparatur einfach von seiner Stammwerkstatt durchchecken lässt. Das sollte dann auch wirklich (fast) nichts kosten.

Letztendlich wollte ich mit meiner Frage einfach nur wissen, ob es "normal" ist, dass bei größeren Kaskoschäden nicht zwingend ein Sachverständiger involviert ist, der ein Gutachten anfertigt.

In der Regel reicht das nicht.

Wenn du natürlich noch das Bein vom Reh im Kühler hängen hast wird niemand anzweifeln, dass es ein Wildschaden war..

Je nach Vertrag umfasst die Wildschadendeckung allerdings unterschiedliche Tiergruppen. Auch das ist ein Grund, weshalb da fast immer ein GA rauskommt.

PS:

Ja, es ist normal, dass auch größere VK-Schäden komplett ohne Gutachter abgewickelt werden.

Man darf nicht vergessen, dass so ein Gutachter (je nach Schadenhöhe) auch einige Hundert Euro kostet.

Der Auftrag lohnt sich also nur, wenn die dadurch zu erwartende Ersparnis größer ist als die Kosten des Gutachters.

Beim Wildschaden liegt die Sache naturgemäß anders (niedrigere SB, keine Stufung, generell mehr Betrugsfälle).

am 31. Januar 2013 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

In der Regel reicht das nicht.

Wenn du natürlich noch das Bein vom Reh im Kühler hängen hast wird niemand anzweifeln, dass es ein Wildschaden war..

Je nach Vertrag umfasst die Wildschadendeckung allerdings unterschiedliche Tiergruppen. Auch das ist ein Grund, weshalb da fast immer ein GA rauskommt.

Das klingt alles sehr plausibel. Auch dem Gutachter waren damals die Haare am Fahrzeug sehr wichtig bzw. er hat u. a. diese speziell fotografiert - allerdings genauso, wie die Polizei bei der Unfallaufnahme auch schon. Dass die Polizei nicht automatisiert die Unfallbilder an der Versicherung herausgibt, ist auch klar.

Aber irgendwie ist das doch doppelte Arbeit. Da nimmt die Polizei den Unfall auf, sieht das tote Tier und die Haare am Fahrzeug, fotografiert alles etc. und dann kommt nochmals ein Gutachter, um genau das nochmals zu bestätigen. Letztendlich bezahlen ja alle Versicherungsnehmer die zusätzlichen Gutachterkosten. Aber du schreibst ja richtig, dass es ein Grund ist, weshalb der Gutachter kommt und es noch viele weitere gibt. Die Grenze zum Totalschaden beim alten Auto spielt - wie bereits erwähnt - wahrscheinlich eben u. a. auch eine Rolle.

am 31. Januar 2013 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Da nimmt die Polizei den Unfall auf, sieht das tote Tier und die Haare am Fahrzeug, fotografiert alles etc.

Also bei mir standen da 2 Kollegen von der Rennleitung vor dem Unfallwagen - haben das falsche Kennzeichen notiert (aus ca. 1 m entfernung gleich 2 Buchstaben falsch +1 Zahl?), mir den falschen Halter genannt und der andere Kollege am Telefon bei dem ich das berichtigen wollte musste sich auch durch die Datenbank hangeln .. "weisser Golf?" ... "blauer Smart?" ..

am 9. Juli 2018 um 13:13

Zitat:

@Ani90 schrieb am 30. Januar 2013 um 14:16:51 Uhr:

Hallo zusammen,

ich war Verursacher eines Unfalls letzten Donnerstag. Ein vorfahrtsberechtigtes Auto ist mit mir kollidiert, sodass nun Vorder- und Hintertür sowie die B-Säule meines erst im Oktober letzten Jahres gekauften Neuwagens Skoda Fabia Monte Carlo ziemlich eingedellt wurde.

Nach dem telefonischen melden des Unfalls bei meiner Versicherung, der HUK-Coburg, wurde mir folgende Werkstätte mitgeteilt, zu die ich das Fahrzeug bringen sollte:

***Link editiert, mfg steini111***

Grund hierfür ist, dass ich bei meinem Vertragsabschluss die Option "Kasko Select" der HUK-Coburg gewählt habe, bei der diese (gegen Beitragsvergünstigung) die Werkstätte bestimmen darf, die für die Reparatur zuständig ist.

Mein Auto habe ich gleich am Freitag noch zur Werkstätte gebracht. Der Kfz-Meister hat das Auto kurz angesehen und mir gesagt, er werde eine Kalkulation erstellen. Die B-Säule sei wohl ziemlich betroffen. Auf Nachfrage am Montag wurde mir am Telefon gesagt, dass der kalkulierte Schaden etwa bei 5.000 Euro liege. Diese Berechnung sei meinem Versicherer bereits übermittelt worden. Habe darum gebeten, mich telefonisch zu kontaktieren, sobald die Werkstatt eine Rückmeldung von der HUK-Coburg erhalten hat.

Ich befürchte nun nach einigen Recherchen im Internet, dass der Schaden aufgrund des Vertrages mit der Versicherung zu gering kalkuliert wurde und ich daher einen großen Wertverlust meines Autos befürchten muss. Einen unabhängigen Sachverständigen müsste ich aber wohl selbst bezahlen, da ich bisher nur gelesen habe, dass man die Kosten hierbei nur ersetzt bekommt, wenn man selbst nicht Schuld ist oder nur eine Teilschuld trägt. Zudem steht folgendes in den Allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung der HUK-Coburg:

A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug

A.2.6.4 Was zahlen wir sonst noch?

Sachverständigenkosten

a) Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen

Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

Hat jemand Erfahrungen mit der Abwicklung eines selbstverschuldeten Schadenfalls bei einer "Kasko Select Versicherung" und entsprechende Tipps für mich?

Würden die Reparatur des Schadens über die mir zugeteilte Werkstatt (Autohaus Mössbauer - Fordhändler, siehe obigen Link) vom Hersteller Skoda bei einem evtl. späterem Garantie- oder Kulanzfall Probleme bereiten?

Neuwert meines Autos betrug ca. 13.000,00 Euro, sodass ich nun einen erheblichen Wertverlust befürchte. Deshalb schon mal vielen Dank im Voraus für euere Hilfe! Selbstgemachte Bilder des Schadens werde ich heute etwas später noch hochladen.

am 9. Juli 2018 um 13:25

Hallo Ani90,

auch ich hin bei der HUK zu den gleichen Bedingungen versichert wie du. Selbstverschuldeter Unfall u.s.w.

HUK angerufen, Auto in Werkstatt gebracht, Gutachter wurde von der HUK bestimmt. Mein KFZ kam etwas

über 13.000,-€ neu. Schaden 4.700,-€. Meine Selbstbeteiligung von 300€ wurden abgezogen, und der Rest wurde von der HUK übernommen. Mein KFZ wurde Ordnungsgemäß in den original Zustand wieder hergerichtet. Also OHNE Wertverlust.

Jetzt nach 8 Jahren habe ich mein Fahrzeug mit einen Gutachten von 6.950,- € verkauft.

Ich drücke dir die Daumen.

Ich glaub nach 5,5 Jahren muß man dem TE nicht mehr die Daumen drücken ....

Wie findet man solche alten Threads wieder?

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