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Sechsmonatige Haltedauer nach einem Unfall Vollkasko
Hallo
Gilt die Sechsmonatiges Haltedauer Regel nach einem Vollkaskoschaden bzw könnte man den Rest des Geldes von der Versicherung verlangen nach Ablauf der 6 Monate ? Bei meinem Vandalismusschaden hat die Versicherung Wiederbeschaffungwert minus Restwert bezahlt . Die Reparaturkosten sind geringer als der Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert 30.000 netto
Restwert 24.000 netto
Reparaturkosten 15.000 Netto
Vielen Dank für jede Info
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3 Antworten
Nein. Die 6 Monatsfrist gibts nur in der Haftpflicht.
Bei fiktiver Abrechnung bekommst du WBW-RW (abzüglich einer eventuellen SB)
Wenn du reparierst bekommst du die Repo netto (abzüglich einer eventuellen SB)
Repariert werden kann bis maximal zur Höhe des WBW, aber nur gegen Vorlage einr Rechnung
Wichtig ist auch noch, dass vollständig und fachgerecht repariert werden muss.
Sonst bleibt es bei der bisherigen Abrechnung.
Die Reparaturrechnung wird dann aber inkl. MwSt. bezahlt.
Es sei denn es ist ein Firmenfahrzeug, bei dem man Vorsteuerabzugsberechtigt ist.