Schon GEZahlt??
Hi,
da ich ja wieder ein Auto auf mich laufen habe muss ich wohl auch GEZ bezahlen. Nun meine Frage:
mein Auto ist nicht das ganze Jahr angemeldet, muss ich dann trotzdem für das komplette Jahr die Gebühren bezahlen???
Gruß
Sebo
50 Antworten
Hallo
Die GEZ hat nichts mit der Fahrzeuganmeldung zu tun!
Es reicht wenn ein Empfangsgerät zur Verfügung steht, ob das Auto zugelassen ist interessiert diese Abzocker nicht.
Ist eigendlich bekannt, wenn jemand einen Firmenwagen nutzt, das auch dann das radio nochmal extra vom Fahrer angemeldet werden muss??!!
Gruss Mickie
Jo, hab ich grad bei Kabel1 gesehen. Das ist wahnsinn! Vorallem ist die Gebühr relativ hoch, wie ich finde.
Gerade beim TV muss ich, als jemand der die ÖR-Programme nie schaut, sagen dass zu viel Geld dafür verlangt wird.
Zum glück habe ich privat selbst keinen Fernseher und ich vermisse dieses Gerät auch nicht. Kommt eh nur noch schrott 😉
Aber das Problem bei der Saisonzulassung ist nunmal dass ich mich in den 3 Wintermonaten nicht ins Auto setze und Radio höre!
Reine Schikane!
Gruß
Sebo
Zahls gar nicht! Die Abzocke von denen ist sowieso für die Katz. Leute schikanieren und etwas andrehen, was gar nicht stimmt, nein danke!
Ich hab nur schiss vor dem Nachzahlen und vor ner evtl. Strafe die ich dann kriege wenn ich nicht gleich bezahle.
Gruß
Sebo
Zitat:
Original geschrieben von Mickie
Ist eigendlich bekannt, wenn jemand einen Firmenwagen nutzt, das auch dann das radio nochmal extra vom Fahrer angemeldet werden muss??!!
Fällt das nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, welcher den Firmenwagen zur Verfügung stellt?
Zitat:
Ich hab nur schiss vor dem Nachzahlen und vor ner evtl. Strafe die ich dann kriege wenn ich nicht gleich bezahle.
nicht zahlen , wenn die mal doch auf dich kommen dann hast du das auto erst seit der letzten zulassung , das fällt das nachzahlen nicht so schwer.
aber wenn mal so ein möchtegernweihnachtsmann vor der haustür steht einfach wieder zumachen.
Ich hab neulich in ner Illustrierten gelesen, dass man GEZ fürs Autoradio nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zahlen muss...
Ein Firmenwagen wird i.d.R. gewerblich genutzt...
ich weiß, dass für meinen Firmenwagen im Rahmen vom Fullservcie Leasing auch die die GEZ Gebühr gezahtl wird.
Ich traue dem GEZ Verein aber zu, dass die nochmal Gebühr von mir verlangen können, weil ich den Wagen ja auch privat nutze. Ist doch bei einem portablen Gerät nicht anders. Ich melde es privat an - bezahle auch privat - nehme es mit auf die arbeit und dort muss der Arbeitgeber nochmal dafür bezahlen.
Ich hoffe aber, dass ich mit dieser total perversen Idee völlig falsch liege...
Antworten von der GEZ-Seite:
1. Arbeitsplatz
Rundfunkgeräte (Radio/Fernsehgerät) am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Stellt das Unternehmen Rundfunkgeräte wie Radios, Radiorekorder oder Fernsehgeräte zur Verfügung, so hat das Unternehmen die Rundfunkgeräte anzumelden und die Gebühren zu zahlen.
Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.
Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden.
6. Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio- und/oder Fernsehgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
22. Kraftfahrzeuge
Für jedes Autoradio in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.
Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.
Gebührenpflichtig für ihre Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen sind insbesondere alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen, wie z. B.:
* Ärzte
* Architekten
* Fahrlehrer
* selbständige Handwerker
* Landwirte/Nebenerwerbslandwirte
* Rechtsanwälte
* Steuerberater
* alle Unternehmen in der Form von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Kraftfahrzeug für Zwecke des Arbeitgebers nutzen (z.B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter/Rechtsanwälte/Architekten ihr privates Kraftfahrzeug für Zwecke der Firma oder Kanzlei einsetzen).
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für nichteheliche Lebensgesmeinschaften)
Ist nur ein Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Autoradio als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.
> Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen.
Wenn in 2 nebeneinander liegenden Büros je ein Radio steht, müssen beide bezahlen - auch wenn beide den gleichen Sender Spielen. Schließt man statt dessen mittels eines Verstärkers 2 Lautsprecher an, die man so auf dem Flur positioniert, dass beide Büros hören können, dann nur einmal.
> Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird.
Das würde bedeuten: wenn ich zuhause GEZ zahle und nehme meinen portablen MP3-Player, der auch ein Radio eingebaut hat, an den Arbeitsplatz mit, weil ich nach der Arbeit oder in der Mittagspause joggen gehen will, muß ich dafür extra eine volle Gebühr zahlen.
Lasse ich den MP3-Spieler mit Radio dagegen im Auto liegen, kostet es nichts.
Stelle ich mein privates Auto mit anmeldefreiem Radio (da zuhause bereits TV angemeldet) vor's Bürofenster, mache Tür & Fenster auf und lasse es laufen, kostet es nichts. Ein tragbares Radio auf der Fensterbnak kostet was extra.
> Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Kraftfahrzeug für Zwecke des Arbeitgebers nutzen (z.B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter/Rechtsanwälte/Architekten ihr privates Kraftfahrzeug für Zwecke der Firma oder Kanzlei einsetzen).
Fahre ich mit meinem Privat-KfZ auf eine Schulung oder eine Messe im Auftrag des Arbeitgebers, muß ich also mein Radio im Auto für mindestens 1 Monat gesondert anmelden und bezahlen.
Wenn ich einmal im Monat für das Büro Kaffee (auch für die Büro-Gäste des Arbeitgebers) kaufen gehe, ist eine Jahresgebühr fällig.
An diesen Beispielen sieht man, wie schizophren, unsinnig und rein geldgierig diese GEZ-Vorschriften sind.
So eine Organsitation gehört abgeschafft. Die ÖR Programme gehören 'grundverschlüsselt' und nur wer sie mittels Smartcard dekodieren kann, sollte bezahlen müssen.
Oder: kpl. Einstellung der GEZ-Finanzierung durch Individuen.
Statt dessen Finanzierung aus Steuergeldern. Dabei Schrumpfung auf 1 bundesweite TV-Anstalt und max. 4 landesbezogene (Nord/Süd/Ost/West) TV-Programme (die Programme können gern bundesweit per Kabel und Sat verbreitet werden). Jede der 4 Länderanstalten darf max. 4 Radio-Programme machen (Jugend/Normal/Senior/Kultur). Gleichzeitig mit der Anzahl der Anstalten schrumpfen auch ihre Mitarbeiter und Anhängsel, wie Orchester & Intendanten). Internet-Angebote sind nur zulässig, um Programm-bezogene Informationen und News/Wetter/Verkehrs-Infos zu liefern. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden festgesetzt auf: (aktuelles gebührenaufkommen / Anzahl der jetztigen Anstalten * Anzahl der Anstalten nach der Reform) minus 30 % (vielleicht auch 40). Erhöhung jährlich lt. Inflationsrate + 0,3 %. Die Wahl und Bestimmung von Intendanten sollte kpl. von politischen Organisationen entkoppelt werden.
Wenn das mal gemacht wird, kaufe ich mir auch wieder ein Radio und TV und zahle gern...
6502
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ein Firmenwagen wird i.d.R. gewerblich genutzt...
Wo schreibt er denn, dass es um einen Firmenwagen geht ?
Zitat:
Original geschrieben von gtifahrer
Ich hab neulich in ner Illustrierten gelesen, dass man GEZ fürs Autoradio nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zahlen muss...
Mein Beitrag bezüglich des Firmenwagens bezog sich auf diesen Beitrag von dir, den ich in Bezug zu dem Hinweis von Mickie gesetzt hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Ich hab nur schiss vor dem Nachzahlen und vor ner evtl. Strafe...
Sorry, aber wofür willst Du nachzahlen ?
Wenn jemand fragt hast Du Dein Autoradio erst seit heute drin, basta.
Lies Dich mal hier ein, das hilft gegen Ängste und Sorgen:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/