Schnellstraße Innerorts - rechts vorbeifahren links langsamer Verkehr

Hallo,

einmal eine kurze Frage zur Verständniss. Auserorts rechts vorbeifahren ist ja fast immer verboten (bis auf sehr wenige Ausnahmen).

Nun jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit habe ich und viele genervte andere folgendes Problem:

Die Bundesstraße A hört auf und zweigt sich in Bundesstraße B und auf die Innenstadt auf. (Am Ende, es die ersten Fahren bereits 10km davor auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist. Alles.)

Leider fahren manche sehr konsequent auf der linken Spur (obwohl Rechts ALLES frei ist), da diese am Schluss auf die Bundesstraße B weiterfahren wollen. Das zieht sich mehrere Kilometer.
Es ist Tempo 70 und links wird nur 60 gefahren, ewiges Trauerspiel da zu nah aufgefahren wird... dann ausgebremst... gehupt... Sind halt alles Idioten.

Nur etwa 1/5 des Verkehres will am Ende nach rechts abbiegen in die Innenstadt (Industriegebiet).

Meine Frage:

Auf der Bundesstraße A kommt plötzlich ein Ortsschild (mit Tempo 70). Darf rechts vorbeigefahren werden? Wenn rechts nicht übehrolt wird, würde sich der Verkehr noch weiter Stauen auf Tempo 50 oder niedriger. Es könnte PROBLEMLOS Tempo 70 gefahren werden, da vor den linksschleichern + am ende Abbiegern ALLES frei ist.

Im Späteren Verlauf ist auf der Bundesstraße A (nach dem Ortsschild) Tempo 50 wo die Abzweigung zu erkennen ist.
Einen dicken Fahrstreifen oder dicke Mittelstreifen gibt es erst etwa 100m vor der Abfahrt.

Danke und Gruß,
Lukas

Unbenannt
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Was eine kleine praktische Schwierigkeit mit sich bringt.

Ich bin ja so'n notorischer Rechtsfahrgeboteinhalter. Jetzt haben wir eine dicht belegte Autobahn mit Kolonnenverkehr. Links rollt's mit sagen wir 70, ich darf nun nach der üblichen Interpretation (siehe voriger Post) nicht vorbei, fahre also auch 70.

Jetzt wird's links langsamer, ich muss mitbremsen. Sind wir auf 60 runter, darf ich aber Gas geben und regelgerecht mit 80 vorbei.

Nun muss ich aber aufpassen. Sobald ich Anzeichen sehe, dass es links wieder etwas schneller geht, sagen wir 65, muss ich sofort bremsen und rechts ebenso maximal 65 fahren. Das ist natürlich praktischer Blödsinn. Ich oute mich jetzt mal. Ich mache das an der Stelle nämlich anders:

Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 30. November 2017 um 09:24:36 Uhr:



Zitat:

@Psio schrieb am 29. November 2017 um 16:37:24 Uhr:


Wenn am Ende immer noch zwei Stränge da sind, ist etwas falsch...

Da ist nichts falsch, da gilt das Reißverschußverfahren aber eben nicht.
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ...." Ist in diesem Fall halt nicht gegeben, beide Fahrstreifen gehen weiter und sind weiter befahrbar - gehen nur in unterschiedliche Richtungen.

Auch zur Geschwindigkeitsfrage steht die Antwort in der StVO:
"Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Je nach Situation halt eben nicht mit Tempomat rechts vorbeikacheln.

Kann man in D nicht Verkehrsteilnehmer verpflichten einmal im Jahr die StVO zu lesen? Manchmal schon erschreckend was manche meinen was richtig wäre.

Vielleicht solltest du dann mal damit anfangen die StVO zu lesen (bzw. ganz zu lesen) ..... 😉

Darf man außerorts nicht auch rechts schneller als links fahren, wenn unterschiedliche Richtungen je Fahrspur markiert sind?

Ja und nein:

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

HTC

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 30. November 2017 um 10:22:38 Uhr:


Darf man außerorts nicht auch rechts schneller als links fahren, wenn unterschiedliche Richtungen je Fahrspur markiert sind?

Im Bereich von Ampelkreuzungen ja.

Und natürlich darf man Linksabbieber wenn überhaupt dann nur und ausschhließlich rechts überholen.

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Rechts vorbeifahren darf man innerorts immer. Bei kleiner Differenzgeschwindigkeit (max. 40 kmh Unterschied) gar auf Autobahnen, wenn ich mich recht entsinne. Müsste aber mal googlen. Nicht dass ich unabsichtlich falsche Infos rüberliefere 🙂

Dir ist klar, dass du auf einen 14 Monate alten Thread reagierst?

Wessen Zweitaccount bist du eigentlich, Reifenwechselkosten?

@Reifenwechselkosten
Ja bitte google das mal und korrigiere deinen Beitrag. Ne Stunde Zeit hast du noch.
Edit: Ein Spammer. Er kanns nicht mehr korrigieren. Es sind nur max 20km/h vdiff erlaubt, nicht 40.

Bedeutet das daß Reifenwechselkosten gesperrt wurde?
Ich wollte was zum Kroatien Tür dagegen schlager Thread fragen.
Ist das jetzt hinfällig?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. Januar 2019 um 22:55:33 Uhr:


Bedeutet das daß Reifenwechselkosten gesperrt wurde?

Nein, es war nur seine Editier-Zeit abgelaufen.

Ach so. Danke für die Information! 🙂

Zitat:

@Reifenwechselkosten schrieb am 30. Januar 2019 um 20:37:10 Uhr:


Bei kleiner Differenzgeschwindigkeit (max. 40 kmh Unterschied) gar auf Autobahnen, wenn ich mich recht entsinne.

😰😰😰

Auf Autobahnen darfst du bei zähfließendem Verkehr (bis max. 80km/h) mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (ganz sicher keine 40km/h) rechts vorbei.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 [url=https://www.motor-talk.de/.../...s-langsamer-verkehr-t6204931.html?...]schrieb am 31. Januar 2019 um 08:22:42 Uhr
Auf Autobahnen darfst du bei zähfließendem Verkehr (bis max. 80km/h) mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (ganz sicher keine 40km/h) rechts vorbei.

präziser: es ist nur erlaubt, wenn sich auf beiden Fahrstreifen Kolonnen gebildet haben, die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Was eine kleine praktische Schwierigkeit mit sich bringt.

Ich bin ja so'n notorischer Rechtsfahrgeboteinhalter. Jetzt haben wir eine dicht belegte Autobahn mit Kolonnenverkehr. Links rollt's mit sagen wir 70, ich darf nun nach der üblichen Interpretation (siehe voriger Post) nicht vorbei, fahre also auch 70.

Jetzt wird's links langsamer, ich muss mitbremsen. Sind wir auf 60 runter, darf ich aber Gas geben und regelgerecht mit 80 vorbei.

Nun muss ich aber aufpassen. Sobald ich Anzeichen sehe, dass es links wieder etwas schneller geht, sagen wir 65, muss ich sofort bremsen und rechts ebenso maximal 65 fahren. Das ist natürlich praktischer Blödsinn. Ich oute mich jetzt mal. Ich mache das an der Stelle nämlich anders:

Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Januar 2019 um 11:38:20 Uhr:


Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

So hab ich das in der Fahrschule gelernt, zähfließend geht bis 80km/h und bis zu eben dieser Geschwindigkeit darf man rechts vorbei.

Daß zähfließend nur bis 60 geht höre ich zum ersten mal (man darf halt nicht mit 100 rechts vorbei wenn links 80 gefahren wird, daher kommen vermutlich die 60km/h).

Gruß Metalhead

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