Schräglage zu groß – Handbremse ohne Funktion

Audi Q5 8R

Weiß nicht, ob wir das Thema schon hatten,
wenn ja – bitte löschen.

Habe gestern in Marburg ne ziemlich steile Gasse entdeckt und bin natürlich gleich hochgebrettert, da die Quh solche Berge liebt und ich mit einer schönen Aussicht auf die Burg von dort oben gerechnet habe.

Als ich oben ankam, wollte ich aussteigen, um ein paar Bilder zu knipsen, konnte aber die Handbremse nicht anziehen.
Gleichzeitig leuchtete in Bord-Info die Warnung – „Achtung, die Schräglage des Fahrzeuges ist zu groß“ oder so ähnlich. 😕

Habe die Quh dann quer resp. schräg zur Fahrbahn gestellt und der Bremsknopf blieb oben, wie gewohnt und auch das rote Lichtlein auf dem Knopf ging gleich an.

Ich war von der Situation erst ein bisschen überrascht, da mir das noch nie passiert ist, dann habe ich mich aber über diese Bevormundung von Audi ziemlich geärgert.

Ich denke, das geht langsam zu weit, zumal die Schräge gar nicht soo abartig war und Audi sogar Werbe-Filmchen auf solchen Straßen drehen lässt.

Da werde ich von meiner „Nobel-Technik“ einfach gezwungen, weiter zu fahren, wo ein Suzuki-Fahrer seinen Vitara seelenruhig abstellen konnte.

Außerdem hätte ich auch einen Notfall haben können, wo ich unbedingt dort hätte anhalten müssen, um jemanden ins Auto zu helfen oder irgendwas einzuladen.

Ist das denn normal oder liegt bei mir womöglich ein Fehler vor??

Beste Antwort im Thema

Konnte folgendes aus technisch versierter Quelle eruieren:
Wenn Steigungswinkel >31%, dann ist elektronische Parkbremse (jedenfalls bei Handschaltungsgetriebe-Varianten) nicht aktivierbar, da der nötige Druck nicht aufrechterhalten bzw. gewährleistet werden kann. Aber ... wenn man sich das mal ausrechnet, wird es sehr wenige Stellen geben, wo eine Steigung >31% in der Praxis "befahren" werden kann. Übrigens, ähnliche Einschränkungen gibt es wohl auch bei mechanischen Handbremsen, nur zeigt da eben keine Sicherheitseinrichtung an, dass die Bremswirkung "nicht unbedingt" gesichert funktioniert. ;-)
Soweit die Recherchen. LG

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mara_toni



Zitat:

Original geschrieben von Black-Quattro



.

Bei meinem A6 funktioniert das so.
Beim Q5 nicht. Geht nur mit Anschnallen. Ich verwende jetzt in der Garage kein Autohold und damit keine Parkbremse mehr. Toller Vorsprung durch Technik!

Gruß
Mike

Das geht beim Q5 genauso: Bremse treten, Parkbremse lösen und Anfahren ohne Anschnallen. Eben Vorsprung durch Technik 🙂

Hallo Freunde,

bei meiner Q war das wirklich nicht möglich. War letzte Woche beim Service und mein 🙂 hat diese "Bevormundung" aufgehoben. Jetzt kann ich - so wie Ihr - bei getretener Fußbremse die Handbremse lösen. Warum das bei meiner Q anders codiert war, konnte er mir nicht sagen.

Gruß
Mike

Zitat:

Original geschrieben von huckelbuck


Ist ja wirklich ein Riesenproblem, das das ganze techn. Know-how des Konzerns in Frage stellt.
Manchmal frag ich mich, wo ich hier bin.

Hallo Griesgram,

Zu deiner Frage: wir sind hier in einem Forum, wo man sich gegenseitig hilft und nicht gleich die Zurechnungsfähigkeit eines Teilnehmers durch untergriffige Antworten infrage stellt. Wenn's für dich kein Problem gibt, spar dir einfach dein posting und lauf eine Runde ums Haus. 😉

Gruß
Mike

Gehört vlt. mit hier hin !?!

Gestern habe ich in eine schräg ansteigende Einfahrt (schätze mal so 25-30 % Steigung) zurückgesetzt. Dort kurz die Feststellbremse angezogen um das Getriebe zu entlasten, dann wollte ich noch ein wenig weiter - rückwärtz - die Einfahrt hochfahren.
Natürlich wollte ich anfahren gegen die Feststellbremse.

Gebe Gas (und ich war angeschnallt) der Motor dreht hoch - baut Kraft auf aber wohl nicht genug um die Bremse zu lösen.
Dumme Nummer - anfahrn im Berg rückwärts - gibts da ´ne Einschränkung wie steil es sein darf?

Zitat:

Original geschrieben von Black-Quattro



Zitat:

Original geschrieben von huckelbuck


Ist ja wirklich ein Riesenproblem, das das ganze techn. Know-how des Konzerns in Frage stellt.
Manchmal frag ich mich, wo ich hier bin.
Hallo Griesgram,

Zu deiner Frage: wir sind hier in einem Forum, wo man sich gegenseitig hilft und nicht gleich die Zurechnungsfähigkeit eines Teilnehmers durch untergriffige Antworten infrage stellt. Wenn's für dich kein Problem gibt, spar dir einfach dein posting und lauf eine Runde ums Haus. 😉

Gruß
Mike

Danke für den Tip, allerdings wäre mir dann ja Dein richtungweisender Kommentar entgangen.😉

Ich stell es gern nochmals gerade:
wenn jede Kleinigkeit, die es aus individueller Sicht -berechtigt, oder nicht- zu beanstanden gibt, mit der Bemerkung "Vorsprung durch Technik" belegt wird um damit zum Ausdruck zu bringen, dass hier eine ungenügende Ingenieursleistung erbracht wurde, weil der User xyz unzufrieden ist oder sich eine andere Lösung wünscht, halte ich das für völlig unangemessen und nicht verhältnismäßig!

Sieh es wie Du magst, aber ich drücke hier meine Auffassung aus, ob es Dir oder anderen gefällt, ist dabei nicht der entscheidende Punkt.🙂

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Danke H. In der Sache gebe ich Dir gerne Recht.

Gruß

Stefan
(Sonst für Rechthaberei hier angestellt)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Danke H. In der Sache gebe ich Dir gerne Recht.

Gruß

Stefan
(Sonst für Rechthaberei hier angestellt)

da nich für😁😁😁

Sehr hilfreich, eine Lösung gibt es anscheinend nicht.

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