Schnellstraße Innerorts - rechts vorbeifahren links langsamer Verkehr

Hallo,

einmal eine kurze Frage zur Verständniss. Auserorts rechts vorbeifahren ist ja fast immer verboten (bis auf sehr wenige Ausnahmen).

Nun jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit habe ich und viele genervte andere folgendes Problem:

Die Bundesstraße A hört auf und zweigt sich in Bundesstraße B und auf die Innenstadt auf. (Am Ende, es die ersten Fahren bereits 10km davor auf der linken Spur obwohl rechts alles frei ist. Alles.)

Leider fahren manche sehr konsequent auf der linken Spur (obwohl Rechts ALLES frei ist), da diese am Schluss auf die Bundesstraße B weiterfahren wollen. Das zieht sich mehrere Kilometer.
Es ist Tempo 70 und links wird nur 60 gefahren, ewiges Trauerspiel da zu nah aufgefahren wird... dann ausgebremst... gehupt... Sind halt alles Idioten.

Nur etwa 1/5 des Verkehres will am Ende nach rechts abbiegen in die Innenstadt (Industriegebiet).

Meine Frage:

Auf der Bundesstraße A kommt plötzlich ein Ortsschild (mit Tempo 70). Darf rechts vorbeigefahren werden? Wenn rechts nicht übehrolt wird, würde sich der Verkehr noch weiter Stauen auf Tempo 50 oder niedriger. Es könnte PROBLEMLOS Tempo 70 gefahren werden, da vor den linksschleichern + am ende Abbiegern ALLES frei ist.

Im Späteren Verlauf ist auf der Bundesstraße A (nach dem Ortsschild) Tempo 50 wo die Abzweigung zu erkennen ist.
Einen dicken Fahrstreifen oder dicke Mittelstreifen gibt es erst etwa 100m vor der Abfahrt.

Danke und Gruß,
Lukas

Unbenannt
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Was eine kleine praktische Schwierigkeit mit sich bringt.

Ich bin ja so'n notorischer Rechtsfahrgeboteinhalter. Jetzt haben wir eine dicht belegte Autobahn mit Kolonnenverkehr. Links rollt's mit sagen wir 70, ich darf nun nach der üblichen Interpretation (siehe voriger Post) nicht vorbei, fahre also auch 70.

Jetzt wird's links langsamer, ich muss mitbremsen. Sind wir auf 60 runter, darf ich aber Gas geben und regelgerecht mit 80 vorbei.

Nun muss ich aber aufpassen. Sobald ich Anzeichen sehe, dass es links wieder etwas schneller geht, sagen wir 65, muss ich sofort bremsen und rechts ebenso maximal 65 fahren. Das ist natürlich praktischer Blödsinn. Ich oute mich jetzt mal. Ich mache das an der Stelle nämlich anders:

Sobald links weniger als 80 gefahren wird, überhole ich rechts. Mit 80. Bzw. wenn es links langsamer als 60 geht, entsprechend langsamer, damit die vdiff bei max. 20 km/h liegt.

Nun steinigt mich.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 09:45:09 Uhr:


Was war an dem allerersten post denn nicht konkret genug?

War als Ergänzung für seine Zusammenfassung gedacht, hab nur deine richtige Aussage für Ihn wiederholt...

HTC

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2017 um 10:19:30 Uhr:


Aber darum geht es doch gar nicht. Meine Aussage war: "Nach einem Ortsschild gilt 50, nicht 70 ...

Generell ja, aber es war doch hier 70 angeordnet.

Zitat:

Und ja, eine geschlossene Ortschaft fängt am Ortsschild an." Das war als Antwort auf "Zählt es trotzdem als geschlossene Ortschaft?" gegeben.

Klar, was daran noch unklar ist erschließt sich mir auch nicht. Einfach rechts vorbei und gut is.

Gruß Metalhead

Dem TE war es aber nun mal unklar, deswegen fragt er hier ja. Antworten zu geben ist ja der Sinn eines Forums …

Und nun kommen wir von außerhalb über die Autobshn nach Berlin, auf Selbiger ein Ortseingangsschild steht. Ab hier ist es Stadtautobahn. Darf hier gemäß Rechtsprechung rechts überholt werden?

Das Dauerlinksfahrer von der Polizei so geduldet werden, empfinde ich schon fast als grobfahrlässig

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Zitat:

@cementario2 schrieb am 29. November 2017 um 11:21:53 Uhr:


Und nun kommen wir von außerhalb über die Autobshn nach Berlin, auf Selbiger ein Ortseingangsschild steht. Ab hier ist es Stadtautobahn. Darf hier gemäß Rechtsprechung rechts überholt werden?

Zusatzfrage: Gilt hier Rechtsfahrgebot?

Würde sagen rechts überholen erlaubt und kein Rechtsfahrgebot (zumindest hab ich jetzt dahingehend keine Ausnahme im Kopf).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 29. November 2017 um 08:10:52 Uhr:


Steht doch eindeutig in der StVO:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 29. November 2017 um 08:10:52 Uhr:



Zitat:

StVO §7
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Gruß

Uwe

Zum Thema innerstädtische (Berliner) Autobahn: Uwe hat doch in einem der ersten Beiträge den richtigen Paragrafen zitiert. Innerorts darf der Fahrstreifen frei gewählt werden und rechts schneller als links gefahren werden - und von diesen beiden Freiheitsgraden sind Autobahnen auch innerorts ausgenommen. So einfach kann das sein. :-)

Stimmt auch wieder, so einfach kann es sein. 😉

Gruß Metalhead

Und um's noch zu verkomplifizieren: Das alles aber nur bei Fahrzeugen unter 7,5 t zGg. 😎

Schwerere müssen auch innerorts rechts bleiben und dürfen nach links nur zum Überholen oder Abbiegen.

naja...das Problem habe ich täglich auch. Links Stau auf einem Kilometer innerorts, weil die Bundestrasse sich teilt und links in die Stadt geht und rechts auf die Umgehung. Alle stellen sich brav links an und fahren/stehen dementsprechend. Ein paar ganz schlaue fahren rechts vorbei und versuchen dann, kurz vor der durchgezogenen Linie noch nach links rüber sich zu drücken. Toll.
Gruß Wensi

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 29. November 2017 um 14:40:22 Uhr:


naja...das Problem habe ich täglich auch. Links Stau auf einem Kilometer innerorts, weil die Bundestrasse sich teilt und links in die Stadt geht und rechts auf die Umgehung. Alle stellen sich brav links an und fahren/stehen dementsprechend. Ein paar ganz schlaue fahren rechts vorbei und versuchen dann, kurz vor der durchgezogenen Linie noch nach links rüber sich zu drücken. Toll.
Gruß Wensi

Es ist schon eigenartig mit uns Deutschen. Dort, wo ein Reißverschluss-Verkehr sinnvoll wäre - volle Ausnutzung der Verkehrsfläche usw., da stellen wir uns schon Kilometer vorher in die Reihe. Und dort, wo "Vorfahrt achten, nötigenfalls anhalten" gilt, da zieht man einfach in den fließenden Verkehr rein (Autobahn-Auffahrten). Seltsam :-)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 29. November 2017 um 16:03:14 Uhr:



Zitat:

@wensi1974 schrieb am 29. November 2017 um 14:40:22 Uhr:


naja...das Problem habe ich täglich auch. Links Stau auf einem Kilometer innerorts, weil die Bundestrasse sich teilt und links in die Stadt geht und rechts auf die Umgehung. Alle stellen sich brav links an und fahren/stehen dementsprechend. Ein paar ganz schlaue fahren rechts vorbei und versuchen dann, kurz vor der durchgezogenen Linie noch nach links rüber sich zu drücken. Toll.
Gruß Wensi

Es ist schon eigenartig mit uns Deutschen. Dort, wo ein Reißverschluss-Verkehr sinnvoll wäre - volle Ausnutzung der Verkehrsfläche usw., da stellen wir uns schon Kilometer vorher in die Reihe. Und dort, wo "Vorfahrt achten, nötigenfalls anhalten" gilt, da zieht man einfach in den fließenden Verkehr rein (Autobahn-Auffahrten). Seltsam :-)

Du hälst in dieser Situation ernsthaft das Reißverschlußverfahren für sinnvoll? Also bei meinen Reißverschlüssen wird aus zwei eins. Wenn am Ende immer noch zwei Stränge da sind, ist etwas falsch...

Interessante Diskussion bis hierher! Also mache ich es bisher. Tempomat 70 und rechts vorbei!

Gruß Lukas

Zitat:

@Bierloch schrieb am 29. November 2017 um 20:56:39 Uhr:


Tempomat 70 und rechts vorbei!

Dennoch solltest du dabei aufpassen, denn nicht jeder Autofahrer rechnet damit, dass er rechts überholt wird, denn vielen Autofahrern ist nicht bekannt, dass das erlaubt ist. Das gilt insbesondere, wenn der Verkehr auf der linken Spur stockt oder gar steht, dann kann 70 km/h deutlich zu schnell sein.

Gruß

Uwe

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 29. November 2017 um 16:03:14 Uhr:


[...] Es ist schon eigenartig mit uns Deutschen. Dort, wo ein Reißverschluss-Verkehr sinnvoll wäre - volle Ausnutzung der Verkehrsfläche usw., da stellen wir uns schon Kilometer vorher in die Reihe. [...]

Obwohl ich Deutscher bin, mache ich das nicht. 🙂

Zitat:

@Psio schrieb am 29. November 2017 um 16:37:24 Uhr:


Wenn am Ende immer noch zwei Stränge da sind, ist etwas falsch...

Da ist nichts falsch, da gilt das Reißverschußverfahren aber eben nicht.
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ...." Ist in diesem Fall halt nicht gegeben, beide Fahrstreifen gehen weiter und sind weiter befahrbar - gehen nur in unterschiedliche Richtungen.

Auch zur Geschwindigkeitsfrage steht die Antwort in der StVO:
"Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Je nach Situation halt eben nicht mit Tempomat rechts vorbeikacheln.

Kann man in D nicht Verkehrsteilnehmer verpflichten einmal im Jahr die StVO zu lesen? Manchmal schon erschreckend was manche meinen was richtig wäre.

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