Schuldfrage bei Unfall
Hallo zusammen,
meine Frau war Gestern auf dem Gesundheitsamt mit meinem 5 jährigen Sohn. Sie parkte auf einem großlächigen Parkplatz vor der Tür. Aber verbotener Weise auf einem nicht ausgewiesenen Bereich (der Parkplatz war durchgekreuzt, also Parkverbot). Dann verließ sie das Auto zusammen mit meinem Sohn und ging in das Gebäude. Ca 30 min. später kam eine Frau, die sagte, daß sie in das Auto meiner Frau gefahren sei, da sie es nicht gesehen habe, beim Rückwärtsausparken.
Platz war allerdings genug da. Die Unfallverursacherin will nun, daß meine Frau die Hälfte des Schadens bezahlt, da sie falsch geparkt hatte.
Wer von euch weiß, wie das rechtlich ist ? Trifft meine Frau eine Mitschuld, weil sie falsch geparkt hat oder nicht ?
Vielen dank im voraus.
20 Antworten
Zitat:
unerhebliche Gefahr darstellt.
Ja, alles klar! Dafür müsste man wissen was Gefahr bedeutet. Dies ist bei einer einfachen Behinderung nicht gegeben. Ein Auto in 2. Reihe hinter eine Kurve ist eine nicht unerhebliche Gefahr, eines vor meiner Garage nur eine Behinderung.
Zur Einnerung: es geht um einen Fall in einem abgeteilten Verkehrsraum mit besonderer Sorgfaltspflicht.
Aber das steht sicher in Deinen Kommentaren zur Stvo. Nochmal: Es gibt Gesetze und deren Interperatition. Wenn du sagst Gesetze sind völlig klar zeugt dies von Unkenntnis. Wozu brauchten wir dann Juristen?
Solltest Du wider Erwarten Volljurist sein lasse ich mich gern eines besseren überzeugen.
der Laie
@fuchs,
die Fragestellung interessiert Dich nicht eigentlich,
stimmt doch? 😉
@fuchs
Das Grundlegende hier ist das Haftungsrecht. Nach geltender Rechtsprechung bekommt man nur noch dann 100 % seiner Ansprüche befriedigt, wenn man den Unabwendbarkeitsbeweis führen kann. Das sind die typischen Fälle des Auffahrens auf den Vordermann z.B.
Wenn man nicht nachweisen kann, dass man auch bei größter Vorsicht und absolut fehlerfreier Fahrweise den Unfall nicht verhindern kann, bleibt man immer auf der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeuges sitzen. Die liegt bei PKW bei 25 %. Ich will hier niemanden belehren, aber es ist einfach so.
Nicht vergessen, hier geht es nicht um Strafrecht sondern Zivilrecht. Da ist nicht immer alles entweder schwarz oder weiß. Bei wirklich vielen Unfallsituationen quoten die Versicherer, was das Zeug hält.
Die Einschaltung eines RA würde ich auf jeden Fall empfehlen. Dein Rechtschutz bezahlt auf jeden Fall die Gektendmachung von Ansprüchen gegen den Unfallgegner, wo man imho 100% geltend machen sollte, schon aus taktischen Gründen: Wenn der Amwalt das gegenüber der Rechtschutzversicherung mit den beiden von mir zitierten urteilen begründet, bekommst du sicher die Deckungszusage.Für die Tätigkeit gegenüber deiner Haftpflichtversicherung bekommst du die Deckung nicht, da hat die Versicherung eine eigene Regulierungszuständigkeit. Ein guter Anwealt schreibt aber kostenfrei an die Versicherung , dass sie den Schaden zunächst nicht bezahlen sollen, bis eine Reaktion der gegnerischen Versicherung vorliegt. Üblicherweise lassen sich die Versicherer drauf ein, gerade wenn es um eine relativ geringe Quote geht. Dass sie Versicherer von alleine die Haftung verweigern, halte ich für fragwürdig, gerade wenn es um geringe Quoten geht. Schließlich kann sich der Versicherer ja einen Teil seiner Zahlungen bzw. im Laufe der Jahre alles durch die Höherstufung wieder hereinholen. es kann für die Versicherung also billiger sein, einen kleinen Betrag kommentaros zu zahlen und dann über mehrere Jahre eine Höherstufung zu vereinnahmen.
Gruß Bernhard
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Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Dass sie Versicherer von alleine die Haftung verweigern, halte ich für fragwürdig, gerade wenn es um geringe Quoten geht. Schließlich kann sich der Versicherer ja einen Teil seiner Zahlungen bzw. im Laufe der Jahre alles durch die Höherstufung wieder hereinholen. es kann für die Versicherung also billiger sein, einen kleinen Betrag kommentaros zu zahlen und dann über mehrere Jahre eine Höherstufung zu vereinnahmen.
Für die Versicherung ist es nicht billiger, einen kleinen Betrag kommentarlos zu zahlen. Erstens, werden die kleinen Beträge ohnehin in vielen Fällen vom Versicherungsnehmer zurück gezahlt, um den Vertrag schadenfrei zu stellen. Damit hat die Versicherung quasi die Arbeit für lau gemacht. Der m.E. bedeutsamere Punkt ist, wie man dem eigenen Kunden erklärt, dass man schlankweg nur die Haftung in Höhe der Betriebsgefahr anerkannt hat. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die eigenen Kunden besonders miesmutig werden, wenn man nur eine geringe Zahlung vorgenommen hat. Die Belastung des Vertrages ist ja immer die gleich, egal, wie hoch entschädigt wird.
In der Praxis läuft es zumeist so, dass - um es mal auf diesen Fall zu beziehen - der Threadersteller seinen Schaden zu 75 % von der Gegenseite reguliert bekommen wird. Respektive zu 100%. Im Gegenzug wird dessen eigene Versicherung den Schaden komplett ablehnen. Die möglichen 25% wird die Unfallgegnerin nur mit RA (wenn überhaupt dann) oder auf dem Klageweg bekommen. Das ist meine Einschätzung.
In der Praxis läuft es zumeist so, dass - um es mal auf diesen Fall zu beziehen - der Threadersteller seinen Schaden zu 75 % von der Gegenseite reguliert bekommen wird. Respektive zu 100%. Im Gegenzug wird dessen eigene Versicherung den Schaden komplett ablehnen. Die möglichen 25% wird die Unfallgegnerin nur mit RA (wenn überhaupt dann) oder auf dem Klageweg bekommen. Das ist meine Einschätzung. genauso sehe ich das auch, so läuft es in der Praxis ...