Selbstumbau: Mittlerweile noch machbar?

Moin,

ist ein Selbstumbau in der heimischen Garage und die anschließende Abnahme beim TÜV oder einem Gasumrüster noch machbar?

Was sind die Voraussetzungen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Oktober 2018 um 15:02:35 Uhr:


Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.
Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.
TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.

Stimmt so nicht...
Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..
Die GSP macht dann der TÜV.

152 weitere Antworten
152 Antworten

Zitat:

@BMW-Biker007 [url=https://www.motor-talk.de/.../...rweile-noch-machbar-t6460533.html?...]schrieb am 18. Januar 2018

Um es abzukürzen freie Software und R115 Anlagen, schließen sich gegen seitig aus!!

Als Ingenieur habe ich das Gefühl, es wird von Umbauern (die Ihren Lieferanten/Importeur hinter sich haben) Lobbyarbeit gemacht.

Einfach mal zu den Fakten:
# Die R115, genauer ECE R115, ist eine europäische Richtlinie, seit 2003.
# Bis 2017 wurde diese Richtlinie durch Einzelabnahmen und (ECE) R67 Komponenten, mit Vorlage von Abgasgutachten (die lediglich per Stempel, ohne fahrzeugspezifische Messungen, sie Abgasnorm des KFZs nicht verschlechtern) umgangen.
# Dem wurde 2017 ein Riegel vorgeschoben.
# Hier der Text der ECE R115:
https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/r115e.pdf
# Sie besagt, dass diese Gas-(LPG/CNG)Anlage, mit diesem Motor und diesem Fahrzeug (Achsübersetzung, Gewicht, Achslast etc. Innerhalb gewisser Toleranz als Fahrzeuggruppe verstanden werden kann) bzgl. den Emmisionen zertifiziert werden muss.
# Wer die Vialle-Liquid-SI-Software-Doku (Flüssigphasen-Saugrohrpritzer, KEIN DI!) liest, wird über diese Passage stoßen: Ändern Sie keine Werte!
Der Hersteller hat hiermit seine Ansage gemacht. Und Gewährleistungsfragen sollte man nicht in diesen Topf (R115- Diskussion) hineinschmeißen! Ich bin mir sicher, das Steuergerät speichert jede Änderung per Zeitstempel. Und damit können Selbsttuner, die Reklamieren, in den Wald geschickt werden.

Bei modernen DI's (Euro 5/6) gehts bei der Sperrung schlicht und ergreifend um den Schutz von KnowHow, denn es sind bis zu 200 Parameter (nicht nur 40) am Prüfstand über Last/Drehzahl/Temperatur für jedes Fahrzeug mit jedem Motor zu fahren und das ist sehr teuer! Teilweise bekommen die Fahrzeug aufgrund der Komplexität (in der Motorsteuerung) maßgeschneidertes Gas-Steuergerät und nicht nur eine angepasste Bedatung auf einem "Wald-und-Wiesen-Steuergerät".

Ob man die Parameter/Bedatung zugänglich macht, ist letzten Endes reine Firmenpolitik.

Bitte kopiert, wenn ihr sie findet, die Textpassage heraus, in der der Zugriff gesperrt werden MUSS, Danke ;-)

Lg 321nozamA

Ich muss konkreter werden:

Die Parameter sind mir egal, die sollen geschützt, versteckt, oder reingemeiselt sein. ABER: An jedes Fahrzeug kann man einen x-beliebigen OBD-Scanner schließen, Fehlermeldungen lesen umd seine Sensoren prüfen.

Dass dies per Software-Lizenz (Firmenpolitik) als Besuch beim Umrüster realisiert wird, finde ich eine Frechheit. Ich habe das System gekauft und KEINEN Dauerwartungsauftrag erteilt!

Solange es Alternariven gibt, gehe ich sogar soweit, dass dies meine Fahrzeugwahl beeinflusst: Nicht mit welcher Gasanlage kann ich meinen "V8 400PSler" versorgen, sondern welches Fahrzeug hoher PS-Zahl kann ich nach R115-Zertifikat mit einer "einsehbaren" Gasanlage bestücken?

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 18. Januar 2020 um 00:48:21 Uhr:


Um es abzukürzen freie Software und R115 Anlagen, schließen sich gegen seitig aus!!

Internet und Realität auch :-) Keine Sorge, du liegst falsch. Müsstest nur mal lesen was ich geschrieben hab.

Hi Leute,
ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Aber bis jetzt, hat mir noch niemand eine R115 Gasanlage gesagt, wo ich per Freie Software eine nach R115 Gasanlage frei veränder kann, so wie es z. B. bei der Prins VSI-1 oder BRC usw. möglich war.

PS:
mal ander gesagt.
Sage mit ein Hersteller, der für einen Mercedes GL 500 mit M273 Motor, eine R115 Anlage mit freier Software hat.

Ähnliche Themen

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 18. Januar 2020 um 14:50:05 Uhr:



mal ander gesagt.
Sage mit ein Hersteller, der für einen Mercedes GL 500 mit M273 Motor, eine R115 Anlage mit freier Software hat.

Suche mal nach Vialle Liquid Si, Umrüster in Berlin, Fa. H.... und rufe an so wie ichs gemacht habe. Den M272 habe ich so bestätigt bekommen. Du bist mit 35,4Kw/Zylinder zwar über dem oberen Bereich von 35kw beim größten Injektor, dürfte aber kein Hinderniss sein. Bitte gib Rückmeldung

Ich weiß das Hagen die Vialle verbaut.
Wieder um ist das eine Flüssiggaseinspritzanlage, damit kenne ich nich nicht aus.
Bei Verdampfer Anlage kenne ich keinen Anbieter wo ich in die R115 Anlage komme.

Aber leider hat sich die Diskussion jetzt vom Themen weg bewegt.

Die Frage hier im Trend heißt doch
"kann man noch eine LPG-Anlage selbst einbauen"
und das kann man.

Nur das man hinterher einen Umrüster braucht, der dir die Anlage Freischaltet und dir bestätigt, das die Anlage richtig nach den Vorgaben des Herstellers verbaut wurde.

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 18. Januar 2020 um 16:21:53 Uhr:


Nur das man hinterher einen Umrüster braucht, der dir die Anlage Freischaltet und dir bestätigt, das die Anlage richtig nach den Vorgaben des Herstellers verbaut wurde.

Tut mir Leid, "Verdampfer" war nicht Teil deiner Frage.

Zwischen Verdampfer und Liquid möchte ich dir eins an die Hand geben: Die notwendige Verdampfungswärme kühlt dein Gemisch und wirkt wie ein Ladeluftkühler, deine Zylinderfüllung wird besser wodurch die Leistungskurve im Mittelbereich ansteigt. Und warten bis Wasser warm hat sich auch erledigt. Verdampfer schieben hingegen beheiztes Brenngas in den Zylinder, folglich geringere Füllung.

Bestätige: Freischaltung über Gasbauer

Widerspreche:
Der TÜV nimmt die Anlage ab. Du musst dort mit Dokumenten antanzen. Diese umfassen die R115-Bestätigung und Einbauanleitung für deine Anlage. Der TÜV schaut sich das dan an, als ob es eine Einzelabnahme wäre (um deinen Einbau laut Anleitung zu prüfen). Das MUSS NICHT über einen Umrüster gehen, ist aber eine Möglichleit.

Ist doch ganz einfach, es gibt KME Nevo nach R115, und die ist mit der normalen Software einstellbar, soweit ich es gelesen habe. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch belesen bin.

Stimmt.

LG Ro

Mal echt, wen interessiert R115 oder 150? Das ganze Papierkram ist was für Mejkel und ihren Geldeintreiber... in der Kasse gähnt ja ein Loch.. warum wohl..???
Ich nehme was ich nur noch kann, und ja, mit Preis Leistung ist nur noch KME drin.. 500 Taler aus Polen und ich baue mir so ein dass es zum TÜV nicht mehr drin ist... (jup, es ist nicht mehr sichtbar) fertig! Ist ja etwas schwieriger, aber es geht genauso gut wie vor 10 Jahren. PRINS... kannste knicken, wollen auch nur das Geld aus der Tasche ziehen. Nicht mit mir.. nur noch KME, die ecoboost Motoren gehen damit mittlerweile genauso gut!
MfG der Pirat

Zitat:

@Jozsi76 schrieb am 18. Januar 2020 um 23:31:06 Uhr:


500 Taler aus Polen und ich baue mir so ein dass es zum TÜV nicht mehr drin ist... (jup, es ist nicht mehr sichtbar) fertig!

Wow, sag bitte dazu, dass du bei nem Unfall mit Todesfolge des Unfallgegners, nach dem Gutachter mit nem Fahrzeug ohne Straßenzulassung unterwegs warst und dir am besten nen Strick nimmst.

Unverantwortlich, sowas mit vollem Ernst Unerfahreren als Ratschlag an die Hand zu geben. Zerreiß doch am besten JETZT deinen Fahrzeugschein...

Wenn wünsch-dir-was wäre, würde mir alles nach Krümmer aus dem Auto fallen, ist halt leider nicht im Reglememt, wenn dir dies als Metapher reicht.

Zitat:

@321nozama schrieb am 18. Januar 2020 um 23:46:19 Uhr:



Zitat:

@Jozsi76 schrieb am 18. Januar 2020 um 23:31:06 Uhr:


500 Taler aus Polen und ich baue mir so ein dass es zum TÜV nicht mehr drin ist... (jup, es ist nicht mehr sichtbar) fertig!

Wow, sag bitte dazu, dass du bei nem Unfall mit Todesfolge des Unfallgegners, nach dem Gutachter mit nem Fahrzeug ohne Straßenzulassung unterwegs warst und dir am besten nen Strick nimmst.

Unverantwortlich, sowas mit vollem Ernst Unerfahreren als Ratschlag an die Hand zu geben. Zerreiß doch am besten JETZT deinen Fahrzeugschein...

Wenn wünsch-dir-was wäre, würde mir alles nach Krümmer aus dem Auto fallen, ist halt leider nicht im Reglememt, wenn dir dies als Metapher reicht. Punkt und Ende.

Dann stellt sich die Frage ob dieser Unfall ohne die lpg Anlage vermeidbar gewesen wäre.
Solange der Tank nicht explodiert .....

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 18. Januar 2020 um 23:56:20 Uhr:



Dann stellt sich die Frage ob dieser Unfall ohne die lpg Anlage vermeidbar gewesen wäre.
Solange der Tank nicht explodiert .....

Nein, diese Frage stellt sich exakt nicht. Ein Versuch als Textformel:

Teile, die zulassungspflichtig sind (ABE-Krams etc. mal außen vor) und nicht im Fahrzeugschein eingetragen = Führen eines Fahrzweugs ohne Betriebserlaubnis. Sehr einfach eigendlich.

Aber jeder kann ja frei Handeln und für Konsequenzen einstehen. Was für ein Glück, hier in D ;-)

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 18. Januar 2020 um 22:49:30 Uhr:


Ist doch ganz einfach, es gibt KME Nevo nach R115, und die ist mit der normalen Software einstellbar, soweit ich es gelesen habe. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch belesen bin.

Richtig, Zavoli zB auch- aber nochmal für die, die sich beim lesen schwer tun. der ECE115 entsprechend muss (müsste :-) ) der Umrüster nach abgeschlossener Einstellung diese mit einem Code gg verstellen durch Unbefugte sichern - die Gutachteninhaber haben dafür beim KBA unterschreiben müssen.
Wird so eine Umrüstung mal auffällig (warum auch immer) ist die ECE Zulassung hinfällig und die BE des Fz erloschen :-)

Und wer so ein ECE115 Gutachten schon mal real in Händen hatte- und nicht nur drüber labert, der weiß, das da steht: Vom UMRÜSTBETRIEB abzustempeln und zu unterschreiben.
Daher ist es auch für den TÜV etwas schwierig, so eine Selbstumrüstung abzunehmen - wie wird zB das mit der Einstellung sichergestellt? Dann ist der TÜV nicht der Einbaubetrieb -wer soll das also rechtverbindlich- mit GSP Nummer - für die Zulassungsbehörde abstempeln? Schließlich muss ja auch eine GSP erstellt werden- vom Einbaubetrieb....nicht vom TÜV....
Man kann es abwarten bis hier Feierabend ist weil wieder so viel Schindluder getrieben wird.

Naja, und die Kollegas, die hier ihren Kram nach Gutdünken reinschmeißen fahren doch eh schon immer mit halbseidenen Geschichten spazieren, da kommts auf die Anlage auch nicht mehr an.

Jup, Einbaubestätigung vom Betrieb ist nötig, sorry an dieser Stelle, war Fehlinfo meinerseits!

Abschließend: Ja, Manipulationsschutz ist in Fahrzeugsteuergeräten nötig. Bitte aber unterscheiden:

A) OK: Gar kein Zugriff (außer Umrüster), zB. PRINS
B) OK: Read-Only, oder Level-Beschränkung auf Basiswerte jür den "Jedermann", wie in jedem heutigen Auto (OBD)
C) NOK: Vollzugriff

Ich lass dann mal auch gut sein ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen