Schönes Neujahrsgeschenk

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

gestern hatte ich ein schönes "Geschenk" im Briefkasten: Eine Vorladung zu einer Vernehmung wegen Nötigung und Beleidigung im Strassenverkehr

Der Vorfall soll sich am 25.12.04 auf der A7 auf Höhe Petersberg (AB-Polizeistation) ereignet haben.

Nach langem überlegen mit meiner Freundin ist es uns dann eingefallen:

Es war ein "alter" Renault 19 dessen Reaktionen damit begannen uns kurz nach dem Hattenbacher Dreieck in Richtung Würzburg bei einem Überholvorgang auszubremsen. Danach betätigte ich kurz die Lichthupe und er fuhr dann mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte vor mir her.

Er machte auch keine Anstalten die Überholspur wieder freizugeben als rechts alles frei wurde. Ich zeigte ihm nochmals die Lichthupe und als eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 angezeigt wurde wechselte ich auf die rechte Spur und er fuhr stur links.

Das ging über ca 20 km so weiter, bis die AB dann dreispurig wird und kein anderes Auto mehr zu sehen war, wechselte er auf die ganz rechte Spur.
Ich fuhr daneben und wir sahen wie sich die Personen im Renault (Mann und Frau so mitte 30 und "schmieriges" Aussehen) freuten wie die Schneekönige.
Ich fuhr so ca. 2 km neben ihnen her und zeigte einige "Gesten" um ihm ein wenig deutlich zu machen was gelaufen ist, dann rauschten wir davon.
Der Renault kam nicht hinterher.

Ich weiss nicht was sich manche denken, aber wegen dem "Idioten" habe ich keine Lust ein Bussgeld aufgebrummt zu bekommen.

Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und bin gespannt was dabei rauskommt.

25 Antworten

Nun man sollte sich schon überlegen, ob der Vordermann nicht schneller kann oder will...es hat echt keinen Sinn an einem Corsa/ Polo 1.0 12V zu drängeln...die werden nur unnötig nervös und schneller kommt man auch nicht weg...Sollte aber frei sein...dann gibts von mir auch ne Lichthupe...

Fahren mit Verstand ist besser als mit einem Bleifuß...

Zitat:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und da der Renaultfahrer ihn ausfindig gemacht hat, ist ihm "bewiesen" das er auf der AB zu der Zeit war. Außer man kann anderes widerlegen.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch! Der Renaultfahrer hat überhaupt gar niemanden ausfindig gemacht. Er ist nur zur Polizei gerannt und hat dort den Fahrer des Golfs angezeigt. SportEditionTDI als Halter hat dann halt die Anzeige zugestellt bekommen mit der Bitte um Stellungnahme/Angabe des Fahrers. Dass der selbst der Täter war, ist Stand heute durch nichts und niemanden bewiesen!!!

Richtig...sonst könnte ich jeden den ich auf der Autobahn sehe anzeigen und sagen er hat mich genötigt...gehts noch?!

Dazu mal ne Frage, da sich auch in meiner täglichen Praxis auf der AB viele Leute links aufhalten, auch wenn rechts frei ist:

Ist das kurze Betätigen der Lichthupe aus Sicherheitsabstand nicht doch als Nötigung zu bewerten? (Anders als "Dieselwiesl" es schrieb...)
Und wie verhält es sich mit kurz mal den Blinker links, um dem Vordermann seine Überholabsicht mitzuteilen?

Man hat ja sonst keine Möglichkeit sich mizuteilen, denke ich... Einfach zu warten, kann manchmal so lange dauern, bis so ein Penner mal rübergefahren ist.

Ich drängele natürlich nicht dabei, alles aus Sicherheitsabstand; und auch nur, wenn der Vordermann eine Chance hat, rechts rüberzufahren und nach mir wieder einzuscheren. So gesehen würde ich das nicht als Nötigung verstehen, aber was sagt das Gesetz dazu?

Frohes Neues, Happy New Year, Bonne année, Buon anno !

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Darf in diesem Lande jeder schmierige Typ anzeigen ?

Mich hat mal nen Neger bewußt auf der Spur ausgebremst, der hatte stärkereres Auto, einfach ausgebremst egal welche Spur ich fahren wollte, hat rausgeschaut und blöd gegrinst: wenn ich eine Schußwaffe dabei gehabt hätte wär der heute dort wo er nich mehr grinsen kann

Ich denke auch so wie Diesel Wiesl...

Der kann doch rein gar nix beweisen, und die Beifahrerin kann vom Beifahrersitz auch nix einschätzen ob und wieviel er zu dicht aufgefahren ist!!

Und du und deine Freundin haben das ja genau von vorne gesehen. Da ist es schon einfacher zu beweisen, dass der Renaultfahrer ewig auf der rechten Spur gefahren ist (Rechtsfahrgebot), dann könnt ihr beide auch leicht beweisen mit der NSL usw.

Ich würde es auch mit ner Gegenklage, wegen Nötigung, Verleumdung, Rechtwidriger Eingriff in den Straßenverkehr etc. versuchen. Was meinst du wie schnell der seine Klage fallen läßt!!

Immer die selbsternannten Verkehrserzieher...😠 🙄

@eat_my_dust: m.E. ist das okay und erlaubt. Benutzung der Lichthupe ist in der von Dir geschilderten Art und Weise außerhalb geschlossener Ortschaften zum Anzeigen eines Überholvorganges erlaubt. Allerdings gibt es hier in Deutschland irgendwie viele Leute, die sich durch die Lichthupe sehr schnell genötigt fühlen und zur Furie werden. In Italien ist das ja echt Gang und Gäbe und keiner regt sich drüber auf.

Hobbyrichter der Landstrasse.

Ich denke solche Personen haben Probleme mit dem Leben und da die "Waffe" Auto dafür bekannt ist und ich denke sehr viele solcher Anzeigen erzeugt werden, wollten die sich mal eben kurz abreagieren.

Ich kam da ganz gelegen, weil ich schneller unterwegs war, seine Attacken nicht so hingenommen habe,ein gepflegtes Auto besitze Skier auf dem Dach auf den Weg nach Österreich. Das wollten sie uns dann eben vermiesen.

Aber nichts desto trotz, ich habe die "Scheisse" (sorry) am Hals.

Zitat:

Original geschrieben von eat_my_dust


Ist das kurze Betätigen der Lichthupe aus Sicherheitsabstand nicht doch als Nötigung zu bewerten? (Anders als "Dieselwiesl" es schrieb...)
Und wie verhält es sich mit kurz mal den Blinker links, um dem Vordermann seine Überholabsicht mitzuteilen?

Man hat ja sonst keine Möglichkeit sich mizuteilen, denke ich... Einfach zu warten, kann manchmal so lange dauern, bis so ein Penner mal rübergefahren ist.

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Ich überhol in Underground 2 ja auch rechts also :-)

Re: Schönes Neujahrsgeschenk

Zitat:

Original geschrieben von SportEditionTDI


Eine Vorladung zu einer Vernehmung wegen Nötigung und Beleidigung im Strassenverkehr

is mir auch schon passiert. Durchgeknallter Verkehrserzieher on Tour > das übliche Spiel > Anzeige. Leider muß man den Scheiß ernst nehmen, weil Nötigung eine Straftat ist und keine Ordnungswidrigkeit. (im schlimmsten Falle gilt man bei Verurteilung als Vorbestrafter)

Wenns außer Euch keine weiteren Zeugen gibt kann dir aber nix passieren, da der Beweis einer strafbaren Handlung nicht zu erbringen ist. Aussage gegen Aussage ... in jedem Auto zwei Leute, shit happens.

Wichtig is: Bei der Vorladung gegenüber der Polizei alle Angaben zur Sache verweigern und nur Angaben zur eigenen Person machen. Wird denen nicht gefallen, aber das ist Dein Recht. Zunächst ist es Sache der Polizei, überhaupt erstmal den Fahrer festzustellen. Wenn Du keinerlei Angaben machst, wird das schonmal schwierig ;-)

Auf die Gegenklage natürlich verzichten, damit würdest Du ja nur zugeben gefahren zu sein.

Deine Verteidigung und Zeugen usw. kannst Dir für die Gerichtsverhandlung aufheben, falls es je dazu kommt. Wenn möglich zur Vorladung Anwalt mitnehmen.

Viel Glück 🙂

Also wenn es das erste mal ist mit der Anzeige würde ich mir keine all zu großen gedanken machen... hatte sowas auch schonmal am Hals! Da wurde mir der Stinkefinger gezeigt die haben mich ausgebremst usw. ich war alleine im Auto und die zu 3. aber trotzdem wurde nach meiner langen Stellungnahme das Verfahren dan eingestellt...
Seit dem bin ich jedenfalls verdammt vorsichtig geworden... schließlich kann einen sowas ja den Lapen kosten für nen Monat soweit ich weiß...

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