Schnellstraße Innerorts - rechts vorbeifahren links langsamer Verkehr

Hallo,

einmal eine kurze Frage zur Verständniss. Auserorts rechts vorbeifahren ist ja fast immer verboten (bis auf sehr wenige Ausnahmen).

Nun jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit habe ich und viele genervte andere folgendes Problem:

Die Bundesstraße A hört auf und zweigt sich in Bundesstraße B und auf die Innenstadt auf. (Am Ende, es die ersten Fahren bereits 10km davor auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist. Alles.)

Leider fahren manche sehr konsequent auf der linken Spur (obwohl Rechts ALLES frei ist), da diese am Schluss auf die Bundesstraße B weiterfahren wollen. Das zieht sich mehrere Kilometer.
Es ist Tempo 70 und links wird nur 60 gefahren, ewiges Trauerspiel da zu nah aufgefahren wird... dann ausgebremst... gehupt... Sind halt alles Idioten.

Nur etwa 1/5 des Verkehres will am Ende nach rechts abbiegen in die Innenstadt (Industriegebiet).

Meine Frage:

Auf der Bundesstraße A kommt plötzlich ein Ortsschild (mit Tempo 70). Darf rechts vorbeigefahren werden? Wenn rechts nicht übehrolt wird, würde sich der Verkehr noch weiter Stauen auf Tempo 50 oder niedriger. Es könnte PROBLEMLOS Tempo 70 gefahren werden, da vor den linksschleichern + am ende Abbiegern ALLES frei ist.

Im Späteren Verlauf ist auf der Bundesstraße A (nach dem Ortsschild) Tempo 50 wo die Abzweigung zu erkennen ist.
Einen dicken Fahrstreifen oder dicke Mittelstreifen gibt es erst etwa 100m vor der Abfahrt.

Danke und Gruß,
Lukas

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Was eine kleine praktische Schwierigkeit mit sich bringt.

Ich bin ja so'n notorischer Rechtsfahrgeboteinhalter. Jetzt haben wir eine dicht belegte Autobahn mit Kolonnenverkehr. Links rollt's mit sagen wir 70, ich darf nun nach der üblichen Interpretation (siehe voriger Post) nicht vorbei, fahre also auch 70.

Jetzt wird's links langsamer, ich muss mitbremsen. Sind wir auf 60 runter, darf ich aber Gas geben und regelgerecht mit 80 vorbei.

Nun muss ich aber aufpassen. Sobald ich Anzeichen sehe, dass es links wieder etwas schneller geht, sagen wir 65, muss ich sofort bremsen und rechts ebenso maximal 65 fahren. Das ist natürlich praktischer Blödsinn. Ich oute mich jetzt mal. Ich mache das an der Stelle nämlich anders:

Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

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Ne gibt 'n Danke. Mach' ich nämlich genauso. Da ich schlicht ein Freund von EFFIZIENZ bin. Und damit der Verkehrsfluss maximal möglich ist fährt man eben teilweise rechts mal schneller.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Januar 2019 um 11:38:20 Uhr:


...
Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

Ist doch vernünftiges Denken - gesunder Menschenverstand, die Amis sagen: common sense.
Da wird dir im Normalfall auch keiner einen Strick draus drehen, nur irgendein Winkeladvokat wird eventuell bei einem Unfall dich mit reinziehen wollen. Aber das muss man erstmal beweisen können!
Und wie soll das gehen? Das ginge nur mit elektronischer Aufzeichnung - Tesla lässt grüßen (wobei ich gar nicht weiß ob die aufzeichnen (können) - aber möglich wär's wahrscheinlich).
Lass es rollen 🙂

Selbst wenn feststeht, dass er mit 80km/h den Verkehr überholt hat, der mit 70 km/h unterwegs war, wird der Winkeladvokat keine Chance haben. Schließlich war das mit den 20 mehr bei maximal 60 auch ein Gerichtsurteil, kein Gesetzestext.

Und das Gerichtsurteil hat lediglich festgestellt, dass 20 mehr bei 60 OK ist, aber nicht, dass sobald links 61 gefahren werden Vorbeifahren grundsätzlich verboten ist. Kaum anzunehmen, dass irgendwann mal ein Gericht sagen wird, dass es unverantwortlich ist, mit 80 eine Kolonne zu überholen, die links mit mehr als 60 unterwegs ist.

Ich halte es übrigens genauso wie Erwachsener, und aus den gleichen Gründen.

Eigentlich sind wir doch alle Erwachsener ... 😁

Mich nerven vielmehr diejenigen, die auf einer zweispurigen Ausfallstraße oder Umgehungsstraße innerhalb der Ortschaft stur 50 links fahren und wenn Sie ein verdächtig parkendes Auto sehen, das wie ein Blitzer aussieht, noch auf 40 runter bremsen. Da bin ich immer froh, wenn es rechts vorbeigeht....😉 😁

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 31. Januar 2019 um 11:43:37 Uhr:


So hab ich das in der Fahrschule gelernt, zähfließend geht bis 80km/h und bis zu eben dieser Geschwindigkeit darf man rechts vorbei.
Daß zähfließend nur bis 60 geht höre ich zum ersten mal (man darf halt nicht mit 100 rechts vorbei wenn links 80 gefahren wird, daher kommen vermutlich die 60km/h).

Dann hast du es falsch gelernt oder du hast es falsch in Erinnerung. Die 60 km/h stammen vom BGH und stammen aus dem Jahr 1968. Daran hat sich bis heute in der Rechtsprechung nichts geändert.

.....obwohl sich in den letzten 51 Jahren im Straßenverkehr und im Automobilbau einiges geändert hat..... 🙄 😁

Einiges aber auch nicht, wie dieser Beitrag aus dem Jahr 1964 beweist:

https://www.youtube.com/watch?v=P2_imUJiSyE

Und schon damals die BMWs ...

[scnr]

Zitat:

@CV626 schrieb am 31. Januar 2019 um 18:44:29 Uhr:


Einiges aber auch nicht, wie dieser Beitrag aus dem Jahr 1964 beweist:

https://www.youtube.com/watch?v=P2_imUJiSyE

😁

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Januar 2019 um 21:06:45 Uhr:


Und schon damals die BMWs ...

[scnr]

Die schwerfälligen Barockengel hatten aber noch kein sportliches Image...🙂

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