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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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am 8. Juni 2010 um 0:07

Nachtrag:

300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot + Wiederholungstäter 1.500 €, 6 Punkte und ein Jahr Fahrverbot ist ein super Vorschlag. Sollte ein Schwerbehinderter mit Parkberechtigung seinen Ausweis vergessen, das kann ja schon mal passieren. Zahlt er die gleiche Strafe wie jeder andere, welcher nicht berechtigt ist. Auch einen Ausweis rechtzeitig nicht verlängert führt zum gleichen Ergebnis!!!

Alternative wäre eine dynamische Strafe, wobei die Bewertung der Einkünfte herangezogen werden. Allerdings würden danach viele Unternehmer keine Strafe zahlen, welche dem Staat immer eine künstliche Pleite vorteusch. Auch Sozialhilfeempfänger die Schwarzarbeit machen, würde man damit nicht bestraft werden.

Wie man es macht, einer ist immer der dumme!!!

Ist schon interessant, was man vor dem SG so alles erlebt.

Schildere doch bitte einmal, wie lange die Prozedur gedauert hat. Gab es damals auch schon so lange Laufzeiten bei den Sozialgerichten?

Kannst du etwas zu den Kosten sagen?

Gruß

Ulicruiser

am 8. Juni 2010 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Schildere doch bitte einmal, wie lange die Prozedur gedauert hat. Gab es damals auch schon so lange Laufzeiten bei den Sozialgerichten?

Kannst du etwas zu den Kosten sagen?

Gruß

Ulicruiser

Das erste Verfahren vor SG und LSG hat alles in allem circa 4 Jahr gedauert.

Das jetztige Verfahren dauert mittlerweile 7 Jahr, weil die beim Sozialgericht meine Akte nicht zurück gesendet haben. Nach dem ich einen neuen Antrag eingereicht habe und nach einem Jahr nicht gehört hab, rief ich dort mal an. Da sagte man mir: Oh, ja, die hätten wir schon zurückschicken können.

Später gab es vorm Sozialgericht noch einmal Störungen, in dem der Richter Anträge nicht zugelassen hat und die Akte wohl mehr in der Ecke liegen ließ, anstatt sie zu bearbeiten, hier ist auch noch einmal 1 Jahr verstrichen. Es ist auch nicht einfach einen Gutachter zu finden, da die ja eigentlich nur für die Gerichte arbeiten. Und die Hand die einen Füttert beist man nicht!

Eins kann ich aber zu den Zeiten vorm Gericht sagen, würden sich die Gutachter sich mehr Zeit nehmen und einen Schwerbehinderten richtig untersuchen, bräuchten die Schwerbehinderten nicht so viele Anläufe für ihr Recht. Dann gäb es auch nicht mehr so viel warte Zeit.

Beim LSG geht es jetzt relativ schnell. Ein Abschluss können wir innerhalb von einem halben Jahr erwarten.

Gerichtskosten brauche ich "Gott sei Dank" nicht zahlen, da ich eine Rechtschutzversicherung habe. Diese können auch extrem sein, da so ein Gutachten etwa 5000 Euro kostet. Dazu kommen natürlich noch die Gerichtskosten und der Rechtsanwalt.

Es gibt auch Vereine in Deutschland wie zum Beispiel der Reichsbund, die haben für ihre Mitglieder auch Rechtsanwälte und übernehmen Gerichts- und Gutachterkosten. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man auch eine Verfahrenshilfe über den Rechtsanwalt beantragen. Je nach dem, kann es sein das man einen Teil hinzu bezahlen muss.

Gruß

Oliver

Hallo Leutle,

hoffe das ist kein Doppellink,

auf der Seite sind auch ein paar Behindertenparkplatzmissbrauchstfälle vom Feinsten :

http://www.kunstparker.de/galerie.php

Behindertenparkplatz ist nun mal für Behinderte.

Wenn Ihr trotzdem ein Ticket bekommen habt, schreibt mir PN.

Ich guck mal was ich für euch machen kann...... (Bundesweit)

Zitat:

Original geschrieben von dcgdavid

Behindertenparkplatz ist nun mal für Behinderte.

Wenn Ihr trotzdem ein Ticket bekommen habt, schreibt mir PN.

Ich guck mal was ich für euch machen kann...... (Bundesweit)

Wie ist DAS denn zu verstehen??

Du bietest Leuten, die zu Recht ein Ticket bekommen haben an, dieses zu "entsorgen"?

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Zitat:

Original geschrieben von dcgdavid

Behindertenparkplatz ist nun mal für Behinderte.

Wenn Ihr trotzdem ein Ticket bekommen habt, schreibt mir PN.

Ich guck mal was ich für euch machen kann...... (Bundesweit)

Wie ist DAS denn zu verstehen??

Du bietest Leuten, die zu Recht ein Ticket bekommen haben an, dieses zu "entsorgen"?

....so richtig verstehe ich das auch nicht, andererseits denke ich er meint: Behinderte die trotzdem einen Strafzettel bekommen sollen sich bei ihm melden:confused:....oder?

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

....so richtig verstehe ich das auch nicht, andererseits denke ich er meint: Behinderte die trotzdem einen Strafzettel bekommen sollen sich bei ihm melden:confused:....oder?

Also ich habe bis jetzt jedesmal, wenn ich vergessen hatte, die Genehmigung auszulegen,was recht selten vorkommt, das Ticket anstandslos annuliert bekommen..

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

....so richtig verstehe ich das auch nicht, andererseits denke ich er meint: Behinderte die trotzdem einen Strafzettel bekommen sollen sich bei ihm melden:confused:....oder?

Also ich habe bis jetzt jedesmal, wenn ich vergessen hatte, die Genehmigung auszulegen,was recht selten vorkommt, das Ticket anstandslos annuliert bekommen..

....genau, und deshalb mein:confused:....warum soll man sich dann bei ihm melden?

am 1. Juli 2010 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von dcgdavid

Behindertenparkplatz ist nun mal für Behinderte.

Wenn Ihr trotzdem ein Ticket bekommen habt, schreibt mir PN.

Ich guck mal was ich für euch machen kann...... (Bundesweit)

Ein Behindertenparkplatz ist auch nicht für alle Menschen mit Behinderung sondern für einen kleinen Teil von ihnen.

Der Fragesteller hat auch vergessen seinen Parkausweis gut sichtbar aus zu legen, also hat er die Knolle zurecht bekommen, er hätte sogar abgeschleppt werden dürfen und wäre auf den Kosten sitzen geblieben.

Ich hoffe nicht das du versuchst recht zu beugen.

Mal was ganz Aktuelles zum Thema Parken auf einem Behindertenparkplatz durch Nichtberechtigte.

Am 10.07.2010 habe ich eine Frau mit ihrem Opel Astra,sich auf einen Behindertenparkplatz( an der Postbank Rüsselsheim) unberechtigter Weise stellte angesprochen.

Sie stieg aus, ich wies sie darauf hin das sie auf einem Behindertenparplatz steht und ihr Auto bitte wegfahren möchte (Sie war Nichtbehindert was sie auch bestätigte)

Darauf meinte Sie ich lasse mich nicht von ihnen anschreien. Sie stellte sich in Warteschlange vor einem Ec- Automaten und ignorierte meine Aufforderung. Ich sagte zu ihr, ich empfinde ihr Verhalten unverschämt, ich wünschte sie würden durch einen Unfall im Rollstuhl sitzen. Sie ignorierte das einfach und ging in aller Seelenruhe als sie dran war, zum Ec- Automaten und zog Geld. Ich machte mich in der Zwischenzeit auf den zu meinem Fahrzeug das neben dem o. g. stand ebenso auf einem Behindertenparkplatz. Ich mußte hinter ihrem Fahrzeug mit meinem Rollstuhl vorbeifahren. Ich bin sehr langsam gefahren bei der Hitze an diesem Tag. Plötzlich setze die o.g . mit ihrem Fahrzeug zurück und stieß leicht gegen meinen Rollstuhl. Ich erschrack und blieb stehen.

Sie sprang aus ihrem Fahrzeug und meinte das ich das mit Absicht gemacht hätte das ich extra langsam fuhr und einfach stehen blieb. Sie würde jetzt die Polizei anrufen weil ich sie beleidigt und provoziert habe bzw. sie sich bedroht hätte mit einer Anzeige meinerseits. Die Polizei kam und sie schilderte den Vorfall aus ihrer Sicht , das sie doch nur mal eben Geld holen wollte, sie warf mir ein Fehlverhalten vor.

Die Polizei kam zu mir und schilderte den Fall wie er sich aus meiner sich zugetragen hat.

Die Polizei sagte zu ihr das ihr Verhalten nicht richtig ist und sie nun eine Verwarnung bekäme.

Und wenn ich sie nun anzeige weil sie gegen meinen Rollstuhl gefahren sei, meinte die Polizei das hätte keine Folgen, der Rollstuhl wäre ja nicht kaputt nach der Überprüfung von mir und Polizei.

Außerdem wäre ich ja offentsichtlich nicht verletzt, die Staatsanwalt würde es ohnehin einstellen, weil ja eben nichts passiert sei.

Klar ich könnte sie jetzt anzeigen, aber diese Staatsanwaltschaft in Darmstadt ist mit Vorsicht zu geniesen. Das ist mir bekannt aus eigenen Erfahrungen.

 

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 23:08

@ teddy

schlimme Erfahrung. Das Verhalten dieser Frau macht einen sprachlos. Ich habe auch schon Menschen erleben müssen, die mit dem Kettcar durch die Kinderstube gerast sind. Die änderst du nicht.

@ dem User hier, der Ordnungswidrigkeiten ausbügeln will

nehmt ihn bloss nicht ernst. Leider gibt es immer wieder Rechtsanwälte, die mit Bauernfängermethoden Kunden suchen. Wer unbrechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, der zahlt das Knöllchen von 35 Euro. Wer sich sofort vor Ort einsichtig zeigt, dem kann das Knöllchen erlassen werden. Ich habe schon oft erlebt, dass Ordnungshüter ihre Entscheidung von der ehrlichen Einsicht und vor allem auch bei angemessenem Verhalten gegenüber dem Parkberechtigten z.B. durch eine Entschuldigung abhängig machen ob das Knöllchen fällig wird. Wird oder wurde abgeschleppt, dann hilft auch kein Bitten und Betteln mehr. Dann muss gezahlt werden. Man sollte neben dem Verwarnungsgeld, den Abschleppkosten, den Gebühren nicht auch noch Geld in eine/n windigen Anwalt/in investieren. Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass es auch wirklich Leute gibt, die das Behindertenparkschild übersehen haben und dann auch sehr einsichtig waren. Es kann passieren - es sollte natürlich nicht vorkommen. Freches Auftreten des Verkehrssünders oder Drohen mit einem Anwalt hat noch niemandem genutzt. Wer zahlen mußte tut gut daran es zu akzeptieren statt nochmal Geld in eine aussichtslose Klage zu investieren bei der nur der Anwalt gewinnt - nämlich sein Honorar.

Ich finde man darf auch nicht gleich ausrasten, wenn ein personenbezogener Parkplatz durch einen Unberechtigten zugeparkt ist. Aus meiner Sicht gibt es auch akzeptable Gründe. In einem Fall parkte auf meinem Parkplatz ein Vater eines Kindes, das mit hohem Fieber ins Krankenhaus gebracht werden mußte. Er parkte da auch nur 15 Minuten und kam mit dem Kind, das wirklich sehr krank war. Das war für mich ein trifftiger Grund. Das verständigte aber noch nicht eingetroffene Ordnungsamt habe ich dann telefonisch abbestellt.

Die Erfahrung sagt : je wilder eine Geschichte ist, desto konstruierter ist sie - umso weniger lassen sich Ordnungshüter täuschen.

Nochmal aus meiner Sicht : es stimmt mich nicht fröhlich, wenn der mir überlassene Parkplatz mal wieder besetzt ist - aber genau so wenig stimmt es mich fröhlich, wenn jemand, der das Schild wirklich übersehen hat dann 250 Euro zahlen muss. Fehler machen wir alle im Verkehr - und Schilder habe ich auch schon übersehen. Das ist nunmal menschlich. Wer allerdings bewußt auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne die erforderliche Berechtigung parkt, der soll auch zahlen.

Liebe Grüße

JoJoMS

So ist es:

Leben und leben lassen !

Aber viele Nichtbehinderte sehen das halt etwas anderst !

Und für Diese, müsste es teurer werden, so, dass es weh tut !

Eine theoretische Nachschulung wäre bei manchen Verkehrsteilnehmern echt nicht verkehrt.

am 11. Juli 2010 um 11:14

Klar ist das denunzieren, aber in dem Fall halte ich das für korrekt, wer sich so asozial verhält sollte auch die Konsequenzen spüren.

Ich würde aber auch einen Steuerhinterzieher anzeigen, aber halt nur wenn ich das auch wirklich weiß und nicht nur vermuten.

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty

Aber viele Nichtbehinderte sehen das halt etwas anderst !

Wie wird der Behindertenparkplatz in der Bevölkerung wahrgenommen?

Wenn genügend Parkpläteze vorhanden sind wird er gar nicht wahrgenommen und es parkt auch kein Unberechtigter darauf!

Wenn der Parkplatzsuchende wiederholt an dem freien Parkplatz vorbei kommt, möglicherweise zwei nebeneinader, dann sagt er sich: Platzverschwendung, da parkt ja keiner. Also kann ich mich kurz darauf stellen!

Das Problem ist, dass der Parkplatz, wenn er belegt ist, akzeptiert wird. Ist dieser jedoch frei, dann wird er "nicht" genutzt, also eine Verschwendung.

Diese Aussagen bedeuten nun nicht, dass ich die Parkplätze unberechtigterweise belege. Die Denke ist allerdings m.E. so, wie ich sie gerade beschrieben habe.

An diesem Bild muss in der Öffentlichkeit gearbeitet werden.

Gruß

Ulicruiser

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